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DJKSchnapper
Beigetreten: 17.09.2008

@Maggy28

Es mag sein, dass du in einer noch nicht geklärten Gesamtsituation eine spezielle Absprache mit dem Finanzamt hast, deine Besteuerung auf Basis von Entnahmen (= cashout) vorzunehmen. Das widerspricht jedoch grundsätzlich dem deutschen Steuersystem, wonach Gewinne bzw. Überschüsse zu versteuern sind.

@allgemein

Ich weis aus Gesprächem mit Vertretern der Finanzverwaltung, dass das Thema Besteuerung von Pokergewinnen auf dem Schirm ist. Allerdings bestehen zur Zeit noch viele Unklarheiten, wie z.B. Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Einordnung in eine Einkunftsart, Behandlung von Loosing playern usw.

Im übrigen dürft ihr auch sicher sein, dass die Finanzverwaltung hier mitliest (Stichwort: Internetfahnder). Also fleissig weiterposten, das hilft dem Finanzamt sicher weiter.


DoKwonTae
Beigetreten: 31.08.2009

Original von mahoti
wieso ziehen die berufspokerspieler nicht nach gibraltar? da zahlt ihr im jah einmalig 10k steuern und das wars.

Kannst du das mal erklären? Wieso einmalig 10k?


@Maggy28

Wie sieht es eigentlich mit deinen Onlinegewinnen aus? Gibst du einfach an was du verdienst und gut is, oder musst du deine Gewinne nachweisen, sprich deinen Pokeraccount offenlegen bzw. vom Anbieter einen Nachweis erbingen wieviel du verdient hast?


Tornano
Beigetreten: 11.12.2007

Original von DJKSchnapper
@Maggy28

Es mag sein, dass du in einer noch nicht geklärten Gesamtsituation eine spezielle Absprache mit dem Finanzamt hast, deine Besteuerung auf Basis von Entnahmen (= cashout) vorzunehmen. Das widerspricht jedoch grundsätzlich dem deutschen Steuersystem, wonach Gewinne bzw. Überschüsse zu versteuern sind.

@allgemein

Ich weis aus Gesprächem mit Vertretern der Finanzverwaltung, dass das Thema Besteuerung von Pokergewinnen auf dem Schirm ist. Allerdings bestehen zur Zeit noch viele Unklarheiten, wie z.B. Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Einordnung in eine Einkunftsart, Behandlung von Loosing playern usw.

Im übrigen dürft ihr auch sicher sein, dass die Finanzverwaltung hier mitliest (Stichwort: Internetfahnder). Also fleissig weiterposten, das hilft dem Finanzamt sicher weiter.

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006

Original von Tornano
(...)

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG versteuerst du nach dem Zuflußprinzip. Dies gilt natürlich auch für Pokerspieler. Allerdings hast du einen Zufluß in dem Moment, wo du über dein Geld frei verfügen kannst. Da du im Normalfall jederzeit Auszahlungen und Umbuchungen von deinem Pokerkonto auf irgendein anderes Konto vornehmen kannst, hast du die Verfügungsgewalt und also den Zufluss bereits in dem Moment, wo deine Winnings deinem Konto beim Pokeranbieter gutgeschrieben werden.
Ob jetzt für Spieler, welche bei Titan spielen, etwas anderes gilt, weiß ich nicht. ;)


Tornano
Beigetreten: 11.12.2007

Original von Egozocker

Original von Tornano
(...)

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG versteuerst du nach dem Zuflußprinzip. Dies gilt natürlich auch für Pokerspieler. Allerdings hast du einen Zufluß in dem Moment, wo du über dein Geld frei verfügen kannst. Da du im Normalfall jederzeit Auszahlungen und Umbuchungen von deinem Pokerkonto auf irgendein anderes Konto vornehmen kannst, hast du die Verfügungsgewalt und also den Zufluss bereits in dem Moment, wo deine Winnings deinem Konto beim Pokeranbieter gutgeschrieben werden.
Ob jetzt für Spieler, welche bei Titan spielen, etwas anderes gilt, weiß ich nicht. ;)

Für Paypal ist das meines Wissens nach so, Moneybookers etc. und die Casinos sind jedoch anders. Ist es dafür auch so eindeutig geklärt?


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006

Original von Tornano

Original von Egozocker

Original von Tornano
(...)

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG versteuerst du nach dem Zuflußprinzip. Dies gilt natürlich auch für Pokerspieler. Allerdings hast du einen Zufluß in dem Moment, wo du über dein Geld frei verfügen kannst. Da du im Normalfall jederzeit Auszahlungen und Umbuchungen von deinem Pokerkonto auf irgendein anderes Konto vornehmen kannst, hast du die Verfügungsgewalt und also den Zufluss bereits in dem Moment, wo deine Winnings deinem Konto beim Pokeranbieter gutgeschrieben werden.
Ob jetzt für Spieler, welche bei Titan spielen, etwas anderes gilt, weiß ich nicht. ;)

Für Paypal ist das meines Wissens nach so, Moneybookers etc. und die Casinos sind jedoch anders. Ist es dafür auch so eindeutig geklärt?

