Also ich hab in der Uni gelernt, dass man unbestellte Waren einfach behalten und nach belieben benutzen verbrauchen und auch wegschmeissen kann, da wie KiliHH schon geschrieben hat laut § 241a BGB kein Anspruch nur durch die Lieferung begründet wird.
Deshalb gibt es auch keine Aufbewahrungspflicht oder so.
3 der 4 Lampen sind halt trotzdem unbestellte ware denk ich.
Im BGB steht ja glaub ich nicht dass in so einem Fall wie hier ne Ausnahme gemacht wird.
Original von Marvster
Also ich hab in der Uni gelernt, dass man unbestellte Waren einfach behalten und nach belieben benutzen verbrauchen und auch wegschmeissen kann, da wie KiliHH schon geschrieben hat laut § 241a BGB kein Anspruch nur durch die Lieferung begründet wird.
Deshalb gibt es auch keine Aufbewahrungspflicht oder so.
So einfach ist die Sache meiner Meinung nicht. Siehe dazu: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htm
Heißt für mich, dass man an OPs Stelle durchaus nachvollziehen kann, dass die Lieferung so nicht stimmen kann und es sich offenbar um einen Fehler handelt. Ist diese gegeben, trifft (2) zu:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Ich persönlich seh die Sache anders: Behalten und auslachen. Soll Amazon ruhig für die Kundenfreundlichkeit, das große Sortiment, die einfache Bezahlung und schnelle, sowie günstige Lieferung so richtig bluten.
Jetzt wollt ihr mich aber ärgern, oder?
Das steht doch schon alles in meinem Post vom 27.02. ...
