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GEZ Haushaltsabgabe...
 
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GEZ Haushaltsabgabe ab 2013

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daveroyal
Beigetreten: 11.03.2008
PokerStrategist

also ich habe jetzt schon 2 mal post von denen bekommen, beim ersten mal obv nicht geantwortet und heute kam eine 2. meldung von wegen es existiere noch kein Kundenkonto von mir und ich solle bitte das beigefügte blatt ausfüllen, da man nun gesetzlich verpflichtet ist zu zahlen.

Wohne aber in einem Studentenwohnheim, wie sieht es da aus?
Desweiteren bin ich nur noch bis zum 31.5.2013 in dieser Wohnung und werde dann woanders hinziehen für ein halbes Jahr wo ich mich dann wieder ummelden und eine neue Wohnung beziehen werde.

Gibt es dafür irgendwie eine Expertline?


Antwort
Zitat
daveroyal
Beigetreten: 11.03.2008
PokerStrategist

..


Antwort
Zitat
Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

macht diese zahlung unter vorbehalt sinn?
hab diesen vorgefertigten brief im netz gefunden, meinungen dazu? oder was wäre alternativ die beste line?
die zahlung unter vorbehalt soll es möglich machen, dass man sein geld easy zurückfordern kann wenn die steuer doch noch zurückgerufen wird. andernfalls muss man selbst erst mal klagen.

http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige

Spoiler

Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"

[Ihre Absender-Adresse]
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
[Ort, Datum]

Durch Einschreiben/Rückschein
Beitrags-Nummer: [hier ggf. Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen]
Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Denn der Rundfunkbeitrag ist rechtlich stark umstritten. So wenden die Rechtsexperten unter anderem ein:
Ein vom Land Thüringen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten führte dazu, dass Landesregierung und Parlament den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit ablehnten. Das inzwischen beide Institutionen eine Kehrtwende vollzogen haben und den RBStV billigten, steht dem nicht entgegen. Auch die FDP drohte damals mit Verfassungsklage.
Nach Auffassung des früheren Hamburger Senator Prof. Ingo von Münch liegt beim "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.
Gegen die Kfz-"Rundfunkbeiträge" bereitet Erich Sixt als Chef des Autovermieters Sixt bereits eine Verfassungsklage vor. Auch Sixt stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das dem "Rundfunkbeitrag" ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.
Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls ebenfalls beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klageschrift wendet sich gegen die Verletzung der Grundrechte bei der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes. Weiterhin sei der Rundfunkbeitrag eine allgemeine Steuer und daher durch die Länder verfassungswidrig zustande gekommen. Es würden - systemwidrig – auch betriebliche Kfz mit Beiträgen belegt, obwohl mit dem Rundfunkbeitrag gerade nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten angeknüpft werden solle.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat bereits im Sommer 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder gar keine allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschreiten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen. Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Popularklage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Die neuen Regelungen verletzen die gebotene Beitragsgerechtigkeit. Beiträge darf man gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar im Rahmen der Verwaltung von Massenvorgängen typisieren. Die jeweilige Inhaberschaft von Wohnungen, Betriebsstätten, Kfz, Motorschiffen bilden jedoch keinen beitragsgerechten Maßstab für Vorteile eines möglichen Rundfunkempfangs jeweiliger Personen ab.
Wegen der bestehenden erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt und falls ja wann wer in welcher Höhe unter welchen Konstellationen "Rundfunkbeiträge" zu zahlen hat, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich meine Zahlungen für Rundfunkabgaben ab sofort nur unter Vorbehalt leisten. Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben seit 2013 betroffen.
Meine Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren daher von Ihnen zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Irgendwie kann man sich 90% des textes sparen
Zahlung unter vorbehalt + begründung reicht vollkommen aus, dass da Unternehmen wie Sixt oder Rossman klagen oder die FDP gegen die Gebühr ist, ist zwar schön, interessiert nur in dem zusammenhang niemanden.


Antwort
Zitat
taschenbillard
Beigetreten: 08.10.2007
PokerStrategist

theoretisch verbesserst man seine rechtliche grundlage dadurch, das geld später zurückfordern zu können. persönlich bin ich mir aber sicher, dass sie immer einen weg finden werden, geld nicht zurückzuzahlen und damit ungeschoren davonzukommen ... leider ...


Antwort
Zitat
Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

mitbewohner und ich überlegen gerade, uns einfach bei den eltern wieder anzumelden. wenn wir uns bei den eltern melden, werden wir doch hier automatisch abgemeldet oder? dann an die GEZ schreiben "bin umgezogen, eltern zahlen schon beitrag" und fertig, oder?
hab eigentlich nichts davon hier gemeldet zu sein. wählen kann ich auch per brief.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Stichwort Zweitwohnungsteuer! ;)


Antwort
Zitat
Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

ohne eine zweitwohnung anzumelden ;)


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Wenn du nicht in der Stadt wo du wohnst gemeldet bist, dann riskierst du eine Ordnungsstrafe.

Da pro Wohnung GEZ bezahlt werden muss, müsste dann ja theoretisch der Vermieter dafür aufkommen und das dann an euch weitergeben?

Sind jedenfalls die 2 Punkte die mir dazu einfallen...


