Original von Syton
Wenn ein Täter zweifelsfrei überführt worden ist.....
Genau da fängt es an, und da hört es auf. Wann ist denn jemand "zweifelsfrei" überführt? Und wessen? Wer will das sagen?
Richtig: die Gerichte. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass es in Deutschland keine Juries nach amerikanischen Vorbild gibt, die sich so leicht von Taschenspielertricks gerissener Anwälte beeindrucken lassen.
Hier saßen nun drei Berufs- und zwei Laienrichter etliche Tage und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte eben nicht zweifelsfrei überführt ist, einen anderen Menschen "heimtückisch" oder "aus niedrigen Beweggründen" getötet zu haben.
Wer von uns will das besser wissen? Wer war bei der Verhandlung dabei? Im Übrigen wird die Begründung noch von vielen Strafrechtlern aufmerksam geprüft werden, bevor das Urteil - vielleicht - rechtskräftig wird.
Was die Verjährung des Totschlags angeht: Ihr seid das Volk! Das Gericht muss sich an das Gesetz halten. Wenn Ihr das Gesetz ändern wollt, dann macht Euren Wahlkreiskandidaten bei der nächsten Wahl 2013 Druck.
Nur meine persönliche Meinung.