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Glücksspielstaatsvertrag 2021

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Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Sich persönliche Stop-Loss Limits setzen kann man auch ohne Pflicht. Es ist aber durchaus ein gute Sache, wenn die Software des Anbieters eine solche Funktion bietet, so dass der Spieler in der Kontrolle seines Spielverhaltens unterstützt wird. Nur sollte die Höhe des Stop-Loss Limits Sache des Spielers sein und keinem staatlichen Zwang unterliegen. Staatlichen Zwang sehe ich in dieser Sache als einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung. Der sollte nur dann angewandt werden, wenn er zur Abwendung einer Gefahr unbedingt notwendig ist und es mit weniger nicht geht. Dafür gibt es nicht den geringsten Beweis.

Ganz anders sieht das bei der Begrenzung des zur Verfügung stehenden Stacks aus bzw. einer Begrenzung des Buy-Ins in Anzahl an Chips. Das ist einfach totaler Bullshit, der nichts bringen kann, weil höhere Limits (Blinds) zur Verfügung stehen. Man kann niemand daran hindern, mehr als einen bestimmten Betrag zu verballern, in dem man den verfügbaren Stack begrenzt, weil der Spieler einfach ein Limit höher gehen kann, wo er dann mit weniger Chips mehr Geld verballern kann. Eine solche Begrenzung ist einfach völlig sinnfrei.

Es fehlt auch völlig an der Begründung, wieso es einen Unterschied macht, an welchem Ort ein Spiel gespielt wird und wieso es gefährlicher sein sollte, online ein Spiel um einen bestimmten Betrag zu spielen als offline. Es ist genau das gleiche Spiel mit genau den gleichen Regeln, woher soll also die zusätzliche Gefahr kommen?

Ausserdem gibt es kein Prinzip, nach dem Leute in der Freiheit ihrer Handlungen eingeschränkt werden dürfen, weil die Konsequenz aus dieser Handlung für den Handelnden eventuell negativ ist. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn jemand anders dadurch gefährdet wird. Das ist beim Spiel um Geld nicht anzunehmen.

Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Auch die einen Satz vorher getroffene Regelung zu Turnieren macht keinen Sinn:

Zu limitieren sind bei Poker-Turnieren, bei denen die
Spieler Teilnahmeentgelte zahlen, welche (nach Abzug einer dem Veranstalter zufließenden Gebühr für die Bereitstellung der Plattform) entsprechend den Platzierungen im Turnier auf die Spieler verteilt werden, diese Teilnahmeentgelte (Buy-in/Rebuy).

Soll nun die Höhe oder die Anzahl möglicher Buyins reduziert werden?
Dass beides auch hier keinen Sinn macht, bedarf glaube ich keiner weiteren Worte.
Vielleicht gibts dann bald ein staatlich verordnetes Bankrollmanagment (z.B. Buyin max. 5% der BR ;) ).

Das Angebot stationärer Pokerspiele ist weiterhin grundsätzlich den Spielbanken vorbehalten. Nur hier kann in ausreichendem Maße ein Schutz vor den Gefahren des
Glücksspiels
, einschließlich der Sucht- und Manipulationsgefahren, sichergestellt
werden, weil die für das Angebot im Internet vorgesehenen Schutzmaßnahmen
(Safe-Server zum Schutz vor Manipulationen, Zufälligkeit der Platzierung der Spieler,
Spielsuchtfrüherkennungssysteme) im terrestrischen Bereich nicht anwendbar sind

Genau. Nur die staatlichen Spielbanken bieten Schutz vor den bösen Gefahren des Glücksspiels.
Ein privater Anbieter könnte und würde das nie stemmen.
Das sieht man ja auch im (EU-)Ausland, in dem bereits ganze Landstriche an Menschen den privaten Anbietern zum Opfer gefallen sind.

Hoffe das Ganze wird schnellstmöglich gekippt und jemand erkennt trotz der "Spielerschutz"-Rufe den dahinstehenden Unsinn.


