@jotha
vielleicht solltest du mal besser recherchieren , bevor du Leuten hier irgend etwas unterstellst und sogar Straftaten bezichtigst. Ja, ich kenne den Herrn Scharf sehr gut und weiß, dass zu keinem Zeitpunkt wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde. Als ich dich darauf aufmerksam gemacht habe, kam von dir lapidar "Dann war es halt kein Steuerstrafverfahren."
Also du bist wirklich der letzte dem es zusteht meine Schreibweise zu kritisieren
Ja, den Teil mit Steuerstrafverfahren habe ich unglücklich formuliert. Das sollte man überall z. B. durch "Steuerprozess" ersetzen. Es ist aber nicht so, dass ich nicht gewusst hätte, dass es bei Eddy "nur" um Klärung des Sachverhaltes geht.
Die lapidare Antwort ist nur auf sachlicher Seite gemeint gewesen. Ich möchte keine Person herabwürdigen oder etwas unterstellen. Eigentlich möchte ich die Emotion aus dem Thema heraus haben und die Problematik mit anderen Berufen und Hobbys sowie deren Besteuerung vergleichen.
Ich kann das eingestehen. Kannst Du angenehmer formulieren?
Wie werden eigentlich grob ausgedrückt "Risiko Investitionen" generell besteuert?
Weiß jetzt auch nicht genau ob es diesen Begriff so gibt, ich denke da z.B. eben an Aktien.
Ich kaufe eine Aktie und "hoffe" dass der Wert steigt, so wie ich in ein Turnier "investiere".
Könnte man Pokereinkünfte nicht irgendwie parallel zu risikobehafteten Investiotionen sehen?
Ich empfehle erst mal die Grundzüge des dt. Steuersystems zu lesen. Vor allem, was es mit den 7 Einkunftsarten auf sich hat.
Aktien sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Also zumindest Stakinggewinne sollten doch Einkünfte aus Kapitalvermögen sein.
Ob ich jetzt in eine Aktie, Immobilie oder Anteile an einem Turnier investiere....
Damit würde dann auf Stakinggewinne die 25,x% anfallen.
Original von wildrosej
Also zumindest Stakinggewinne sollten doch Einkünfte aus Kapitalvermögen sein.
Ob ich jetzt in eine Aktie, Immobilie oder Anteile an einem Turnier investiere....
Damit würde dann auf Stakinggewinne die 25,x% anfallen.
Das kann man sehr differnziert diskutieren.
Wenn Du nicht weißt, dass Einkünfte aus Immobilien eine eigene Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist, hast Du anscheinend so gar keine Ahnung von dem Thema. Damit beschätigen willst Du dich aber anscheinend auch nicht. Sonst hättest du den Hinweise von limpinbarney beherzigt und dich wenigstens vor dem Post ein bischen über die sieben Einkunftsarten informiert.
Wenn Du hier recherchierst, hättest Du auch die Fragestellung schon mal gefunden:
https://www.pokerstrategy.com/de/forum/thread.php?postid=12843193#post12843193
Die Ansichten ändern sich. Staking als Gewerbebetrieb kommt jetzt mehr in Frage.
Das könnte man auch als eigene Vermögensverwaltung zählen.
Original von jotha
Original von wildrosej
Also zumindest Stakinggewinne sollten doch Einkünfte aus Kapitalvermögen sein.
Ob ich jetzt in eine Aktie, Immobilie oder Anteile an einem Turnier investiere....
Damit würde dann auf Stakinggewinne die 25,x% anfallen.Das kann man sehr differnziert diskutieren.
Wenn Du nicht weißt, dass Einkünfte aus Immobilien eine eigene Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist, hast Du anscheinend so gar keine Ahnung von dem Thema. Damit beschätigen willst Du dich aber anscheinend auch nicht. Sonst hättest du den Hinweise von limpinbarney beherzigt und dich wenigstens vor dem Post ein bischen über die sieben Einkunftsarten informiert.Wenn Du hier recherchierst, hättest Du auch die Fragestellung schon mal gefunden:
https://www.pokerstrategy.com/de/forum/thread.php?postid=12843193#post12843193Die Ansichten ändern sich. Staking als Gewerbebetrieb kommt jetzt mehr in Frage.
Das könnte man auch als eigene Vermögensverwaltung zählen.
Ich lese aus dem Zusammenhang seine Posts heraus, dass er damit Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften meint, die, falls steuerbar, tatsächlich den Einkünften zu Kapitalvermögen zurechenbar sind.
Jemanden dann gleich Ahnungslosigkeit zu attestieren darf zur Kategorie des peinlichen Selfowned gezählt werden
Spoiler
Original von jotha
Original von wildrosej
Also zumindest Stakinggewinne sollten doch Einkünfte aus Kapitalvermögen sein.
Ob ich jetzt in eine Aktie, Immobilie oder Anteile an einem Turnier investiere....
Damit würde dann auf Stakinggewinne die 25,x% anfallen.Das kann man sehr differnziert diskutieren.
Wenn Du nicht weißt, dass Einkünfte aus Immobilien eine eigene Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist, hast Du anscheinend so gar keine Ahnung von dem Thema. Damit beschätigen willst Du dich aber anscheinend auch nicht. Sonst hättest du den Hinweise von limpinbarney beherzigt und dich wenigstens vor dem Post ein bischen über die sieben Einkunftsarten informiert.Wenn Du hier recherchierst, hättest Du auch die Fragestellung schon mal gefunden:
https://www.pokerstrategy.com/de/forum/thread.php?postid=12843193#post12843193Die Ansichten ändern sich. Staking als Gewerbebetrieb kommt jetzt mehr in Frage.
Das könnte man auch als eigene Vermögensverwaltung zählen.
Original von wimmi10
Ich lese aus dem Zusammenhang seine Posts heraus, dass er damit Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften meint, die, falls steuerbar, tatsächlich den Einkünften zu Kapitalvermögen zurechenbar sind.Jemanden dann gleich Ahnungslosigkeit zu attestieren darf zur Kategorie des peinlichen Selfowned gezählt werden
![]()
Ja. Das mit dem peinlichen Selfowned hat was.
Einkünfte auf Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21
Einkünfte aus sonstigen Einkünften § 23 - private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken ...
Wenn Staking wie "stille Teilhaberschaften" besteuert werden, bedeutet das für den gestakten, dass er für die Gesamte Gewinnsumme die Gewerbesteuer zahlen muss. Dann kann es leicht passieren, dass man zwar 50 k gewonnen hat, aber 60k Gewerbesteuer zahlen muss. Dazu kommen selbstverständlich die Einkommensteuer.
Original von derrichter
Wenn Staking wie "stille Teilhaberschaften" besteuert werden, bedeutet das für den gestakten, dass er für die Gesamte Gewinnsumme die Gewerbesteuer zahlen muss. Dann kann es leicht passieren, dass man zwar 50 k gewonnen hat, aber 60k Gewerbesteuer zahlen muss. Dazu kommen selbstverständlich die Einkommensteuer.
In der Praxis würden der Staking-Suchende doch ganz einfach diejenigen, die ihm die Teilnahme am Turnier ermöglicht haben, an den steuerlichen Abgaben beteiligen. Sprich: Jeder hat weniger vom Gewinn, und der gestakete Spieler macht keinen Verlust. Das ist natürlich doof für alle Beteiligten, aber bei der Erhebung der Wettsteuer auf Sportwetten hat auch niemand Luftsprünge gemacht.
Grundsätzlich finde ich das Gerichtsurteil auch befremdlich, aber so ist das eben, wenn die zuständigen Richter Neuland betreten und versuchen, neue Gegebenheiten mit alten Gesetzen zu verbinden, die von anno dazumal stammen und sich auf ganz andere Sachzusammenhänge beziehen.
Wie sollte das in der Praxis aussehen. Die Beteiligung erst nach einem Jahr, wenn du die Steuererklärung gemacht hast, auszahlen, oder versuchen deinem Geld nach einem Jahr hinterherzulaufen. Und wie sollte das bei den Stakings der letzten 5 Jahren laufen? In der Praxis wohl unmöglich, denn der Staker wird dir wohl nichts geben. Warum auch.
Original von derrichter
Wie sollte das in der Praxis aussehen. Die Beteiligung erst nach einem Jahr, wenn du die Steuererklärung gemacht hast, auszahlen, oder versuchen deinem Geld nach einem Jahr hinterherzulaufen. Und wie sollte das bei den Stakings der letzten 5 Jahren laufen? In der Praxis wohl unmöglich, denn der Staker wird dir wohl nichts geben. Warum auch.
Hast Recht – das habe ich bei meiner scheinbar klugen Idee vollkommen außer Acht gelassen. Aber ich bin auch Staking-Laie, ich darf das.
Das dürfte es sein:
Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und eine etwaige Verlustbeteiligung kann er gem. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzen. Nach neuester Rechtsprechung ist es möglich, sofern besonders vereinbart, dass auch ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Somit können Verluste, die über die Einlage hinausgehen, das Einlagekonto mindern. Spätere Gewinne müssen wieder zur Aufstockung des Einlagekontos genutzt werden (bis zur Höhe der bedungenen Einlage).
In der Praxis werden Stakings idR aber über das Pokerkonto abgewickelt. Die Buchungsbelege betreffen aber idR wohl nur Skrill/Neteller/Bankkonto. Auf Stars/FT gibt es "leider" bessere Übersichten, wo auch Stakings nachvollziehbar wären. Es wird immer beschissener...