Antwort
Zitat
Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

geht das wirklich nach wohnung? kann ich mir nicht vorstellen, ein vermieter muss doch nicht für eine leerstehende wohnung gez zahlen?
im brief stand, dass die meinen namen vom einwohnermeldeamt haben und noch kein konto auf meinem namen gefunden haben, daher machen die das.

was anderes: unter unserer adresse sind mehrere wohnungen (also alle selbe anschrift). kann ich dann nicht einfach sagen, ich wohn bei peter müller (welcher in der wohnung neben mir wohnt, aber die selbe anschrift hat) und der zahlt schon GEZ? wie wollen die nachweisen, dass ich in einer eigenen wohnung lebe, wenn sie nur die anschrift haben? in einer wg läuft es ja genau so, einer zahlt und die mitbewohner sagen ich wohn bei hans meier, der zahlt schon.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Du verstehst aber schon was der Unterschied zwischen "in einer Wohnung wohnen" und "in einem Mehrfamilienhaus wohnen" ist?

Du kannst es natürlich unterlassen deine Zweitwohnung anzumelden und du kannst auch versuchen dich um den Beitrag zu drücken, indem du sagst, dass du mit XY zwei Etagen über dir in einer Wohnung wohnst und der schon zahlt. Allerdings musst du auch mit dem Echo leben, wenn das mal rauskommt.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Keine Ahnung wie das mit einer wirklich unbenutzten Wohnung ausschaut. Allerdings musst du 2x bezahlen wenn du ein normales Haus hast und dann z.B. noch ein Haus an der Ostsee. Quasi kannst du auch immer maximal in einem Haus sein, trotzdem musst du 2x bezahlen.


Antwort
Zitat
beni
Beigetreten: 17.10.2006
BlackMember

Freunde, heute wird demonstriert.


Antwort
Zitat
beni
Beigetreten: 17.10.2006
BlackMember

Ein Trauerspiel. Es waren cirka 50 Demonstranten da, von denen man gut die Hälfte der Aluhutfraktion zuordnen könnte.


Antwort
Zitat
storge
Beigetreten: 09.08.2005
Oldschool Grinder

Hey,

wie ist das, wenn man in seiner Stadt mit der Wohnung gemeldet ist, bis 2013 aber keine GEZ gezahlt hat, da im Haushalt keine Empfangsgeräte waren, und man bisher keine Informationen/Aufforderungen bzgl. des neuen Rundfunkbeitrages erhalten hat? Besteht die Pflicht sich quasi selbst zu informieren und unaufgefordert zu zahlen? Kann man warten, bis es einen Hinweis der "GEZ" gibt oder wird direkt mit Gebühren gemahnt?

Zweite Frage: Man kann ja den Meldeämtern explizit untersagen die eigenen Daten weiterzugeben. Bezieht sich dies auch auf eine Datenweitergabe an die "GEZ"?

Vielen Dank!


Antwort
Zitat
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

nein / ja / nein


Antwort
Zitat
storge
Beigetreten: 09.08.2005
Oldschool Grinder

Ich versuche ich das nochmal kurz zu interpretieren und zusammenzufassen. ;)

1. Nein, es besteht nicht die Pflicht sich quasi selbst zu informieren und unaufgefordert zu zahlen.
2. Ja, wenn man bisher keine "GEZ" gezahlt hat (man ist zwar gemeldet, aber hatte keine Empfangsgeräte im Haushalt), kann man also warten bis es einen Hinweis der "GEZ" gibt und es wird nicht direkt mit Gebühren gemahnt.
3. Nein, das explizite Verbot der Datenweitergabe gegenüber den Meldeämtern schließt nicht die Weitergabe der Daten an die "GEZ" ein.

Korrekt?


Antwort
Zitat
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Jop.

2 gilt dann allerdings auch für die Leute die sich bisher "tot gestellt" haben und sich nie bei der GEZ angemeldet haben.
Sobald ein Bescheid per Post kommt muss man rückwirkend bis zum 1.1.13 zahlen und ist im Netz gefangen...


Antwort
Zitat
Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

Original von krong
Jop.

2 gilt dann allerdings auch für die Leute die sich bisher "tot gestellt" haben und sich nie bei der GEZ angemeldet haben.
Sobald ein Bescheid per Post kommt muss man rückwirkend bis zum 1.1.13 zahlen und ist im Netz gefangen...

Aber nur unter Vorbehalt zahlen.
Hier der (gekürzte) Musterbrief.

Spoiler

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) / den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

##.03.2013

Durch Einschreiben/Rückschein
Beitrags-Nummer: [hier ggf. Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen]

Erklärung zur zukünftigen Zahlung von "Rundfunkbeiträgen" nur unter Rechtsvorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich seit dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen. Hiermit erkläre ich, dass ich diese "Rundfunkbeiträge" nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zahle. Meine Zahlungen seit 2013 erfolgen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass die "Rundfunkbeiträge" in vergleichbaren Fällen rechts- oder verfassungswidrig sind und daher ganz oder teilweise entfallen, werde ich die bis dahin gezahlten Gebühren daher von Ihnen zurückfordern.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Paxis


Antwort
Zitat
xEr
xEr
Beigetreten: 26.05.2005
PokerStrategist

Habe jetzt die 3. Zahlungsaufforderung erhalten und werde mich wohl beugen müssen..


Antwort
Zitat
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