Original von abcde23
Original von aaaRt
Original von abcde23
Wo genau ist es denn geregelt, dass man nicht aus dem Ausland spielen darf?
Es ist nicht geregelt. Theoretisch könnten dir die Anbieter ermöglichen Zweit-Accounts für's Auslandsspielen zu machen, allerdings bieten sie das schlicht nicht an, weshalb es in der Praxis nicht möglich ist.
Original von aaaRt
Weil es wahrscheinlich aufwändig ist, zwei Konten für einen Spieler zu führen oder sie vermeiden wollen, dass du unter zwei Screennames auf der Plattform spielen kannst [...]
Verstehe nicht, wie du auf ein zweites Konto kommst. Vor der Regulierung konnte ich mit meinem Account von fast jedem Land der Welt aus spielen. Die Frage ist, aus welchem Grund dies jetzt nicht genauso möglich ist? Ich wüsste nicht, dass GlStV hierzu Einschränkungen hätte.
Vor der Regulierung hattest du einen .EU Account, der systematisch nur an PokerStars angeschlossen war und jeglicher Informationsaustausch von und mit diesem Account nur zwischen deinem Client und PokerStars Servern lief. Alle Informationen etc. waren ausschließlich bei PokerStars gehostet. Mit Eintritt der Regulierung wurden die Accounts umgestellt, bitte frag mich nicht, was da genau auf technischer Ebene passiert aber nun kommuniziert Stars deine Accountaktivität zu einem gewissen Maße ja an deutsche Behörden, um sicherzustellen, dass du nicht mehr als 4 Tische anbieterübergreifend spielst und nicht deine Deposit-Limit überschreitest. Auch deine Selbstsperre wird direkt mit den Behördenservern kommuniziert, damit du z.B. nicht nach einer Selbstsperre bei GGPoker spielen kannst. In jedem Fall hat sich die Struktur im System PokerStars für deinen Account geändert und ich vermute, dass du zwar nach wie vor aus München spielen werden kannst, wenn du in Berlin registriert bist aber nicht im Ausland, wenn eine ausländische IP eben geortet wird, PokerStars dir keinen Zugang gewährt, weil sie in dieser Konstellation eigentlich keine Steuern auf deine Einsätze zahlen können, dürfen, müssen o.ä.. Die Steuer und alle anderen speziellen deutschen Regeln gelten ausschließlich für das Spiel aus Deutschland, so dass nun Stars vor der Herausforderung steht all die Kommunikation mit den Behörden für dein konkretes Spiel aus dem Ausland zu unterbinden bzw. auch sicherzustellen, dass keine Steuer abgeführt wird - denn sie schulden ja keine, wenn du aus dem Ausland spielst.
Möglicherweise ist es also (noch) nicht möglich, dass PokerStars diese Funktionsweise sowohl technisch als auch von der Abrechnung der Steuern implementieren kann. Klingt für mich auch wie ein ziemlicher Albtraum auf Anbieterseite.
Ein möglicher Lösungsweg wäre es halt, dass PokerStars dt. Spielern einräumt Zweit-Accounts zu haben, wenn diese aus dem Ausland spielen wollen. Allerdings ist es grundsätzlich nicht möglich mehrere Accounts zu haben, die in den gleichen Spielerpool reinspielen.
Wie gesagt, das sind Vermutung meinerseits, warum du aus dem Ausland nicht auf PokerStars mit deinem dt. Account spielen kannst. Das hängt ja offensichtlich mit der Umstellung der Accounts auf die Vorgaben dt. Behörden zusammen.
@play4travel:
Diese Beschränkungen, die du vor offizieller Einführung der Regulierung meinst, waren nur anbieterbezogen, d.h. sie haben in voreilandem Gehorsam bereits die Beschränkungen umgesetzt, die der GlüStV skizziert hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Plattformen aber nicht an die Behörden "angeschlossen" & hatten auch keine offizielle Lizenz - du hattest also einen "normalen" Account mit einigen anbieternativen Beschränkungen. Es gab zu diesem Zeitpunkt eine Handlungsansweisung an die Behörden in Zukunft nur denjenigen Plattformen eine Lizenz zu gewähren, die bereits mit dieser Handlungsansweisung konform gegangen sind, d.h. die Plattformen sahen sich gezwungen auch ohne formalen Anschluss an die neue Systemarchitektur dein Einzahlungslimit u.ä. zu beschränken. Im Übrigen war das wohl unrechtmäßig zukünftige Lizenzen an noch nicht existierende Gesetzesgrundlagen zu knüpfen und damit einen Verwaltungsakt zu geltendem Recht zu erklären, beim GlüStV wurde juristisch einfach so massiv gepfuscht, dass sich einem die Haare sträuben.