Original von wonm123
Meine Meinung als Arbeitgeber (mal mehr, mal weniger)
Jemanden umsonst 4 Wochen arbeiten zu lassen ist nicht die feine Art. Wobei unterschieden werden muss, werden die 4 Wochen vom Amt bezahlt oder nicht. Wenn ja, ist es meines Erachtesn OK, wenn ein ernstes Interesse beiderseiten besteht. Wenn die 4 Wochen nicht vom Amt bezahlt werden, ist es für mich ein klares NoGo. Da sind ein paar Tage, vielleicht eine Woche in Ordnung.
Jo, fänd ich als Arbeitsgeber auch toll, wenn ich eine kostenlose Arbeitskraft hätte. Aber warum eigentlich nur 4 Wochen, wenn dann doch gleich 3 Monate oder wieso nicht gleich 6?
Wenn man jemanden kostenlos beschäftigen möchte, dann ist doch höchstens eine Dauer von 2 Wochen (=> Kündigungsfrist während der Probezeit) angemessen. Wenn das Arbeitsamt regelmäßg die Bezahlung für einen beliebigen Zeitraum fortsetzt, welcher Arbeitgeber sollte denn dann nicht sagen: ja klar stell ich den ein, aber nur, wenn du liebe Arbeitsagentur die ersten 2 oder 3 Monate sein Arbeitslosengeld weiter zahlst und er mich nix kostet (...und dann schmeiß ich ihn halt anschließend mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen wieder raus)
Mein Problem als Arbeitgeber ist das deutsche Gesetz. Wenn erstmal der Vertrag unterschrieben wurde, habe ich mindestens 2 Wochen eine Lohnfortzahlung. Unabhängig ob Leistung kommt oder nicht. Ich kann und darf nicht jemanden einfach von heute auf morgen vor die Tür setzen (Ausnamen gibt es)
Man könnte auch einfach einen befristeten Arbeitsvertrag für 2-4 Wochen schließen. Gegebenenfalls mit einer geringen Lohnzahlung als für eine unbefristete Vollzeitstelle um das eigene Risiko einer Pflaume als Arbeitsnehmer zu minimieren. Wenn der Arbeitsnehmer den Vertrag unterschreibt und nicht zur Arbeit kommt bzw. sie verweigert kann der Arbeitgeber immer noch fristlos Kündigen -> keine Lohnzahlung mehr
Leider gibt es auch, und das nicht zu wenig, Arbeitnehmer, die nur den Job der Kohle wegen annehmen.
Um das als AG rauszufinden, ist eine Probezeit, entgeldlich oder nicht, unabdingbar. Je kleiner eine Firma, desto wichtiger ist der Punkt "Spaß und Freude" an der Arbeit für den AG.
Einen Job im Einzelhandel wollen wohl 99,5% der Arbeitnehmer wegen der Kohle, wohl kaum um sich selbst zu verwirklichen. Aber gerade wenn sie den Job wegen der Kohle haben wollen, kann man doch wohl kaum davon ausgehen, dass sie nachdem der Vertrag unterschrieben ist, nix mehr tun und in der Probezeit wieder gefeuert werden, weil dann bekommen sie auch keine Kohle mehr
Punkt 2)
Meines Wissens nach, gibt es Verträge, die nur schriftlich eine gültigkeit haben. Und das ist auch beim Arbeitsvertrag so. Zumal mündlich alles und nichts gesagt oder ausgemacht werden kann. Deshalb, auch wenn eine 4 Wochen Probezeit oder Praktikum vereinbart wurde, immer alles schriftlich. Und auch beim schriftlichen ist nicht immer alles rechtens.
Es gibt bestimmte Dinge die schriftlich festgehalten werden müssen, damit sie gültig sind. Wie schon genannt sind dies bsw. Befristungsabreden. Arbeitsverträge generell bedürfen nicht der Schriftform damit sie gültig sind - Kündigungen hingegen schon!
Punkt 3)
Die Kündigung aus mangelden Umsatzzahlen.
Auch da muss man unterscheiden, zwischen einer kleinen Firma und einem Weltkonzern. Außerdem muss man Konjunturbedingte oder Jahreszeitbedingte Faktoren mit berücksichtigen. Ebenso den Faktor Zeitspanne. Eine 2wöchige "Flaute" rechtfertigt sicherlich keine Kündigung. Hält diese "Flaute" aber an, muss man über Personalentlassungen nachdenken. Und das wird meist nach Eintrittszeit, persönlichen Umsatzzahlen und anderen Faktoren ermittelt.
Die Festlegung einer Kündigungsmöglichkeit wegen mangelnden Umsatzzahlen eines einzelnen Angestellten ist nicht zulässig.Betriebsbedinge Kündigungen (wg. mangelnder Auftragslage o.ä.) sind zwar zulässig, allerdings greift da bei mehr als 10 Arbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz. Hiernach ist dann eine Sozialauswahl durchzuführen bei der Kündigung.Eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach eine Kündigung bei mangelndem Umsatz des einzelnen Mitarbeits möglich ist, ist unzulässig.
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Ich bezahle heute meine Angestellten vernüpftig, möchte aber auch Leistung sehen. Und bei neuen Leuten bin ich immer vorsichtig. Denn: nur weil in der Bewerbung steht "Zuverlässig, Pünktlich etc." heißt das noch lange nicht, ob dem auch so ist.
Das ein Arbeitgeber (gerade bei Kleinstbetrieben) stark auf die Einsatzbereitschaft und Leistung jedes einzelnen Mitarbeits angewiesen ist, ist natürlich vollkommen nachvollziehbar. Wenn ich jemanden beschäftigen sollte, dann würde ich mir die Entscheidung auch nicht leicht machen - aber 4 wöchiges kostenloses Probearbeiten, geht halt garnicht