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Gerichtsvollzieher

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Partyboy2006
Beigetreten: 01.02.2009

Bin kein Kunde der Targobank war auch ich noch nie, trotzdem bekomme ich von einer Inkassofirma (Proceed Collection) Post und dort heißt es die Targo/Citibank wäre der Gläuber die Forderung ca 1000€ stammt vom 2006, dazu kommt auch noch dass sie meinen Nachnamen falsch geschrieben haben
dass alles kam mir sehr merkwürdig vor.

Habe schon öfter gehört das es auch viele schwarze Inkasso Schafe gibt und im Internet beschweren sich viele Leute über Proceed machten auch ein leicht kriminellen Eindruck auf mich und stand auch häufig würden Leute regelrecht terrorisieren

dachte mir deshalb ignoriere sie einfach wenn da wirklich was dran ist geht es halt zum Gerichtsvollzieher und dem Glaube ich das eher

Habe heute Post vom Gerichtsvollzieher bekommen (Name wieder falsch geschrieben)
Es liegt mir ein Zwangsvollstreckungsauftrag aus dem/den Vollstreckungstitel /n Vollstreckungsbescheid Amtsgerich Hagen vom 21.07.2006 Az:xxxxxxx zugestellt am 27.07.2006 des o.g Gläubigers gegen Sie vor
Forderungshöhe 554 €

(wie kann das sein man muss doch bei jedem scheiß sein Ausweis vorlegen gerade bei Krediten und dann haben sie ja den richtigen Namen)

so jetzt zu meiner Frage nehmen wir an es ist eine Berechtigte Forderung an die ich mich wirklich nicht mehr errinere ist ja auch schon 12 Jahre her

sollte ich meinem GV das mitteilen das der Name falsch geschrieben ist oder könnte das zu meinem Nachteil sein ?
dann müsste der Name ja auf dem Zwangsvollstreckungsauftrag aus dem/den Vollstreckungstitel /n Vollstreckungsbescheid auch falsch geschrieben sein und habe ihn deshalb nie gesehen da er vielleicht nie Angekommen ist

Habe mich dazu entschieden erstmal die Targobank anzuschreiben und mich erkundigt ob da was dran ist
doch noch keine Antwort erhalten
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus ?????


Antwort
Zitat
34 Antworten
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Hast du jemals einen Mahnbescheid bekommen?


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Zitat
Partyboy2006 Themenstarter
Partyboy2006
Beigetreten: 01.02.2009

Wie gesagt die Sache liegt schon 12 Jahre zurück weiß es wirklich nicht mehr

Habe aber vor kurzem auch eine Schufa Auskunft gemacht kein Eintrag von einer Targobank bin mir aber nicht sicher ob Tituliert Forderungen auch gleich an die Schufa gehen


Antwort
Zitat

Ist der Gerichtsvollzieher denn Seriös bzw hast du dich mal über ihn informiert ?
Weil es könnte ja auch durchaus sein dass das ebenso ein fake ist und man damit nur Druck/Glaubwürdigkeit oder was auch immer bewirken will.

Zudem finde ich die Summe etwas seltsam, normal fallen bei solchen Sachen ja x€ an bearbeitungsgebühren und und und an, was die meisten sich ja fürstlich entlohnen lassen.

Würde spontan eher sagen dass das ein fake ist.

LG, Marius


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Zitat
Hausierer
Beigetreten: 10.05.2005

Gefährliches Halbwissen: Müsste die Targobankseite nicht um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren oä gegen dich durchziehen?


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Zitat
Partyboy2006 Themenstarter
Partyboy2006
Beigetreten: 01.02.2009

Original von MariuSatz
Ist der Gerichtsvollzieher denn Seriös bzw hast du dich mal über ihn informiert ?
Weil es könnte ja auch durchaus sein dass das ebenso ein fake ist und man damit nur Druck/Glaubwürdigkeit oder was auch immer bewirken will.

Zudem finde ich die Summe etwas seltsam, normal fallen bei solchen Sachen ja x€ an bearbeitungsgebühren und und und an, was die meisten sich ja fürstlich entlohnen lassen.

Würde spontan eher sagen dass das ein fake ist.

LG, Marius

Ist echt
den Gedanken hatte ich auch und habe ihn bei google gesucht und findet man ihn die Tel ist auch identisch
zudem glaube ich eher das die Kosten von Inkasso halt viel höher sind als die Eigentliche Forderung die ein GV nicht in seine Rechnung miteinbeziehen wird.


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Zitat
tt81
Beigetreten: 29.04.2006

Du solltest den Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2006 genau prüfen.

Der Anspruch besteht nur gegen die dort genannte Person. Wenn du es nicht bist (Nachname falsch geschrieben) hat die Targo Bank wohl Pech gehabt.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Hattest du denn zu der Zeit Probleme mit nicht bezahlten Rechnungen? Normal sind solche Sachen nach 12 Jahren verjährt...


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Original von tt81
Du solltest den Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2006 genau prüfen.

Der Anspruch besteht nur gegen die dort genannte Person. Wenn du es nicht bist (Nachname falsch geschrieben) hat die Targo Bank wohl Pech gehabt.

Wenn der Threadersteller extra seinen Namen falsch geschrieben hat um weiterhin "Kredite" zu bekommen und sonst alle Angaben stimmen?


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Zitat
jojo1983
Beigetreten: 02.11.2007

habe ähnlichen fall gehabt... (feuerversicherung von einem haus, welches wir noch nie besessen haben, wie auch war ca 600km von uns weg:f_pleased:) hab beim inkasso-unternehmen angerufen denen alles erklärt, hab wiederholt gesagt dass es eine verwechslung ist bla bla. haben die so hingenommen, weil sie tatsächlich einen fehler gemacht haben :f_rolleyes:
trotzdem nie eine entschuldigung von denen gehört.


