Original von bahmrockk
Original von realwizard
also einkommenssteuer ist darauf sicher nicht fällig, da es wohl kaum unter die 7 einkommensarten gemä�? �2 EStG fällt.
nur die argumentation es ist nicht steuerpflichtig weil es glücksspiel ist, sit etwas gefährlich, weil das glücksspiel monopol beim staat liegt und online casinos daher miestens nicht legal sind, siehe $284 und �285 StGB
Die Diskussion ueber die Legalitaet von Onlinegluecksspiel wurde an anderer Stelle schon ausfuehrlich gefuehrt
grobes Fazit, nachdem, was ich verfolgt habe: Richtig, ist juristische Grauzone, aber die Benutzer werden dafuer nicht haftbar gemacht, wenn, dann die Betreiber.
tschuessi,
georg
Ich frag mich, wo ihr alle die juristische Grauzone erkennen wollt. Wenn noch niemand wg. online poker vor den Kadi geschleppt wurde, hat das noch lange nix mit "Grauzone" zu tun. Wo siehst du bei � 285 denn die Grauzone, Bahmrockk?
Und woher kommt deine Aussage, das die Betreiber, nicht aber die Benutzer verfolgt werden? Nur weil *bis jetzt* noch niemand haftbar gemacht wurde?
Alles ein bissl Wunschdenken, oder?