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Eddy Scharf - Strategen im Strampelanzug

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JBCMaster
Beigetreten: 24.03.2009
BlackMember

Original von Skyhand

Original von jotha
Bei den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit kommt es im Steuerrecht z. B. nicht darauf an, ob die Tätigkeit strafrechtlich oder andweitig verboten ist. Die Definition geht von einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht aus. Das kann bei einem Pokerspieler mMn schon gegeben sein.

Logisch gesehn kann man einem Glücksspieler aber keine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
Ob man Gewinn erzielt oder nicht, hängt ja vom Glück ab und nicht davon, mit welchen Absichten einer spielt.
Glücksspiel und Gewinnerzielungsabsicht schließen sich logisch aus.

Das FA verfährt immer mit der Gewinnerzielungsabsicht folgendermaßen vor, falls es keine gesonderte Regelungen gibt(z.B. ein BFH Urteil): Falls es einen Überschuss gibt, liegt die Gewinnerzielungsabsicht vor, falls keinen Überschuss gibt, dann nicht. Als Steuerzahler steht man dann in der Beweispflicht, falls man da anderer Meinung ist.


Antwort
Zitat

Wie ist es dann beim Lotto? Sagt das FA auch zu nem Lottogewinner:
"He Moment mal. Ihr Gewinn war kein Glück.
Die Million haben sie doch mit Absicht gewonnen! Beweisen sie das Gegenteil!" ?(


Antwort
Zitat
JBCMaster
Beigetreten: 24.03.2009
BlackMember

Original von Skyhand
Wie ist es dann beim Lotto? Sagt das FA auch zu nem Lottogewinner:
"He Moment mal. Ihr Gewinn war kein Glück.
Die Million haben sie doch mit Absicht gewonnen! Beweisen sie das Gegenteil!" ?(

Entweder wie du schon erwähnt hast, es liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, da es eben ein Glücksspiel ist oder wegen der nicht Teilnahme am wirt. Verkehr, vllt. auch beides und das FA hat keine Dienstanweisung die Lottogewinner zu besteuern, sodass es auch zu keinem Urteil gekommen ist. Da hab ich aber leider keine Ahnung, auf jedenfall fällt Glücksspiel nicht unter die 7 Steuerarten, was ich weiß. Ob das Konstrunkt tatsächlich haltbar ist, dass für Einzelfälle es kein Glücksspiel mehr ist und damit auch ein Gewerbe, ist wirklich fragwürdig. Genau das versucht ja das FA gegen Eddy zu behaupten.


Antwort
Zitat

Zu Eddys Line, Poker ist Glückspiel:

Ab Minute 2:40

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Und Null Ahnung kann das Gericht ja wohl nicht haben, wenn es weiß, daß auf einer gewissen Henden-Mob-Seite Pokerwinnings aufgeführt werden.


Antwort
Zitat
fw16
Beigetreten: 31.10.2007
Oldschool Grinder

Original von Zocker007
Zu Eddys Line, Poker ist Glückspiel:

Ab Minute 2:40

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Und Null Ahnung kann das Gericht ja wohl nicht haben, wenn es weiß, daß auf einer gewissen Henden-Mob-Seite Pokerwinnings aufgeführt werden.

Macht seine in der Tat fragwürdige Verteidigungsline endgültig lächerlich. Ob er wirklich glaubt, dass die Richter noch nie was von Google gehört haben ?(
Ihm muss doch bewusst sein, dass er solche Interviews getätigt hat und dass sowas auch gefunden wird.


Antwort
Zitat

In dem Prozess ging es um weniger als hundert Turniere.

Also wo ist da jetzt der Wiederspruch zu seiner Aussage von 2007, das ist nun mal kurzfristig.

Und selbst wenn, wie unschwer zu erkennen ist, war das nen Promotion Interview da sagt man was der Werbepartner hören will. Oder glaubt ihr auch die Klitschkos hätten nen Kühlschrank voll mit Milchschnitten zu Hause stehen.


Antwort
Zitat

Original von Tandor1973
In dem Prozess ging es um weniger als hundert Turniere.

Also wo ist da jetzt der Wiederspruch zu seiner Aussage von 2007, das ist nun mal kurzfristig.

Und selbst wenn, wie unschwer zu erkennen ist, war das nen Promotion Interview da sagt man was der Werbepartner hören will. Oder glaubt ihr auch die Klitschkos hätten nen Kühlschrank voll mit Milchschnitten zu Hause stehen.

