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Account gehackt, Geld weg!

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Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Email von dem Saftladen, wo das Geld unautorisiert hingeflossen ist. Ist eine fadenscheinige Prepaidfirma in den UK.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX ,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass es uns zwischenzeitlich doch möglich war, dem Empfänger der Moneybookersbuchungen herauszufinden. Wir haben bereits Moneybookers kontaktiert und eine offizielle Nachforschung gestartet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen jedoch aufgrund unserer Datenschutzauflagen keine Details zu dem Empfänger des Geldes angeben dürfen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte wieder an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Freundliche Grüße,

das Kalixa-Team
Kalixa. Control Your Cash

Trotz dieser Nachricht hat Moneybookers die Untersuchung eingestellt. Einfach so. Weil mir geht es ja nur um das Geld, der Straftätet kann denen ja egal sein. Es wird ja, denke ich, genug Geld über Moneybookers gewaschen. Da kommt es auf eine weitere Straftat auch nicht mehr an.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von lolyourmama

Original von Floppy77

Original von lemslin
Oh Mann, du hattest 4000$ auf dem Konto aber keinen Token???

Bei mir war nach der ersten Einzahlung die erste Transaktion die Bestellung des Token.

Viel Erfolg bei deinen Bemühungen, die Kohle zu bekommen. Der Token hätte dir wohl eine Menge Ärger erspart.

Es gibt/gab leute die haben/hatten über 100.000 USD auf Fulltilt.

Nenne mir eine weitere Seite neben Stars die Token anbietet. Frage beantwortet.

ftp hatte ein token, party hat auch eins

Tja, bringt den FT Leuten auch nicht gerade viel in der jetzigen Situation!


Antwort
Zitat
csTFG
Beigetreten: 29.03.2007
Oldschool Grinder

Original von Floppy77

Original von PlauZee

Original von Floppy77

Ich bestehe auf mein Recht, welches sie selbst in ihren AGBs festschreiben (...)

bezieht sich auf welchen § der AGB?

§ 16 Haftung BGB

Dann zieh dir mal 16.1.3 rein.

Zum Rest: :facepalm:


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von csTFG

Original von Floppy77

Original von PlauZee

Original von Floppy77

Ich bestehe auf mein Recht, welches sie selbst in ihren AGBs festschreiben (...)

bezieht sich auf welchen § der AGB?

§ 16 Haftung BGB

Dann zieh dir mal 16.1.3 rein.

Zum Rest: :facepalm:

16.1.3. Wenn die Transaktion nicht autorisiert war, Sie jedoch die Sicherheit Ihres Moneybookers Kontos absichtlich oder in grober Fahrlässigkeit verletzt haben, wobei Sie in einem solchen Fall allein haftbar sind

Ja, und? Ich kenne den Absatz. Für die anderen hier, damit die sehen das dein Post einfach nur eine provokativer Akt der Selbstbefriedigung ist.

Grob fahrlässig ist ein weit dehnbar Begrifft. Ich weise nochmal auf das Online Banking hin, wo mehrere Tans abgefragt worden sind und der Kläger Recht bekommen hat. Dabei musst der Kläger nicht einmal eine firewall nachweisen, ein Standardvirenprogramm von AVG oder Antivir war völlig ausreichend.

Ich kann diesen Thread auch weiter mit Fällen und Fakten zuballern, wenn hier irgendwelche rückgratlosen Personen denken, man wäre dumm und naiv zu denken sein Geld zurückzubekommen. Bloss weil hier eninge nicht auf ihr Recht bestehen würden, heisst es nicht, dass es falsch wäre darauf zu bestehen.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Hier einige Urteile zur Haftung der Banken bei Online Hacking/Phishsing.

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm auf Ihrem Rechner installiert haben und ein Betrüger trotzdem Daten abzapft, während Sie Online-Banking betreiben, haften nicht Sie, sondern die Bank für die entstandenen Verluste. Das entschied das Amtsgericht Wiesloch (Deutschland) in einem noch nicht veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 4 C 57/08).

