kommt imo auf den Hubraum an! Je größer der Hubraum, umso mehr darfst auch trinken.
Sick wie der Staat den kleinen Mann abzockt, bald muss man wahrscheinlich auch blechen wenn man zu Fuß betrunken unterwegs ist...
kann sogar sein dass man im Arsch ist wenn man nichtmal fährt....
Hab mal total voll im Auto gepennt, irgendwann klopfts an der Scheibe und werde von 2 Polizisten lauter Mist befragt bzgl. Auto, was ich getrunken hab etc.
War natürlich mega angepisst weil ich einfachnurschlafen wollte und die meinten dann blabla im Auto wird nicht geschlafen, ich würde ja dann in der Früh noch mit Restalkohol heimfahren und ich würde Post von ihnen kriegen....
hab dann gesagt sie können meinen Schlüssel mitnehmen und ich hol den frühestens mittags auf der Wache ab (waren nur paar Fußminuten weg) damit sie sich sicher sein können dass ich erst wieder nüchtern fahre, waren dann damit einverstanden weswegen ich wohl auch kein weiteren Ärger bekommen hatte, kp was genau da dann angefallen wäre....
Original von Starfighter99
Was wiegt ein Roller?
200-300kg ?
50 km/h reichen um jemand schwer bis tödlich zu verletzen.
wenn das nach gewicht geht dann kannste aufm 50ccm roller ruhig ein bier mehr trinken. son ding wiegt eher unter 100kg.
Zum Glück hat das Gewicht oder der Hubraum keinen Einfluss auf die Promillegrenze.
Wenn ich im Auto unterwegs bin und n Besoffener mit seinem Roller Schlangenlinien fährt, dann werde ich sicher nicht erst überlegen, wie viel Hubraum oder Leergewicht er hat.
Wenn ich ihm instinktiv Ausweiche und dabei die Kontrolle verliere, ist das Gewicht doch erst mal irrelevant. Ähnlich einem Fahrradfahrer/Fußgänger der zu besoffen ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Finde es gut, dass es für die Teilnahme am Straßenverkehr Promillegrenzen gibt. Egal ob Rad oder per pedes. Wenn Kumpel 2,5 Umdrehungen hat, nicht mehr laufen kann, alle 5 Meter umkippt, dann bestell ich ihm einfach n Taxi und lass ihn nicht nach Hause laufen...
Original von Pokerxx
Sick wie der Staat den kleinen Mann abzockt, bald muss man wahrscheinlich auch blechen wenn man zu Fuß betrunken unterwegs ist...
Ja, wenn man nämlich nachts rotzevoll auf random Straßen mitm Fahrrad schlingert und nichts mehr peilt (1,6 ist man besoffen, es sei denn man ist alki) wirkt man positiv auf den Straßenverkehr ein.
Original von Mukusleaf
Original von bibersuperstar
Wieso 2k strafe?gerade noch einmal die Rechnungen angesehen:
Geldstrafe (40 Tagessätze / Höhe: Student, also das billigste ^^) + Gebühr Strafebefehl: 953,11€
Mpu: ~500€
Haarproben: a 110€, waren glaub 4 also 440€
Haarproben?
die promillegrenze zählt übrigens nur, wenn man einfach angehalten wird und blasen muss. wenn du an nem unfall beteiligt bist reicht auch schon deutlich weniger. dann kommt neben der strafe/MPU/gebühren etc. auch noch das problem dazu, dass deine versicherung sich querstellen wird (selbst wenn du eigentlich nicht der unfallverursacher bist). bei einem personenschaden kann das dann ganz schnell in regionen der privatinsolvenz führen.
kleines Update, Mein Promillewert war 1,18 - also knapp über der 1,1 Hürde.
Dadurch war das Vergehen eine Straftat und geht zur zuständigen Staatsanwaltschaft.
In ca. 4-8 Wochen müsste der Strafantrag kommen. Mindeststrafe ist 6 Monate Fahrverbot und 1000 Euro Strafe.
Naja aus fehlern lernt man, zum Glück ist niemand zu Schaden gekommen und somit nochmal mit nem blauen Auge davon gekommen
In diesem Sinne, don't drink & drive (auch keinen Roller ♦)
Original von PaxiFixi
kann sogar sein dass man im Arsch ist wenn man nichtmal fährt....Hab mal total voll im Auto gepennt, irgendwann klopfts an der Scheibe und werde von 2 Polizisten lauter Mist befragt bzgl. Auto, was ich getrunken hab etc.
War natürlich mega angepisst weil ich einfachnurschlafen wollte und die meinten dann blabla im Auto wird nicht geschlafen, ich würde ja dann in der Früh noch mit Restalkohol heimfahren und ich würde Post von ihnen kriegen....
hab dann gesagt sie können meinen Schlüssel mitnehmen und ich hol den frühestens mittags auf der Wache ab (waren nur paar Fußminuten weg) damit sie sich sicher sein können dass ich erst wieder nüchtern fahre, waren dann damit einverstanden weswegen ich wohl auch kein weiteren Ärger bekommen hatte, kp was genau da dann angefallen wäre....
weiß nicht obs stimmt- aber nen Bekannter hat wohl nach Alkoholgenuss im Auto gepennt und wohl weils so kalt war die Heizung (und Motor) angemacht- Führerschein weg.
Original von knusperzwieback
Original von Mukusleaf
Original von bibersuperstar
Wieso 2k strafe?gerade noch einmal die Rechnungen angesehen:
Geldstrafe (40 Tagessätze / Höhe: Student, also das billigste ^^) + Gebühr Strafebefehl: 953,11€
Mpu: ~500€
Haarproben: a 110€, waren glaub 4 also 440€Haarproben?
