§ 316 Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt...
Fahrzeug ist auch Roller, Fahrrad usw. Auslegung des Strafmaßes/Höhe des Strafbefehls liegt nun beim Richter/StA.
Grenzen sind nach Rechtsprechung wie folgt:
ab 0,3 + Ausfallerscheinungen ->Straftat nach 316
ab 0,5 ohne Ausfallerscheinungen ->Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 im KFZ ->Straftat
ab 1,6 aufm Rad ->Straftat
Wieviel hast du denn gepustet? Unter 1,1? ->Ist zwar kacke, aber davon geht die WElt nicht unter (und ehrlich gesagt hast ja auch eine Strafe verdient...)
Über 1,1 kann schon bitter werden....vor allem wenn das mit der MPU nicht auf Anhieb klappt...dann wäre das Geld wohl eher meine zweitgrößte Sorge.