Der Fall: Vom Familien-Rechner eines Mannes aus wurden ohne dessen Wissen rund 5.000 Euro auf ein anderes Konto überwiesen. Als Verwendungszweck war ein angeblicher Kauf beim Internet-Auktionshaus angegeben worden, den der Mann oder ein Familienmitglied in Wirklichkeit nie getätigt hatte. Die Empfängerin des Geldes hob das Geld sofort ab und transferierte es per Western Union nach Russland.

Die Bank wollte die Überweisung nicht rückgängig machen und für den Schaden eintreten. Vor Gericht argumentierte sie, allem Anschein nach könne nur der Mann selbst oder eine andere Person in seinem Auftrag die Überweisung vorgenommen haben. Zudem berief sie sich darauf, sie habe Sicherheitshinweise auf ihre Internetseite gestellt.

Pech hatte sie, an einen Richter zu geraten, der sich mit Rechnern und Netzwerken auskennt. Der Spezialist für Computerbetrug wusste, dass trotz eines intakten Virenschutzes manche Spähprogramme (Trojaner) auf einen Rechner eingeschleust werden können, die PIN und TAN-Nummern ausspionieren und an Betrüger weiterleiten.

Das Fazit des Richters: Nicht der Eigentümer des Rechners war nachlässig mit seinen Bankdaten umgegangen, sondern den Betrügern war es gelungen, ein solches Spähprogramm zu installieren. Es wertete die Aussage der Ehefrau als glaubhaft, wonach ihr bei einer vorangegangenen Banktransaktion eine TAN-Nummer abhanden gekommen sei, wobei der Bildschirm zweimal kurz hintereinander schwarz geworden sei. In der Tat fand ein unabhängiger Gutachter nachher 14 Viren auf besagtem Rechner.

Wichtig: Dieses Gerichtsurteil passt zur bisherigen Rechtsprechung. Demnach ist es entscheidend, dass ein Nutzer beim Gebrauch seines PCs die durchschnittliche Sorgfalt walten lässt. Ein stets aktuelles Virenschutzprogramm auf allen Rechnern, von denen aus Sie Online-Banking betreiben, schützt Sie vielleicht nicht immer vor Missbrauch beim Online-Banking. Aber zumindest davor, dass die Haftung für eventuelle Schäden dann an Ihnen hängen bleibt.

Quelle: IReport

Die Haftung der Bank beim Phishing Missbrauch

Fachartikel aus dem Bereich Schadensersatz und Haftpflicht - 26.04.2010
Der Name Phishing ist eine Wortschöpfung, die sich aus "Password" und "fishing" zusammensetzt und soviel wie das Stehlen von Passwörtern bedeutet. Mit den gestohlenen Daten loggen sich die Betrüger u.a. auf die unterhaltenen online-Konten der Opfer ein und räumen ab.

Die Methoden der Betrüger an die Passwörter zu gelangen sind unterschiedlich. Teilweise werden E-Mails verschickt, in denen Online-Banking Nutzer über einen Link auf eine täuschend echte Kopie der Online-Banking Webseite ihres Geldinstituts gelockt werden. Diese Phishing-Emails stammen scheinbar von der Hausbank und fordern dazu auf, innerhalb kurzer Zeit zu reagieren. Manchmal öffnet sich auch auf der Internetseite der Bank, bei der man gerade seine Online-Geschäfte ausführt, ein Fenster, das scheinbar von der Hausbank stammt, wobei die persönlichen Zugangsdaten wie Kontonummer, PIN und/oder TAN eingegeben werden sollen. Teilweise nutzen Phishing Betrüger auch gefälschte Webseiten (gespoofe Webseiten), die auf den ersten Blick aufgrund der verwendeten Grafiken und Schriftarten wie die echten Webseiten der jeweiligen Bankinstitute aussehen. Auf dieser gefälschten Webseite wird der Kunde unter einem dringenden Vorwand aufgefordert, persönliche Daten wie die PIN oder TAN einzugeben.