Eindeutig geklärt ist sicherlich nichts, aber bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (§ 11 EStG) und der Rechtsprechung dazu weiß ich nicht, warum es anders sein sollte.

Warum sollte denn für Moneybookers oder die Casinos was anderes gelten als für mein Sparbuch?


Tornano
Beigetreten: 11.12.2007

Original von Egozocker

Original von Tornano

Original von Egozocker

Original von Tornano
(...)

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG versteuerst du nach dem Zuflußprinzip. Dies gilt natürlich auch für Pokerspieler. Allerdings hast du einen Zufluß in dem Moment, wo du über dein Geld frei verfügen kannst. Da du im Normalfall jederzeit Auszahlungen und Umbuchungen von deinem Pokerkonto auf irgendein anderes Konto vornehmen kannst, hast du die Verfügungsgewalt und also den Zufluss bereits in dem Moment, wo deine Winnings deinem Konto beim Pokeranbieter gutgeschrieben werden.
Ob jetzt für Spieler, welche bei Titan spielen, etwas anderes gilt, weiß ich nicht. ;)

Für Paypal ist das meines Wissens nach so, Moneybookers etc. und die Casinos sind jedoch anders. Ist es dafür auch so eindeutig geklärt?

Eindeutig geklärt ist sicherlich nichts, aber bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (§ 11 EStG) und der Rechtsprechung dazu weiß ich nicht, warum es anders sein sollte.

Warum sollte denn für Moneybookers oder die Casinos was anderes gelten als für mein Sparbuch?

Naja hinsichtlich der Einlagensicherheit ist es ein Unterschied, außerdem habe ich bei Paypal noch nie Transaktionslimits gesehen, also damit meine ich pro Woche, Quartal etc.

Und bei den Pokerseiten... keine Bank kann aufgrund irgendelcher AgB einfach Dein Sparbuch einziehen und das Geld darauf verteilen...


b10w
Beigetreten: 04.04.2007

Ich würde eher davon ausgehen, dass man zunächst nur eine Forderung gegenüber dem Pokerraum hat. Es ist ja kein kontrolliertes e-Geld wie z.B. Moneybookers. Insofern ist das mit der Besteuerung erst bei Cashouts doch schon ganz gut, wenn der Gewinn im Wege einer EÜ-Rechnung ermittelt wird.


DJKSchnapper
Beigetreten: 17.09.2008

Original von Tornano

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Genau das meine ich damit. Gewinnermittlung ist die eine Sache und Entnahme von Gewinnen ist die andere Sache. Wenn ich im Jahr xk$ Gewinne einfahre, mir aber nichts auf mein privats Konto auscashe, müsste ich trotzdem die xk$ Gewinne versteuern.


Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006

Original von b10w
Ich würde eher davon ausgehen, dass man zunächst nur eine Forderung gegenüber dem Pokerraum hat. Es ist ja kein kontrolliertes e-Geld wie z.B. Moneybookers. Insofern ist das mit der Besteuerung erst bei Cashouts doch schon ganz gut, wenn der Gewinn im Wege einer EÜ-Rechnung ermittelt wird.

Wenn ich Geld auf meinem Girokonto habe, dann habe ich auch "nur" eine Forderung gegenüber meiner Bank.


Mal im Ernst: Ihr verzichtet freiwillig auf bis zu 42% eurer Winnings nur damit ihr keinen Schiss vor dem Finanzamt haben müsst? Und das auch noch bei nicht eindeutig geklärter Rechtslage (Glücksspielgewinne steuerfrei, Onlinepoker an sich illegal). Leute, mal ohne Witz wenn ihr nebenher einen Minijob habt und nicht gerade von hartz lebt wie will das FA das ganze merken wenn du nie mehr als 9000€ auscashst? Und wenn man dann trotzdem nachts nicht schlafen kann wäre die einzige Konsequenz zumindest für eine Zeit nach Malta oder so auszuwandern und da weniger zu grinden und trotzdem mehr zu bekommen.


Cloakroom
Beigetreten: 08.02.2007

Maggy: Warum zahlst Du eigentlich 42% auf Deine gesamten Winnings? Auch Dir müsste doch ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von rund 8k zustehen (falls Single) und auch bei Dir müsste die Steuer auf die Gelder darüber progressiv anwachsen, (beginnend mit 14%) oder?

Wer hat Dir das denn mit den 42% gesagt? Das Amt? Der Steuerberater? Oder Du selber?


DJKSchnapper
Beigetreten: 17.09.2008

Den post mal genau lesen. Er schreibt doch, dass er es nur zur Seite legt und vermutlich nicht alles brauchen wird, was auch wohl stimmt. Das zu tun, ist in dem Fall konservativ und genau richtig.