Antwort
Zitat
metmaster2
Beigetreten: 04.02.2006
Elite Grinder

Original von abcde23

Original von Paxis
Würde ja denken das Poker, also kein Videopoker, ein viel geringeres Risiko zur Spielsucht birgt als klassische Casinospiele.

Grundsätzliche Intention kann ich schon verstehen und kann die mit einem Beispiel aus der Praxis verdeutlichen. Ich bin vor ein paar Monaten in einem 320$ MTT einem riesigen Fish begegnet, der die maximale Anzahl von 5 möglichen Rebuys ausgeschöpft und fast jeden einzelnen Spieler am Tisch bereichert hat. So wie sich seine Spielweise im Zeitablauf verändert hat, war er definitiv auf Tilt und bin mir ziemlich sicher, dass er sich die 2k Verlustlimit an dem Tag nicht gesetzt hat. Ob dem Spieler ein Panik-Button nach dem zweiten-dritten-vierten verzockten Buy-In etwas geholfen hätte, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber genau diese Spieler möchte der Gesetzgeber möglichst vor sich selbst schützen.

Grundsätzlich spricht auch absolut nichts gegen einen derartigen Button. Nur die Art und Weise der Implementierung bzw. Vorgaben dazu geht absolut am Ziel vorbei.
Ich behaupte in deinem Beispiel hätte ein Panikbutton absolut nichts geändert. Um den Knopf zu drücken muss ich mich als Spieler willentlich - versehentliches Betätigen ist vom Gesetzgeber ja wohl nicht vorgesehen - dazu entscheiden diesen zu drücken. Wenn ich mich nun aber in den Spieler deines Beispiels hinein versetze, dann tätigt er nach jedem Bustout willentlich den Rebuy-Button und möchte es nochmal probieren. Wo in diesem Beispiel hätte er zu dem Entschluss kommen können - lediglich aufgrund eines vorhandenen Panikbuttons - sich für das seinem Willen (Weiterspielen) komplett entgegenstehenden Ausschließen des Spielbetriebs zu entscheiden?

Und nur mal angenommen es häte möglicherweise irgendeinen Einfluss gehabt, dass ein Panikbutton dagewesen wäre. Dann behaupte ich, würde dieser EInfluss bei einem verschwindend geringen Anteil von Spielern, denen ein Ausschluss möglicherweise gut täte, dazu führen, dass sie diesen auch drücken würden.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Grad bei https://www.twitch.tv/allinpav gesehen:

In Schweden darf man wohl nur 23h / Tag spielen, ist das Limit erreicht, lässt der Client keinen Zugang mehr zu. Jetzt sitzt also ein schwedischer Spieler am FT des $530 HR und ist disconnected, weil er das Zeitlimit überschritten hat. Er muss praktisch ne Stunde lang Blinds posten, so dass im ordentlich Equity am Prizepool flöten geht. Im Prinzip also genau das, was auch mit einem Panik-Button jederzeit passieren kann. Es sollte ja wohl anfechtbar sein, dass das dem Spielerschutz zuwider läuft.


Antwort
Zitat
metmaster2
Beigetreten: 04.02.2006
Elite Grinder

Original von aaaRt
In Schweden darf man wohl nur 23h / Tag spielen, ...

Hast du dich vertippt oder stimmt 23h?
Da würde ich aber vermuten, dass es praktisch ja kaum relevant werden würde. Sowas macht doch kaum einer. Selbst bei einer riesigen Turnierserie spielt man ja keine 23h am Tag.
Natürlich hast du mit deinem Ansatz recht, dass es trotzdem scheiße wäre, wenn man trotz bereits bezahltem Buyin nicht fertig spielen darf.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von metmaster2

Original von aaaRt
In Schweden darf man wohl nur 23h / Tag spielen, ...

