Sich persönliche Stop-Loss Limits setzen kann man auch ohne Pflicht. Es ist aber durchaus ein gute Sache, wenn die Software des Anbieters eine solche Funktion bietet, so dass der Spieler in der Kontrolle seines Spielverhaltens unterstützt wird. Nur sollte die Höhe des Stop-Loss Limits Sache des Spielers sein und keinem staatlichen Zwang unterliegen. Staatlichen Zwang sehe ich in dieser Sache als einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung. Der sollte nur dann angewandt werden, wenn er zur Abwendung einer Gefahr unbedingt notwendig ist und es mit weniger nicht geht. Dafür gibt es nicht den geringsten Beweis.
Ganz anders sieht das bei der Begrenzung des zur Verfügung stehenden Stacks aus bzw. einer Begrenzung des Buy-Ins in Anzahl an Chips. Das ist einfach totaler Bullshit, der nichts bringen kann, weil höhere Limits (Blinds) zur Verfügung stehen. Man kann niemand daran hindern, mehr als einen bestimmten Betrag zu verballern, in dem man den verfügbaren Stack begrenzt, weil der Spieler einfach ein Limit höher gehen kann, wo er dann mit weniger Chips mehr Geld verballern kann. Eine solche Begrenzung ist einfach völlig sinnfrei.
Es fehlt auch völlig an der Begründung, wieso es einen Unterschied macht, an welchem Ort ein Spiel gespielt wird und wieso es gefährlicher sein sollte, online ein Spiel um einen bestimmten Betrag zu spielen als offline. Es ist genau das gleiche Spiel mit genau den gleichen Regeln, woher soll also die zusätzliche Gefahr kommen?
Ausserdem gibt es kein Prinzip, nach dem Leute in der Freiheit ihrer Handlungen eingeschränkt werden dürfen, weil die Konsequenz aus dieser Handlung für den Handelnden eventuell negativ ist. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn jemand anders dadurch gefährdet wird. Das ist beim Spiel um Geld nicht anzunehmen.
Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland