Original von cjheigl
Original von gorbatsh0ve
Eine Sache, die ich partout nicht verstehen kann (oder will), ist wie das rechtens sein kann. Ich werde einerseits vom FA als Profispieler gesehen, werde aber in meiner Berufsfreiheit nun durch diese Regelung eingeschränkt, da ein 1000€ Einzahlungslimit mir in der Praxis nicht mehr die Art von Pokerspiel erlaubt um mein Gewerbe (auf dessen Gewinne ich EkSt und GewSt zahle) weiterhin zu betreiben.
Gibt es eine Stelle, bei der ich eine offizielle dazu bekommen kann? Kennt sich da jemand aus? Bei der Glücksspielbehörde?
Das beträfe dann das Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetz Artikel 12). Ich vermute, es wird schwierig sein, eine Einschränkung nachzuweisen, denn offline darfst du diesem Beruf nachgehen, so viel du willst. Im Prinzip auch online, wenn du dein Risikokapital erst mal beim Anbieter liegen hast. Eine Beschränkung der Höhe der Einsätze gibt es auch online nicht. Du kannst nur nicht mehr als 1000 Euro pro Monat anbieterübergreifend einzahlen. Was mit dem Geld ist, das schon dort ist, ist unter deiner Kontrolle. In die staatlichen offline Poker-Angebote darfst du so viel Geld tragen, wie du willst. Was nicht mehr geht (zumindest sehe ich nicht, wie es möglich sein soll) ist der Transfer deines Riskokapitals von einem zum anderen Anbieter. Das geht nur in 1000er Schritten pro Monat (wenn ich es richtig verstanden habe).
Eine berufliche Einschränkung gibt es aber wegen der Zeitsperren und wegen des Sperrens des gleichzeitigen Spielens bei verschiedenen Anbietern. Das könnte es einem Profispieler so gut wie unmöglich machen, seinem Beruf online nachzugehen. Ob das für eine erfolgreiche Klage reicht, kann ich nicht sagen. Da kann dir nur ein Rechtsberater weiterhelfen.
Der Widerspruch zwischen der Ansicht des Ordnungsamts, Poker sei Glücksspiel und der Ansicht des Finanzamts, Poker sei ein Geschicklichkeitsspiel bedarf noch einer gerichtlichen Klärung. Offensichtlich sind diese Ansichten nicht konsistent. Das war schon ein Thema im Prozess von Eddie Scharf gegen die Bundesrepublik, wo es um die Besteuerung seiner Erträge ging. Da der Bundesfinanzhof aber noch andere Gründe gefunden hat, die Erträge zu besteuern, kam es darauf nicht an. Eddie hatte angeblich vor, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, aber nach den Presseinterviews hat man nie wieder etwas davon gehört. In seiner Steuersache hätte es ihm auch wohl nichts gebracht.
Dass die Ansicht der Finanzämter keinen Eingang in den Glücksspielvertrag gefunden hat, ist auch offensichtlich.
Edit: hatte das geschrieben, bevor ich deinen Post wegen der Nachfrage bei der Staatskanzlei gelesen habe. Aber im Grunde bestätigt das alles. An die Profispieler wurde nicht im geringsten gedacht, auch wenn es ihnen mit Sicherheit bewusst war, dass es diese gibt. War für die wohl ein Problem anderer Leute, schätze ich.
Meine Freundin ist ab morgen vorbehaltlich einer bestandenen mündlichen Prüfung Volljuristin und ich würde sie dann bitten den Sachverhalt einzuschätzen. Sie wollte nur gestern und heute nicht mehr durch solche Fragen belastet werden. Ich hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt mal mit ihr darüber gesprochen und sie sah auch die Einschränkung der freien Berufswahl als potenziellen Anknüpfungspunkt, merkte aber auch, dass man abwägen müsste, ob die Einschränkung der Berufsfreiheit in einem derart geringen Maße schwerer zu gewichten sei als der Spielerschutz. Grundsätzlich gelte zwar, dass eine Einschränkung der Grundrechte schwerer wiege, allerdings dass Regulierungen einen grundsätzlich nicht davon abhielten professioneller Pokerspieler zu sein. Ich denke, dass es zu wenig Präzedenz auf dem Gebiet gibt, um eine wirklich gute Einschätzung zu erhalten aber es wäre sicherlich mal interessant, sich das von einem Juristen mal beleuchten zu lassen. Ggf. spricht dagegen, dass ein Berufs Online-Pokerspieler bisher nur über illegale Angebote seinem Beruf nachgehen konnte und dieser durch den GlüStV seine Tätigkeit nun erstmals auf regulierten und legalen Angeboten ausüben kann. Ob er am Ende aus juristischer Sicht also unbedingt schlechter gestellt ist?
Vielleicht ist es auch etwas verfrüht über die ganzen Aspekte zu spekulieren. Letztendlich bedeutet ein regulierter Glücksspielmarkt mit deutschen Pokeranbietern auch, dass man sich nicht mit internationalen Regs plagen muss und viele Hobbyspieler ihren Glücksspielkonsum eben dann doch in den legalen und vertrauenswürdigen Bereich verlegen werden. Solange Poker vom Einsatzlimit befreit bleibt wie es im aktuellen Entwurf vorgegeben ist, denke ich auch nicht, dass das Einzahlungslimit so schwer liegt. Ich wünschte mir natürlich trotzdem, dass es dieses nicht gäbe und genauso der Versuch wegfiele die Tischanzahl auf vier zu begrenzen. Die Kehrseite wäre allerdings schon, dass man ggf. einen deutlich softeren Spielerpool bekäme - es ist daher nicht alles im negativen Lichte zu sehen.
Ein weiterer Hinweis an der Stelle: Gesetzesentwürfe dieser Art müssen der EU Kommission im Notifizierungsverfahren vorgelegt werden. Dieses sieht vor, dass es eine dreimonatige Stillhaltefrist gibt, in der die Vorschrift noch nicht Anwendung finden kann. Der Entwurf wurde der Kommission im Mai vorgelegt, die Stillhaltefrist ist derweil im August abgelaufen. In dieser Zeit haben andere Mitgliedsstaaten die Möglichkeit auf den Entwurf zu reagieren, die Abgabe einer Stellungnahme wurde in diesem Zuge auch von Malta erwartet (siehe hier). Auch andere Interessenträger können sich da zu Wort melden. Leider finde ich nirgends eine Stellungnahme von Malta, von deren Seite ja eigentlich ein großes Interesse bestünde, das Gesetzesvorhaben in jedweder Weise zu verhindern, da die meisten Pokerräume über eine maltesische Lizenz verfügen. Im Großen und Ganzen ist mir der Prozess nicht absolut klar, deswegen kann ich nicht einschätzen ob noch bis zum finalen Stichtag Änderungen vorgenommen werden. Zu wünschen wäre es in jedem Fall.