Hast du dich vertippt oder stimmt 23h?
Da würde ich aber vermuten, dass es praktisch ja kaum relevant werden würde. Sowas macht doch kaum einer. Selbst bei einer riesigen Turnierserie spielt man ja keine 23h am Tag.
Natürlich hast du mit deinem Ansatz recht, dass es trotzdem scheiße wäre, wenn man trotz bereits bezahltem Buyin nicht fertig spielen darf.

Nein, hab mich nicht vertippt. Die Regelung ist tatsächlich so und deswegen auch total sinnlos, weil ohnehin kaum jemand >23h grindet. Es kommt dann aber zu solch kuriosen Situationen, dass jemand über Nacht die Software offen lässt und dann in einem Turnier disconnecten muss wie gestern geschehen. Es zeigt sinnbildlich wie unter dem Deckmantel des Spielerschutzes völlig unüberlegte Regeln geschaffen werden, die dem Spieler im Endeffekt schaden.


Antwort
Zitat
TooBigToFail
Beigetreten: 05.08.2016
Legacy Member

die ganze Aufregung ist völlig fürn Arsch, weil der Glücksspielstaatsvertrag evident und bekanntermaßen europarechtswidrig ist. Das Problem ist nur das der EUGH ewig braucht.

Das Gesetzt ist stümperhaft verfasst von inkompetenten und zudem schlecht informierten Politkern. Im übrigen war der Glückspielstaatsvertrag noch nie nicht europarechtswirdig. Und das ist auch jedem der sich damit auskennt bekannt. Es hat nur noch keiner bis zum Schluss dagegen geklagt.

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/30717.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gluecksspiel-staatsvertrag-reform-bundeslaender-eu-kommission-2018/
https://dswv.de/europaeischer-gerichtshof-gluecksspielstaatsvertrag-verstoesst-gegen-europarecht/


Antwort
Zitat
LOncleSoul
Beigetreten: 15.12.2007
Elite Grinder

Original von TooBigToFail
die ganze Aufregung ist völlig fürn Arsch, weil der Glücksspielstaatsvertrag evident und bekanntermaßen europarechtswidrig ist. Das Problem ist nur das der EUGH ewig braucht.

Das Gesetzt ist stümperhaft verfasst von inkompetenten und zudem schlecht informierten Politkern. Im übrigen war der Glückspielstaatsvertrag noch nie nicht europarechtswirdig. Und das ist auch jedem der sich damit auskennt bekannt. Es hat nur noch keiner bis zum Schluss dagegen geklagt.

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/30717.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gluecksspiel-staatsvertrag-reform-bundeslaender-eu-kommission-2018/
https://dswv.de/europaeischer-gerichtshof-gluecksspielstaatsvertrag-verstoesst-gegen-europarecht/

Aber wer soll dagegen Klagen...?
Die großen Firmen (Gauselmann etc) haben doch jetzt was Sie wollten.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Wahrscheinlich soll sowohl die Höhe des Buy-ins als auch die Zahl der Rebuys begrenzt werden. Es ist ja beides konkret aufgeführt, da wird dann auch beides konkret gemeint sein. Ausdrücklich keine Begrenzung soll im Angebot der Spielbanken stattfinden. Damit soll wohl ein Wettbewerbsvorteil der Spielbanken entstehen und die Spieler hin zum Angebot der Spielbanken gelenkt werden, wo die Kosten für den Spieler höher sind und er besser abkassiert werden kann.

Inwiefern eine Bekämpfung von Spielsucht durch die Spielbanken wirkungsvoller geleistet werden kann als von Internet-Anbietern ist unbekannt. Meines Wissens gibt es dazu überhaupt keine wissenschaftlichen Untersuchungen und Daten. Diese Behauptung ist ganz einfach unbelegt.

