Original von MrPGrey
Der Kläger hat seine spielerischen Fähigkeiten als Dienstleistung gegenüber dem Veranstalter bei Pokerturnieren öffentlich dargeboten. Hierfür wurde ihm ein vorher feststehendes oder von der Höhe der Antrittsgelder („Buy-Ins“) abhängiges Preisgeld für den Fall des Siegs oder einer Platzierung in den mit Preisgeldern belegten Rängen in Aussicht gestellt."Eddy bietet also seine Fähigkeiten bei Tours an. Das wird als Dienstleistung qualifiziert. Weiß nicht, ob man da lachen oder weinen soll.
mfg
Soweit ich weiß, ist der Anbieter (EPT/WSOP/Casino/...) der Dienstleister, welcher vom Teilnehmer/Spieler für die erbrachte Dienstleistung (Ausrichtung des Turniers) bezahlt wird (Fee/Rake).
Als Spieler ist man allerdings in dem Moment Anbieter einer Dienstleistung, wenn man einer/mehrerer Personen/Sponsoren (z.B. PS) gegen Zahlung von z.B. anteiligem/kompletten BI, MU, etc. anbietet am Turnier/Spiel teilzunehmen.
Die Dienstleistung besteht natürlich nur darin, dass man sozusagen 'so gut wie möglich' spielt. Als Anreiz stellt der Dienstleister - Erfolg vorausgesetzt - eine Gewinnbeteiligung (für gewöhnlich) entsprechend des prozentual übernommenen BI-Anteils in Aussicht. (Sponsoring durch PS o.ä. für gewöhnlich andere Vertragsdetails: potentielle Winnings bleiben beim Spieler, da man auf die Eigenwerbung (Patches auf Kleidung) aus ist.)