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[Geschlossen] Freispruch im Mordfall Lolita Brieger

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bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006

Original von Syton
Auch wenn Wiederholung:

Wenn jemand einem anderen sein Grundrecht auf Unversehrtheit nimmt, muss das zwangsläufig dazu führen, dass demjenigen auch sein Grundrecht auf Unversehrtheit genommen wird.

Alle andere ist ungerecht. Daher, wenn denn die Hinterbliebenden es wollen,

-Arme ab
-Beine ab
-Schwanz ab

und auf Wunsch

-Augen ausstechen
-Ohren abschneiden
-Kopf ab

Die Angehörigen des verstümmelten Täters dürfen dann aber auch das gleiche mit dir machen, oder?


beni
Beigetreten: 17.10.2006

alles halb so wild. die größte sorge nach so einer tat, nämlich, dass der/die täterINN nicht resozialisiert werden kann ist hier durch 30jahre vorbildlichen lebens bereits widerlegt worden.


Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005

denke sogar, daß gefängnis seine resozialisierung verhindert hätte. daher ist dieser fall ein gutes indiz dafür, daß gefängnisstrafen kontraproduktiv sind.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ausnahmslos. Daher verstoßen Haftstrafen gegen das Grundgesetz und sind mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Leute, ich habe nichts dagegen, wenn ihr Eure Meinung vertretet.

Ich selber vertrete nunmal eine andere Meinung und das sollte in einer Demokratie wohl auch möglich sein.

Ich versuche Euch nicht umzustimmen, aber bitte versucht es bei mir auch nicht.

Zu mir selber: Im Real-Life bin ich wirklich ein ganz netter. Ich töte keine Spinnen oder sonstiges Krabbelvieh, ganz im Gegenteil, ich sammle die ein, und entlasse diese wieder in die Freiheit (kein lvl).

Sollte jedoch irgend jemand mir das herzallerliebste, z.B. meine Frau, eines meiner drei Töchter oder eines meiner drei Enkelkinder nehmen, weil derjenige seine dreckigen Triebe nicht im Griff hat, und ich bekomme diesen Typen zu fassen, dann wird der Typ nie wieder was zu lachen haben.

Zum Video vom BM: Sollten die beiden Typen gemacht haben, was ihnen vorgeworfen wird, empfinde ich es nur allzu gerecht, auch wenn´s grausam aussieht.

Ich würde gerne deine Meinung hören, wenn Du ein Video sehen würdest, bei dem ein kleines Kind erst sexuell misbraucht und anschließend bestialisch abgeschlachtet wird und die Kamera ständig die Augen des Kindes vor der Linse hat und wo Du dessen Ausweglosigkeit den Augen erkennen kannst....

...und nachdem dieses kleine Kind tot ist, der Täter dreckig in die Kamera lacht.


Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006

Wie willste denn dann ein gesetz durchsetzen? Ich hab manchmal das gefühl, dass einige leute hier konsequent ihren verstand ausschalten und dann anfangen zu posten.


daveyzzz
Beigetreten: 24.01.2009

Original von beni
alles halb so wild. die größte sorge nach so einer tat, nämlich, dass der/die täterINN nicht resozialisiert werden kann ist hier durch 30jahre vorbildlichen lebens bereits widerlegt worden.

was hat er denn vorbildliches geschafft in seinem leben ?
ganz schön perfide so ein wort in diesem zusammenhang zu benutzen

und sry es hat 30 jahre gedauert sein opfer zu finden ...

Wie hier alle den täter verteidigen :rolleyes:


Original von Faustfan
Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.

Dir kann man da mit logischen Argumenten schon deshalb nicht beikommen, weil dir jedes grundlegende Wissen zur Systematik der Grundrechte fehlt. Du weißt ja in Bezug hierauf nicht mal, was das Gesetz unter den begriff der Würde subsumiert. Aber anstatt das mal zu erforschen, subsumierst du fleißig dein eigenes Zeug drunter. Da wunderts keinen, der halbwegs was von der Materie versteht, dass da nicht viel bei rumkommt.

Die Arroganz solcher Sätze kann man sich vllt anmaßen, wenn man Verfassungsrechtler ist.


daveyzzz
Beigetreten: 24.01.2009

und zu faustfan wie willst du dennsonst menschen "bestrafen" die Straftaten begehen oder immer wieder begehen ?


Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006

Original von daveyzzz

Wie hier alle den täter verteidigen :rolleyes:

Hier wird nicht der Täter verteidigt, sondern das Grundgesetz und die Eckpfeiler, die dieses Land stützen. Aber das kapiert man natürlich nicht, wenn man in seinem ganzen leben nur in diesem Forum und in der bildzeitung gelesen hat.


Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005

Original von Tezet

Original von Faustfan
Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.

Dir kann man da mit logischen Argumenten schon deshalb nicht beikommen, weil dir jedes grundlegende Wissen zur Systematik der Grundrechte fehlt. Du weißt ja in Bezug hierauf nicht mal, was das Gesetz unter den begriff der Würde subsumiert. Aber anstatt das mal zu erforschen, subsumierst du fleißig dein eigenes Zeug drunter. Da wunderts keinen, der halbwegs was von der Materie versteht, dass da nicht viel bei rumkommt.

Die Arroganz solcher Sätze kann man sich vllt anmaßen, wenn man Verfassungsrechtler ist.

ich warte immer noch auf Argumente. Wenn meine These so offensichtlich falsch ist, dann kann es ja nicht so schwer sein sie zu widerlegen.


beni
Beigetreten: 17.10.2006

Edit by Khrano: Trolling/Spam entfernt.


Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005

Original von daveyzzz
und zu faustfan wie willst du dennsonst menschen "bestrafen" die Straftaten begehen oder immer wieder begehen ?

Strafen sind mit dem grundgesetz nicht zu vereinbaren. Gefängnis ist nur eine andere Art der Folter und da wir uns ja alle einig sind, daß Folter unmenschlich ist und für eine zivilisierte Gesellschaft inakzeptabel (von ein paar ewig gestrigen mal abgesehen), kann es konsequenterweise keine Bestrafung für Gesetzesbrecher geben. Wenn euch das nicht paßt, könnt ihr ja gerne nach Syrien ziehen. Da habt ihr viele Gleichgesinnte.


Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006

Original von Faustfan
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ausnahmslos. Daher verstoßen Haftstrafen gegen das Grundgesetz und sind mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.

ich überfalle morgen ne bank und danach zünde ich dein auto an. Wie soll ich in deinem Universum bestraft werden...einsperren geht ja nicht. Bin gespannt auf deine logischen argumente.


daveyzzz
Beigetreten: 24.01.2009

dann erklär mir doch mal den vorteil einer 30 jährigen verjährungsfrist bei totschlag

für die angehörigen purer hohn und selbstverständlich nicht zu ertragen

man könnte sich auch fragen wieso aktenzeichen so einen "verjährten" fall ins programm nimmt , oder nicht schon ein paar jahre eher?


Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005

Original von Jakomo

Original von Faustfan
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ausnahmslos. Daher verstoßen Haftstrafen gegen das Grundgesetz und sind mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.

ich überfalle morgen ne bank und danach zünde ich dein auto an. Wie soll ich in deinem Universum bestraft werden...einsperren geht ja nicht. Bin gespannt auf deine logischen argumente.

du wirst gar nicht bestraft. ist nebenbei auch dein universum, da wir uns ja beide gegen folter aussprechen.


Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006

Original von daveyzzz
dann erklär mir doch mal den vorteil einer 30 jährigen verjährungsfrist bei totschlag

für die angehörigen purer hohn und selbstverständlich nicht zu ertragen

man könnte sich auch fragen wieso aktenzeichen so einen "verjährten" fall ins programm nimmt , oder nicht schon ein paar jahre eher?

deine stichworte sind "rechtsfrieden/rechtssicherheit" und "probelm der beweisbarkeit". googlen kannste hoffentlich schon alleine


draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Original von beni
dass er sie verbuddelt hat und nicht das video ihres todeskampfes online gestellt hat zeigt doch schon, dass er im prinzip dagegen ist und so schlecht nicht sein kann.

seit du nicht mehr (nur) pro schalke trollst will ich dich immer knuddeln :heart:
no homo


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

O-Ton Täteranwalt:

"Es ist allzu verständlich, dass das Urteil für die Hinterbliebenden schlimm und ein Schlag ins Gesicht bedeutet, es zeigt aber einmal mehr, dass unser Rechtssystem zu den Besten weltweit gehört."

Aja.


Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Original von Faustfan
denke sogar, daß gefängnis seine resozialisierung verhindert hätte. daher ist dieser fall ein gutes indiz dafür, daß gefängnisstrafen kontraproduktiv sind.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ausnahmslos. Daher verstoßen Haftstrafen gegen das Grundgesetz und sind mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Falls jemand das für falsch hält, bin ich auf logische Argumente gespannt. Es gibt nämlich keine.

Auweia, ich trau mich mal: Im Gefängnis wird dem Insassen zwar die Freiheit genommen, nicht aber die Würde!


PetrosiliusZ
Beigetreten: 26.08.2006
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