Wichtig ist allerdings die Frage nach der Verhältnismässigkeit. Wenn es um Suchtbekämpfung geht, dann kann man sich ja die Massnahmen ansehen, die bei der Suchtbekämpfung an anderer Stelle entstehen. Man kann auch die Gesundheitsgefahren von Spielsucht mit den Gesundheitsghefahren anderer Suchterkrankungen vergleichen, um einen Massstab für die Verhältnismässigkeit zu bekommen:

Spielsucht:
ca. 1% der Glücksspieler werden als spielsüchtig angesehen.
Anteil der Spielsuchtkranken an der Gesamtbevölkerung ca. 0,3% (2018)
Quelle: https://www.casinoonline.de/nachrichten/jahrbuch-sucht-2018-180-000-menschen-in-deutschland-leiden-an-spielsucht-12891/
Anzahl der Leute, die an den Folgen der Spielsucht gestorben sind: unbekannt, wahrscheinlich sehr wenige (wären es mehr, würden Zahlen existieren)
Beschränkungen: nur möglich an staatlich konzessionierten Orten. Strenger Jugendschutz. Zukünftig eingeschränktes Onlineangebot mit vielen Auflagen.

Alkohol:
1,77 Mio. Alkoholkranke in Deutschland ~ 2% der Bevölkerung ~ 2,9% der Alkoholtrinker
74000 Todesfälle / Jahr in Deutschland durch Alkohol
Beschränkungen: eingeschränkter Jugendschutz (Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren), ansonsten keine Einschränkungen für Kauf und Konsum

Die viel gefährlichere Sucht wird mit weitaus weniger einschränkenden Massnahmen bekämpft. Offensichtlich taugt die Bekämpfung der Spielsucht nicht als Argument einschränkender Massnahmen, weil dann das Prinzip der Verhältnismässigkeit im Vergleich mit der Bekämpfung wesentlich gefährlicherer Suchterkrankungen verletzt wäre.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Quelle Casino Online würd ich zumindest erstmal als fraglich ansehen. Grundsätzlich stimme ich dir aber zu, dass da keine Verhältnismäßigkeit gewährleistet ist. Der Spielerschutz Online soll wesentlich strenger überwacht werden als in den Spielbanken und das wird auch der Angriffspunkt für Klagen einiger Anbieter sein nehme ich an. Leider können wir aktuell wirklich nur abwarten - es ist praktisch unmöglich sich gegen den Umlaufbeschluss wehren zu wollen - die Anbieter könnten aktuell einfach auf die Beschränkungen scheißen; der Umlaufbeschluss ist lediglich eine Verwaltungsvorschrift und kein Gesetz, so dass die Anbieter sich aktuell freiwillig selbst regulieren. Es ist ganz offensichtlich, dass wir als Konsumenten dagegen nichts machen können.

Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, kann man dann zunächst die Seiten auffordern Einzahlungslimits und Buy-In Beschränkungen bei einem individuell zu entfernen. Darauf werden sich die Seiten wahrscheinlich nicht einlassen, so dass man dann wohl der Glücksspielaufsichtsbehörde schreiben muss, dass die Beschränkungen für einen individuell aufgehoben werden sollen. Ich erwarte auch hier, dass das nicht fruchten wird aber ab diesem Zeitpunkt wird eben die Möglichkeit der Klage vor Verwaltungsgerichten eröffnet. Man darf gespannt sein.


Antwort
Zitat
eslchr1s
Beigetreten: 21.12.2009
Elite Grinder

Original von cjheigl
Spielsucht:
ca. 1% der Glücsspieler werden als spielsüchtig angesehen.
Anteil der Spielsuchtkranken an der Gesamtbevölkerung ca. 0,3% (2018)
Quelle: https://www.casinoonline.de/nachrichten/jahrbuch-sucht-2018-180-000-menschen-in-deutschland-leiden-an-spielsucht-12891/
Anzahl der Leute, die an den Folgen der Spielsucht gestorben sind: unbekannt, wahrscheinlich sehr wenige (wären es mehr, würden Zahlen existieren)
Beschränkungen: nur möglich an staatlich konzessionierten Orten. Strenger Jugendschutz. Zukünftig eingeschränktes Onlineangebot mit vielen Auflagen.