Das arglose Phishingopfer gibt die geforderten Anmeldedaten, Kennwörter oder andere vertrauliche Informationen auf der gefälschten Webseite ein, so dass einem Kriminellen mithilfe dieser Angaben die missbräuchliche Verwendung des Kontos ermöglicht wird. Das Phishing Opfer merkt den Missbrauch seines Kontos oft erst dann, wenn der Kontoauszug vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Phishing Dieb mit dem abgezapften Betrag meist schon über alle Berge.

Informiert der Kunde die Bank nach einem bemerkten Missbrauch, heißt es überwiegend pauschal, dass eine Erstattung des Betrages nicht erfolgen könne, da der Kunde seine Sorgfaltspflicht im Umgang mit den vertraulichen Kennwörtern, Tans, Pins etc. vernachlässigt habe.

Entgegen dieser oftmals pauschalen Ablehnungsschreiben der Banken gibt es durchaus Hoffnung für geschädigte Phishing Opfer, eine Erstattung des missbräuchlich verwendeten Betrages zu erreichen. Für die Erstattungspflicht der Bank gilt rechtlich gilt folgendes:

Grundsätzlich hat der Bankkunde einen Anspruch darauf, dass Buchungen, die ohne seinen Auftrag oder ohne Rechtsgrund zu Lasten seines Kontos durchgeführt werden, wieder rückgängig gemacht werden. Die Bank hat demnach nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch gegen ihren Kunden, den sie durch Abbuchung von dessen Bankkonto befriedigen darf, wenn dieser oder eine von ihm beauftragte dritte Person einen Überweisungsantrag abgegeben hat. Ohne wirksames Angebot des Kunden auf Abschluss eines Überweisungsvertrages kann das Konto nicht belastet werden, da es an einer Weisung fehlt. Das Risiko für die Fälschung eines Überweisungsauftrages trägt damit grundsätzlich die Bank

Die meisten Banken haben in Sonderbedingungen die Nutzungsbedingungen für das Online Banking geregelt. Danach trifft die Bank auch bei Missbrauchsfällen im Phishingbereich eine Erstattungspflicht, die nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Kunde den Zugang seiner Daten unbefugten Dritten ermöglicht und sich sorgfaltswidrig verhält.

Die Bank kann also der grundsätzlichen Haftung auf Erstattung des missbräuchlich verwendeten Betrages nur entkommen, wenn sie darlegen kann, dass der Kunde gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Wann genau das der Fall ist, ist eine Ermessensentscheidung, die meist von einem Richter zu beurteilen ist.

So hat beispielsweise das Amtsgericht Wiesloch entschieden, dass eine Bank für den Schaden haftet, der einem Online-Banking Kunden durch einen Phishing-Angriff entsteht, wenn der Computer des Kunden durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen genügt. Von einem Kunden könne lediglich eine "irgendwie geartete Absicherung des Computers" erwartet werden. Soweit keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen vertraglich vereinbart seien, reiche ein Antivirenprogramm zur Sicherung des eigenen Computers aus. Das Gericht wies auch darauf hin, dass grundsätzlich die Bank das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags zu tragen habe.

In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall wurde die Bank zu Ersatz von 90 % des entstandenen Schadens in einem Phishingfall verurteilt. Hier loggte sich der Kunde zunächst auf der echten Internetseite seiner Bank ein. Anschließend erhielt er in einem neuen Fenster, das wie die Seite seiner Bank aussah, die Mitteilung, dass das Login fehlgeschlagen sei. Der Kunde wurde aufgefordert, Tans einzugeben anschließend wurde sein Konto leer geräumt. In diesem Fall konnte der Kunde im Prozess darlegen, dass sich nach der Herstellung der Internetverbindung zu der Bank ein Schadprogramm (Trojaner) aktiviert und auch die für eine Transaktion notwendige PIN und eine oder mehrere "Transaktionsnummern" (TAN) mitgelesen hat. Die Richter sahen eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden nicht als gegeben an und verurteilten die Bank zum Ersatz von 90 % des entstandenen Schadens.

Insgesamt ist festzustellen, dass Opfer eines Phishings durchaus Hoffnung haben können, dass die Bank für den eingetretenen Schaden eintreten muss.

