dauern bei euch prozesse immer solange ? Ich meine der Vorfall war am 12 September und erst jetzt kommt es zur anklage ?
jo kann schonma dauern, hatte meinen den ich mal hatte erst 2 1/2 jahre nach der tat lol
ich verstehe nicht ganz warum der Herztod hier so aufgebauscht wird. Ändert nämlich meiner Meinung nach gar nix, da hier wohl davon auszugehen ist, dass Brunner den Herztod/ Herzstillstand/whatever auf Grund der saftigen Tracht Prügel erlitten hat.
Das mit der Notwehr, weil Brunner auf die beiden zuerst losgegangen ist halte ich auch für abwegig, da sich die 2 vor dem Gegenangriff wohl nochmal in ein kleines Beratungsründchen zurückgezogen haben.
Original von Esel1987
Original von w3cRaY
Man ist mMn in der Beziehung arglos (wenn bei Bewusstsein, das macht schließlich einen Unterschied), weil die in einer Schlägerei wohl nicht davon ausgehst (gerade auch nicht in diesem Fall), dass es am Ende um Leben und Tod geht. Generell wird wohl davon ausgegangen das der Kampf dann beendet ist, wenn einer aufgibt (was ein am Boden liegender und offensichtlich geschlagener Gegner wohl tut). Man muss den Tatbestand der Heimtücke nicht unbedingt mit dem Dolch in den Rücken auslegen... Gegenstand von vorhergehendem Vertrauen muss ebenfalls nicht gegeben sein (hab da schon zwei Fälle gesehen wo dies nicht der Fall war).Arglos ist man, wenn man sich in der konkreten Situation keines Angriffs auf sein Leib/Leben versieht.
Original von w3cRaY
Ich habe hier im Übrigen nur meine Meinung und mein (Halb)wissen kundgetanAber warum tust du das?
Original von w3cRaY
Und mir nebenbei erklären warum gearde dies nicht versuchter Todschlag mit Todesfolge (gibt es als Tatbestand) sein soll.Unter welchem Paragraphen versteckt sich dann der Tatbestand? Versuchter Totschlag mit Todesfolge ist doch sprachlich paradox; Versuch <-> Erfolg. Du meinst mit Sicherheit Körperverletzung mit Todesfolge.
Wow Esel, da weiß einer von was er spricht, hätte ich ja nciht erwartet und w3cRaY halt dich bitte bei rechtlichen Themen zurück, ALLES was du geschrieben hast ist nicht knapp falsch sonder richtig falsch, allerdings muss ich anerkennen, dass du diverse Fachbegriffe kennst, diese aber falsch definierst und anwendest
Link:
http://sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/fall-dominik-brunner-das-grosse-herz-1.976620
Sehr gut, bitte alle lesen
Mir hilft es übrigens gar nix, wenn man sagt "das ist alles Dreck", sondern mir hilft es, wenn man sagt "das und das ist konkret so einfach Dreck". Ich lerne ja auch dazu...
Der Zugführer hat jetz auch ausgesagt das Brunner zuerst angegriffen hat das sieht nicht gut aus für eine Verurteilung...
Original von Fantomas741
Der Zugführer hat jetz auch ausgesagt das Brunner zuerst angegriffen hat das sieht nicht gut aus für eine Verurteilung...
Wilkommmen im Rechsstaat.
Ok, also ich fange mal an wenn was offen bleibt, frag einfach nach:
Die beiden könnten sich wegen Totschlages strafbar gemacht haben.
Dazu müssten sie den Tatbestandlichen Erfolg herbei geführt haben, B ist tot --> Erfolg gegegebn.
Dies müsste auch kausal gewesen sein. Eine Erfolg ist kausal, wenn die Handlung nicht hinweggedacht werden könnte, ohne das der tatbestandliche Erfolg ausbliebe.
Hätten sie nicht auf B eingeschlagen, wäre er nicht gestorben.
(nun kommt wohl die für dich interessante Stelle)
Der Erfolg müsste den beiden auch objektiv zurechenbar sein, dies ist der Fall, wenn das erfolgsursächliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr des Erfolgs-eintritts geschaffen oder erhöht hat und diese sich in dem konkret eingetretenen Erfolg tatsächlich realisiert hat.
Bei 22 Schlagen auf den Körper wird eine Gefahr geschaffen, das der Körper kollabiert, egal wodurch er nun stirbt, ob Herz oder Hirnblutungen und durch den Tod ist der konkrete Erfolg auch eingetreten.
(Es geht also, darum ob sie die Gefahr geschaffen haben "Den Anstoss gegeben haben")
Das geschah natürlich alles vorsätzlich.
Die beiden haben sich demnach des Totschlages schuldig gemacht. (sofern die INfos alle stimmen)
Heimtücke kommt hier überhaupt nicht in Betracht, wenn du die Definition davon liest wird es dir klar werden.
Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers.
Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht. Wehrlos ist, wer in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.
Das hier ist wohl das genauste Gegenteil von Arglosigkeit, welches man sich vorstellen kann
Was hier eine Rolle spielen könnte und auch tut ist ein möglicher niedriger Beweggrund:
Von niedrigen Beweggründen spricht man, wenn eine Tötung aus Gründen erfolgt, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und sittlich auf tiefster Stufer stehen
Das gilt eben nun vom Richter zu prüfen.
