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Glücksspielstaatsvertrag 2021

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Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Original von Paxis
Mich wundert auch, dass keiner der Anbieter gegen diese erpresserische Methode vorgeht jetzt innerhalb kürzester Zeit irgendwelchen Regeln folgen zu müssen oder man bekommt später keine Lizenz. Kann mir nicht vorstellen, dass das mit EU Recht vereinbar ist.

Das ist eventuell die Ankündigung einer Rechtsbeugung und vielleicht auch eine Nötigung. Aber ich kenne mich damit wirklich nicht aus. Die Anbieter gehorchen jedenfalls erst mal, damit hat die Ankündigung ihren Zweck erreicht.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von cjheigl

Original von gorbatsh0ve
Eine Sache, die ich partout nicht verstehen kann (oder will), ist wie das rechtens sein kann. Ich werde einerseits vom FA als Profispieler gesehen, werde aber in meiner Berufsfreiheit nun durch diese Regelung eingeschränkt, da ein 1000€ Einzahlungslimit mir in der Praxis nicht mehr die Art von Pokerspiel erlaubt um mein Gewerbe (auf dessen Gewinne ich EkSt und GewSt zahle) weiterhin zu betreiben.

Gibt es eine Stelle, bei der ich eine offizielle dazu bekommen kann? Kennt sich da jemand aus? Bei der Glücksspielbehörde?

Das beträfe dann das Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetz Artikel 12). Ich vermute, es wird schwierig sein, eine Einschränkung nachzuweisen, denn offline darfst du diesem Beruf nachgehen, so viel du willst. Im Prinzip auch online, wenn du dein Risikokapital erst mal beim Anbieter liegen hast. Eine Beschränkung der Höhe der Einsätze gibt es auch online nicht. Du kannst nur nicht mehr als 1000 Euro pro Monat anbieterübergreifend einzahlen. Was mit dem Geld ist, das schon dort ist, ist unter deiner Kontrolle. In die staatlichen offline Poker-Angebote darfst du so viel Geld tragen, wie du willst. Was nicht mehr geht (zumindest sehe ich nicht, wie es möglich sein soll) ist der Transfer deines Riskokapitals von einem zum anderen Anbieter. Das geht nur in 1000er Schritten pro Monat (wenn ich es richtig verstanden habe).

Eine berufliche Einschränkung gibt es aber wegen der Zeitsperren und wegen des Sperrens des gleichzeitigen Spielens bei verschiedenen Anbietern. Das könnte es einem Profispieler so gut wie unmöglich machen, seinem Beruf online nachzugehen. Ob das für eine erfolgreiche Klage reicht, kann ich nicht sagen. Da kann dir nur ein Rechtsberater weiterhelfen.

Der Widerspruch zwischen der Ansicht des Ordnungsamts, Poker sei Glücksspiel und der Ansicht des Finanzamts, Poker sei ein Geschicklichkeitsspiel bedarf noch einer gerichtlichen Klärung. Offensichtlich sind diese Ansichten nicht konsistent. Das war schon ein Thema im Prozess von Eddie Scharf gegen die Bundesrepublik, wo es um die Besteuerung seiner Erträge ging. Da der Bundesfinanzhof aber noch andere Gründe gefunden hat, die Erträge zu besteuern, kam es darauf nicht an. Eddie hatte angeblich vor, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, aber nach den Presseinterviews hat man nie wieder etwas davon gehört. In seiner Steuersache hätte es ihm auch wohl nichts gebracht.

Dass die Ansicht der Finanzämter keinen Eingang in den Glücksspielvertrag gefunden hat, ist auch offensichtlich.

Edit: hatte das geschrieben, bevor ich deinen Post wegen der Nachfrage bei der Staatskanzlei gelesen habe. Aber im Grunde bestätigt das alles. An die Profispieler wurde nicht im geringsten gedacht, auch wenn es ihnen mit Sicherheit bewusst war, dass es diese gibt. War für die wohl ein Problem anderer Leute, schätze ich.

