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GEZ Haushaltsabgabe ab 2013

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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von 3nJ0yIT

Original von ipraythesun
Es ist das übliche Zwangsvollstreckungsverfahren. Viel Spaß im Knast, wegen lächerlichen 250 Euro.

Blablubbb

Was ist denn das übliche gesetzeskonforme Verfahren bei illegalem Grenzübertritt?

Wenn es einem nicht passt sind die Gesetze egal. Und in dem Fall sind es die Bürger die denen egal sind.

Solche wirre Aussagen kann ich nicht verstehen.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Wer sich nicht an die bestehenden und gültigen Gesetze hält, muss halt mit den Konsequenzen rechnen. Manche glauben, sie wären schlauer als das System. Ich glaube, mein Urlaub Ende nächster Woche in Florida ist bestimmt schöner als in der Justizvollzugsanstalt. Jeder wie er will.


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

Original von Att0r
ich bin bald am ende angekommen?

https://gyazo.com/14b11acbef2dd243c1ea8f5bfeda669d

von wem genau stammt dieses schreiben? glaub nämlich das erzwingungshaft nur ein gerichtsvollzieher/gericht/richter anordnen kann und nicht ein mitarbeiter der stadtkasse oder gar jemand von der gez

ansonsten aber ja, es scheint sich dem ende zuzuneigen aber: das schreiben hier ist erstmal trotzdem nur ne leere drohung und der nächste schritt wird nicht knast sein sondern erneute kontaktaufnahme durch die gez, durch die stadtverwaltung/stadtkasse oder durch nen gerichtsvollzieher ... keinesfalls direkt polizei oder direkt knast


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Er bekommt als Nächstes die Ladung zur Vermogensauskunft. Kommt er dieser nicht nach, kann der Gläubiger das Erzwingungshaft beantragen. Da kommt keine Mitteilung des Beitragsservice mehr. Warum sollten sie auch?

Entweder der Schuldner hat Geld, dann erfahren sie dies mit der Vermogensauskunft oder er hat kein Geld, dann kann er sie bedenkenlos abgeben.


Antwort
Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

ist von ner sekretärin (nehme ich an) der stadtkasse

und wieder die ewigen lügen und falschaussagen...

auf pfändigungsankündigung/zahlungsaufforderung nicht reagiert, hallo, warum schreibe ich denen denn zurück wenn sie mir vorwerfen ich hätte nicht reagiert, sind die dumm? kann ich aber jetzt zum glück nachweisen, man lernt ja aus fehlern

bla termin vollstreckungsbeamter nicht eingehalten, nein stehe in keinem kontakt zu irgendwem, noch war jemand hier, sollten die nicht mal nen bescheid dalassen, wenn sie mehrere male da waren? hallo

dann wieder das schleimige mimimi bitte zahl endlich, gibt auch ratenzahlung mimimimi

-dann geben sie es zurück und empfehlen dem gläubiger ein verfahren einzuleiten um mein vermögen abzufragen, muss da erst nachgefragt werden? dürfen die das nicht so???

zum schluss dann die haftandrohung als rechtsbelehrung getarnt, damit man sich vor angst einscheisst

____________________________________________________________________________________________________________

hab jetzt vollständige akteneinsicht gefordert, namen vom vollstreckungsbeamten, nachweis das mir ein termin angekündigt wurde und zurückweisung an den gläubiger

+aufwandsentschädigung von 39,99€ für mich, weil die stadt als vollstreckungsorgan nicht die ihre pflichten rechtmäßig ausgeführt hat zu prüfen ob ein vollstreckbarer titel vorliegt etc


Antwort
Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Att0r
ist von ner sekretärin (nehme ich an) der stadtkasse

und wieder die ewigen lügen und falschaussagen...

auf pfändigungsankündigung/zahlungsaufforderung nicht reagiert, hallo, warum schreibe ich denen denn zurück wenn sie mir vorwerfen ich hätte nicht reagiert, sind die dumm? kann ich aber jetzt zum glück nachweisen, man lernt ja aus fehlern

bla termin vollstreckungsbeamter nicht eingehalten, nein stehe in keinem kontakt zu irgendwem, noch war jemand hier, sollten die nicht mal nen bescheid dalassen, wenn sie mehrere male da waren? hallo

dann wieder das schleimige mimimi bitte zahl endlich, gibt auch ratenzahlung mimimimi

-dann geben sie es zurück und empfehlen dem gläubiger ein verfahren einzuleiten um mein vermögen abzufragen, muss da erst nachgefragt werden? dürfen die das nicht so???

zum schluss dann die haftandrohung als rechtsbelehrung getarnt, damit man sich vor angst einscheisst

____________________________________________________________________________________________________________

hab jetzt vollständige akteneinsicht gefordert, namen vom vollstreckungsbeamten, nachweis das mir ein termin angekündigt wurde und zurückweisung an den gläubiger

