Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist aus meiner Sicht wie folgt zu differenzieren:
- reine Glücksspiele (wie Lotto und Roulette)
- gemische Spiele bei denen der Geschicklichkeitsfaktor überwiegt (wie Skat) bei denen es zwar auch Zufälle gibt, bei denen es aber nur ein begrenztes und überschaubares Verlustrisiko um des Entgelts willen gibt und bei denen über eine gewisse Dauer letztlich der gewinnt, der über die besseren Fertigkeiten verfügt (s. Skatspieler-Urteil. Da war ein Croupier "Berufskartenspieler" betroffen, der mit Skat seine Einkünfte erzielte)
- gemischte Spiele bei denen der Zufallsfaktor überwiegt (wie Poker), bei denen zwar das Geschick eine wichtige Rolle spielt (sich die Fähigkeiten der Spieler oder Edges weitgehend ausgleichen), bei denen aber der Spieler nach objektivierender Beurteilung ein überhöhtes Verlustrisiko hinnimmt, um ein privates Spiel-, Sport- oder Wettbedürfnis zu befriedigen, und nur höchst unsichere Gewinne zu erwarten sind.
- Glücksspiele, bei denen Spieler mit gezinkten Karten, Colluding, Multi-Accounting, Super-User-Accounts, colluding Bots (oder auch beim Roulette mit bestimmten Tricks) usw. mit betrügerischen Methoden ihr Geld verdienen. ("Falschspieler", "Trickbetrüger").
Fairer Poker kann nicht steuerpflichtig sein, wenn bei diesem Spiel weit mehr als 95% aller Spieler verlieren. Wenn man die Betrachtung ausschließlich auf Poker-Pros ("Berufskarten-Glücksspieler") bezieht, ist aus meiner Sicht zu erwarten, daß auch der überwiegende Anteil der Berufsspieler auf Dauer Opfer der Varianz sein wird und sie am Ende ihrer Karriere einen sehr hohen Verlust haben werden (weil die Standardabweichung beim Poker immer und ständig xx-fach - zweistellig bis zum 50-fachen) größer ist als der marginale ungewisse (in aller Regel rakebedingt negative) Erwartungswert (solange wir hier nur von fairen Poker reden).
Aufgrund des steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen alle Pokerspieler gleich behandelt werden. Es geht nicht, daß man sich nur die heraussucht, die am Ende eines mehrjährigen Zufallsprozesses mit positiven Einkünften noch überlebt haben (survivor- und selection bias).
Solange in Deutschland diese Differenzierung in der Rechtsprechung noch nicht klar herausgearbeitet wurde, sollten alle deutschen Pokerspieler aus meiner Sicht bis zu letzten Instanz klagen und sich vom Fiskus nichts gefallen lassen. Auf die Abgrenzung zwischen Berufsspielern und Hobbyspielern kommt es imo beim Poker nicht entscheidend an. (anders vermutlich aber beim Skat).
Anmerkung: Die private Spiel- und Wettleidenschaft (Spielbedürfnis) findet beim Poker in der Konsumsphäre statt. Von Liebhaberei redet man im Steuerrecht eigentlich nur, wenn ein Gewerbebetrieb unzweifelhaft vorliegt, aber über die Totalperiode hinweg nie positive Einkünfte erzielt werden.