Einigen wir uns also auf: Langfristig ist Poker ein Geschicklichkeitsspiel, aber lifetime ist es Glückspiel.
Oder lauschen wir dem Meister noch mal bei 3:25


Antwort
Zitat
fw16
Beigetreten: 31.10.2007
Oldschool Grinder

Original von Tandor1973
In dem Prozess ging es um weniger als hundert Turniere.

Also wo ist da jetzt der Wiederspruch zu seiner Aussage von 2007, das ist nun mal kurzfristig.

Und selbst wenn, wie unschwer zu erkennen ist, war das nen Promotion Interview da sagt man was der Werbepartner hören will. Oder glaubt ihr auch die Klitschkos hätten nen Kühlschrank voll mit Milchschnitten zu Hause stehen.

Haha, den mit den Milchschnitten haste von Eddy

Trotzdem sind die Aussagen -egal in welchem Umfeld getätigt- nunmal nucht gerade Hilfreich bei seiner Line im Prozess.


Antwort
Zitat
JBCMaster
Beigetreten: 24.03.2009
BlackMember

Original von fw16

Original von Tandor1973
In dem Prozess ging es um weniger als hundert Turniere.

Also wo ist da jetzt der Wiederspruch zu seiner Aussage von 2007, das ist nun mal kurzfristig.

Und selbst wenn, wie unschwer zu erkennen ist, war das nen Promotion Interview da sagt man was der Werbepartner hören will. Oder glaubt ihr auch die Klitschkos hätten nen Kühlschrank voll mit Milchschnitten zu Hause stehen.

Haha, den mit den Milchschnitten haste von Eddy

Trotzdem sind die Aussagen -egal in welchem Umfeld getätigt- nunmal nucht gerade Hilfreich bei seiner Line im Prozess.

da frag ich mich, was wäre das für ein Rechtssystem, wenn Werbung als Gesetz aufgefasst werden würde.


Antwort
Zitat

Original von fw16
Haha, den mit den Milchschnitten haste von Eddy

Ja und, ist der Vergleich dadurch schlechter.
Wenn du ihn schon kennst frage ich mich warum du dich trotzdem noch mit seinen Aussagen die er damals für Full Tilt gemacht hast beschäftigst.

Oder wollen wir Schauspieler in Zukunft verknacken wenn sie im Film nen Mörder spielen.


Antwort
Zitat

Original von Tandor1973

Original von fw16
Haha, den mit den Milchschnitten haste von Eddy

Ja und, ist der Vergleich dadurch schlechter.
Wenn du ihn schon kennst frage ich mich warum du dich trotzdem noch mit seinen Aussagen die er damals für Full Tilt gemacht hast beschäftigst.

der vergleich ist einfach schwachsinn!

wenn klitschko nen interview vor einer wand voll milchschnitten gibt redet er ja nicht davon wie toll diese sind und das sie ihm beim boxen helfen, genausowenig sagen die fußballer bei einem interview nicht wie toll die produkte sind die da hinter auf der wand stehen.

das eine ist werbung das andere ist ein interview vor einer werbewand


Antwort
Zitat

"Es gibt im Einkommensteuerrecht übrigens den Begriff der Liebhaberei. Soll heißen: Wenn ein Hobby nur aus privaten Interesse ohne Gewinnerzielungsabsicht gepflegt wird (erkennbar an den eingebrachten Verlusten) – gerade z. B. Poker – wird das nicht als Einkünfte anerkannt und man kann keinen Verlust ansetzen. Hat man dagegen Gewinne, wird es als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen.
Daher mein Tipp: Man kann ja mal im ersten Jahr einen kleinen zu Gewinn aus dem Hobby erwirtschaften und dann versteuern. Wenn das Finanzamt das anerkannt, gilt dieses Hobby erst mal nicht mehr als Liebhaberei! Dann könnt ihr darauffolgenden Jahre nur noch Verluste machen und so eure Steuerschuld senken. Wird natürlich auch nicht ewig klappen, weil irgendwann die entstandene mangelnde Gewinnerzielungsabsicht offensichtlich ist."

grad auf einer nonpokerseite(da werden gerichtsurteile aller art diskutiert) gelesen wo es ums selbe thema geht,gelesen.