+aufwandsentschädigung von 39,99€ für mich, weil die stadt als vollstreckungsorgan nicht die ihre pflichten rechtmäßig ausgeführt hat zu prüfen ob ein vollstreckbarer titel vorliegt etc

1. Du hast auch nicht reagiert. Dein Schreiben, das von dir hier gepostet wurde, ist keine entsprechende Reaktion. Die Behörde ist zum Einen nicht für Einsprüche gegen die Vollstreckung zuständig, zum Anderen war der Inhalt deines Schreibens juristischer Quatsch. Wenn du mit der Vollstreckung nicht einverstanden bist, dann erhebe Klage beim Vollstreckungsgericht. Zukünftige Schreiben an die Stadtkasse kannst du dir schenken. Eine Reaktion wäre die Zahlung, aber nicht irgendwelche Schreiben.
2. Den Antrag, dass du die Vermogensauskunft abgeben musst, kann nur der Gläubiger stellen und nicht die Stadtkasse. Deshalb geht die Sache zurück an den Beitragsservice.
3. Akteneinsicht bekommst du erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
4. Wieso sollte kein vollstreckbarer Titel vorliegen? Der wird der Vollstreckungsbehorde immer mitgeschickt. Dies kannst du dir beim Termin für die Abgabe der Vermogensauskunft anschauen.
4. Du kannst ja deine Erfahrungsberichte aus der JVA hier posten.
5. Wenn der Gläubiger clever wäre, würden sie beim Finanzamt anfragen, welche Einkünfte bzw. Vermögenswerte vorhanden sind.


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Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Warum nicht jeden Monat 50 Cent überweisen? Dann biste doch zahlungswillig


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

dann erkennt er ja an, dass ihre forderung rechtens ist. :yaoming:
machs doch so wie oben im video. scheiß sie mit schreiben zu, belange den mitarbeiter persönlich etc.


Antwort
Zitat
GTObeatme
Beigetreten: 22.07.2011
Oldschool Grinder

mach halt Ratenzahlung auf freiwilliger Basis ala du zahlst was dir möglich ist im Monat ein, Hauptsache gehen paar euro ein. da eh in absehbarer zeit das Finanzsystem kollabiert, wayne.
auf keinen fall knast oder sowas, einmal im System gefangen, kommst du nicht mehr raus.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von BrEaKdOwNpG
dann erkennt er ja an, dass ihre forderung rechtens ist. :yaoming:
machs doch so wie oben im video. scheiß sie mit schreiben zu, belange den mitarbeiter persönlich etc.

Die Forderung ist rechtens, da ein Titel vorliegt. Die Vorschläge sind schwachsinnig. Persönliche Haftung usw,


Antwort
Zitat
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

Original von Siedepunkt

Original von BrEaKdOwNpG
dann erkennt er ja an, dass ihre forderung rechtens ist. :yaoming:
machs doch so wie oben im video. scheiß sie mit schreiben zu, belange den mitarbeiter persönlich etc.

Die Forderung ist rechtens, da ein Titel vorliegt. Die Vorschläge sind schwachsinnig. Persönliche Haftung usw,

1. bin kein rechtsverdreher! aber wie kann die forderung rechtens sein, wenn die gez keine behörde ist, sondern lediglich ein unternehmen? das wird ganz klar daraus ersichtlich, dass die gez an andere behörden gebühren bezahlt um ihre interessen durchzusetzen. ein unternehmen kann nicht zu ungunsten dritter einen vertrag abschließen, schon gar nicht ohne MEINE unterschrift. damit ist die forderung/der titel in meinen augen unrechtmäßig.
zahle auch schon seit meinem letzten schreiben nicht mehr. ich bin nicht zahlungsunwillig, aber solange sie mir die rechtmäßigkeit ihrer forderung nicht nachgewiesen haben, bekommt der verein gar nichts mehr von mir.

2. wie sieht es rechtlich aus, wenn die forderung generell als unrechtmäßig erklärt wird; hat man rechtlichen anspruch auf rückerstattung der gezahlten beiträge? falls es so kommen sollte, hat sich ggf. ein unternehmen strafbar gemacht.


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

die forderung ist rechtens weil der staat sagt das sie rechtens ist ... dieses ganze pseudo-juristen-gequatsche mit gez keine behörde und so ist alles fürn arsch

solange nicht zigtausende auf die straße gehen und ... wird sich das auch nicht ändern


Antwort
Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Original von Siedepunkt

Original von Att0r
.

hast du jura studiert oder bist du Bediensteter bei der stadt? hörst dich an als hättest du mal ein kurs bei der gez besucht....

ich würde gerne von dir hören warum du die gez zahlst?

bekommst du ne schön pension+rente?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von BrEaKdOwNpG

Original von Siedepunkt

Original von BrEaKdOwNpG
dann erkennt er ja an, dass ihre forderung rechtens ist. :yaoming:
machs doch so wie oben im video. scheiß sie mit schreiben zu, belange den mitarbeiter persönlich etc.

