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Bahncard/ Universum Inkasso

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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Direkt vorweg: Mir ist klar, dass ich nicht drumrum komme die Forderung zu begleichen, ich suche in erster Linie Rat zum juristisch korrekten Vorgehen aber wenn ich die auf die ein oder andere Art noch ein bisschen ärgern kann ist das auch gut, sollen ja was tun für ihre Inkassovergütung :coolface:

Und zwar beginnt die ganze Geschichte Anfang 2011, damals habe ich mir die Probebahncard 25 geholt, vermutlich ruht von ihr her auch die Forderung.
Ende 2011 hab ich mir dann die BC50 geholt und mich dummerweise auf die Aussage der Bahnmitarbeiterin verlassen, dass die BC25 automatisch umgewandelt wird (entsprechend auch die Adresse für die alte BC nicht aktualisiert). 2012 hab ich diese wieder gekündigt und dabei von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung gebrauch gemacht. War damals noch der Meinung, dass das für beide BCs gilt. Dennoch wurde mir wieder eine BC25 zugesandt und auch der fällige Betrag abgebucht. Da hätte mir natürlich klar sein müssen, dass meine Kündigung wohl nur für die BC50 akzeptiert wurde aber da ich für die BC25 sowieso Verwendung hatte, hab ich das mal so hingenommen ( :facepalm: )
Im Januar diesen Jahres wurde ein erfolgloser Abbuchungsversuch getätigt (Konto wird nicht mehr genutzt), daraufhin habe ich bis zu diesem Schreiben nichts mehr gehört von der DB:

Spoiler

Dachte mir ich widersprech dem Ganzen einfach erstmal (abgesendet am 28.05) mit der Begründung, dass ich nie eine BC/ Mahnung whatever erhalten habe und habe das Kündigungsschreiben aus dem Jahr 2011 beigefügt. Dass die Angelegenheit dadurch nicht erledigt ist hab ich mir schon gedacht aber wenigstens eine präzisere Formulierung der Forderung hatte ich erwartet.
Heute kam dann das selbe Schreiben (Datum vom 02.06, also maximal einen Werktag nach erhalt des Einspruchs) erneut, es wurde einzig der Zusatz "Sachliche Einwendungen gegen die Forderungen sind nicht bekannt" im ersten Absatz eingefügt und die Verzugszinsen sowie die Frist angepasst.
Soweit das bisherige Geschehnis.

Was mich jetzt konkret stört, ist dass sich bei der DB keiner die Mühe gemacht hat mich mal über eine der beiden bekannten Adressen oder per Email zu kontaktieren, weder wegen der BC selbst noch wegen (wahrscheinlich) vorangegangenen Mahnungen, das Inkassobüro aber 8,50€ Ermittlungskosten in Rechnung stellt.
Dann hätte ich gern einen Hinweis darauf, aus welchem Grund mein Einspruch abgewiesen wurde oder wenigstens mal um welche Bahncard es sich denn nun tatsächlich handelt. Und wünschenswert wär natürlich noch ein Entgegenkommen, dass mir zumindest für die Restlaufzeit noch eine Ersatzbahncard zugestellt wird (ok, müsste ich wohl mit DB direkt klären).

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Alle relevanten Informationen nachfordern ist denke ich klar und dann? Wenn ich nur eine weitere Fristverlängerung erreiche ist das auch schon ok, dann hab ich wenigstens Zeit nachzuforschen ob an der alten Adresse irgendwas eingegangen ist da meine Großeltern immer noch dort leben (bis April war aber sicher nichts da, wenn die das nicht verpennt haben) =)


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15 Antworten
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

Auf deine Frage zum weiteren Vorgehen: zahlen.

Die Forderung scheint berechtigt zu sein; bei einer Fristverlängerung zahlst du weiterhin 5% Zinsen (über dem Basiszins). Eine Aufklärung des Sachverhalt bringt dir nichts. Du solltest allerdings darauf hinwirken, dass du sämtliche Vertragsbeziehungen kündigst, damit weitere Forderungen nicht entstehen.


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Zitat
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

ich würde keine inkassokosten zahlen.
die bahn weiß wo du wohnst und hat dir nichts geschickt. die ermittlung sollte ja auch nur zur bereits vorhandenen adresse geführt haben. das würde ich mal abklären und dann nur die BC kosten überweisen.


Antwort
Zitat
Prxxxe
Beigetreten: 22.01.2008

anrufen, nachfragen was jetzt mit deinem Beleg ist, dass die Zahlungsaufforderung unwirksam ist. Sie haben ihn anscheinend nicht bekommen, denn sonst würden sie nicht schreiben, dass keine sachlichen Einwendungen bekannt sind. Zusätzlich noch in Erfahrung bringen, für was die Forderung ist.

Würde auch mal in ein Service-Center am Bahnhof gehen und da mit den Mitarbeitern reden (freundlich, aber hartnäckig bleiben ... heißt insbesondere, dass, wenn er sagt er sei nicht zuständig dafür, dann soll er dir den zuständigen ranholen). Sehe hier eigentlich kein Fehlverhalten von dir: du hast die Bahncard25 gegen ein höherwertiges Produkt ersetzt. Plus du hast die Information erhalten, sie ersetzt das niederwertigere Produkt. Was bleibt dir anderes übrig, als den Bahn-Mitarbeitern da zu vertrauen. (das natürlich obv nur der Bahn erzählen und nicht dem Inkassobüro)


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dak113 Themenstarter
dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Ok danke schon mal. Werd mich mal noch bisschen informieren und das dann klären. Falls Interesse besteht kann ich am Ende updaten.