Meine Freundin ist ab morgen vorbehaltlich einer bestandenen mündlichen Prüfung Volljuristin und ich würde sie dann bitten den Sachverhalt einzuschätzen. Sie wollte nur gestern und heute nicht mehr durch solche Fragen belastet werden. Ich hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt mal mit ihr darüber gesprochen und sie sah auch die Einschränkung der freien Berufswahl als potenziellen Anknüpfungspunkt, merkte aber auch, dass man abwägen müsste, ob die Einschränkung der Berufsfreiheit in einem derart geringen Maße schwerer zu gewichten sei als der Spielerschutz. Grundsätzlich gelte zwar, dass eine Einschränkung der Grundrechte schwerer wiege, allerdings dass Regulierungen einen grundsätzlich nicht davon abhielten professioneller Pokerspieler zu sein. Ich denke, dass es zu wenig Präzedenz auf dem Gebiet gibt, um eine wirklich gute Einschätzung zu erhalten aber es wäre sicherlich mal interessant, sich das von einem Juristen mal beleuchten zu lassen. Ggf. spricht dagegen, dass ein Berufs Online-Pokerspieler bisher nur über illegale Angebote seinem Beruf nachgehen konnte und dieser durch den GlüStV seine Tätigkeit nun erstmals auf regulierten und legalen Angeboten ausüben kann. Ob er am Ende aus juristischer Sicht also unbedingt schlechter gestellt ist?

Vielleicht ist es auch etwas verfrüht über die ganzen Aspekte zu spekulieren. Letztendlich bedeutet ein regulierter Glücksspielmarkt mit deutschen Pokeranbietern auch, dass man sich nicht mit internationalen Regs plagen muss und viele Hobbyspieler ihren Glücksspielkonsum eben dann doch in den legalen und vertrauenswürdigen Bereich verlegen werden. Solange Poker vom Einsatzlimit befreit bleibt wie es im aktuellen Entwurf vorgegeben ist, denke ich auch nicht, dass das Einzahlungslimit so schwer liegt. Ich wünschte mir natürlich trotzdem, dass es dieses nicht gäbe und genauso der Versuch wegfiele die Tischanzahl auf vier zu begrenzen. Die Kehrseite wäre allerdings schon, dass man ggf. einen deutlich softeren Spielerpool bekäme - es ist daher nicht alles im negativen Lichte zu sehen.

Ein weiterer Hinweis an der Stelle: Gesetzesentwürfe dieser Art müssen der EU Kommission im Notifizierungsverfahren vorgelegt werden. Dieses sieht vor, dass es eine dreimonatige Stillhaltefrist gibt, in der die Vorschrift noch nicht Anwendung finden kann. Der Entwurf wurde der Kommission im Mai vorgelegt, die Stillhaltefrist ist derweil im August abgelaufen. In dieser Zeit haben andere Mitgliedsstaaten die Möglichkeit auf den Entwurf zu reagieren, die Abgabe einer Stellungnahme wurde in diesem Zuge auch von Malta erwartet (siehe hier). Auch andere Interessenträger können sich da zu Wort melden. Leider finde ich nirgends eine Stellungnahme von Malta, von deren Seite ja eigentlich ein großes Interesse bestünde, das Gesetzesvorhaben in jedweder Weise zu verhindern, da die meisten Pokerräume über eine maltesische Lizenz verfügen. Im Großen und Ganzen ist mir der Prozess nicht absolut klar, deswegen kann ich nicht einschätzen ob noch bis zum finalen Stichtag Änderungen vorgenommen werden. Zu wünschen wäre es in jedem Fall.


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Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Danke für deinen Post! WIe hier schon einige Volljuristen bestätigt haben, scheint eine Klage gegen das Gesetz vielversprechend. Die Frage ist halt, ob/wer das finanzielle Risiko eingeht.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von meistermieses
Danke für deinen Post! WIe hier schon einige Volljuristen bestätigt haben, scheint eine Klage gegen das Gesetz vielversprechend. Die Frage ist halt, ob/wer das finanzielle Risiko eingeht.

Der erste Beschwerdeweg, auch das habe ich mir von meiner Freundin erklären lassen, wird wohl nicht direkt eine Klage sein. Bis Juli 2021 können wir meinem Verständnis nach auch gar nicht vor einem deutschen Gericht klagen, weil es die entsprechende Rechtsprechung noch nicht gibt. Interessant wäre es vielleicht, ob wir vor der Gerichtsbarkeit klagen können, bei denen die Pokeranbieter ihre aktuelle Konzession halten, weil wir als Bürger Deutschlands trotz EU-Mitgliedschaft nicht so behandelt werden wie andere EU Bürger. Sollte das Gesetz dann irgendwann in Kraft treten, müssten wir vor der Verfassungsbeschwerde auch erstmal andere Wege erschöpfen, also z.B. es mit der Glücksspielaufsichtsbehörde aufnehmen und dann bei einem negativen Bescheid ggf. vor'm Verwaltungsgericht klagen (Achtung, Halbwissen). Alles sehr kompliziert.