Die Forderung ist rechtens, da ein Titel vorliegt. Die Vorschläge sind schwachsinnig. Persönliche Haftung usw,

1. bin kein rechtsverdreher! aber wie kann die forderung rechtens sein, wenn die gez keine behörde ist, sondern lediglich ein unternehmen? das wird ganz klar daraus ersichtlich, dass die gez an andere behörden gebühren bezahlt um ihre interessen durchzusetzen. ein unternehmen kann nicht zu ungunsten dritter einen vertrag abschließen, schon gar nicht ohne MEINE unterschrift. damit ist die forderung/der titel in meinen augen unrechtmäßig.
zahle auch schon seit meinem letzten schreiben nicht mehr. ich bin nicht zahlungsunwillig, aber solange sie mir die rechtmäßigkeit ihrer forderung nicht nachgewiesen haben, bekommt der verein gar nichts mehr von mir.

2. wie sieht es rechtlich aus, wenn die forderung generell als unrechtmäßig erklärt wird; hat man rechtlichen anspruch auf rückerstattung der gezahlten beiträge? falls es so kommen sollte, hat sich ggf. ein unternehmen strafbar gemacht.

1. Der Beitragsservice ist nach §10 Absatz 7 Satz1 RBStV eine nicht rechtsfähige öffentlich rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Es handelt sich bei der Verwaltungsgemeinschaft um einen Teil der Rundfunkanstalt, der lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb am Sitz jeder Anstalt örtlich ausgelagert ist. Danach ist der Beitragsservice und die Rundfunkanstalt eine Behörde iSv §37 VwVfG.
Es gibt nur ein Gericht in Deutschland, welches dies anzweifelt. Dazu sollte man sich mal die Entscheidungen des OLG BW durchlesen, die die Urteile des LG Tübingen in ihre Einzelteile zerpflücken.

2. Der Rechtsgrundlage für die Erhebung des Beitrages ist der RBStV. Das RBStV hat Gesetzesrang wie das EStG und ist kein Vertrag. Beim EStG muss auch kein Bürger zustimmen. Gesetze sind von jedermann zu beachten. Der von dir ungeführte Vertrag zu ungunsten Dritter kommt überwiegend aus dem Zivilrecht und ist im Verwaltungsrecht nicht anwendbar.

3. Die Beitragsbescheide werden mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt und bedurften somit nach §37 Absatz 5 Satz1 VwVfG der Unterschrift. Das VwVfG hat übrigens auch Gesetzesrang.

4. Das Gesetz, welches den Beitrag regelt, wurde von allen Gerichten für rechtmäßig erachtet. Du hast zudem einen Beitragsbescheid erhalten. Was soll dir nachgewiesen werden? Die Rechtmäßigkeit des Gesetztes? Oder des Beitragsbescheides? Falls letzteres, dann klage doch vor dem Verwaltungsgericht und dann hast du Rechtssicherheit.

5. Strafbarkeit? Weswegen? Weil ein gültiges Gesetz von einer Behörde angewendet wurde??


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Att0r

Original von Siedepunkt

Original von Att0r
.

hast du jura studiert oder bist du Bediensteter bei der stadt? hörst dich an als hättest du mal ein kurs bei der gez besucht....

ich würde gerne von dir hören warum du die gez zahlst?

bekommst du ne schön pension+rente?

Ich arbeite weder bei dem Beitragsservice noch bei einer Kommune.
Ich zahle den Beitrag aus den gleichen Gründen wie die Einkommenssteuer nach dem EStG. Es ist ein Gesetz, welches mich dazu verpflichtet. Beides zahle ich nur ungerne.


Antwort
Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Antwort
Zitat
Att0r
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Rentner seit 5 wochen im Hungerstreik, weil ihm die Rente weggepfändet wurde.

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170303314768706-deutschland-rundfunk-gez/

Alternativen medien und youtubern die über "heikle Themen" aufmerksam machen und berichten, soll jetzt der Geldhahn seitens youtube abgedreht werden, es werden auch immer wieder youtube kanäle kommentarlos gelöscht...

totale zensur und überwachung nahe?

aufwachen, kämpfen....


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Ich glaube, du hast noch andere Probleme als dein drohender Besuch in der JVA.


Antwort
Zitat
dak113
Beigetreten: 25.04.2009
PokerStrategist

Kurze Frage nur zum Verständnis.
Mein Mitbewohner wohnt schon länger in der Wohnung, dementsprechend läuft auch ein Konto bei der GEZ über ihn auf die Wohnung. Da er aber seit längerem nicht bezahlt, hab ich jetzt ein schreiben bekommen, dass ich Beitragspflichtig bin. Auf meine Antwort, dass mein Mitbewohner bereits ein Konto hat, würde mir mitgeteilt, dass sein Konto geschlossen wäre und ein neues auf mich aufgemacht wurde. De facto fordern die jetzt aber jeden Monat von uns beiden die 17,XX€.

Ist das Vorgehen so rechtlich in Ordnung?


Antwort
Zitat
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