Original von gorbatsh0ve
Eine Sache, die ich partout nicht verstehen kann (oder will), ist wie das rechtens sein kann. Ich werde einerseits vom FA als Profispieler gesehen, werde aber in meiner Berufsfreiheit nun durch diese Regelung eingeschränkt, da ein 1000€ Einzahlungslimit mir in der Praxis nicht mehr die Art von Pokerspiel erlaubt um mein Gewerbe (auf dessen Gewinne ich EkSt und GewSt zahle) weiterhin zu betreiben.
Gibt es eine Stelle, bei der ich eine offizielle dazu bekommen kann? Kennt sich da jemand aus? Bei der Glücksspielbehörde?
Das beträfe dann das Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetz Artikel 12). Ich vermute, es wird schwierig sein, eine Einschränkung nachzuweisen, denn offline darfst du diesem Beruf nachgehen, so viel du willst. Im Prinzip auch online, wenn du dein Risikokapital erst mal beim Anbieter liegen hast. Eine Beschränkung der Höhe der Einsätze gibt es auch online nicht. Du kannst nur nicht mehr als 1000 Euro pro Monat anbieterübergreifend einzahlen. Was mit dem Geld ist, das schon dort ist, ist unter deiner Kontrolle. In die staatlichen offline Poker-Angebote darfst du so viel Geld tragen, wie du willst. Was nicht mehr geht (zumindest sehe ich nicht, wie es möglich sein soll) ist der Transfer deines Riskokapitals von einem zum anderen Anbieter. Das geht nur in 1000er Schritten pro Monat (wenn ich es richtig verstanden habe).
Eine berufliche Einschränkung gibt es aber wegen der Zeitsperren und wegen des Sperrens des gleichzeitigen Spielens bei verschiedenen Anbietern. Das könnte es einem Profispieler so gut wie unmöglich machen, seinem Beruf online nachzugehen. Ob das für eine erfolgreiche Klage reicht, kann ich nicht sagen. Da kann dir nur ein Rechtsberater weiterhelfen.
Der Widerspruch zwischen der Ansicht des Ordnungsamts, Poker sei Glücksspiel und der Ansicht des Finanzamts, Poker sei ein Geschicklichkeitsspiel bedarf noch einer gerichtlichen Klärung. Offensichtlich sind diese Ansichten nicht konsistent. Das war schon ein Thema im Prozess von Eddie Scharf gegen die Bundesrepublik, wo es um die Besteuerung seiner Erträge ging. Da der Bundesfinanzhof aber noch andere Gründe gefunden hat, die Erträge zu besteuern, kam es darauf nicht an. Eddie hatte angeblich vor, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, aber nach den Presseinterviews hat man nie wieder etwas davon gehört. In seiner Steuersache hätte es ihm auch wohl nichts gebracht.
Dass die Ansicht der Finanzämter keinen Eingang in den Glücksspielvertrag gefunden hat, ist auch offensichtlich.
Edit: hatte das geschrieben, bevor ich deinen Post wegen der Nachfrage bei der Staatskanzlei gelesen habe. Aber im Grunde bestätigt das alles. An die Profispieler wurde nicht im geringsten gedacht, auch wenn es ihnen mit Sicherheit bewusst war, dass es diese gibt. War für die wohl ein Problem anderer Leute, schätze ich.