Alkohol:
1,77 Mio. Alkoholkranke in Deutschland ~ 2% der Bevölkerung ~ 2,9% der Alkoholtrinker
74000 Todesfälle / Jahr in Deutschland durch Alkohol
Beschränkungen: eingeschränkter Jugendschutz (Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren), ansonsten keine Einschränkungen für Kauf und Konsum

Die viel gefährlichere Sucht wird mit weitaus weniger einschränkenden Massnahmen bekämpft. Offensichtlich taugt die Bekämpfung der Spielsucht nicht als Argument einschränkender Massnahmen, weil dann das Prinzip der Verhältnismässigkeit im Vergleich mit der Bekämpfung wesentlich gefährlicherer Suchterkrankungen verletzt wäre.

Geht dem Staat nicht um deine Gesundheit, ob du von was abhängig wirst oder sonst was. Geht um Geld und darum den Pöbel ruhig zu halten.

Durch Alk Verbot würde man zahlreiche Menschenleben retten und für weniger Dramen in den Familien, weniger Gewalt, weniger psychisch Erkrankte uvm sorgen. Aber Lobby ist stark, bringt schön steuern und das Schaf bleibt bei einem Bier daheim und schaut Netflix.
Was meinst du zudem wie viele wegen einem drohenden Alk Verbot auf die Straße gehen würden, obwohl es NUR Vorteile hätte, im Sinne der Bevölkerung. Da wären die Demos gegen Gesichtswindeln welche kaum Leben retten ein Witz. Schon schrecklich alles hier.


Antwort
Zitat
Umumba
Beigetreten: 22.04.2006
BlackMember

Original von TooBigToFail
Das Gesetzt ist stümperhaft verfasst von inkompetenten und zudem schlecht informierten Politkern.

Waren eher Beamte in Behörden, die das verfasst haben als Politiker. Der GlüStV wird ja gerade nicht als Gesetz von den Parlamenten erarbeitet, sondern von den Behörden der Länder (Staatskanzleien, evtl. Innenressorts). Natürlich werden die von Politikern geleitet, aber die Ministerpräsidenten und Innenminister werden mit den Details der Tischanzahl und Panik-Buttons nichts zu tun haben. Sie tragen natürlich letztlich eine Verantwortung dafür, aber verfasst haben sie es nicht.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Denke auch, dass Politiker allenfalls die Richtung vorgeben, aber die Detailarbeit wird von Referenten und Verwaltungsfachleuten erarbeitet. In der Mehrzahl wahrscheinlich Juristen. Je nach Zielsetzung kann das durchaus kompetent sein. Wenn die Zielsetzung z. B. war, dass dem Staat möglichst viel von seinem Glücksspielmonopol erhalten bleibt und die Konkurrenz staatlicher Angebote möglichst beschränkt wird und unattraktiv sein soll, dann ist der Entwurf ja gar nicht so schlecht. Es geschieht halt nicht im Interesse der Spieler, aber das war ja auch nicht das Ziel. Die Ziele stehen im Staatsvertrag drin. Die im Staatsvertrag aufgeführten Ziele sind:

bisherige Ziele des Staatsvertrag beibehalten
die Spieler vom Internet-Glücksspiel weg leiten hin zu terrestrischem Spiel
die Spieler vor den Gefahren des Schwarzmarkt-Glücksspiels im Internet zu schützen (die Gefahren des terrestrischen Spiels finden keine Erwähnung)
Suchtprävention
erlaubtes Angebot nur massvoll erweitern (also möglichst wenig)
Jugendschutz
Spielerschutz (wobei damit offenbar gemeint ist, dass der Spieler vor sich selbst geschützt werden soll und nicht vor dem Einfluss Dritter, z. B. dem der Veranstalter und der Kontrollwut der Regulierer)
einheitliche Glücksspielregelung für das Bundesgebiet (keine Sondereskapaden mehr wie durch Schleswig Holstein)
Kriminalität im Glücksspiel bekämpfen
Gesamtkohärenz der Regelungen erreichen
staatliches Monopol für Lotterien erhalten

Ein den Interessen und Bedürfnissen der Spieler entsprechendes Angebot zu schaffen ist nicht aufgeführt. Es geht in erster Linie um die Interessen des Staates.


