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[Geschlossen] Filesharing Abmahnung!!!

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TheGHOST84
Beigetreten: 01.01.2009

Hallo habe eine Abmahnung erhalten weil ich ein Lied runtergeladen habe dass in einem Sampler war (German top 100) erhalten!
Was soll ich eurer Meinung nach tun? Was habt ihr gemacht?


34 Antworten
ToX1C
Beigetreten: 09.02.2007

Worüber hast du runtergeladen? Torrent?


Modifizierte UE abgeben, sonst gar nichts.

Hatte auch sone Abmahnung und hab jetzt seit Monaten nichts mehr davon gehört.


TheGHOST84 Themenstarter
TheGHOST84
Beigetreten: 01.01.2009

ja torrent,
modifizierte UE, hast du nen Link?
Hast du gezahlt?


FlyingFalcon
Beigetreten: 08.12.2009

sry aber torrent und dann noch top 100 ? man sollte doch wissen, dass man sowas nicht macht


JimPanse
Beigetreten: 19.02.2006

Kannst alles erforderliche hier nachlesen:
Abmahnwahn


Nee hab nicht gezahlt.
ModUE gibts bei Google (abmahnwahn)

Abschicken und abwarten... da werden noch mehr Bettelbriefe kommen, aber solang kein Mahnbescheid (gelber Brief vom Amt) einfach ignorieren.


TheGHOST84 Themenstarter
TheGHOST84
Beigetreten: 01.01.2009

thx Leute, also modifizierte UE verschicken u. auf keinen Fall bezahlen soweit ich dass verstanden habe!!


pennerpark
Beigetreten: 09.02.2007

Top100??? Oha, da werden auf jeden Fall noch mehr Briefe kommen!


Starfighter99
Beigetreten: 04.04.2011

btw. falls das ganze in form einer email kommt, vergiss es gleich.

Sowas kommt immer per post wenns ernst ist^^


RuthlessRabbit
Beigetreten: 13.03.2007

Ich lade mir Musik von YouTube runter oder online Radio oder eben ddl bei OCHs wie Rapidshare.
Warum benutzt man heutzutage noch torrent? _mad:


smurfphobos88
Beigetreten: 02.09.2007

Original von RuthlessRabbit
Ich lade mir Musik von YouTube runter oder online Radio

geil


Original von pennerpark
Top100??? Oha, da werden auf jeden Fall noch mehr Briefe kommen!

Musste uebertrieben laut loslachen im buero
Thx mmd


Pauli3344
Beigetreten: 07.05.2011

-> gucken ob die Abmahnung mit Originalvollmacht kam, wenn nicht unverzüglich die Originalvollmacht verlangen, da die Abmahnung sonst unwirksam ist. Eine anwaltliche Bevollmächtigung reicht nicht aus.

Hängt davon ab was für einen Betrag die haben wollen. Ich geh mal davon aus das liegt inkl. Anwaltskosten bei ca. 250-500 EUR. Auf gar keinen Fall die beiliegende UE unterzeichnen, sondern eine modifizierte UE abgeben.

Möglichkeiten:

1.) Grundsätzlich ist es ratsam dann einen geminderten Betrag evtl. nach Rücksprache mit der Kanzlei zu zahlen, mit Hinweis auf eine Beschränkung der Rechtsanwaltsgebühren auf 100,00 € gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG . Da die Kanzlei sich diesbezüglich wohl nicht darauf einlassen wird (ala "es handele sich hier nicht um einen einfach gelagerten Fall") sich auf die 100 EUR zu beschränken, versuch die Kosten trotzdem zu drücken. Um weiteren Stress zu sparen ist es dann ratsam wirklich zu zahlen.

2) In allen Fällen ist es ratsam einen Anwalt zu beauftragen, der wird dich aber wohl im Falle des Unterliegens bzw. Vergleichs noch extra kosten, daher sei bei diesen kleinen Beträgen eher auf Möglichkeit 1 verwiesen.

3.) Falls es dir das Risiko wert sein sollte "abzuwarten" eben nur die modifizierte UE abgeben. Jedoch wird wohl in der überwiegenden Anzahl der Fälle später eine Klage drohen die deine Kosten um einiges erhöhen wird.
Das nach Abgabe der UE lange nichts passiert ist NORMAL (!) die Zeit arbeitet für die Kanzleien. Im übrigen verjähren urheberrechtliche Ansprüche erst nach 3 Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst nachdem das Jahr der Verletzung abgelaufen ist also 3 Jahre, ab 01.01.2012.