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Würdest du dein Kündigungsschreiben einmal hochladen ?
Ggf. hast du dich so ausgedrückt, dass du es für beide
Karten geltend machen kannst.


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Zitat
flashfy
Beigetreten: 25.03.2006

Original von BrEaKdOwN[pG]
ich würde keine inkassokosten zahlen.
die bahn weiß wo du wohnst und hat dir nichts geschickt. die ermittlung sollte ja auch nur zur bereits vorhandenen adresse geführt haben. das würde ich mal abklären und dann nur die BC kosten überweisen.

this, wuerde niemals inkassokosten zahlen.


Antwort
Zitat
BurnOut2508
Beigetreten: 13.07.2008

Original von flashfy

Original von BrEaKdOwN[pG]
ich würde keine inkassokosten zahlen.
die bahn weiß wo du wohnst und hat dir nichts geschickt. die ermittlung sollte ja auch nur zur bereits vorhandenen adresse geführt haben. das würde ich mal abklären und dann nur die BC kosten überweisen.

this, wuerde niemals inkassokosten zahlen.

this!

Wenn die Hauptforderung berechtigt ist, dann überweisen mit Hinweis dass es für die Hauptforderung ist und dann CIAO!

Danach jeden Schriftverkehr ignorieren.


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Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

was soll der Sinn sein, die Inkassoforderung nicht zu zahlen? Sämtliche Gerichte erkennen Inkassoforderungen als berechtigt an (es gibt kleine, unbedeutende Amtsgerichte die eine abweichende Meinung vertreten). Die geltend gemachte Höhe ist auch ok.
Asol kommen noch einige Kosten auf OP zu, wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird. Warum sollte das Unternehmen auf eine berechtigte Forderung verzichten?
Da die Hauptforderung ohnehin an das Inkassounternehmen abgetreten wurde, kann OP nur mit befreiender Wirkung an das Inkassounternehmen zahlen.


Antwort
Zitat
BurnOut2508
Beigetreten: 13.07.2008

Original von Powerqueen
was soll der Sinn sein, die Inkassoforderung nicht zu zahlen?

Geld sparen??

Es gibt nur sehr sehr selten Inkassobüros, die vor Gericht ziehen. Schon allein aus Angst zu verlieren.

Bei einem so geringen Streitwert wie bei OP erst Recht nicht. Da kann er die Angelegenheit ganz locker aussitzen.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von BurnOut2508

Original von Powerqueen
was soll der Sinn sein, die Inkassoforderung nicht zu zahlen?

Geld sparen??

Es gibt nur sehr sehr selten Inkassobüros, die vor Gericht ziehen. Schon allein aus Angst zu verlieren.Bei einem so geringen Streitwert wie bei OP erst Recht nicht. Da kann er die Angelegenheit ganz locker aussitzen.

da irrst du aber gewaltig. Gerade bei kleineren Forderungen wird durchgängig MB beantragt, insbesondere wenn die HF beglichen wurde. Warum sollten die Inkassounternehmen verlieren? Viele Punkte müssen diese nicht nachweisen, wenn die HF gezahlt wurde.


Antwort
Zitat
BurnOut2508
Beigetreten: 13.07.2008

Ein Mahnbescheid bedeutet erstmal gar nichts.
Da wird widersprochen und weiter gehts.

OP's Chancen sind in diesem Fall eben sehr gut.


Antwort
Zitat
dak113 Themenstarter
dak113
Beigetreten: 25.04.2009

DB hatten meine Anschrift und haben (vermutlich) keine Mahnung geschickt. Afaik muss der Einsatz eines Inkassobüros auch irgendwie gerechtfertigt sein sonst können nicht einfach pauschal die Kosten auf den Schuldner abgewälzt werden. Ist aber nur Laienmeinung geb ich zu.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von BurnOut2508
Ein Mahnbescheid bedeutet erstmal gar nichts.
Da wird widersprochen und weiter gehts.

OP's Chancen sind in diesem Fall eben sehr gut.

OP muss selbst die Abwägung treffen.

Wieso stehen die Chancen für OP gut?

Es wird nach dem Widerspruch Abgabe an das zuständige AG beantragt.
Klageschrift ist doch recht einfach. Haupforderung besteht. Kurzer Sachverhalt. Zahlung von OP. Mahnung vom xxx. Beweisangebot.
Höhe der Forderung berechnet sich wie folgt...

Was will OP in seiner Klageerwiderung schreiben bzw. bestreiten??


Antwort
Zitat
Wessi72
Beigetreten: 25.07.2007

Original von BurnOut2508
Ein Mahnbescheid bedeutet erstmal gar nichts.
Da wird widersprochen und weiter gehts.

OP's Chancen sind in diesem Fall eben sehr gut.

Es mag sein das sein das er damit durchkommen würde. Dafür ist er dann Negativ bei der Schufa gespeichert. Ich glaube da würde ich lieber zahlen.


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

das ist auch quark denk ich, der einfache mahnbescheid steht afaik nicht in der schufa, nur die eventuell folgende zwangsvollstreckung.


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