Quelle: Anwalt24.de

Bank muss bei Online-Betrug haften

Wegweisendes Urteil für Bankkunden: Verwendet der Kontoinhaber beim Internet-Banking einen aktuellen Virenschutz, trägt das Kreditinstitut das Risiko.

Wer beim Online-Banking Computerbetrügern zum Opfer fällt, muss für den finanziellen Schaden nicht haften - sofern auf dem Rechner ein aktuelles Virenschutzprogramm installiert ist.

Das geht aus einem noch unveröffentlichten Urteil des Amtsgerichts im baden-württembergischen Wiesloch hervor. Hält der Kunde die Sorgfaltspflichten eines "durchschnittlichen PC-Nutzers" ein, könne die Bank nicht das gesamte Risiko auf seine Kontoinhaber abwälzen, heißt es in dem Gerichtsentscheid, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt (Az. 4C57/08). Die Bank trage dann das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages.

Da es keine höchstrichterlichen Entscheidungen zum Online-Banking gibt, wird jeweils der Einzelfall überprüft. Setzt sich die Argumentation des Wieslocher Richters durch, müssen Banken in ähnlichen Fällen künftig die Haftung übernehmen. In dem Rechtsstreit ging es um eine Überweisung von 4127 Euro. Diese war im vergangenen September ohne das Wissen des Kontoinhabers getätigt worden.
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Firewall ist nicht Pflicht

Als Verwendungszweck wurde eine Zahlung für einen Kauf bei Ebay angegeben. Zwei Tage zuvor hatte die Ehefrau des Klägers, die auf das Konto zugreifen darf, vom Familiencomputer drei Überweisungen in Auftrag gegeben. Dabei sei die Transaktionsnummer (TAN), mit der die Überweisung bestätigt werden sollte, plötzlich verschwunden, und der Bildschirm sei daraufhin zweimal kurz schwarz geworden.

Im April gestand die Empfängerin des Geldes, die dem Bankkunden unbekannt ist, den Betrag bar abgehoben und mittels Western Union nach St.Petersburg weitergeleitet zu haben. Zudem konnte der Kunde mit einem Gutachten beweisen, ein aktuelles Virenschutzprogramm verwendet zu haben. Dennoch wollte die Bank die Überweisung nicht rückgängig machen und verwies darauf, Hinweise zur Sicherheit von Online-Banking ins Internet gestellt zu haben, die auch die Verwendung einer Firewall verlangen.

Dieses Argument wies der Richter zurück und verurteilte die Bank, den Geldbetrag samt Zinsen zurückzuzahlen und die Anwaltskosten zu tragen. Empfehlungen und Hinweise auf der Homepage hätten keinen Vertragscharakter, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Kunde habe daher auch nicht die Pflicht, der Bank gegenüber die Verwendung einer Firewall nachzuweisen.

Zudem könne das Kreditinstitut von seinen Kunden auch kein "fachspezifisches IT-Hintergrundwissen" verlangen. Wenn die Bank dennoch solche Anforderungen an die Kunden stelle, dann "liegt es an ihr, das hierfür notwendige technische Know-how vorauszusetzen oder zu vermitteln", heißt es in dem Gerichtsentscheid. Viele Menschen würden "einen als sorglos zu bezeichnenden Umgang mit den Gefahren des Internet" pflegen.
Gesamtes Risiko nicht abwälzbar

Sie besäßen "kaum ein ernstzunehmendes Fachwissen, um Online-Banking zu betreiben". Trotzdem stellen Banken solchen Kunden Online-Banking zur Verfügung - das sei aber "letztlich die unternehmerische Entscheidung der Bank", die durch die Online-Abwicklung Personalkosten spare. Daher könne das Kreditinstitut auch nicht das gesamte Risiko auf seine Kontoinhaber abwälzen, heißt es in dem Urteil.

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung des Wieslocher Amtsgerichtes. "Die Gerichte messen den Kundenrechten zunehmend einen höheren Stellenwert bei", sagt Peter Lischke, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Berliner Verbraucherzentrale. Lischke warnt jedoch davor, das Urteil als Freibrief zu sehen.

"Man sollte sich als Kunde nicht leichtfertig hinter dem Wieslocher Urteil verstecken." Es handle sich um einen Einzelfall. Auch wenn die Sicherheitshinweise der Banken vielfach zu Lasten des Kunden gingen, müsse man sie befolgen. Eine Sprecherin des Bankenverbandes wollte das Urteil nicht kommentieren.

Quelle: Süddeutsche


Antwort
Zitat
DerBronco
Beigetreten: 15.03.2007
Oldschool Grinder

Original von kingwtf
was ist denn mit dir los!?
bedenke, das deine "schmutzkampagne" auch ein boomerang werden kann, wenn MB sich durch dich geschädigt fühlt!

Wir haben hier Meinungsfreiheit, solange er lediglich wahrheitsgemäß seinen Fall schildert ist das selbstverständlich in Ordnung.

Original von kingwtf
schuld an deinem verlust bist du doch selber - das muss man mal ganz klar sagen.

Wer Schuld ist interessiert niemanden, nur wer für den Schaden haftet. Und laut Vertrag ist dies Moneybookers aufgrund der wirksam einbezogenen AGB, es sei denn es liegt mindestens grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Accountinhabers vor, für die Moneybookers die Beweislast trägt.

Original von kingwtf
du scheinst dir irgeneinen ranz auf deinen rechner geladen zu haben, der dich ausnifft! denn normalerweise ist MB da sehr penibel was die accountsicherheit angeht.

Eine Seite die dem üblichen Industriestandard für Accountsicherheit bei Internet-Finanzdienstleistungen derart hinterherhinkt ist wohl kaum sehr penibel. Ein simples Passwort und Captcha sind halt viel zu wenig, es hat ja seinen Grund dass die Banken mittlerweile Handy-Tans etc. verwenden.

Original von kingwtf
moneybookers ist halt nicht dafür verantwortlich, wenn du dir irgendwelche trojans fängst! normalerweise ist auch bei 3x falsches passwort eingeben sense und der account wird restriktiert. also wird man dich kaum gebruted haben, sondern keylogger oder irgend son scheiss.
und da bist NUR DU für verantwortlich!

Aufgrund welcher Norm ist er verantwortlich? Sich einen Trojaner einzufängen stellt jedenfalls noch längst keine grobe Fahrlässigkeit dar.


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Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Moneybookers muss halt haften, weil sie rechtlich dazu angehalten ist zu haften! Das sind nunmal die Fakten! Aber Unternehmen machen nicht ihre Millionengewinne, indem sie ausschliesslich rechtlich korrekt handeln.

Die Frage ist nur, nach wie vielen Telefonaten und emails, sie weiterhin an ihrer absurden Entscheidung festhalten können/wollen? Das bleibt noch abzuwarten.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Gibts ne Rückmeldung von ps.de? Die haben schließlich ne Partnerschaft mit MB und sollten da mal bissel druck machen. Die Art und Weise,wie MB sich in deinem Fall ihrer Verantwortung entledigen wollen, ist einfach ne Frechheit. Wüsste nicht,warum hier andere Maßstabe angesetzt werden sollten, als bei einem gleichgelagerten Fall wo eine dt. Hausbank beteiligt ist. Die kämen nie auf die Idee, den schaden nicht zu ersetzen.

Rein rechtlich ist es nämlich so,dass hier MB geschädigt/getäuscht wurde und nicht OP. zumindest nach dt. recht. Und fahrlässig war sein Handel laut sachverhalt auch nicht. Die tatsache, dass man keinen token hat, ist keine pflichtverletztung und auch nicht fahrlässig,weil man ja wohl darauf vertrauen kann, dass das geld auch sicher ohne token ist, sonst würde MB das ja wohl nicht anbieten.


Antwort
Zitat

Nimm Dir einfach mal einen Rechtsanwalt und reiche Klage ein.

Es wird sowieso mal Zeit, dass diese Skrill .... merken, dass es Grenzen gibt. Jede Bank haftet für Schäden die durch EC / Kreditkarten Missbrauch entstehen...

Aber Skrill und Co meinen, dass diese Regelungen auf Online "Banking" / ewallets nicht anwendbar sind.

Das kann man auch anders sehen und ggf. lässt man das halt im Bereich von 4000 Euro Streitwert einfach mal von einem Amtsgericht klären. Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Mich wundert einfach, dass ein Laden wie PS nicht längst dazu übergeht solche Fälle mal im Sinne aller PS User gegen die größeren Firmen durchzusetzen.

Da werden Rechtsanwälte mit einem Gutachten nach dem anderen beauftragt, um das Pokerspiel zu legalisieren. Aber wenn es darum geht, für die Community einmal Rechtsklarheit zu schaffen, indem man Musterprozesse für die Community führt, dann sind PS und Co nicht die ganz vorne in der Startreihe, sondern eher ganz hinten zu finden.

Insoweit sollte man endlich eine Deutsche Spielergemeinschaft gründen, die sich solchen Problemen annimmt und ggf. auch das Kapital hat, solche Prozesse zu führen.

Gilt im Übrigen so oder ähnlich auch für die Bot / Collusion Problematik!


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von Jakomo
Gibts ne Rückmeldung von ps.de? Die haben schließlich ne Partnerschaft mit MB und sollten da mal bissel druck machen. Die Art und Weise,wie MB sich in deinem Fall ihrer Verantwortung entledigen wollen, ist einfach ne Frechheit. Wüsste nicht,warum hier andere Maßstabe angesetzt werden sollten, als bei einem gleichgelagerten Fall wo eine dt. Hausbank beteiligt ist. Die kämen nie auf die Idee, den schaden nicht zu ersetzen.

Rein rechtlich ist es nämlich so,dass hier MB geschädigt/getäuscht wurde und nicht OP. zumindest nach dt. recht. Und fahrlässig war sein Handel laut sachverhalt auch nicht. Die tatsache, dass man keinen token hat, ist keine pflichtverletztung und auch nicht fahrlässig,weil man ja wohl darauf vertrauen kann, dass das geld auch sicher ohne token ist, sonst würde MB das ja wohl nicht anbieten.

Ps.de ist informiert und hat sich jetzt an MB direkt gewandt. Danke!


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von MArcelloMM
Nimm Dir einfach mal einen Rechtsanwalt und reiche Klage ein.

Es wird sowieso mal Zeit, dass diese Skrill .... merken, dass es Grenzen gibt. Jede Bank haftet für Schäden die durch EC / Kreditkarten Missbrauch entstehen...

Aber Skrill und Co meinen, dass diese Regelungen auf Online "Banking" / ewallets nicht anwendbar sind.

Das kann man auch anders sehen und ggf. lässt man das halt im Bereich von 4000 Euro Streitwert einfach mal von einem Amtsgericht klären. Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Mich wundert einfach, dass ein Laden wie PS nicht längst dazu übergeht solche Fälle mal im Sinne aller PS User gegen die größeren Firmen durchzusetzen.

Da werden Rechtsanwälte mit einem Gutachten nach dem anderen beauftragt, um das Pokerspiel zu legalisieren. Aber wenn es darum geht, für die Community einmal Rechtsklarheit zu schaffen, indem man Musterprozesse für die Community führt, dann sind PS und Co nicht die ganz vorne in der Startreihe, sondern eher ganz hinten zu finden.

Insoweit sollte man endlich eine Deutsche Spielergemeinschaft gründen, die sich solchen Problemen annimmt und ggf. auch das Kapital hat, solche Prozesse zu führen.

Gilt im Übrigen so oder ähnlich auch für die Bot / Collusion Problematik!

Das sehe ich genauso. So ein Fall wie meiner wird ja kein Einzelfall sein/bleiben. Und nach deutschem Recht, ist der Fall ja auch eindeutig zu beurteilen.

Es wird Zeit, dass hier ein Umdenken, aus Sicht von ps.de, statt findet.


