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Alkohol am Steuer = Alkohol am Lenkrad?

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Patrick1860
Beigetreten: 30.05.2010
PokerStrategist

Weiß jemand ob es da unterschiede gibt oder die Promille Grenzen identisch sind?
Wurde als ich alkoholisiert mit nem 50er Roller unterwegs war aufgehalten, wird da das gleiche Strafmaß angewandt wie wenn ich nen PKW geführt hätte?

Danke für eure Meinungen


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Zitat
48 Antworten
Khali
Beigetreten: 09.01.2007
Elite Grinder

Allein schon die Frage zeigt, dass du den Führerschein besser abgeben solltest.

In der Probezeit gilt 0 Promille, danach 0,5.


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Zitat
Starfighter99
Beigetreten: 04.04.2011
Elite Grinder

ja, denk schon.


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Zitat
TomGrill
Beigetreten: 26.03.2005
Elite Grinder

des kann auch mit Fahrrad sein, das du blasen mußt und danach was ins Haus kommt.


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Zitat
Patrick1860 Themenstarter
Patrick1860
Beigetreten: 30.05.2010
PokerStrategist

Original von Khali
Allein schon die Frage zeigt, dass du den Führerschein besser abgeben solltest.

In der Probezeit gilt 0 Promille, danach 0,5.

Bei der Promillegrenze war ich mir selbst auch fast sicher das es auch so ist.
Aber wäre doch gut möglich, dass das Strafmaß niedriger ausfallen könnte, schließlich ist die Gefährdung anderer deutlich geringer wenn man "nur" mit nem Roller fährt.

e:

Original von TomGrill
des kann auch mit Fahrrad sein, das du blasen mußt und danach was ins Haus kommt.

eben, da gibt es ja aber auch andere Promillegrenzen und ein anderes Strafmaß. So wurde z.B. einen bekannten der mit dem Rad unterwegs war und mit 2.4 Promille aufgehalten wurde "lediglich" ein Aufbauseminar verordnet. Die 2000+ Euro, die für die gleiche Menge wenn man mit dem Auto unterwegs gewesen wäre, sind obv nicht angefallen


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Zitat
m0rtaL
Beigetreten: 06.10.2006
PokerStrategist

du kannst afaik auch deinen führerschein verlieren wenn du betrunken fahrrad fährst


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Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Die Grenze ist nur beim unmotorisierten Rad höher.

Alleine für deine Frage gehört dir der Führerschein für ein paar Wochen entzogen...


Antwort
Zitat
Starfighter99
Beigetreten: 04.04.2011
Elite Grinder

Original von Patrick1860

Original von Khali
Allein schon die Frage zeigt, dass du den Führerschein besser abgeben solltest.

In der Probezeit gilt 0 Promille, danach 0,5.

Bei der Promillegrenze war ich mir selbst auch fast sicher das es auch so ist.
Aber wäre doch gut möglich, dass das Strafmaß niedriger ausfallen könnte, schließlich ist die Gefährdung anderer deutlich geringer wenn man "nur" mit nem Roller fährt.

Was wiegt ein Roller?

200-300kg ?

50 km/h reichen um jemand schwer bis tödlich zu verletzen.


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Zitat
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

Original von m0rtaL
du kannst afaik auch deinen führerschein verlieren wenn du betrunken fahrrad fährst

true, ein bekannter von mir hat am abend seiner abifeier deshalb seinen lappen abgeben müssen. hab sogar gehört, dass man alkoholisiert nicht einmal zu fuß unterwegs sein darf.


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Zitat
ZarvonBar
Beigetreten: 21.03.2006
Oldschool Grinder

Geht afaik um die Verantwortung im Straßenverkehr. Es wird davon ausgegangen, dass jemand der hinreichend betrunken, und damit eine Gefahr für sich und andere ist, nicht über die Eignung verfügt am Straßenverkehr generell teilzunehmen. Die einfachste Möglichkeit dies sicherzustellen ist ihm den Führerschein wegzunehmen, da hier das größte Gefahrenpotential vorliegt, aber es soll ja auch schon Fälle gegeben haben in denen Fahrradverbote ausgesprochen wurden (may or may not be an urban legend).


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Zitat
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

ich bin schockiert über so viel Unwissenheit.

Man kann seinen Führerschein auch schon bei 0,3 Promille verlieren.

So viel Spaß beim googlen.

