Donnerstag ist ja jetzt vorbei. Gibt es irgendwo die Möglichkeit erste Reaktionen zu erfahren?
"Glücksspielstaatsvertrag" >>> Google>>> News>>>> http://de.pokernews.com/neuigkeiten/2016/03/enttaeuschung-ueber-gluecksspielstaatsvertrag-23826.htm
Bundesländer verweigern echte Reformen beim Glücksspiel
Statt einer grundlegenden Überarbeitung soll weiter am bestehenden Glücksspielstaatsvertrag gewurschtelt werden, eine Arbeitsgruppe kümmert sich um die Details.
Ab min 28:20:
Gibt es eigentlich Neuigkeiten zur Klage von Eddy Scharf vorm Bundesverfassungsgericht. Ist die Klage angenommen wurden?
Auf der Seite des BFH ist zumindest vermerkt, dass die Klage an das BVerfG geht.
Aus Wikipedia:
Knapp 70 Prozent der Beschwerden werden innerhalb eines Jahres entschieden, weitere 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren (alle Zahlen einschließlich der Kommunalverfassungsbeschwerden).[84]
Derzeit werden rund 99,5 Prozent der Verfassungsbeschwerden von den aus drei Verfassungsrichtern bestehenden Kammern des Bundesverfassungsgerichts entschieden (Ablehnung der Annahme oder Stattgabe), nur 0,5 Prozent kommen in den Senat.
Verwirrung über Glücksspielgesetz in Österreich
Der Oberste Gerichtshof verurteilte das Gesetz als europarechtswidrig, doch der Oberste Verwaltungsgerichtshof kommt zum genau gegenteiligen Urteil.
Gericht verpflichtet Hessen zur Vergabe einer Sportwettenlizenz
Neue Probleme für die Bundesländer: Ein Verwaltungsgericht hat die Beschränkung der Sportwettenlizenzen für unzulässig erklärt, die Deckelung sei europarechtswidrig.
Original von bojez
was heißt das genau?da blickt doch keiner durch
Möglicherweise ist das österreichische Glücksspielgesetz europarechtswidrig und wird irgendwann gekippt. vielleicht aber auch nicht.
Regulierung: Hessen droht mit Alleingang
Das Bundesland möchte eine grundlegende Reform des Glücksspielstaatsvertrags. Notfalls auch ohne die anderen Bundesländer.
Verurteilter Online-Blackjack-Spieler doch freigesprochen
Im Januar 2015 sorgte die Verurteilung eines Blackjack-Spielers für Aufregung, nun hob das Landgericht München das ursprüngliche Urteil auf.
Für alle pro- oder semi-pro-Spieler die es interessiert und weil ich letzten Monat schon mal etwas zum Urteil Eddy Scharf bzgl. Poker und Einkommenssteuer gepostet habe, hier etwas zum Thema Poker und Umsatzsteuer: https://www.ahs-kanzlei.de/2016/08/poker-umsatzsteuer/
Achtung beide Themen (Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer) betreffen nur gewerbliche Spieler!
Wer gewerblich Poker spielt (-und zum Merkmal "gewerblich" kommen steuerrechtlich auch semi-pros relativ schnell-), der muss nach bisheriger Rechtsprechung des BGH ja Einkommenssteuer auf seine Gewinne (=Einnahmen über Ausgaben) zahlen.
(Ich kenne mich in der Thematik übrigens einigermaßen gut aus und denke nicht, dass das BVerfG in dieser Thematik anders entscheiden wird).
Allerdings wird bei konsequenter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des BGH wohl auch Umsatzsteuer auf die Pokereinnahmen anfallen (also beispielsweise bei jedem Cash in Turnieren). Und dabei kommt es nicht darauf an, ob der Spieler am Jahresende Gewinn oder Verlust gemacht hat bzw. broke ist.
Wenn der BGH nämlich im Fall Eddy Scharf sagt, dass sein Spielen als gewerbliche Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne zu qualifizieren ist, dann müsste wohl auch konsequenterweise auf die Einnahmen eine Umsatzsteuer anfallen.
Wer gewerblich Software programmiert, muss auf seine Einnahmen auch Umsatzsteuer abführen; auch dann, wenn er mit seinem Gewerbe Verlust gemacht hat. Genau wie Schlecker auf jeden Lippenstift Umsatzsteuer abführen musste, als sie schon seit Jahren rote Zahlen schrieben.
Deswegen sollten Spieler mit dicken Cashes darauf achten, dass der Klarname möglichst nirgends auftaucht, damit das Finanzamt keine Kenntnis davon erlangt. Wegen der teilweise recht happigen Festsetzungsfristen können so Steuerbescheide nämlich in der Regel mindestens sieben Jahre (teilweise sogar 13 Jahre) nach dem Gewinnereignis eintrudeln.
Auf der anderen Seite wird bei dieser Rechtsprechung aber auch ein Verlustvortrag möglich sein müssen, wenn man entsprechende Ausgaben nachweisen kann. Hierzu muss die Rechtsprechung und Steuerpraxis aber noch eine einheitliche Linie fahren, welche sich allerdings in den letzten Jahren immer mehr abzeichnet.
@JoshNRW: Wie sieht es eigentlich bei Leuten aus, die während der Woche normal arbeiten und nur am WE im Casino sitzen. Sagen wir mal, ich verdiene 1400,- im normalen Job und mache aber im Monat am WE 5000,-. Ist das dann schon gewerblich?
Ja.
JEDES Wochenende
IMMER Gewinn
Was Du sonst so verdienst ist irrelevant. Ob ein Gewerbe vorliegt, kann dir nur das zuständige FA sagen, Steuerberater teilen nur ihre persönliche Einschätzung mit.
Original von JoshNRW
Wer gewerblich Poker spielt (-und zum Merkmal "gewerblich" kommen steuerrechtlich auch semi-pros relativ schnell-), der muss nach bisheriger Rechtsprechung des BGH ja Einkommenssteuer auf seine Gewinne (=Einnahmen über Ausgaben) zahlen.
(Ich kenne mich in der Thematik übrigens einigermaßen gut aus und denke nicht, dass das BVerfG in dieser Thematik anders entscheiden wird).
Was heißt "kommen steuerrechtlich auch semipros schnell"?
Wie sieht die Abgrenzung aus? Wenn ich 40h arbeiten gehe und zum Feierabend 10h wöchentlich poker, muss ich dann schon Umsatzsteuer zahlen?? Hast du den Fall am eigenen Leib erfahren?
Wer also professionell bei Turnieren Poker spielt, bietet seine spielerischen Fähigkeiten als Dienstleistung an, die erfolgsabhängig durch das jeweilige Preisgeld vergütet wird.
Bei so Sätzen wie in der Zusammenfassung vom Anwalt geht mir die Hutschnur hoch. Als böte auch nur ein einziger Spieler bei einem Turnier irgendeine Leistung der Allgemeinheit an. So ein Unsinn!! Jeder bezahlt den Buyin, um möglichst weit in die Gewinnränge zu kommen und aus keinem anderen Grund.
Genau so wie jeder, der sich regelmäßig nen Lottoschein holt, den Jackpot und möglichst viel Kohle gewinnen will.
Das Problem mit Liebhaberei und Gewerbe haben ja nicht Pokerspieler exklusiv. Da gibt es zig Beispiele vom Briefmarkensammler bis zum Züchter. Bei denen geht es meist auch um die Frage, ob sie Gewinn machen oder nicht.
Und das mit der Regelmäßigkeit hat sehr wohl Relevanz. One-hit-Wonder sind nach wie vor steuerfrei.
Die Geschichte hat deswegen keine Relevanz für die Allgemeinheit, weil viele Daten nicht erhoben werden. Beim CG sowieso nicht. Aber wer bspw. alle 1-2 Monate ins Kings fährt und regelmäßig cashed, kann sehr leicht zum Gewerbetreibenden aufgewertet werden.
Man sollte deswegen, soweit möglich, einen Nickname bei den Turnieren nutzen um nicht bei Hendon Mob aufzutauchen. Rechnungen aufheben sowieso.
Imo wird auch der Begriff "Profi" zu inflationär benutzt. Bei den Meisten hat Poker den Rang eines Nebenjobs. Aber auch der ist Steuerpflichtig.
Ich finde schon interessant wie hier jeder Bescheid weiß und im Anschluss zur Steuerhinterziehung aufruft, denn genau das ist es, wenn man unter falschem Namen spielt.
Zu den "one hit wonder". Völlig richtig, aber wehe er trifft ein zweites Mal, und wenn es nur 100€ sind.
Der BFH hat im Falle Scharf eindeutig festgestellt, massgeblich ist die "Gewinnabsicht" und die "Nachhaltigkeit" (Nachhaltig sind 3 Turniere im Jahr, steht schwarz auf weiß). Laut der Vorsitzenden ist es unerheblich ob Poker ein Geschicklichkeitsspiel oder Glücksspiel ist. Damit ist die Tür aufgestoßen im Zweifelsfall jeden Gewinn zu versteuern, egal um was es sich handelt. Sinnvollerweise kommt der Bescheid aber erst mit 5 jähriger Verzögerung, denn dann kann man noch 6% Zinsen draufschlagen.
Es werden schon Spieler vom FA veranlagt, die ausschließlich 75€ Turniere in Wiesbaden spielen.
Und, wie kommst du darauf, dass bei cashgames keine Listen geführt werden? Das ist definitiv falsch. Es wird sehr wohl im Casino abgeschätzt und notiert wer was gewinnt und verliert. Dass diese Listen dem FA übergeben werden, ist nur ein kleiner Schritt, vor allem wenn man bedenkt, dass Finanzbeamte vor Ort sind.
Das Argument "Die können das nicht beweisen" zieht nicht, denn sie müssen nichts beweisen. Der Spieler muss beweisen, dass er nicht die Summe gewonnen hat. Die Unschuldsvermutung zählt eben nicht wenn der Staat Geld riecht.