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LastH3ro
Beigetreten: 09.12.2009

Ist der Zwangsvollstreckungsbescheid nicht rechtswidrig wenn dein Name dort falsch geschrieben ist?
Würd mal zum Anwalt gehen.


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DiscoRpion
Beigetreten: 06.02.2006

Würde mir erst einmal den Titel anschauen.
Entweder du hast damals tatsächlich den Fehler gemacht und etwas ignoriert, oder es liegt woanders ein Fehler vor. Schon verwunderlich, dass sie einen so alten Titel herauskramen.
Ist der Titel rechtskräftig, so kann noch bis 2036 aus ihm gegen dich vollstreckt werden.

Aber du hast jetzt sowieso nicht viel "Auswahl" was du machst.
Der Gerichtsvollzieher wird ja mit dir einen Termin vereinbaren wollen bei dem du eine Vermögensauskunft abgeben sollst.
Sprich mit ihm und versuche herauszufinden wie ein solcher Titel gegen dich entstehen konnte.
Ist deine alte Adresse die Richtige? Dann wären dir damals auch die Schreiben vom AG Hagen zugestellt worden.

Oder du schnappst dir einen Anwalt, der für dich überprüft ob der Titel wirklich gegen dich gerichtet ist. Wird aber dann auch schnell teuer, soweit du nicht rechtschutzversichert bist.


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Zitat
DiscoRpion
Beigetreten: 06.02.2006

Original von LastH3ro
Ist der Zwangsvollstreckungsbescheid nicht rechtswidrig wenn dein Name dort falsch geschrieben ist?
Würd mal zum Anwalt gehen.

Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass das AG Hagen damals den Titel erlassen hat, wenn die Personendaten so falsch waren. Die hätten ja merken müssen, dass der gerichtliche Mahnbescheid nicht angekommen ist (wenn er es denn wirklich nicht ist). Die prüfen aber nicht ob der Name einen Fehler hat, soweit der Mahnbescheid zugeht und ggf. sogar reagiert wird.

Irgendwie eine merkwürdige Situation in die OP da geraten ist.
Anwalt kann nicht schaden.


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Onken
Beigetreten: 29.06.2007

Jetzt natürlich Halb- bis Viertelwissen oder noch weniger. Aber schreib doch einfach, dass es sich offensichtlich um eine andere Person handelt.

Nichts tun ist meistens falsch. Vorallem wenn du wirklich nichts gemacht hast.


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Zitat
Bommel64
Beigetreten: 06.01.2009

Original von Onken
Jetzt natürlich Halb- bis Viertelwissen oder noch weniger. Aber schreib doch einfach, dass es sich offensichtlich um eine andere Person handelt.

Nichts tun ist meistens falsch. Vorallem wenn du wirklich nichts gemacht hast.

Nichts tun ist aber oftmals genauso richtig.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Wenn es kein Mahnverfahren gab ist das ganze nach 7 Jahren verjährt ). Was aber nicht heisst, dass die inkasso so leicht locker lässt. Ein Freund von mir hatte mal ein ähnliches Problem mit der combo Targobank / Hoist AG. Allerdings gabs da noch keinen Titel.
Die Targobank ist übrigens Rechtsnachfolgerin ua. von citybank und bank24 (afair). Kannst also auch mal mit einer von denen Stress gehabt haben.

Ich vermute dass die targo die (obv. schwer durchsetzbare) Forderung an die Inkasso verkauft hat und die versuchen jetzt da noch irgendwas rauszuholen. Vermutlich werden sie auch nicht so leicht locker lassen.
Viel Spass dabei, der Freund von mir ist damals auf rund 200€ Anwaltskosten sitzengeblieben....


Antwort
Zitat
cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011

bist du 2006 umgezogen oder wieso hast du keine kenntnis vom gegen dich eröffneten titel des AG hagen?


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Partyboy2006 Themenstarter
Partyboy2006
Beigetreten: 01.02.2009

ja bis zum 04.07 muss es bezahlt sein werde ihn auf jedenfall aufsuchen wollte nur gut vorbeitet sein soweit das für ein Laien hier überhaupt geht
adr stimmt nur Nachname falsch geschrieben
bin davon ausgegangen Vollstreckungstitel = eine Titulierung ist und diese auch automatisch in der Schufa

Anwalt wird wohl teurer als die Forderung daher macht es erstmal kein sinn :f_mad:
erzähle auf jedefall wie ausgeganen ist danke an alle für die tipps


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Den Schufa -Eintrag beantragt die Inkassofirma.Wann entscheiden sie selber, werden sie aber vmtl. am 5.7. tun ;)
Du könntest auf jeden Fall mal nachfragen, wann dir welche Mahnungen rechtswirksam zugestellt worden sind. Zumindest wenn Du Zweifel hast dass das alles korrekt abgelaufen ist. Va. bzgl. Verjährungsfristen.


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weissnich
Beigetreten: 28.01.2008

der fall ist mal seltsam.. aber solche dinge gibts ja.. das die post jetzt ankommt und die adresse jetzt stimmt ist nicht unbedingt ein hinweis das die forderung berechtigt ist.. wenn die inkassojungs jemanden nicht finden können suchen sie jemanden der so heisst einfach woanders.. einziger hinweis ob die nforderung zurecht besteht wäre im damaligen urteil zu finden.. da muss der name und auch die damalige adresse richtig sein.. also diesen beleg anfordern.. anwalt würd ich wegen der kosten erstmal nicht ansprechen.. den gerichtsvollzieher anfragen der müsste das urteil auch in den akten haben.. eventuell hat der auch ne büroadresse mit sprechstunde - dann kannst das da in augenschein nehmen..


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