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Zitat

Original von gerd85
Daher mein Tipp: Man kann ja mal im ersten Jahr einen kleinen zu Gewinn aus dem Hobby erwirtschaften und dann versteuern. Wenn das Finanzamt das anerkannt, gilt dieses Hobby erst mal nicht mehr als Liebhaberei! Dann könnt ihr darauffolgenden Jahre nur noch Verluste machen und so eure Steuerschuld senken.

das geht aber deine steuerschuld senkst du nur wenn du dann mal wieder gewinnst, weis nicht wieviel jahre man seine verluste vortragen kann.

als beispiel:
ein zahnarzt pokert und gewinnt in einem jahr und versteuert es. die jahre danach macht er verlust dann kann er das nicht gegen die gewinne als zahnarzt aufrechnen.


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Zitat
letmefly
Beigetreten: 31.08.2006
Oldschool Grinder

.


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Zitat
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

.


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Zitat
letmefly
Beigetreten: 31.08.2006
Oldschool Grinder

..


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Zitat
frank2104
Beigetreten: 17.08.2007
PokerStrategist

Original von letmefly
eddy kennt doch sicher viele leute. darunter sind evtl reiche deutsche geschäftsmänner die mit poker verluste machen..

könnte man nicht einfach jemanden der seit jahren ein verlierer ist dazu bewegen zu behauptet dass er eben regelmäßig pokert und das mit gewinnerzielungsabsicht.. wieso sollte er dann seine verluste nicht absetzen können?

wie würde das finanzamt denn dann argumentieren?

Du kannst Verluste nur noch mit Gewinnen aus den gleichen Geschäftsbereichen verrechnen. Wenn du einen Handel hast der Gewinn macht und Verluste aus Aktienspekulation hast, darfst du das auch nicht aufrechnen.


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Zitat
Gamma85
Beigetreten: 18.02.2007
Elite Grinder

Original von Funkmaster

Original von brontonase

Original von Funkmaster

Original von brontonase

Original von fw16

Original von Egozocker

Original von fw16
(...) und ja zudem auch gesetzlich festgehalten ist, dass Gewinne aus Glücksspiel nicht zu versteuern sind.

und in welchem Gesetz steht das??????????????????????????????

§2 EStG

sorry, aber da steht nix von glücksspiel

bingo! somit unterliegen glücksspielgewinne nicht der einkommenssteuer.

achso wenn ich jetzt ein autohaus gründe muss ich auch keine steuern bezahlen weil da nix von autohaus steht :rolleyes:

willst du mich jetzt veralbern?

Es besseres Beispiel um zu zeigen, dass §2 EStG total Banane ist:
Wie werden Fußballspieler denn besteuert?
Wenn du das rausgefunden hast wirst du auch feststellen wie man Pokerspieler besteuern will!

Und wenn man Aussagen zu verschiedenen Berufen finden will sollte man einfach mal im Gesetzeskommentar nachgucken und davon hier was posten anstatt irgenden einen sehr allgemeinen Paragraph hier kommentarlos stehen zu lassen!

Des Weiteren geht es hier nicht um Gewinne aus Glücksspiel und genau das ist der Knackpunkt. Niemand wird auf eine Steuernachzahlung verurteilt, wenn er 30€mio beim Roulette gewinnst. Weil (fast) jeder Idiot weiß, dass es nur ein Glücksspiel ist. Allerdings wird Poker nach einigen Meinungen nicht als Glücksspiel angesehen, sondern als ein Strategiespiel mit einer geringen Glückskomponente, die long term zu vernachlässigen ist. Daher ist es hier vollkommen egal, ob Gewinne aus einem Glücksspiel steuerbar sind oder nicht.


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xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007
Elite Grinder

eddy soll einfach mal anhand dieser graphen zeigen, was varianz ist
http://www.pokerlistings.com/blog/top-ten-sickest-poker-graphs

ps: nr 2 ist sick, der typ hatte in plo nie nen größeren down als 10 bi.


Antwort
Zitat

Original von frank2104
Du kannst Verluste nur noch mit Gewinnen aus den gleichen Geschäftsbereichen verrechnen. Wenn du einen Handel hast der Gewinn macht und Verluste aus Aktienspekulation hast, darfst du das auch nicht aufrechnen.

Nein, im Falle von Verlusten aus Spekulationsgeschäften hast du zwar Recht aber das ist ein Sonderfall.

Prinzipiell kannst du natürlich schon Verluste aus einem Gewerbe mit Gewinnen aus einem anderen gegen rechnen.


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