Die Kritik im Umgang mit Finanzämtern lasse ich einfach mal unkommentiert, zumindest so lang es keine Beschwerden von unseren Mandanten gibt. Da du meine Inhalte dazu offensichtlich grundsätzlich als falsch bewertest, erübrigt sich alles Weitere. Aufgrund unserer Erfahrung und unseren Ergebnissen kann ich mit der Kritik gut umgehen.
Die Kritik am Ausländerrecht und die pauschale Kritik an Legal Tech Unternehmen ist lächerlich. Mit Legal Tech Unternehmen ist es wie mit Anwälten: Es gibt Gute und es gibt weniger Gute. Eine Sache steht fest: Je mehr gleichförmige Mandate bearbeitet werden, desto höher wird zwangsläufig die Qualität und desto geringer die Kosten (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Deine Recherchearbeiten hinsichtlich der Migrando UG (haftungsbeschränkt) sind wahnsinnig Intelligent. Inwiefern der Unternehmenssitz und die Gesellschaftsform etwas mit der Abwicklung der Rechtsdienstleistung zu tun hat, die zwangsläufig nichts mit der UG zu tun hat, ist mir nicht klar. Aufgrund diverser berufsrechtlicher Beschränkungen werden Anwälte gezwungen, weitere Unternehmen zu gründen, da z.B. Gesellschafter, die nicht Berufsträger sind, aber benötigt werden, d.h. z.B. Entwickler, nicht Gesellschafter in einer Rechtsanwaltskanzlei werden können. Ja, ein Anwalt und ein Entwickler können nicht gemeinsam Gesellschafter in einer Anwaltskanzlei werden. Aufgrund der Veränderung von Rechtsanwaltskanzleien ist dies aber zwingend notwendig. Gesellschaftsrechtlich spielst du sicherlich auf die direkte Gründung einer GmbH bzw. die Umwandlung in eine GmbH an. Insoweit ist offensichtlich, dass die gesellschaftsrechtlich offensichtlich nicht klar ist, was der Hintergrund der Gründung einer UG ist. Die gehst sehr wahrscheinlich wie die meisten Menschen ohne Erfahrung davon aus, dass eine UG Gründung und das Betreiben einer UG zwangsläufig nur zwei Gründe hat: Geringe Umsätze und geringe Verwaltungskosten. Jedoch ist die Umwandlung in eine GmbH nicht zwingend, nicht gesetzlich vorgeschrieben und zumindest solange finanziell nachteilig, solange die Tatsache, dass es sich um eine UG handelt, nicht geschäftsschädigend ist. Im Übrigen zeugt es von starker Kurzsichtigkeit, aus dem Unternehmenssitz und der Gesellschaftsform von gesellschaftsrechtlichen Konstrukten, aber auch allg. Unternehmen pauschal Rückschlüsse zu schließen. Kritik in dem Bereich gehört zur Tagesordnung, insbesondere von Konkurrenten. Im Bereich des Ausländerrechts reagiere ich tatsächlich dünnhäutiger, da die Kritik von allen Seiten kommt (Linksradikalen, Rechtsradikalen, ect). Inhaltlich interessieren mich auch hier nur Erfolgsquoten und das Feedback der Mandanten.
Zu der Recherche in Bezug auf Rückforderungen von Glücksspielverlusten bin ich (noch) nicht gekommen. Hintergrund ist, dass wir diesen Bereich nicht bewerben und keine Mandate in dem Bereich bearbeiten. Die Kritik kann berechtigt sein, ob sie es tatsächlich ist, weiß ich nicht. Schau dir den Traffic der Landingpage an, dann kannst du die Ergebnisse der Seite ggf. bewerten. Nach allem was ich in letzter Zeit von anderen Anwälten und auf dem Glücksspielsymposium der Uni Hohenheim gelernt habe, bezweifle ich die Absolutheit deiner Darstellungen. Sollten wir unsere Bemühungen in dem Bereich intensivieren, werde ich dem auf den Grund gehen, wovon ich kurzfristig jedoch nicht ausgehe.
Insgesamt gehört es als Anwalt zum Tagesgeschäft mit Kritik umzugehen, insbesondere wenn zudem rechtlicher Content veröffentlicht wird. Im Vergleich zu der Kritik von Personen des öffentlichen Lebens und Politikern kann ich aber auch damit ziemlich gut leben. Als Interessenvertreter gibt es nunmal fast immer Verlierer, bestenfalls ist es die Gegenseite. Zudem vertreten wir Personen oder Gruppieren. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass auch im Erfolgsfall unser Gegenüber, aber auch teilweise Außenstehende mit dem Vorgehen unzufrieden ist. (Ausländer = Rechtsorientierte; Vermieter = Mieter; Arbeitgeber = Arbeitnehmer; Steuerzahler = Finanzamt und linksorientierte; Straftäter = Gesellschaft, uvm.).
Schließlich besteht das Problem der Anwaltschaft darin, dass Dienstleistungen angeboten werden. Leider besteht bei (Rechts-) Dienstleistungen immer wieder das Problem, dass ein Erfolg in aller Regel nicht garantiert werden kann, da wir eben keine Produkte und Waren herstellen, sondern weil wir im Bereich von regelmäßig umstrittenen und auslegungsbedürftigen Rechtsproblemen rangieren, deren Ergebnis häufig von der Entscheidungskraft eines vermeintlich objektiven Dritten abhängig ist. Der Legal Tech Bereich hat das Ziel, durch massenhaft gleichförmige Mandate die Dienstleistung zum Produkt zu entwickeln, auch wenn das nie zu 100 % gelingen wird.