Antwort
Zitat
oli17m
Beigetreten: 15.10.2006
Oldschool Grinder

Original von MArcelloMM

Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das hat nix mit "gut" oder "schlecht" zu tun. Gerichtsstand ist England und es findet englisches/walisisches Recht Anwendung. Also kurz gesagt: die hier zitierten deutschen Urteile dürften die glaub ich wenig jucken.

Das ist zumindest meine Einschätzung, ohne das ich jetzt Lust hatte mich da groß einzulesen.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von oli17m

Original von MArcelloMM

Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das hat nix mit "gut" oder "schlecht" zu tun. Gerichtsstand ist England und es findet englisches/walisisches Recht Anwendung. Also kurz gesagt: die hier zitierten deutschen Urteile dürften die glaub ich wenig jucken.

Das ist zumindest meine Einschätzung, ohne das ich jetzt Lust hatte mich da groß einzulesen.

Auf noch mehr wage Vermutungen kann ich hier gut verzichten.


Antwort
Zitat
oli17m
Beigetreten: 15.10.2006
Oldschool Grinder

Original von Floppy77

Original von oli17m

Original von MArcelloMM

Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das hat nix mit "gut" oder "schlecht" zu tun. Gerichtsstand ist England und es findet englisches/walisisches Recht Anwendung. Also kurz gesagt: die hier zitierten deutschen Urteile dürften die glaub ich wenig jucken.

Das ist zumindest meine Einschätzung, ohne das ich jetzt Lust hatte mich da groß einzulesen.

Auf noch mehr wage Vermutungen kann ich hier gut verzichten.

Naja, wage fand ich meine Einschätzung nicht gerade, aber wie du möchtest. Du kannst ja glauben was du willst. Geht mich ja auch nix an. Viel Glück weitzerhin.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von oli17m

Original von Floppy77

Original von oli17m

Original von MArcelloMM

Ein guter Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Möglichkeit finden, dass das Ganze vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

Das hat nix mit "gut" oder "schlecht" zu tun. Gerichtsstand ist England und es findet englisches/walisisches Recht Anwendung. Also kurz gesagt: die hier zitierten deutschen Urteile dürften die glaub ich wenig jucken.

Das ist zumindest meine Einschätzung, ohne das ich jetzt Lust hatte mich da groß einzulesen.

Auf noch mehr wage Vermutungen kann ich hier gut verzichten.

Naja, wage fand ich meine Einschätzung nicht gerade, aber wie du möchtest. Du kannst ja glauben was du willst. Geht mich ja auch nix an. Viel Glück weitzerhin.

Danke für deine Anteilnahme und Einschätzung des Falls (den du ja nicht, wie selbst zugegeben hast, (vollständig)verfolgt/gelesen hast).

Macht für mich aus (ideo)logischer Sicht auch keinen großen Unterschied, ob ich sie in D, England oder sonstwo verklage. Wenn der Schritt erst einmal gemacht ist, dann gibt es ja eh keinen Schritt mehr zurück.


Antwort
Zitat
oli17m
Beigetreten: 15.10.2006
Oldschool Grinder

Neee, mir gings nur um die Sache mit dem anwendbaren Recht und dem Gerichtsstand.

Dir muss halt nur klar sein, Ideologie hin oder her, sollte es zu nem Prozess kommen weil MB nicht zahlt, findet der
1. in England statt
2. nach britischem Recht
3. trägst du, sofern du hinten runter fällst: die Gerichtskosten, deine kosten, und die Kosten von MB (ink. Anwaltskosten) (so ist es zumindest hier und wird in GB ähnlich sein)

Von daher würde ich das von jemand der sich damit zumindest en bisschen auskennt (RA/Jurist deines Vertrauens, dem es nicht nur um die Gebühren die für ih in Aussicht stehen geht) vorab mal einschätzen lassen, wie so die Erfolgsaussichten sind. Vor dem Hintergrund sind die hier zitierten Urteile des AG XY sicher gut gemeint, nur würden die sogar in Deutschland niemanden interessieren, sofern sie in der ersten Instanz geblieben sind. Dies gilt dann natürlich erst Recht im Ausland.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Ich warte immer noch auf eine Antwort.