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Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Ich frage mich auch, was mit dem Begriff "Spielerschutz" gemeint ist. Wer soll hier geschützt werden und vor wem? Was ist die Ursache der möglichen Schadwirkung, worin besteht sie und wer ist der Geschädigte? Ich habe so das Gefühl, dass das ein Propagandabegriff ist, auf den viele einfach reinfallen, weil sie darüber nicht nachdenken.

So, wie das aussieht, ist die Ursache der möglichen Schadwirkung der Anspruch des Spielers, sich in eigenverantwortlicher Entscheidung den Anbieter der gewünschten Dienstleistung selbst bestimmen zu wollen. Wer hat hier den Schaden? Der Spieler doch ganz bestimmt nicht, denn wenn er bekommt, was er will, dann hat er sich sein Bedürfnis erfüllt und seine Persönlichkeit entfaltet und das ist ganz gewiss kein Schaden. Also wer dann?

Wovor soll geschützt werden? Ganz offensichtlich davor, dass der Spieler sich einen privaten online Anbieter wählt. Wem könnte das schaden? Der Konkurrenz natürlich, in diesem Fall die offline Konkurrenz. Wer ist das? In erster Linie der Staat als Anbieter. Es geht also darum, dass der Staat vor dem Verlust eines einträglichen Geschäfts beschützt werden soll und deshalb soll die Freiheit des Spielers eingeschränkt werden.

Statt des Schutzes der Spielers bezeichnet der Begriff "Spielerschutz" eine Freiheitseinschränkung der Spieler zugunsten des Staates. Mit dem, was man intuitiv als Spielerschutz verstehen würde (Schutz des Spielers vor externen Kräften) hat das also nicht das geringste zu tun. Das ist eine sehr gelungene Anwendung Orwellschwer Bedeutungsumkehr, um eine Freiheitsbeschränkung durchzusetzen. Aus genau dem gleichen Grund hat das der Staat im Roman 1984 auch gemacht.

Und noch wer hat's gemacht und dabei einen sehr ähnlichen Begriff verwendet. Der Begriff hiess damals Schutzhaft und natürlich ging es nicht im geringsten um den Schutz des Verhafteten, im Gegenteil. Ehrlich, ich finde es extrem bedenklich, dass man sich dieser Sprachlogik wieder bedient und dass ein Haufen Leute darauf hereinfällt.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Sehe nicht wie wir vor Erlass des Gesetzes klagen können? Gibt ja keine Rechtsgrundlage. Die Glücksspielaufsichtsbehörde ist als exekutives Organ außen vor.
Denke direkt Verfassungsbeschwerde ist korrekt. Es gibt ja keine vorherigen Verwaltungsakte gegen die wir Klage einreichen können.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von meistermieses
Sehe nicht wie wir vor Erlass des Gesetzes klagen können? Gibt ja keine Rechtsgrundlage. Die Glücksspielaufsichtsbehörde ist als exekutives Organ außen vor.
Denke direkt Verfassungsbeschwerde ist korrekt. Es gibt ja keine vorherigen Verwaltungsakte gegen die wir Klage einreichen können.

Hast wahrscheinlich recht: Verfassungsbeschwerde.

Original von cjheigl
Ich frage mich auch, was mit dem Begriff "Spielerschutz" gemeint ist. Wer soll hier geschützt werden und vor wem? Was ist die Ursache der möglichen Schadwirkung, worin besteht sie und wer ist der Geschädigte? Ich habe so das Gefühl, dass das ein Propagandabegriff ist, auf den viele einfach reinfallen, weil sie darüber nicht nachdenken.

So, wie das aussieht, ist die Ursache der möglichen Schadwirkung der Anspruch des Spielers, sich in eigenverantwortlicher Entscheidung den Anbieter der gewünschten Dienstleistung selbst bestimmen zu wollen. Wer hat hier den Schaden? Der Spieler doch ganz bestimmt nicht, denn wenn er bekommt, was er will, dann hat er sich sein Bedürfnis erfüllt und seine Persönlichkeit entfaltet und das ist ganz gewiss kein Schaden. Also wer dann?

