Original von Floppy77
Neuester Stand: Polizei im Ausland ermittelt erst ab einen Schaden von 5000 Euro aufwärts. (nach Aussage vom Kommissar am Telefon). D.h. obwohl der Fall direkt an die Staatsanwaltschaft geht, wird der Fall anscheinend aufgrund der Mindesthöhe von 5K sofort zu den Akten gelegt. Ich musste bei der Polizei sogar ein Dokument unterschreiben, wo geschrieben stand, dass es von der Staatdsanwaltschaft kein Schreiben über die Einstellung des Verfahrens geben wird. Argument: überflüssige Zettelwirtschaft.
Letzlich könnte MB/Skrill selbst den Betrug in GB polizeilich anzeigen, da sie aber die "Schuld" dem Kontoinhaber gibt, haben sie selbstverständlich kein Interesse sich für ihre Kunden einzusetzen (und Sie tragen letzlich ja nicht den finanziellen Schaden, sondern der gearschte Kunde).
Der Fall wurde jetzt am 13.06.2012 eingestellt.
Das eingeleitete Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
Ist ja auch klar, wenn ein Fall nicht ermittelt wird (unter 5000 Euro Schaden ermittelt keine dt. Staatsanwaltschaft über die deutschen Grenzen hinweg, danach steht die Ermittlung im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft), kann auch kein Täter festgestellt werden. ♦
Heute mit der Aufsichtsbehörde FOS in UK telefoniert. Jetzt muss ich noch ein paar weitere Angaben zu der Angelegenheit machen. Meine Beschwerde ist bei denen schon zum zweiten Mal eingegangen. Das erste Mal habe ich, nach cira 6 Monaten, meine Beschwerde-Unterlagen wortlos zurückerhalten.
Heute haben die mich angerufen und mich gefragt, ob Moneybookers in irgendeiner Weise auf mich zugekommen ist, was den Fall betrifft. Jetzt benötigt die Aufsichtsbehörde wohl noch weitere Angaben zu dem Vorfall. Meine Hoffnung auf Erfolg ist weiterhin verschwindend gering. Dennoch finde ich es ja schon kundenfreundlich, dass sich die FOS endlich mal bei mir gemeldet hat und ich denen meinen Fall mal aus meiner Sicht schildern konnte.