Dachte lange Zeit, dass MB>NT ist. Bringt mir aber nichts, wenn die Gebühren bei MB etwas niedriger sind als bei NT, dafür aber die Geschädigten bei NT ihr Geld i.d.R. zurückbekommen.

MB hat derzeit nicht besseres zu tun, als sein neues VIP Programm zu gestalten. Vor dem Hintergrund, dass jetzt im Grunde jeder Pokerspieler VIP bei MB/Skrill ist, sollte die Frage der Rückzahlung(sgarantie) noch viel weniger in Frage gestellt werden.

Aber die zahlen wahrscheinlicher lieber Karl Otto seine 40 Euro zurück, als jemandem, der einen Schaden von 3000 Euro über sie erleiden musste. Das kann ich natürlich auch verstehen.

Eigentlich müsste es genau umgekehrt laufen. Da keiner wegen läppischen 40 Euro vor Gericht geht. Nur will man natürlich lieber viele wenige Geschädigte zufriedenstellen und nimmt dafür im Gegenzug in Kauf, dass jemand der einen wesentlich höheren Schaden erleiden musste, vor Gericht sein Recht einklagt.

Wo wir bei Opportunitätskosten sind. Meine Rechnung könnte so lauten.

Ich engagiere zwei Inkasso Brutalos aus der Ukraine, für sagen wir mal 300 Euro pro Tag+ Flug (Ryanair), schicke die in die UK und überlasse Ihnen ganz persönlich wie sie mir meine 3000 Euro zurück besorgen, dabei übernehme ich natürlich dann auch keine Haftung für mögliche körperliche oder seelische Schäden, weil wegen grob fahrlässig gehandelt. Von Schuld brauchen wir dann garnicht mehr reden, denn Haftung ist das Stichwort für all die Misere.
Und das haben sie sich nunmal ganz alleine zuzuschreiben.

3000 Euro - (2*300 Euro Inkasso-Honorar) - (2*150 Euro Flug) = 2100 Euro.

Im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit eine kostengünstige, erwägbare Alternative. Darüber hinaus, müsste ich mir dann im Gericht auch nicht die verlogenen MB Fratzen antun.


Antwort
Zitat
alwayswinning1111
Beigetreten: 22.07.2008
Oldschool Grinder

.


Antwort
Zitat
DerBronco
Beigetreten: 15.03.2007
Oldschool Grinder

Original von Floppy77
Wo wir bei Opportunitätskosten sind. Meine Rechnung könnte so lauten.

Ich engagiere zwei Inkasso Brutalos aus der Ukraine, für sagen wir mal 300 Euro pro Tag+ Flug (Ryanair), schicke die in die UK und überlasse Ihnen ganz persönlich wie sie mir meine 3000 Euro zurück besorgen, dabei übernehme ich natürlich dann auch keine Haftung für mögliche körperliche oder seelische Schäden, weil wegen grob fahrlässig gehandelt. Von Schuld brauchen wir dann garnicht mehr reden, denn Haftung ist das Stichwort für all die Misere.
Und das haben sie sich nunmal ganz alleine zuzuschreiben.

3000 Euro - (2*300 Euro Inkasso-Honorar) - (2*150 Euro Flug) = 2100 Euro.

Im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit Sicherheit eine kostengünstige, erwägbare Alternative. Darüber hinaus, müsste ich mir dann im Gericht auch nicht die verlogenen MB Fratzen antun.

Habe ja vollstes Verständnis für deinen Ärger, habe ja auch mein Geld bislang nicht zurückbekommen, auch wenn es ein deutlich geringerer Betrag war. Aber solche Aussagen sind halt wirklich einfach nur lächerlich. Mach dich nicht zum Affen sondern investier die Energie lieber da hinein dich mal anwaltlich beraten zu lassen und/oder den Financial Ombudsman Service zu beanspruchen.


Antwort
Zitat
Floppy77 Themenstarter
Floppy77
Beigetreten: 07.02.2006
Elite Grinder

Original von alwayswinning1111
... dann bist du aber ein krimineller... und kannst dafür natürlich auch verurteilt werden...

Das wusste ich nicht. sry!


Antwort
Zitat
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