Afaik wurden bei den laufenden Verfahren aber auch die Stakings als Pokergewinne behandelt. Rechtlich dürfte das aber nicht sauber sein und wenn die FAer glauben, sie müssten die Kuh noch mehr melken steht man dumm da.
Ganz ehrlich, diesen ganzen Scheiss wird sich keiner antun. Wir werden nen Haufen Steuerhinterzieher in Deutschland haben bzw. haben sie bereits. Selbst die Studenten, die bereits gequittet haben, werden jetzt nämlich nicht Höneß-like eine Selbstanzeige o.ä. machen.
Original von limpinbarney
Das dürfte es sein:Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und eine etwaige Verlustbeteiligung kann er gem. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzen. Nach neuester Rechtsprechung ist es möglich, sofern besonders vereinbart, dass auch ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Somit können Verluste, die über die Einlage hinausgehen, das Einlagekonto mindern. Spätere Gewinne müssen wieder zur Aufstockung des Einlagekontos genutzt werden (bis zur Höhe der bedungenen Einlage).
kommt darauf an. wenn es beim staking nur um ein einzelnes turnier (oder mehrere Turniere an einem tag) geht, dann beteiligt der staker sich ja nicht angewinn oder verlust eines unternehmens.
Nur um hier mal Klarheit zu schaffen:
Die Gewerbesteuer wird zu fast 100% von der Einkommensteuer abgezogen (je nach Hebensatz der Gemeinde).
Der Stakende wird sich nicht in der Form einer stillen oder atypischen stillen Gesellschaft beteiligen, da er sich nicht an einem Handelsgewerbe beteiligt. Ich hab noch nirgendswo gelesen, dass ein Pokerspieler Ist-Kaufmann sein sollte...
Ich würde ohnehin mal die schriftliche Begründung abwarten, bisher weiß man ja echt noch nichts.
Original von Tornano
Nur um hier mal Klarheit zu schaffen:Die Gewerbesteuer wird zu fast 100% von der Einkommensteuer abgezogen (je nach Hebensatz der Gemeinde).
Der Stakende wird sich nicht in der Form einer stillen oder atypischen stillen Gesellschaft beteiligen, da er sich nicht an einem Handelsgewerbe beteiligt. Ich hab noch nirgendswo gelesen, dass ein Pokerspieler Ist-Kaufmann sein sollte...
Ich würde ohnehin mal die schriftliche Begründung abwarten, bisher weiß man ja echt noch nichts.
Nun, das sehen einige Steuerexperten anders
Zum Thema Staking wird man in Eddys Verfahren nichts lesen können. Die steuerliche Betrachtung stand ja gar nicht zur Debatte. Auch deshalb, weil Eddy keine Stakings nachweisen konnte. Wenn überhaupt, wird man dazu erst im Schlußurteil des FG Köln etwas lesen können.
Es muss ja irgendeine Unternehmensbeteiligung sein. Ein Darlehen ist es zumindest nicht.
Original von derrichter
Original von Tornano
Nur um hier mal Klarheit zu schaffen:Die Gewerbesteuer wird zu fast 100% von der Einkommensteuer abgezogen (je nach Hebensatz der Gemeinde).
Der Stakende wird sich nicht in der Form einer stillen oder atypischen stillen Gesellschaft beteiligen, da er sich nicht an einem Handelsgewerbe beteiligt. Ich hab noch nirgendswo gelesen, dass ein Pokerspieler Ist-Kaufmann sein sollte...
Ich würde ohnehin mal die schriftliche Begründung abwarten, bisher weiß man ja echt noch nichts.
Nun, das sehen einige Steuerexperten anders
Da haben wir ja wieder so eine "platte" Aussage ohne Begründung und Erläuterung.
So was kann ich mir nur nach einer ganz anderen Entwicklung vorstellen:
Das Finanzamt stellt irgendwie fest, dass nach ihrer Ansicht z. B. Einkünfte aus Poker steuerbar sind. Das wurde vom Betroffenen aber nicht erklärt. Dann findet eine Prüfung statt. Dabei werden keine Nachweise vorgelegt und auch nicht nachträglich beschafft. Das fordert Zweifel an den gesamten vorhandenen Unterlagen heraus. Somit werden Bruttoerträge angesetzt.
Wenn ich von vorneherein jährlich alles erkläre und nachweise, sollte eine Versteuerung der Nettoerträge normal sein.
Original von limpinbarney
Es muss ja irgendeine Unternehmensbeteiligung sein. Ein Darlehen ist es zumindest nicht.
Heutzutage halte ich vieles für möglich. Warum sollten die im "Big Business" vereinbarten "Mischform" - Mezzanine-Kapital-Konstruktionen nicht auch hier möglich sein!?
https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital