Interresanter aktueller Artikel dazu (hier wurde sogar vorsätzlich gehandelt)
Dass die Polizei keinen Grund für weiterführende Ermittlungen sieht bedeutet erstmal nur, dass sie den Sachverhalt als ausreichend aufgeklärt betrachtet.
Also scheinbar mit Hinweis auf die "recht dilettantische Fälschungsmethode" davon ausgeht, dass die Mädels die Noten selbst hergestellt haben und es nicht nötig ist, noch weitere Tatverdächtige zu ermitteln.
Das ganze wird trotzdem noch Folgen haben.....
Original von BrEaKdOwN[pG]
geno labert doch von morgens bis abends nur gülle^^
glaub nicht dass hier was passiert.
In diesem einem Fall(ansonsten verfasse ich aber nur Quallitativ hochwertige Postings mit Community Mehrwert! ) muss ich dir Recht geben:
Angeklagt war nur gemeinschaftlicher schwerer DIEBSTAHL. Nicht Einbruch.. Vertan, ist aber auch schon über eine Dekade her.
Hier ein paar klassische Beispiele für einen besonders schweren Diebstahl:
- Wohnungseinbruch, Einsteigediebstahl
- Kfz-Diebstahl
- Das Fahrradschloss bzw. die Fahrradkette überwinden, um das Fahrrad zu stehlen.
----
Es kommt halt immer auf den Staatsanwalt an. Wenn der nämlich glaubt das im Club versucht wurde mit Falschgeld zu zahlen dann können alle anderen hier noch so 1000x daran glauben das da nix mehr kommt. Das die Jungs nicht in Knast gehen ohne Vorstrafe/laufende Bewährung sollte aber klar sein.
find deine geistigen ergüsse trotzdem klasse
[x]no homo
der staatsanwalt kann doch glauben was er will. es gibt sicher ein dutzend zeugen die das gegenteil bezeugen werden.
Was wollen die den bezeugen, dass das Geburtstagskind versucht hat mit einem der falschen Fünfer zu bezahlen ist doch unstrittig.
Und damit ist dann eben auch der "Fälscher" dran weil er sicherstellen muss das seine Kopien nicht in Verkehr gebracht werden.
Das es ursprünglich ein Scherz war ist uninteressant seit dem jemand versucht hat mit dem Geld zu bezahlen.
Ich wage mal zu behaupten der Staatsanwalt kann hier gar nicht mehr das Verfahren einstellen.
Ich weiß nicht wo da die grenze gezogen wird, aber wenn das geld eindeutig von echtem zu unterscheiden ist, kann man ihnen doch kaum was anhängen oder? Wenn ich mich jetzt hinsetze und mit buntstiften einen 5€ schein abmale, jemand anderem in die tasche stecke und er damit versucht zu bezahlen, haben wir dann auch was zu befürchten? Was, wenn ich ein paar kleinigkeiten verändere und was ist, wenn ich einfach nur eine 5 auf ein blatt papier schreibe?
Klar, kopieren ist nochmal eine andere nummer, aber zwei zusammengeklebte blätter sind nun wirklich nicht als geld zu erkennen, egal wie sie bedruckt sind.
Original von pg89
Ich weiß nicht wo da die grenze gezogen wird, aber wenn das geld eindeutig von echtem zu unterscheiden ist, kann man ihnen doch kaum was anhängen oder? Wenn ich mich jetzt hinsetze und mit buntstiften einen 5€ schein abmale, jemand anderem in die tasche stecke und er damit versucht zu bezahlen, haben wir dann auch was zu befürchten? Was, wenn ich ein paar kleinigkeiten verändere und was ist, wenn ich einfach nur eine 5 auf ein blatt papier schreibe?
Klar, kopieren ist nochmal eine andere nummer, aber zwei zusammengeklebte blätter sind nun wirklich nicht als geld zu erkennen, egal wie sie bedruckt sind.
einfachnur #
Finde ganze Beschlagnahmaktion von der Polizei schon hart lächerlich. Wenn da jetzt vom Gericht noch was kommt, dann aber gute Nacht.
Original von Pokerzaemon
Original von pg89
Ich weiß nicht wo da die grenze gezogen wird, aber wenn das geld eindeutig von echtem zu unterscheiden ist, kann man ihnen doch kaum was anhängen oder? Wenn ich mich jetzt hinsetze und mit buntstiften einen 5€ schein abmale, jemand anderem in die tasche stecke und er damit versucht zu bezahlen, haben wir dann auch was zu befürchten? Was, wenn ich ein paar kleinigkeiten verändere und was ist, wenn ich einfach nur eine 5 auf ein blatt papier schreibe?
Klar, kopieren ist nochmal eine andere nummer, aber zwei zusammengeklebte blätter sind nun wirklich nicht als geld zu erkennen, egal wie sie bedruckt sind.einfachnur #
Finde ganze Beschlagnahmaktion von der Polizei schon hart lächerlich. Wenn da jetzt vom Gericht noch was kommt, dann aber gute Nacht.
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armes deutschland
Original von Fantomas741
Interresanter aktueller Artikel dazu (hier wurde sogar vorsätzlich gehandelt)https://de.nachrichten.yahoo.com/m%C3%A4dchen-gehen-fotokopierten-geldscheinen-einkaufen-132312093.html/blockquote >
ha geil der ladenbesitzer meldet bei der polizei dass er minderjährigen Tabakwaren verkauft hat, die mit einer blüte bezahlt haben. hoffe der kriegt eine saftige strafe für seine dummheit![]()
Original von FinalTableTillus
Original von Fantomas741
Interresanter aktueller Artikel dazu (hier wurde sogar vorsätzlich gehandelt)https://de.nachrichten.yahoo.com/m%C3%A4dchen-gehen-fotokopierten-geldscheinen-einkaufen-132312093.html/blockquote >
ha geil der ladenbesitzer meldet bei der polizei dass er minderjährigen Tabakwaren verkauft hat, die mit einer blüte bezahlt haben. hoffe der kriegt eine saftige strafe für seine dummheit![]()
Lol das natürlich auch ^^
Original von g3no
Original von BrEaKdOwN[pG]
geno labert doch von morgens bis abends nur gülle^^
glaub nicht dass hier was passiert.In diesem einem Fall(ansonsten verfasse ich aber nur Quallitativ hochwertige Postings mit Community Mehrwert! ) muss ich dir Recht geben:
Angeklagt war nur gemeinschaftlicher schwerer DIEBSTAHL. Nicht Einbruch.. Vertan, ist aber auch schon über eine Dekade her.Hier ein paar klassische Beispiele für einen besonders schweren Diebstahl:
- Wohnungseinbruch, Einsteigediebstahl
- Kfz-Diebstahl
- Das Fahrradschloss bzw. die Fahrradkette überwinden, um das Fahrrad zu stehlen.
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Es kommt halt immer auf den Staatsanwalt an. Wenn der nämlich glaubt das im Club versucht wurde mit Falschgeld zu zahlen dann können alle anderen hier noch so 1000x daran glauben das da nix mehr kommt. Das die Jungs nicht in Knast gehen ohne Vorstrafe/laufende Bewährung sollte aber klar sein.
Wäre ein tolles Rechtssystem in dem man verurteilt wird, je nachdem ob der Staatsanwalt etwa so oder so sieht.
Das hat er doch nicht gesagt, der StA entscheidet, ob er einstellt, Strafbefehl erlässt oder Anklage erhebt - der Richter dann über das Urteil.
Und der Richter kann es dann obv. auch wieder so oder so sehen.
das hat er vielleicht nicht gesagt, trotzdem ist es so. der staatsanwalt kann doch frei schnauze machen wozu er bock hat. er kann entscheide nob er 5 jahre haft beantragt oder 20 oder das verfahren gleich einstellt. und da es sich um einen menschen handelt, ist willkür und subjektivität niemals ausgeschlossen.
§146 Abs.1 Nr.1 StGB dürfte nicht erfüllt nicht sein, da die Täter bei der Produktion der Geldscheine nicht die erforderliche Absicht hatten, das Geld in Umlauf zu bringen.
Damit bleibt §147 StGB übrig. Dies setzt das mindestens bedingt vorsätzliche Inverkehrbringen falsches Geld voraus.
Nach ständiger Rechtsprechung liegt falsches Geld i.S.d. § 146 oder §147 StGB nur dann vor, wenn es den Anschein gültigen Geldes erweckt, d.h. seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, im gewöhnlichen Zahlungsverkehr Arglose zu täuschen. Nachgemacht ist also eine Banknote, wenn sie mit einer echten verwechselt werden kann. Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Geldverkehrs sowie das Vertrauen der Allgemeinheit in diesen zu schützen. Wie die Erfahrung lehrt, können unter Umständen selbst schlechteste Fälschungen zur Täuschung geeignet sein. Deshalb sind an die Ähnlichkeit mit echtem Geld keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Bei der Beurteilung dieser Frage ist von Bedeutung, ob im normalen Verkehr der Empfänger die Unechtheit unschwer - ohne daß eine nähere Prüfung erforderlich ist - erkennen kann oder nicht. Falsches Geld kann nicht nur bei einer Imitation gültigen Geldes vorliegen, sondern auch dann, wenn - wie bei einem Phantasieprodukt - sich entsprechendes Geld nicht im Umlauf befindet. Zu berücksichtigen ist auch, daß Falschgeld häufig unter besonderen Umständen (z.B. an dunklen Orten oder an geschäftsunerfahrene Personen) abgegeben wird. So ist falsches Geld angenommen worden in Fällen, in denen bei einer Münze nur eine Seite das Gepräge eines echten Geldstücks trug, während die andere Seite völlig glatt war, oder bei einer Note jede Seite das gleiche Bild eines Geldscheins aufwies. Auf der anderen Seite wurden unaufgeschnittene Druckbogen mit einer Serie nachgemachter Banknoten nicht als falsches Geld angesehen. Es kommt nicht darauf an, ob das Falsifikat in den Einzelheiten wie Größe und Stoff, Farbe und Ausgestaltung mit dem Original übereinstimmt oder ob es überhaupt ein entsprechendes Vorbild gibt. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild nachgemachten Geldes (vgl. RGSt 6, 142; 58, 351; BGH NJW 1952, 311, 312; 1954, 564; BGH, Urt. v. 10. Juli 1953 - 2 StR 142/53 - bei Dallinger MDR 1953, 596; BGHSt 23, 229; 30, 71; BGH NStZ 1994, 124; vgl. ferner Döll NJW 1952, 289 f. sowie Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 6). Hierüber hat grundsätzlich der Tatrichter zu befinden (vgl. BGHSt 29, 18).
Da ich die Geldscheine nicht gesehen habe, kann ich hier keine abschließende Stellungnahme abgeben.
Sollte §147 StGB nicht verwirklicht sein, ist immer noch an §263 StGB und §267 StGB (§147 ist ein Sonderfall der Urkundsdelikte) zu denken.
Sollten dies auch zu verneinen sein, bleibt nur eine OWI.
Bzgl. Handy und Laptop siehe §150 II StGB.
Guter Post ♠_thumbsup:
Haben grade nochmal über die Sache gequatscht... Die Scheine waren sogar auf beiden Seiten gleich und - wie bereits erwähnt - lediglich mit Pritt-Stift zusammen geklebt ♦
Moin,
also erstmal wünsche ich Euch viel Glück, hoffe das geht glimpflich aus. Da ich selber auch schon mal etwas Pech hatte und einen falschen Hunderter von Lidl bekommen habe hier ein paar cliffs von mir:
1. Da in Verkehr bringen ist ein wichtiger Punkt, das hat ja wohl stattgefunden.
2. Wie der Schein aussieht ist (fast) egal. Es gab mal einen Fall da hat ein Scherzkeks einen Fantasieschein gedruckt (EUR 130,- oder sowas) und wollte damit (als Scherz) im Supermarkt bezahlen. Die Kassiererin hat es gemerkt, die Strafe ist die gleiche.
3. Die Summe (bzw. Schaden) ist egal.
Ein Ausweg könnte sein wenn Aufgrund des Alkoholpegels die Zurechnungsfähigkeit in Frage gestellt wird. Das wirkt sich dann sowohl auf den Hersteller wie den Bezahlenden aus.
Grundsätzlich sieht es hier aber erstmal schlecht aus, die Straftat wurde schlichtweg begangen. Gefängnis wird es sicherlich nicht geben, das ist eine Sache des Strafmasses und bei der angenommenen Sozialprognose und Vorgeschichte kommt das wohl nicht in Frage.
Es droht aber trotzdem eine Verurteilung. Mit viel Glück wird der Tagessatz einer Geldstrafe so niedrig angesetzt das man nicht als vorbestraft gilt.
Ich will jetzt kein Pessimist sein aber eine Einstellung des Verfahrens halte ich für ausgeschlossen.
BTW, in meinem Fall war der Hunderter natürlich weg aber das LKA hat mir nach einer Woche mitgeteilt das ich nur noch als Zeuge geführt werde weil ich ja nicht wusste das der Schein gefälscht war. Andere Kunden hatten in der gleichen Filiale Falschgeld erhalten. Seitdem nimmt Lidl keine 200er mehr an.
Gruss,
CMB
Original von FischFutterP
Jetzt mal wirklich warum macht man sich den aufwand den schein einzuscannen anstatt mal ne 5euro schein zu googelnund hat keine probleme mehr es ist einfach eure dummheit und unwissenheit und das man geld nicht kopiert sollten erwachsene menschen auch wissen lol
und warum sollte man damit keine probleme mehr haben? wenn du versuchst damit zu bezahlen machst du dich doch genauso strafbar