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Original von icalleveryallin

Original von pennerpark
Top100??? Oha, da werden auf jeden Fall noch mehr Briefe kommen!

Musste uebertrieben laut loslachen im buero
Thx mmd

Nen Kumpel hat idT. 8 Abmahnungen für alle möglichen Songs aus nem Top 100 File bekommen... Der fand das dann irgendwann nicht mehr soooo lustig... =)


Original von krong

Original von icalleveryallin

Original von pennerpark
Top100??? Oha, da werden auf jeden Fall noch mehr Briefe kommen!

Musste uebertrieben laut loslachen im buero
Thx mmd

Nen Kumpel hat idT. 8 Abmahnungen für alle möglichen Songs aus nem Top 100 File bekommen... Der fand das dann irgendwann nicht mehr soooo lustig... =)

and its not over yet..?


testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

Original von Pauli3344
-> gucken ob die Abmahnung mit Originalvollmacht kam, wenn nicht unverzüglich die Originalvollmacht verlangen, da die Abmahnung sonst unwirksam ist. Eine anwaltliche Bevollmächtigung reicht nicht aus.

Hängt davon ab was für einen Betrag die haben wollen. Ich geh mal davon aus das liegt inkl. Anwaltskosten bei ca. 250-500 EUR. Auf gar keinen Fall die beiliegende UE unterzeichnen, sondern eine modifizierte UE abgeben.

Möglichkeiten:

1.) Grundsätzlich ist es ratsam dann einen geminderten Betrag evtl. nach Rücksprache mit der Kanzlei zu zahlen, mit Hinweis auf eine Beschränkung der Rechtsanwaltsgebühren auf 100,00 € gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG . Da die Kanzlei sich diesbezüglich wohl nicht darauf einlassen wird (ala "es handele sich hier nicht um einen einfach gelagerten Fall") sich auf die 100 EUR zu beschränken, versuch die Kosten trotzdem zu drücken. Um weiteren Stress zu sparen ist es dann ratsam wirklich zu zahlen.

2) In allen Fällen ist es ratsam einen Anwalt zu beauftragen, der wird dich aber wohl im Falle des Unterliegens bzw. Vergleichs noch extra kosten, daher sei bei diesen kleinen Beträgen eher auf Möglichkeit 1 verwiesen.

3.) Falls es dir das Risiko wert sein sollte "abzuwarten" eben nur die modifizierte UE abgeben. Jedoch wird wohl in der überwiegenden Anzahl der Fälle später eine Klage drohen die deine Kosten um einiges erhöhen wird.
Das nach Abgabe der UE lange nichts passiert ist NORMAL (!) die Zeit arbeitet für die Kanzleien. Im übrigen verjähren urheberrechtliche Ansprüche erst nach 3 Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst nachdem das Jahr der Verletzung abgelaufen ist also 3 Jahre, ab 01.01.2012.

das mag alles möglich sein, würde ich aber in diesem rahmen auf gar keinen fall empfehlen.

Ich habe mittlerweile ca 5-6 persönlich und mich um weitere dutzend von Freunden u. Kumpels gekümmert und mich auch über die Fälle belesen.

Ich habe noch von keinem Fall gehört indem die Abmahnung wirklich per Einschreiben zugegangen ist, was sie aber müsste.
Würde es zu einer Anklage kommen, könnte dir niemand nachweisen das die Abmahnung überhaupt zugegangen ist.

Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, bzw zwei das ganze ohne Probleme zu regeln:
1) Die mod. UE (wurde oben schon erwähnt mit Link) benutzen
2) Nichts tun

In beiden Fällen wirst du wahrscheinlich erneut Post vom Anwalt bekommen in dieser weitere Forderungen stehen mit erhöhten Gebühren etc. auf diese du dann nicht mehr antworten musst.
Auch in diesem Fall wird die Abmahnung nicht per Einschreiben eingehen.

Empfehlen würde ich aber 1), so habe ich es immer gemacht.
2) habe ich selber nicht ausprobiert, aber von Freunden erzählt bekommen die es so gemacht haben.


happyhumping
Beigetreten: 18.12.2007

http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260&Itemid=26

Weiss nicht was die für einen Background haben und ich hab keine Ahnung von dem Thema (torrent, lol). Aber auf jeden Fall wirkt das relevant. Cba alles zu lesen ;)


ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

wie kommen die an deine Anschrift??


hier würde ich auf jeden fall auch mal gucken.

netzwelt-abmahnungen


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