Hinweis zu Forenregel 2: Kein Spam

Spam sind Beiträge, die nicht themenbezogen, ohne Informationsgehalt oder destruktiv sind und dadurch eine Diskussion oder einen Thread stark stören.

Im Zweifel entscheidet der Moderator, was Spam ist und was nicht. Dies ist notwendig, da nicht in jedem Fall eine demokratische Abstimmung praktikabel ist.

Ich möchte daher euch bitten beim Thema zu bleiben.


Ypsi
Beigetreten: 05.04.2007

Original von Egozocker

Original von Tornano

Original von Egozocker

Original von Tornano
(...)

Nicht unbedingt, warum sollte die Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG für Pokergewinne nicht möglich sein?

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG versteuerst du nach dem Zuflußprinzip. Dies gilt natürlich auch für Pokerspieler. Allerdings hast du einen Zufluß in dem Moment, wo du über dein Geld frei verfügen kannst. Da du im Normalfall jederzeit Auszahlungen und Umbuchungen von deinem Pokerkonto auf irgendein anderes Konto vornehmen kannst, hast du die Verfügungsgewalt und also den Zufluss bereits in dem Moment, wo deine Winnings deinem Konto beim Pokeranbieter gutgeschrieben werden.
Ob jetzt für Spieler, welche bei Titan spielen, etwas anderes gilt, weiß ich nicht. ;)

Für Paypal ist das meines Wissens nach so, Moneybookers etc. und die Casinos sind jedoch anders. Ist es dafür auch so eindeutig geklärt?

Eindeutig geklärt ist sicherlich nichts, aber bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (§ 11 EStG) und der Rechtsprechung dazu weiß ich nicht, warum es anders sein sollte.

Warum sollte denn für Moneybookers oder die Casinos was anderes gelten als für mein Sparbuch?

Man könnte es vielleicht so interpretieren, das Geld auf dem Pokerkonto nur Chips und Arbeitsmittel sind, weil ohne Geld kann man nicht Pokern, genauso wenig wie ein Taxifahrer ohne Auto was verdienen kann.
Wenn man auscasht sind das keine Arbeitsmittel(Chips) mehr.


Schorscheee
Beigetreten: 09.06.2007

Original von garten309

Hinweis zu Forenregel 2: Kein Spam

Spam sind Beiträge, die nicht themenbezogen, ohne Informationsgehalt oder destruktiv sind und dadurch eine Diskussion oder einen Thread stark stören.

Im Zweifel entscheidet der Moderator, was Spam ist und was nicht. Dies ist notwendig, da nicht in jedem Fall eine demokratische Abstimmung praktikabel ist.

Ich möchte daher euch bitten beim Thema zu bleiben.

was soll die scheisse eigentlich den selbstdeklarierten "SPAM" zu löschen?

was war genau an den beiden aussagen spam Meister?


Schorscheee
Beigetreten: 09.06.2007

btw, meister, hier wird um meinungen von leuten die viel geld auscashen gefragt, kommt dann was wirds als spam bewertet.

es gibt also keinen grund hier den ungetrackten/lowrollern zu helfen da es ja anscheind 1. nicht intressiert und 2. das FA sowiso mitlesen kann (nagut, das könnte sowohl positiv als auch negativ sein)


rossoneri06
Beigetreten: 13.11.2006

Original von garten309

Hinweis zu Forenregel 2: Kein Spam

Spam sind Beiträge, die nicht themenbezogen, ohne Informationsgehalt oder destruktiv sind und dadurch eine Diskussion oder einen Thread stark stören.

Im Zweifel entscheidet der Moderator, was Spam ist und was nicht. Dies ist notwendig, da nicht in jedem Fall eine demokratische Abstimmung praktikabel ist.

Ich möchte daher euch bitten beim Thema zu bleiben.

sehr gut!!!

zum thema: ist es denn dann für die besteuerung der noch nicht ausgecashten gewinne von bedeutung, dass das geld gewissermaßen auf ausländischen konten liegt? so dass die besteuerung eben erst erfolgt, wenn das geld das deutsche giro-konto erreicht?


Ich denke da gehts um "meinen" Spam mit meiner voreiligen und unüberlegten Äußerung zum Thema Steuern allgemein^^ Gewissermaßen am Thema vorbei und auch Auslöser für Reaktionen, die weithin auch nix mit dem Thema zu tun haben. Geht schon klar, dass es entfernt wurde.

Zum Thema selbst aber. Da ich jetzt noch nie mit Steuern zu tun hatte und auch beim googlen nicht schlau geworden bin frag ich mal hier, ab wann man denn nun steuerpflichtig ist. Ich mein, wenn ich von 100 Kröten pro Monat leben könnte wäre es doch irgendwo Quatsch diese zu besteuern. Da muss es doch irgend einen Mindestbetrag geben, welcher steuerfrei erwirtschaftet werden kann...oder?
Und jetzt mal angenommen es sind nicht 100, sondern 1000 (was realistischer wäre). Hat da jemand Ahnung?