"Herr Polizist, Sie sind ein Arschloch" ist strafbar, aber angeblich kommt es auf die Formulierung an:
"Herr Polizist, andere würden jetzt sagen, dass sie ein Arschloch sind" ist nicht strafbar.
richtig/falsch?
"Herr Polizist, Sie sind ein Arschloch" ist strafbar, aber angeblich kommt es auf die Formulierung an:
"Herr Polizist, andere würden jetzt sagen, dass sie ein Arschloch sind" ist nicht strafbar.
richtig/falsch?
Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.
Der Rest bleibt Auslegungssache und hängt daher stark vom Gericht ab.
Wer glaubt, dass Richter so blöd wären die zweite Variante nicht entsprechend zu verstehen, der unterschätzt die Justiz aber auch ziemlich.
es kommt immer auf den kontext an - die frageform kann auch eine ehrenrührige behauptung darstellen :/
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.
Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.
Grüße
Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.Grüße
scheiß bulle
Original von toabsen
Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.Grüße
scheiß bulle
This!
Original von TimeHasCome
Original von toabsen
Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.Grüße
scheiß bulle
This!
FYP
Beamte kann man nicht anders beleidigen als jeden anderen Menschen. Also wie schon geschrieben wurde gibt es die so genannte " Beamtenbeleidigung " nicht!
Egal ob Du Arschloch zu deinem Bäcker oder zu einem Polizisten sagst - es ist bei beiden das gleiche - beide können dich wegen Beleidigung anzeigen. Da spielt es auch keinerlei Rolle ob Du SIE oder DU Arschloch sagst. Wenn derjenige es als Beleidigung auffasst kann er dich anzeigen. Außerdem gilt seit einigen Jahren auch noch das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ). Laut diesem ist jegliche Diskriminierung auf Grund des Alters, der sexuellen Neigungen, Hautfarbe, Geschlecht usw. strafrechtlich verflgbar. Es könnte dich also sogar theoretisch dein Nachbar anzeigen weil er gehört hat, wie Du einen Schwulenwitz zum Besten gegeben hat.
Alles natürlich wieder Theorie und Auslegungssache. Was der eine als Beleidigung auffasst geht dem anderen ev. völlig am **** vorbei. Wie immer gilt : " Wo kein Kläger da kein Richter "
Es gibt da übrigens auch ein sehr lustiges Buch in dem all diese "Volksweisheiten und Rechtsirrtümer " enthalten sind.
Original von sandysbaby
wenn du die Beleidigung als Frage formulierst können sie dir nix
Öh ja, lies dir vielleicht auch mal den Thread durch...
Original von eplc
Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.
Sicher gibt es die... Allerdings ist es bei weitem nicht so dramatisch, wie viele denken. Der einzige Unterschied bei "Beamtenbeleidigung" im Vergleich zu ner normalen Beleidigung ist, dass dich bei einer Beamtenbeleidigung auch der Vorgesetzte anzeigen kann, selbst wenns der beleidigte nicht möchte.
Das wars aber auch schon an Unterschied.
Original von toabsen
scheiß bulle
Im 18. Jahrhundert wurden die Vorgänger der modernen Polizisten Landpuller oder Bohler genannt. Diese Wörter entlehnen ihren Stamm aus dem niederländischen bol, das „Kopf“ oder „kluger Mensch“ bedeutet. Daraus entwickelte sich das Wort Bulle, gemeint ist also eigentlich ein Mensch mit Köpfchen. Wann dieser Ausdruck erstmals als Beleidigung verstanden wurde, ist jedoch ungeklärt.[2] Ein anderer Erklärungsansatz ist die mundartliche Konsonantenschwächung und o/u-Zusammenfall. Polizist/Polizei wird über Pole (z. B. „Polente“) oder Puhler (rotwelsch für Polizist) lautgleich mit Bulle und setzt sich dann auf Grund der naheliegenden Assoziationen allgemein durch.
Herr Polizist, darf ich einen Polizisten Bullen nennen??
- Nein das dürfen Sie nicht. Das ist eine Beleidigung!
Aha. Darf ich denn einen Bullen Herr Polizist nennen??
-Ähhhh. Ja das ist kein Problem das dürfen Sie.
Ok dann Auf Wiedersehen Herr Polizist
Achja, nur weil du den Satz mit "Bei allem nötigen Respekt" beginnst heißt das nicht, dass du sagen darfst was du möchstest
Original von Darkie81
Original von eplc
Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.Sicher gibt es die... Allerdings ist es bei weitem nicht so dramatisch, wie viele denken. Der einzige Unterschied bei "Beamtenbeleidigung" im Vergleich zu ner normalen Beleidigung ist, dass dich bei einer Beamtenbeleidigung auch der Vorgesetzte anzeigen kann, selbst wenns der beleidigte nicht möchte.
Das wars aber auch schon an Unterschied.
Es ist halt etwas völlig anderes und den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in diesem Sinne -nicht-.
mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:
"meiner meinung nach sind sie..."
ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.
Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt
Original von eehjauhoh
mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:"meiner meinung nach sind sie..."
ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.
Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt
caught teh hauptschüler
Original von eehjauhoh
mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:"meiner meinung nach sind sie..."
ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.
Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt
eine meinungsaeusserung kann auch eine beleidigung sein