Wovor soll geschützt werden? Ganz offensichtlich davor, dass der Spieler sich einen privaten online Anbieter wählt. Wem könnte das schaden? Der Konkurrenz natürlich, in diesem Fall die offline Konkurrenz. Wer ist das? In erster Linie der Staat als Anbieter. Es geht also darum, dass der Staat vor dem Verlust eines einträglichen Geschäfts beschützt werden soll und deshalb soll die Freiheit des Spielers eingeschränkt werden.

Statt des Schutzes der Spielers bezeichnet der Begriff "Spielerschutz" eine Freiheitseinschränkung der Spieler zugunsten des Staates. Mit dem, was man intuitiv als Spielerschutz verstehen würde (Schutz des Spielers vor externen Kräften) hat das also nicht das geringste zu tun. Das ist eine sehr gelungene Anwendung Orwellschwer Bedeutungsumkehr, um eine Freiheitsbeschränkung durchzusetzen. Aus genau dem gleichen Grund hat das der Staat im Roman 1984 auch gemacht.

Und noch wer hat's gemacht und dabei einen sehr ähnlichen Begriff verwendet. Der Begriff hiess damals Schutzhaft und natürlich ging es nicht im geringsten um den Schutz des Verhafteten, im Gegenteil. Ehrlich, ich finde es extrem bedenklich, dass man sich dieser Sprachlogik wieder bedient und dass ein Haufen Leute darauf hereinfällt.

Da bin ich ganz bei dir. Ich finde es auch unfassbar übergriffig mündigen Bürgern vorschreiben zu wollen, wieviel Geld sie im Glücksspiel verfeuern wollen bzw. dass der Staat vorschreibt, in in welchem Glücksspiel ich explizit reguliert werden soll. Es ist ja weiterhin so, dass ich mein Haus verkaufen und alles auf Rot in der Spielbank setzen kann oder meine gesamten Ersparnisse in einen Lottoschein anlegen darf aber auf der anderen Seite will der Staat mir sagen, dass ich maximal 1k beim Online-Poker verfeuern darf? Ich kann doch auch online einen Lottoschein für >1k ausfüllen? Es ist auf absurdeste Weise ein Eingriff in meine Freiheitsrechte.


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Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

Wieviel würde eine Verfassungsbeschwerde kosten? Man könnte doch Crowdfunding machen, wenns teurer wäre...


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von Wiseguy01
Wieviel würde eine Verfassungsbeschwerde kosten? Man könnte doch Crowdfunding machen, wenns teurer wäre...

VI. Gerichtskosten
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch einem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (§ 34 Abs. 2 BVerfGG).

Quelle

Man müsste dann wohl die Anwaltskosten tragen aber damit hätte es sich.


Antwort
Zitat
dortonator
Beigetreten: 17.04.2007
Oldschool Grinder

Abgesehen davon ist es einfach lächerlich Poker, gegen reelle Gegner mit unbestreitbarer Geschicklichkeitskomponente und dauerhafter Schlagbarkeit, in die gleiche Negativ-EV-Glücksspielschublade wie Slots, Roulette, Blackjack usw. zu stecken!
Dagegen sollte man ebenfalls klagen...


Antwort
Zitat
Berlin49er
Beigetreten: 07.02.2008
Elite Grinder

Wäre bei einem Crowdfunding dabei. :f_thumbsup:


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Wie gesagt ich denke wir könnten das easy stemmen. Ein random Anwalt hilft dir hier auch wenig, weil das Spezialgebiet ist. Entweder besorgt man sich einen Spezialisten oder man macht es als Forum gemeinschaftlich. Gibt hier ja genug Juristen (mich eingeschlossen).


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Ich habe mit einem anderen deutschen Pokerspieler, der in ähnlicher Bredouille steckt eine Discord-Gruppe zu dem Thema gegründet. Da geht's in erster Linie nicht um die Diskussion jedweder Neuerungen, sondern darum, dass man ggf. tatsächlich juristisch gegen die Bestimmungen vorgeht. Wer ein ernsthaftes Interesse daran hat, kann sich gerne per PM bei mir melden oder mich in Discord adden ( aaaRt#8513 ) und ich lade euch in die Gruppe ein.


Antwort
Zitat
Woerni
Beigetreten: 11.09.2006
PokerStrategist

Auch wenn ich nur ein schlechter Hobbyspieler bin, ich würde ein paar Mäuse dazu legen.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Ich dachte immer, eine Verfassungsbeschwerde kannst du erst dann einreichen, wenn du den normalen Rechtsweg erschöpft hast (was in diesem Fall der Weg über die Amtsgerichte und die nachfolgenden Instanzen wäre). Ausserdem musst du persönlich einen Schaden gehabt haben. Solange eine Regelung noch nicht in Kraft ist, kann kein Schaden entstanden sein und es gibt auch nichts, wogegen du klagen kannst?

