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Beamte beleidigen?
 
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[Geschlossen] Beamte beleidigen?

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VTechMS
Beigetreten: 04.10.2006

"Herr Polizist, Sie sind ein Arschloch" ist strafbar, aber angeblich kommt es auf die Formulierung an:
"Herr Polizist, andere würden jetzt sagen, dass sie ein Arschloch sind" ist nicht strafbar.

richtig/falsch?


42 Antworten
Schelm
Beigetreten: 13.12.2006

glaube richtig aber das zweite befriedigt doch nicht! ?(


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.

Der Rest bleibt Auslegungssache und hängt daher stark vom Gericht ab.
Wer glaubt, dass Richter so blöd wären die zweite Variante nicht entsprechend zu verstehen, der unterschätzt die Justiz aber auch ziemlich.


es kommt immer auf den kontext an - die frageform kann auch eine ehrenrührige behauptung darstellen :/


TimeHasCome
Beigetreten: 03.11.2007

Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.

Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.

Grüße


toabsen
Beigetreten: 13.08.2006

Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.

Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.

Grüße

scheiß bulle


TimeHasCome
Beigetreten: 03.11.2007

Original von toabsen

Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.

Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.

Grüße

scheiß bulle

This!


DigitalRaid
Beigetreten: 21.11.2006

Original von TimeHasCome

Original von toabsen

Original von TimeHasCome
Es kommt auf die Zielrichtung der Aussage an.
Auch wenn du es mit der zweiten Aussage nicht konkret aussprichst, so ist doch die Zielrichtung die gleiche, wie bei der ersten Aussage.
Folglich zielen beide auf eine Beleidigung ab und sind somit strafbar.
Dabei ist es aber egal, ob du es zu einem Polizisten, Obdachlosen oder Manager sagst. Es ist und bleibt einfach der Straftatbestand der Beleidigung.

Ich frage mich allerdings, warum du so etwas fragst?!
Entweder hast du vor eine solche Bemerkung fallen zu lassen, oder du hast es getan und machst dir um die Folgen Gedanken.
Egal, was es von beidem ist: Es zeugt nicht gerade von Reife.
Lass es einfach sein (oder akzeptier die Strafe, die du bekommst) und fertig.

Grüße

scheiß bulle

This!

FYP


bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007

Beide varianten sind -ev


Datalife999
Beigetreten: 06.02.2009

Beamte kann man nicht anders beleidigen als jeden anderen Menschen. Also wie schon geschrieben wurde gibt es die so genannte " Beamtenbeleidigung " nicht!

Egal ob Du Arschloch zu deinem Bäcker oder zu einem Polizisten sagst - es ist bei beiden das gleiche - beide können dich wegen Beleidigung anzeigen. Da spielt es auch keinerlei Rolle ob Du SIE oder DU Arschloch sagst. Wenn derjenige es als Beleidigung auffasst kann er dich anzeigen. Außerdem gilt seit einigen Jahren auch noch das AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ). Laut diesem ist jegliche Diskriminierung auf Grund des Alters, der sexuellen Neigungen, Hautfarbe, Geschlecht usw. strafrechtlich verflgbar. Es könnte dich also sogar theoretisch dein Nachbar anzeigen weil er gehört hat, wie Du einen Schwulenwitz zum Besten gegeben hat.

Alles natürlich wieder Theorie und Auslegungssache. Was der eine als Beleidigung auffasst geht dem anderen ev. völlig am **** vorbei. Wie immer gilt : " Wo kein Kläger da kein Richter "

Es gibt da übrigens auch ein sehr lustiges Buch in dem all diese "Volksweisheiten und Rechtsirrtümer " enthalten sind.


wenn du die Beleidigung als Frage formulierst können sie dir nix


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von sandysbaby
wenn du die Beleidigung als Frage formulierst können sie dir nix

Öh ja, lies dir vielleicht auch mal den Thread durch...


Darkie81
Beigetreten: 29.01.2008

Original von eplc
Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.

Sicher gibt es die... Allerdings ist es bei weitem nicht so dramatisch, wie viele denken. Der einzige Unterschied bei "Beamtenbeleidigung" im Vergleich zu ner normalen Beleidigung ist, dass dich bei einer Beamtenbeleidigung auch der Vorgesetzte anzeigen kann, selbst wenns der beleidigte nicht möchte.
Das wars aber auch schon an Unterschied.


alexanderhirth
Beigetreten: 14.11.2007

Original von toabsen
scheiß bulle

Im 18. Jahrhundert wurden die Vorgänger der modernen Polizisten Landpuller oder Bohler genannt. Diese Wörter entlehnen ihren Stamm aus dem niederländischen bol, das „Kopf“ oder „kluger Mensch“ bedeutet. Daraus entwickelte sich das Wort Bulle, gemeint ist also eigentlich ein Mensch mit Köpfchen. Wann dieser Ausdruck erstmals als Beleidigung verstanden wurde, ist jedoch ungeklärt.[2] Ein anderer Erklärungsansatz ist die mundartliche Konsonantenschwächung und o/u-Zusammenfall. Polizist/Polizei wird über Pole (z. B. „Polente“) oder Puhler (rotwelsch für Polizist) lautgleich mit Bulle und setzt sich dann auf Grund der naheliegenden Assoziationen allgemein durch.


kingstudi
Beigetreten: 31.08.2005

Herr Polizist, darf ich einen Polizisten Bullen nennen??
- Nein das dürfen Sie nicht. Das ist eine Beleidigung!
Aha. Darf ich denn einen Bullen Herr Polizist nennen??
-Ähhhh. Ja das ist kein Problem das dürfen Sie.

Ok dann Auf Wiedersehen Herr Polizist


Lacoone
Beigetreten: 29.06.2007

Achja, nur weil du den Satz mit "Bei allem nötigen Respekt" beginnst heißt das nicht, dass du sagen darfst was du möchstest ;)


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von Darkie81

Original von eplc
Erst einmal gibt es keine "Beamten"beleidigung.

Sicher gibt es die... Allerdings ist es bei weitem nicht so dramatisch, wie viele denken. Der einzige Unterschied bei "Beamtenbeleidigung" im Vergleich zu ner normalen Beleidigung ist, dass dich bei einer Beamtenbeleidigung auch der Vorgesetzte anzeigen kann, selbst wenns der beleidigte nicht möchte.
Das wars aber auch schon an Unterschied.

Es ist halt etwas völlig anderes und den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in diesem Sinne -nicht-.


mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:

"meiner meinung nach sind sie..."

ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.

Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt


toabsen
Beigetreten: 13.08.2006

Original von eehjauhoh
mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:

"meiner meinung nach sind sie..."

ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.

Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt

caught teh hauptschüler


Original von eehjauhoh
mein sozialkundelehrer hat gesagt, wenn man sagt:

"meiner meinung nach sind sie..."

ist das freie meinungsäußerung eines einzelen und kann deswegen nicht geahndet werden.

Allerdings: weiß ich nicht ob er da recht hatte, und ich hab es auch noch nicht ausgetestet ob das funzt

eine meinungsaeusserung kann auch eine beleidigung sein