Das Interview von Herrn Scharf zeigt eine mir kaum verständliche Haltung. Er sagt, er hätte für möglich gehalten, den Prozess zu verlieren, aber nicht die Art wie das Verfahren abgelaufen ist; weiter gibt er offenbar an anderer Stelle an, nunmehr ruiniert zu sein.
Sollte ein anwaltlich vertretener Kläger tatsächlich nicht verstanden haben, dass ein FG-Verfahren (wie übrigens außerhalb des Strafrechts die meisten Verfahren) schriftsätzlich vorereitet wird. Natürlich entsteht dadurch der Eindruck, der Prozess sei bereits entschieden, weil die Richter die Schriftsätze (hoffentlich) gelesen haben, das hat aber nichts mit mangelnder Rechtssaatlichkeit zu tun, sondern mit Prozeßökonomie.
Sollte ein anwaltlich vertretener Kläger in einem für ihn existenziell wichtigem Verfahren, in dem er meint, die Richter hätten keinen Sachverstand (Ausgleich der Glücksfaktors nach einem Orbit etc.) tatsächlich nie daran gedacht haben, selbst die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens eines Mathematikers zu beantragen? Von einem solchen Antrag ist jedenfalls nichts berichtet worden, dabei wäre das Übergehen eines derartigen Antrags ein wirklicher Aktivposten in der Revision.
Die Liste ließe sich fortsetzen. Wenn die Prozessführung wirklich derart laienhaft aufgezogen war, muss man sich über das Ergebnis nicht wundern und wird es beim BFH auch kaum korrigieren können.