http://cgi.ebay.de/Schneehaufen-ca-3x5x1-5m-/290510914584?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item43a3ccc418
kann der vermutliche Spassbieter eigentlich für sein Gebot haftbar gemacht werden
Der Verkäufer hat in den Kommentaren angegeben, dass er Gebote über 100€ an ne Kinderhilfe spendet..
Edit: Mist, vorhin warens "nur" 240€
Original von ronnie7277
kann der vermutliche Spassbieter eigentlich für sein Gebot haftbar gemacht werden
Das würde mich auch mal interessieren.
Zudem der Verkäufer ganz unten hinzugefügt hat:
Am 15.12.10 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
Ich bitte alle Spaßbieter ihre Gebote zurückzuziehen und nur ernstgemeinte Gebote abzugeben , da das Geld wirklich gespendet werden soll !!!
Wäre aber doch irgendwie zu krass wenn jetzt der momentane höchstbieter tatsächlich 5Mio. € Zahlen müsste.. ^^
Original von CTeLe
das würd mich auch mal interessieren..
da das ganze ja für einen guten Zweck versteigert wird, finde ich das schon eine Sauerei, weil man so potenzielle Bieter, die einfach nur etwas gutes tun wollen von der Auktion ausschliesst
vom Vekäufer in den Comments
Achtung an alle Bieter ab einem Gebot ab 100,-€ verpflichte ich mich den erlöß einer Kindertagesstätte zu spenden !!! ( Das ist aber jetzt kein Scherz ! )
Original von Smoochy1983
und schon entfernt...
Gutes Stichwort! Ich mache hier dann mal zu, die Diskussionsgrundlage wurde ja entfernt...
Gruß,
michimanni