Eine Körperverletzung mit Todesfolge ist natürlich auch möglich, sehe ich hier aber nicht für angebracht, bei 22 !!! Tritten.
Quelle für die 22 Tritte ?
aber da hier alle mehr wissen als ich, würde mich mal paar Fragen interessieren.
erstmal möchte ich festhalten, dass Brunner die beiden Jugendlichen auf dem Bahnsteig von sich aus angegriffen hat, in der Überzeugung, dass er körperlich Überlegen ist und auch war. Beim Anruf bei der Polizeiz war er sehr ruhig und sachlich.
-> Brunner hatte ein dominates, ruhiges Auftretten und war sich seiner körperlichen Überlegenheit sicher.
nun zum Vorfall
die 4 "Kinder" und 2 Täter sitzen im Zug, weil die beiden Täter Geld wollen
Brunner kommt dazu (klares auftretten, wie oben erklärt)
damit ist die Chance für die beiden noch Geld zu bekommen bei 0
Damit stellen sich objektiv 2 Möglichkeiten: Kampf oder Flucht
Kampf, weil Brunner der Spassverderber ist und sie eh alle zusammenschlagen.
Flucht, weil sie ihr Ziel(Geld) nicht mehr reichen werden.
Warum bleiben sie einfach da und tun nix ?
kurz danach ruft Brunner die Polizei
beide müssen damit rechnen, dass sie verhaftet und bestraft werden. Bei einer Flucht würde ihnen nix passieren (haben ja niemand gesagt, wie se heissen)
Warum tun sie einfach nix ?
Definitiv gute Fragen, wird sich hoffentlich noch aufklärren.
Ich denke beide Seiten standen vll noch da um zu Provozieren, bzw. vll um eine Eskalation abzuwarten. Wird ja gemutmaßt das beide Seiten relativ kampfgeil waren, or whatever
Naja für mich bleibt er ohnehin ein Held
"Die beiden Angeklagten waren äußerst überrascht - wie ich", so der S-Bahn-Fahrer. Sie seien zuvor "ganz normal ausgestiegen wie jeder andere auch. Als sie dann in der Nähe von Herrn Brunner waren, ging Herr Brunner zügig mit zwei Schritten auf sie zu und schlug einem mit der Faust ins Gesicht. Für ihn sei Brunner der Angreifer gewesen - von der vorangegangenen Auseinandersetzung habe er nichts mitbekommen.
(c) br-online
Zeugen Aussagen in Strafprozessen
no comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
Original von Pokersaft
Zeugen Aussagen in Strafprozessenno comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
xplain pls
Original von EriscHgcrFU
Original von Pokersaft
Zeugen Aussagen in Strafprozessenno comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
xplain pls
Stress während der Situation, während des Prozesses, die Sache ist nun schon länger her, das ganze mediale Interesse (die lesen die Zeitungen ja auch) Gibt noch andere Punkte aber damit du verstehst in welche Richtung es gehen soll. Manchmal spielt einem dann das Hirn einen Streich. Natürlich sieht die Sache hier anders aus, wenn alle Zeugen das gleiche sagen.
Aber generell wird versucht ein Urteil auf Sachverständigen und Vernehmungsbeamten zu stützen.
(Die eine Zeigin gabe meines Wissen anderes bei der Polizei als bei Gericht zu Protokoll)
Original von EriscHgcrFU
Original von Pokersaft
Zeugen Aussagen in Strafprozessenno comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
xplain pls
Er hat die Fahrdienstleitung informiert und is weitergefahren.
Original von Fantomas741
Original von EriscHgcrFU
Original von Pokersaft
Zeugen Aussagen in Strafprozessenno comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
xplain pls
Er hat die Fahrdienstleitung informiert und is weitergefahren.
Sprich der Lokführer hat also gar nichts gesehen -.-
Original von Pokersaft
Original von Fantomas741
Original von EriscHgcrFU
Original von Pokersaft
Zeugen Aussagen in Strafprozessenno comment, aber als Verständnisfrage, ist der Lokführer auch ausgestiegen oder hat der das aus dem Fenster beobachtet?
xplain pls
Er hat die Fahrdienstleitung informiert und is weitergefahren.
Sprich der Lokführer hat also gar nichts gesehen -.-
"Die interessanteste Zeugenaussage liefert an diesem Dienstag dann der Fahrer der S-Bahn, aus der Brunner, die vier Schüler und die beiden Angeklagten ausgestiegen waren. Der Mann, zu dessen Aufgaben der Blick nach hinten zu den Türen und dem Geschehen auf dem Bahnsteig gehört, schildert, wie erst Brunner den Zug verließ, hinter ihm die Schüler, dann weitere Passagiere. Als letzte stiegen aus einer weiter hinten liegenden Tür die Angeklagten aus.
"Herr Brunner hätte mit den Schülern einfach weggehen können", sagt der Zeuge. Doch er sei ein Stück in Richtung des Lokführers gegangen und habe diesem laut zugerufen: "Jetzt gibt's hier Ärger!" Dann habe er Rucksack und Jacke abgelegt." - spiegel.de
da ich selber in münchen regelmäßig s-bahn gefahren bin, kann ich das so bestätigen und mir gut vorstellen, dass er das so gesehen haben kann.
das kann jeder bestätigen der öfters mal bahn fährt
die lokführer gucken grundsätzlich aussen fenster nach hinten auf den bahnsteig ...
aber pokersaft is wohl nicht so der bahnfahrer ^^