Antwort
Zitat
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

welche Partei und welche Akteure stecken genau hinter diesem Gesetzesentwurf?


Antwort
Zitat
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

und wie wahrscheinlich ist es, dass das EUGh oder sonst eine EU-Instanz das Ding so kippt? Klingt nach mutwilliger Benachteiligung ausländischer Anbieter und ist vllt nicht mit EU Recht vereinbar?


Antwort
Zitat
praios
Beigetreten: 30.07.2006
BlackMember

Totales Versagen des Staates (mal wieder) und die Casinos tanzen den Reguliereren immer noch auf der Nase herum


Antwort
Zitat
Jirek
Beigetreten: 21.12.2008
PokerStrategist

Original von Zivilist
welche Partei und welche Akteure stecken genau hinter diesem Gesetzesentwurf?

Alle deutschen Parteien stehen hinter diesem Entwurf, denn wenn Herr Gauselmann und seine Clique mit den Scheinchen wedeln, wird kein Politiker sagen: Nehme ich nicht!
Vor allem dann nicht, wenn die Gegenseite keine Lobby hat und Online-Poker öffentlich von den meisten kritisch gesehen wird.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Jirek

Original von Zivilist
welche Partei und welche Akteure stecken genau hinter diesem Gesetzesentwurf?

Alle deutschen Parteien stehen hinter diesem Entwurf, denn wenn Herr Gauselmann und seine Clique mit den Scheinchen wedeln, wird kein Politiker sagen: Nehme ich nicht!
Vor allem dann nicht, wenn die Gegenseite keine Lobby hat und Online-Poker öffentlich von den meisten kritisch gesehen wird.

Im Prinzip gebe ich dir Recht, aber der ursprüngliche Grund für die Regulierung ist ein anderer. Vor einigen Jahren bekam Deutschlanf einen Anschiss von der EU. Es könne nicht sein, mit Verweis auf Spielerschtz und Spielsucht Glücksspiel zu verbieten (was Online-Poker ja im Moment ist, obwohl das Verbot nicht durchgesetzt wird) und gleichzeitig aggresive Werbekampagnen der (halb-)staatlichen Lottogesellschaften durchzuführen. Und die Lottogesellschaften sind den Ministerpräsidenten heilig, dienen sie doch als "Schattenhaushalte". Über die Lottogesellschaften können die Landesregierungen Geld an kulturelle Einrichtungen und den Sport verteilen, ohne die Parlamente fragen zu müssen. Das lässt sich kein Ministerpräsident gerne nehmen. Deshalb wird das Glücksspiel im Internet demnächst legalisiert, abver eben auch stark reguliert.

just my 0,02 €.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Original von praios
Totales Versagen des Staates (mal wieder) und die Casinos tanzen den Reguliereren immer noch auf der Nase herum

Ein wichtiger Punkt wäre noch das Verbot anbieterübergreifenden Spiels gewesen, was insbesondere Cashgamespieler seltener Varianten und Turnierspieler hart treffen wird. Auf Veranstalterseite trifft es die kleineren Anbieter, die es schwer haben, genügend Tische anzubieten. Das lenkt Spieler zu den Anbietern, die einen grossen Marktanteil haben. Damit haben kleine Anbieter einen gravierenden künstlichen Wettbewerbsnachteil und es wird zu einer Konzentration und Monopolisierung des Marktes führen, was für den Spieler schlecht ist.


Antwort
Zitat
Hurricane1899
Beigetreten: 30.01.2014
Legacy Member

Ja, genau. Wem muss man das erzählen? Wohin kann ich was schicken um denen klarzumachen, dass dieser Entwurf Bullshit ist?


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Zitat
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