Zum Forum springen
Arbeitszeit Ausbild...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Arbeitszeit Ausbildung

8 Beiträge
7 Benutzer
0 Reactions
329 Ansichten
PatAceHigh
Beigetreten: 05.05.2008

Hallo, hab ne Frage. Und zwar, bekommen wir einen neuen Azubi der noch nicht volljährig ist, er hat 2 tage die Woche Berufschule jeweils bis 13:10 Uhr.
Meine Frage daher, muss er nach der schule in den Betrieb (2 Tage oder 1 Tag?) oder ist es laut gesetz gar nicht erlaubt wegen Jugendschutzgesetz?

Danke schonmal!


7 Antworten
micha1100
Beigetreten: 08.02.2006

Minderjährige Azubis dürfen an einem Tag in der Woche nicht beschäftigt werden, wenn sie mehr als fünf Unterrichtsstunden haben (§ 9 Abs. 1 Ziff. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Falls euer Azubi also mindestens sechs Stunden Berufsschule hat, muß er nur an einem Tag in der woche nachher noch in den Betrieb.


PatAceHigh
Beigetreten: 05.05.2008

Danke, sehr nett !


Der neue Azubi heißt nicht zufällig micha?


paansen
Beigetreten: 01.02.2007

Original von heeelp
Der neue Azubi heißt nicht zufällig micha?

wenn du das meinst was ich meine wars verdammt lustig!


micha du stricher...............


Valain
Beigetreten: 30.03.2007

Gönnt eurem Azubi doch die Auszeit nach der Schule. Meine Schulkollegen waren damals immer sehr angepisst noch in die Firma zu müssen.


NoLimitNOOB
Beigetreten: 10.07.2007

is op Personalchef?
... und wenn ja, wieso weiß er das dann nicht? ^^

aber stimmt schon, Micha hat das geschickt hingekriegt