Grundgesetz Artikel 93, Absatz 1, Punkt 1 und 4a:
https://dejure.org/gesetze/GG/93.html
Die anderen Absätze betreffen nicht den einzelnen Bürger.

Es gibt noch einen anderen Weg: die Teilnahme an der Meinungsbildung der EU-Kommission. So lange der Bewertungsprozess der EU-Kommission nicht abgeschlossen ist, kann man Stellungnahmen abgeben.

Das ist keine einfache Sache. Ich habe mal an einem Entwurf gearbeitet, war aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden und er wäre auch noch längst nicht fertig. Da gehen wirklich viele Stunden drauf.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von cjheigl
Es gibt noch einen anderen Weg: die Teilnahme an der Meinungsbildung der EU-Kommission. So lange der Bewertungsprozess der EU-Kommission nicht abgeschlossen ist, kann man Stellungnahmen abgeben.

Das ist keine einfache Sache. Ich habe mal an einem Entwurf gearbeitet, war aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden und er wäre auch noch längst nicht fertig. Da gehen wirklich viele Stunden drauf.

Wo kann man denn die Stellungnahme einreichen? Dort wo ich geschaut habe, beim Notifizierungsverfahren der EU-Kommission, ist die Stillhaltefrist abgelaufen, da hat es auch bereits Einwände verschiedener Parteien gegeben.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Das ist richtig, aber man kann bei der zuständigen Stelle auch nach Ablauf der Stillhaltefrist noch Stellungnahmen per Email (oder auf sonstigem Weg) einreichen.

Prinzipiell gibt es auf dieser Webseite ein Formular, wo man nachfragen kann: https://ec.europa.eu/growth/contact_de

Die generelle Email-Adresse ist GROW-GENERAL-INFORMATION@ec.europa.eu

Es gab schon einige Einwände, die meisten befassen sich aber nur mit Spezialinteressen bestimmter Anbieter. Die Stellungnahme von Mitgliedern der Universität Dresden ist sehr ausführlich und beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Basis der Ansichten des Vertragsentwurfs (es wird ein extrem schlechtes Zeugnis ausgestellt, da die Ansichten entweder nicht begründet seien oder auf völlig veralteten Ansichten beruhten, nämlich der Triebtheorie von Sigmund Freud). Eine Stellungnahme aus Sicht der Spieler gibt es aber nicht. Das wäre wohl schon wichtig, uns fehlt aber die Organisation, das hinzukriegen. Für einen Einzelnen ist die Aufgabe sehr aufwändig. Wenn es jemand versuchen will, werde ich ihn gerne dabei unterstützen. Ich habe etwa 5 Seiten beisammen und eine weitere Seite to do Liste. Da sind aber keine Quellenhinweise drin und es müsste eh noch mal überarbeitet werden.


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Lausbub7
Beigetreten: 28.11.2008
Elite Grinder

holy shit, 888 poker will dann einen rein deutschen Spielerpool haben? Gehen andere Seiten auch so vor?


Antwort
Zitat
GrossKhan
Beigetreten: 18.01.2007
PokerStrategist

Finde es gut, dass ihr dagegen vorgehen wollt.
Aber im Grunde geht Deutschland ja jetzt den gleichen Weg, wie etwa Frankreich, Spanien und Italien schon vor Jahren.
Denkt ihr, da hat es einfach keinen gejuckt und es wurde nicht dagegen geklagt? Wäre interessant, da Infos drüber zu finden.

Das große Problem ist halt dieses "Spielerschutz", jeder weiß, dass das nur ein Schlagbegriff ohne Inhalt ist.
Es geht dem Staat darum, Steuereinahmen zu kriegen, die aktuell vermeintlich an ihm vorbei gehen.
Wenn sie einen deutschen Glücksspielsüchtigen schützen wollen, dass er sein Geld auf ner Casino oder Pokerseite im Ausland verballert, dann nur, weil sie wollen, dass er das bei nem in Deutschland ansässigen Angebot macht.