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Ich kenne einen Wiederholungstäter, der im Suff auch noch ein parkendes Auto gerammt hat. Er musste 15 Monate den Führerschein abgeben und zu unregelmäßigen Haarprobn antanzen. Damit kann man den Alkoholgenuss auf einige Monate zurück nachweisen und da er wiegesagt Wiederholungstäter war, durfte er keinerlei Alkohol mehr trinken. Wäre bei den Haarproben was rausgekommen, wäre der Führerschein für deutlich länegr weg gewesen.
Fand das eigentlich ziemlich hart, dass die einem verbieten können, Alkohol zu trinken, obwohl der Lappen schon weg war.
Sie verbieten dir ja nicht Alkohol zu trinken.
Sie geben dir die Chance, dass du deinen Lappen früher wiederbekommst.
Sie verbieten es nicht wirklich, stimmt. Aber dass der Lappen selbst bei einmaligem Genuss auf 5+ Jahre weg ist, ist schon heftig und kommt einem Verbot schon nahe.
Original von sommermeer
weiß nicht obs stimmt- aber nen Bekannter hat wohl nach Alkoholgenuss im Auto gepennt und wohl weils so kalt war die Heizung (und Motor) angemacht- Führerschein weg.
meines wissens nach reicht es wenn der schlüssel im schloss steckt
Dir bleibt es ja frei gestellt, ob er Interesse an deinem Lappen hast.
Wenn es jemand offensichtlich nicht geregelt bekommt, dass er unter Einfluss von Alkohol kein Autoschlüssel in die Hand nimmt, dann ist das meiner Meinung nach schon in Ordnung, dass Leute so "bevormundet werden".
Ist ja definitiv zum Selbstschutz und zum Schutz unschuldiger Menschen.
leicht OT und nur interessenhalber: gibt es eigentlich für fußgänger irgendwelche "offiziellen" promillegrenzen? finde da immer nur schwammige aussagen. lt. einzig halbwegs vertrauenswürdiger quelle (dieses alkohol-kenne-dein-limit) sind promille egal.
dh. ich könnte nachts sturzbesoffen mit inlineskates ohne licht bei 10kmh den gehweg unsicher machen?
/e: ich seh grad, dass geschwindigkeiten unter 15 km/h eh nicht gemessen werden können. also so lange ich drunter bleibe, kann mir die polizei nix, oder? unfall bauen hab ich eh nicht vor ^^
Grenzen gibts da afaik nicht, aber wenn du den Straßenverkehr gefährdest, kannst du Punkte bekommen und den Führerschein im schlimmsten Falle verlieren.
Das gilt für Fußgänger und Inliner, Skateboards etc, die alle ales Fußgänger angesehen werden.
Original von febsan
leicht OT und nur interessenhalber: gibt es eigentlich für fußgänger irgendwelche "offiziellen" promillegrenzen? finde da immer nur schwammige aussagen. lt. einzig halbwegs vertrauenswürdiger quelle (dieses alkohol-kenne-dein-limit) sind promille egaldh. ich könnte nachts sturzbesoffen mit inlineskates ohne licht bei 10kmh den gehweg unsicher machen?
Also entweder kommst Du dabei keine 10 Meter,
oder Du hast ein weit gravierendes Problem als die Polizei, ggf. ist eine MPU oder sonst irgendeine Langzeittherapie für Dich das beste.
unfall bauen hab ich eh nicht vor ^^
Wenn Dir das mit >2,0 Promille auf Inline-Skates gelingt, dann solltest Du die Suchtstation ansteuern.
Naja das kann man ja auch nicht pauschalisieren, ich fühlte mich bei der Polizeikontrolle mit meinen 1.18 leicht angetrunken, den Eindruck hatten die Polizisten auch.
Ein kleines zierliches Mädchen hingegen hätte mit dem gleichen Promillewert wohl schon Ausfallerscheinungen...
Würde mir sogar zutrauen mit 2Promille noch Inlineskates fahren zu können

Original von Patrick1860
Naja das kann man ja auch nicht pauschalisieren, ich fühlte mich bei der Polizeikontrolle mit meinen 1.18 leicht angetrunken, den Eindruck hatten die Polizisten auch.
<1.2 ist auch noch nicht volltrunken.
Ein kleines zierliches Mädchen hingegen hätte mit dem gleichen Promillewert wohl schon Ausfallerscheinungen...
Falsch. Der Promille-Wert hängt nicht von der Zierlichkeit hat, sondern davon ab, wieviel man pro Körpergewicht säuft. Ein kleines, zierliches Mädchen, dass genauso säuft wie Du, landet minimum in der Notaufnahme, wahrscheinlich eher ein paar Stockwerke darunter.
Wenn das kleine Mädchen nur 1.5 Bier (was dann vermutlich knapp 1.2 Promille bedeutet) trinkt, geht es ihr ähnlich wie Dir nach einigen Bieren.
Würde mir sogar zutrauen mit 2Promille noch Inlineskates fahren zu können
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Diese Alkoholtoleranz ist schon krankhaft.
Ich behaupte nicht, dass das schon chronisch sein muß, aber laß besser mal die Pfoten von Alkohol sagen wir in den nächsten 6 Monaten. Wenn Du das nicht kannst, ist es schon chronisch. In dem Fall --> Suchtstation.
Wenn Du das ernst meinst, ich wette 5k für 15k (also ich riskiere 5k, Du 15k), dass Du in den nächsten 4 Monaten es nicht schaffst, keinen Alkohol zu trinken. 4 Monate ist die maximale Nachweiszeit. Bitte schicke mir eine Erklärung, in der Du mich von der ärztlichen Schweigepflicht bzgl. Dir entbindest.