Dont drink and drive. Deppen gibts, unglaublich.


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Zitat
Bartmannn
Beigetreten: 12.12.2005
PokerStrategist

Das mit dem Fahrrad ist def. wahr!


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bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

Mit dem fahrrad darfste nich mehr als 1,6 promille haben, mein ich..


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Zitat
KingDingeling2
Beigetreten: 07.08.2006
Oldschool Grinder

Original von bibersuperstar
Mit dem fahrrad darfste nich mehr als 1,6 promille haben, mein ich..

is richtig. ab da bist du absolut fahruntüchtig und darfst meines wissens nach auch den lappen abgeben (inkl mpu)


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Zitat
Mukusleaf
Beigetreten: 16.07.2006
PokerStrategist

Original von KingDingeling2

Original von bibersuperstar
Mit dem fahrrad darfste nich mehr als 1,6 promille haben, mein ich..

is richtig. ab da bist du absolut fahruntüchtig und darfst meines wissens nach auch den lappen abgeben (inkl mpu)

kann ich bestätigen nach einem Oktoberfestbesuch über ein altes Fahrrad bestolpert und gedacht ich wär damit schneller zuhause als zu Fuß :facepalm:
2k€ Strafe + Gebühren und unnötigen Stress später ist man immer schlauer. Den Lappen behält man allerdings und muss ihn erst abgeben falls die mpu negativ ausfällt (war zumindest bei mir so). Für die positive mpu Bescheinigung bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Pegel > 1.6 ist meist eine Abstinenzkontrolle von min. 6 Monaten (Urin oder Haare) nötig, damit man dem Psychologen glaubhaft ein verändertes Verhalten darlegen kann. Auch nervig und kostet Geld, sorgt aber für einen gesunden Lebenswandel :)


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Zitat
bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

Wieso 2k strafe?


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Zitat
Mukusleaf
Beigetreten: 16.07.2006
PokerStrategist

Original von bibersuperstar
Wieso 2k strafe?

gerade noch einmal die Rechnungen angesehen:

Geldstrafe (40 Tagessätze / Höhe: Student, also das billigste ^^) + Gebühr Strafebefehl: 953,11€
Mpu: ~500€
Haarproben: a 110€, waren glaub 4 also 440€


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Zitat
KingDingeling2
Beigetreten: 07.08.2006
Oldschool Grinder

das krasse ist ja, dass viele das einfach nicht wissen und ganz unbekümmert besoffen radfahren


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Zitat
Mukusleaf
Beigetreten: 16.07.2006
PokerStrategist

immerhin noch unter den 90 Tagessätzen geblieben, ab denen man eine Vorstrafe hat ;)
> 1,6 Promille sind aber natürlich auch viel, also im Sommer mal zum Grillen mit dem Fahrrad und ein bis zwei Bier trinken ist ja kein Problem.
In dem halben Jahr ohne Alkohol, war es sehr interessant zu sehen, wie häufig einem der Alkohol doch im Alltag (als Student) begegnet und für wie selbstverständlich der Konsum angesehen wird.
Bsp: Fußball schaun -> Bier, Grillen -> Bier, Feiern -> Alkohol, Essen gehen
->Wein, diverse Gerichte in Restaurants mit alkoholisch (wein) angereicherten Soßen...auch sehr lustig -> Traubensaft (unverdünnt) meist 0,3-0,5%° und damit genau soviel wie ein "Alkoholfreies" Bier.


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Zitat
ChrisBr
Beigetreten: 03.04.2006
PokerStrategist

§ 316 Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt...

Fahrzeug ist auch Roller, Fahrrad usw. Auslegung des Strafmaßes/Höhe des Strafbefehls liegt nun beim Richter/StA.

Grenzen sind nach Rechtsprechung wie folgt:

ab 0,3 + Ausfallerscheinungen ->Straftat nach 316
ab 0,5 ohne Ausfallerscheinungen ->Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 im KFZ ->Straftat
ab 1,6 aufm Rad ->Straftat

Wieviel hast du denn gepustet? Unter 1,1? ->Ist zwar kacke, aber davon geht die WElt nicht unter (und ehrlich gesagt hast ja auch eine Strafe verdient...)
Über 1,1 kann schon bitter werden....vor allem wenn das mit der MPU nicht auf Anhieb klappt...dann wäre das Geld wohl eher meine zweitgrößte Sorge.


Antwort
Zitat
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