Doch ich glaube leider, dass dieser verlogene Aspekt des Spielerschutzes bei Glücksspiel, was ja immer noch einen beschissenen Ruf hat, für die EU schützenswerte Dinge sind, die ein EU Land jeweils selbst entscheiden und regulieren darf. Und gibt ja noch andere verlogene Argumente, die ein Staat wie Deutschland anbringen kann, etwa Geldwäsche.
Glaube leider bei der EU nicht an das Gute, aber habe gerne Unrecht.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von GrossKhan
Finde es gut, dass ihr dagegen vorgehen wollt.
Aber im Grunde geht Deutschland ja jetzt den gleichen Weg, wie etwa Frankreich, Spanien und Italien schon vor Jahren.
Denkt ihr, da hat es einfach keinen gejuckt und es wurde nicht dagegen geklagt? Wäre interessant, da Infos drüber zu finden.

Das große Problem ist halt dieses "Spielerschutz", jeder weiß, dass das nur ein Schlagbegriff ohne Inhalt ist.
Es geht dem Staat darum, Steuereinahmen zu kriegen, die aktuell vermeintlich an ihm vorbei gehen.
Wenn sie einen deutschen Glücksspielsüchtigen schützen wollen, dass er sein Geld auf ner Casino oder Pokerseite im Ausland verballert, dann nur, weil sie wollen, dass er das bei nem in Deutschland ansässigen Angebot macht.

Doch ich glaube leider, dass dieser verlogene Aspekt des Spielerschutzes bei Glücksspiel, was ja immer noch einen beschissenen Ruf hat, für die EU schützenswerte Dinge sind, die ein EU Land jeweils selbst entscheiden und regulieren darf. Und gibt ja noch andere verlogene Argumente, die ein Staat wie Deutschland anbringen kann, etwa Geldwäsche.
Glaube leider bei der EU nicht an das Gute, aber habe gerne Unrecht.

Steuereinnahmen kann der Staat von mir auch aus haben und wenn das bei Glücksspiel anders geregelt sein werden soll als bei anderen Dienstleistungen, die in der EU angeboten werden, dann kann ich das auch noch halbwegs nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass ich zum Zwecke der Finanzrechtsprechung eine benachteiligende Sonderbehandlung erhalte, weil für mich das was gemeinhin als Glücksspiel definiert wird, nun behelfsmäßig als Glücksspiel, bei dem der Geschicklichkeitsanteil nach vorne tritt definiert wird, um mich steuerrechtlich zu belangen. Wenn diese Prämisse juristisch auf mich und meinesgleichen gelten soll, dann müsste ich in anderer Rechtsprechung auch den Anspruch erheben können, dass in meinem Sonderfall Pokerspiel immer ein Glücksspiel ist, bei dem der Geschicklichkeitsanteil nach vorne tritt, so dass entsprechende Einschränkungen wie Einzahlungslimit, Begrenzung der Tischanzahl nicht gelten dürften. Warum da mit zweierlei Maß gemessen werden kann, erschließt sich mir wirklich nicht.

Original von cjheigl
Das ist richtig, aber man kann bei der zuständigen Stelle auch nach Ablauf der Stillhaltefrist noch Stellungnahmen per Email (oder auf sonstigem Weg) einreichen.

Prinzipiell gibt es auf dieser Webseite ein Formular, wo man nachfragen kann: https://ec.europa.eu/growth/contact_de

Die generelle Email-Adresse ist GROW-GENERAL-INFORMATION@ec.europa.eu

Es gab schon einige Einwände, die meisten befassen sich aber nur mit Spezialinteressen bestimmter Anbieter. Die Stellungnahme von Mitgliedern der Universität Dresden ist sehr ausführlich und beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Basis der Ansichten des Vertragsentwurfs (es wird ein extrem schlechtes Zeugnis ausgestellt, da die Ansichten entweder nicht begründet seien oder auf völlig veralteten Ansichten beruhten, nämlich der Triebtheorie von Sigmund Freud). Eine Stellungnahme aus Sicht der Spieler gibt es aber nicht. Das wäre wohl schon wichtig, uns fehlt aber die Organisation, das hinzukriegen. Für einen Einzelnen ist die Aufgabe sehr aufwändig. Wenn es jemand versuchen will, werde ich ihn gerne dabei unterstützen. Ich habe etwa 5 Seiten beisammen und eine weitere Seite to do Liste. Da sind aber keine Quellenhinweise drin und es müsste eh noch mal überarbeitet werden.

Bist du der Meinung, dass es tatsächlich helfen könnte? Ich wäre grundsätzlich bereit mitzuarbeiten, allerdings habe ich wenig Hoffnung, dass das in irgendeiner Weise berücksichtigt wird.


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