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Jura Skills needed: Auto kurz vor Tod verschenkt

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remix3331 Themenstarter
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

hallo, danke für eure bemühungen!

B war eben noch bei einem befreundeten anwalt mit 30 jahren+ berufserfahrung und dieser sagt, B solle auf jeden fall auf seinen standpunkt beharren. das einzig kritische sei, dass B in den letzten monaten offiziell eine betreuerfunktion hatte und sich somit ja die papiere selbst aneignen konnte, wie ja auch schon öfter hier erörtert wurde.
im großen und ganzen sieht die ganze sache offenbar auch gut für B aus, wie ihr ja schon sagtet.
außerdem ist B stadtbekannt für ehrenhaftes verhalten, was dem auch noch zugute kommen könnte.

darüber hinaus bin sogar ich empört darüber zu hören, dass C die beerdigung von A jetzt auch noch anonym halten möchte, damit C noch mehr erben kann. zumal A ebenfalls eine stadtbekannte unternehmerpersönlichkeit war/ist...
dagegen versucht B auch noch anzugehen, aber laut befreundetem anwalt wird das wohl leider eher schwierig.

lg


Antwort
Zitat
domano
Beigetreten: 04.08.2006
Oldschool Grinder

oh man c ist ein ganzschön armes würstchen.

habe nun keine genaue ahnung von jura aber in der regel sieht es mit fahrzeugbrief ziemlich gut aus. und bezüglich fahrzeugbrief erschlichen müsste das ja erstmal bewiesen werden was mmn in diesem fall unmöglich ist. würde im gegenzug versuchen die anonyme beerdigung zu verhindern. hat der verstorbene dazu nichts gesagt in seinem testament?


Antwort
Zitat
Twirex
Beigetreten: 29.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Powerqueen
@eplc:

Parteivernehmung wird es in einem solchen Fall niemals geben. Und nochmals: B muss in der Sache nur schriftlich vortragen (sollte es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen), dass eine Schenkung von A vorliegt und er Eigentümer ist, im Besitz der Papiere ist und der PKW bei der Behörde auf seinen Namen umgemeldet wurde. Hierfür kann er URkundsbeweis anbieten. Er muss nicht das Zustandekommen der Schenkung beweisen, sondern nur behaupten. C muss nunmehr beweisen, dass diese Schenkung nicht wirksam zustande gekommen ist (bestimmt nicht durch Parteivernehmung). Zu der Frage der Beweislastverteilung gibt es einige gerichtliche Entscheidungen (einfach bei juris suchen).

@Twirex: ich habe deine Ausführungen mehrfach gelesen, aber immer noch nicht verstanden. C ist nach den Ausführungen von OP Erbe. Nach §1922 geht mit dem Tode von A deren Vermögen als Ganzes auf C über. Wieso sollten hier Pflichtteilsansprüche von C in Betracht kommen? Er macht seine Ansprüche als Erbe geltend. Entscheidend ist, ob der PKW zum Zeitpunkt des Erbfalls noch im Vermögen von A stand. Liegt keine wirksame Schenkung vor (Geschäftsunfähigkeit, Beweis der Entwendung usw.), ist der PKW gemäß Testament in das Eigentum von C übergegegangen, auch wenn der PKW nicht expizit im Testament erwähnt wurde.

. Bin irgendwie davon Ausgegangen dass Haus und Grund nicht das einzige war, was A besaß. Wird aber wohl so sein. (Sitchwort: Wo Erbe drauf steht, ist nicht immer Erbe drin. Aber hier offensichtlich schon)

edit: Ausgangspost nochmal gelesen und jetzt weiß ich auch woher der Gedanke kam: OP sagte, das Haus wurde einer Person C vermacht.


Antwort
Zitat
remix3331 Themenstarter
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

B hat jetzt einen brief von Cs anwalt ("testamentsvollstrecker") bekommen, der wie ein typischer druck-mach-brief wirkt.

- B solle den wagen bis datum X zurückbringen
- ein dritter hat angeblich bezeugt wie B den wagen und papiere erst nach dem tod entwendet hat (einfach nur totaler quatsch, ist da ne anzeige wegen verleumdung drin?)
- droht mit eventueller anzeige von erben
- kosten kommen auf B zu
- der anwalt habe beim straßenverkehrsamt die unerlaubte entwendung gemeldet und somit ist bereits ein eintrag in Bs akte

ist der letzte punkt überhaupt möglich? das amt vermerkt doch nichts, nur weil ein anwalt etwas behauptet. oder ist das doch so einfach?

das testament wurde übrigens noch nicht einmal eröffnet


Antwort
Zitat

Eh?

Das ganze spielt schon in Deutschland oder?

Hab jetzt echt nicht viel Ahnung von den Verkehrsbehörden, aber das Straßenverkehrsamt (bzw Straßenverkehrsbehörde) ist ne kommunale Einrichtung und es macht gar keinen Sinn das da zu melden :f_confused:
Wäre auch ziemlich lächerlich, wenn Privatpersonen da Einträge vornehmen könnten, wtf.

Verleumdung wird nichts werden weil es ja kein Dritter erfahren hat (also obv du, aber aber halt freiwillig von B). Hast du mal nachgeschaut ob es wirklich ein richtiger Anwalt ist?

Hört sich halt alles irre unseriös an. Würd es weiter ignorieren, irgendwie auf Unterlassung zu klagen wird sich kaum lohnen.


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

das Schreiben sollte auf keinen Fall ignoriert werden.

1) sollte der Testamentsvollstrecker der Auffassung sein, dass der PKW entwendet wurde, besteht die Gefahr, dass strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Irgendwann steht die Polizei vor der Tür von B. Es macht sich nicht gut, wenn in seinem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) (für die StA) vermerkt wird, dass gegen ihn wegen eines Eigentumsdelikt ermittelt wurde (unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung).

2) wie bereits von mir geschrieben, muss C hier behaupten, dass B den PKW entwendet habe, um in den Besitz des PKW zu kommen. Wichtig ist jetzt anwaltliche Hilfe. Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Sollte B keine Rechtsschutzversicherung besitzen und finanziell nicht leistungsfähig sein, helfen Anträge beim zuständigen Amtsgericht (Anwalt klärt hierbei auch auf). Die weitere Vorgehensweise sollte schnellstmöglich mit dem Anwalt besprochen werden (Akteneinsicht, Kontaktaufnahme mit Testamentsvollstrecker, Korrespodenz mit AG, Befragung von potentiellen Zeugen).
Ein Forum wird hier nicht mehr weiterhelfen können.


Antwort
Zitat
ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

Es ist echt krass, was hier zum Teil geschrieben wird.

Das Hauptproblem hier im Thread (gerade von den Jurastudenten) ist, dass zu viel in die Angaben reininterpretiert wird und dass alles viel zu kompliziert gemacht wird. Keinen Richter interessiert hier der Pflichtteil oder sonst was.

Im Endeffekt ist es ein Beweisproblem.

Wer steht als Eigentümer im Fahrzeugschein/brief? Ich gehe davon aus, dass es der Verstorbene ist. Solange das so ist gehört das Auto zum Erbe. Der C ist Alleinerbe, also auch des Autos.
Dass B das Auto geschenkt bekommen hat und es deshalb nicht mehr Teil der Erbmasse ist, muss er beweisen, und das wird schwer.

Es ist wahrscheinlich nicht fair, aber so wird es laufen

(No Rechtsberatung obv.)

Strafrechtlich sieht das anders aus, weil dor B der Diebstahl nachgewiesen werden müsste. Ob das gelingen könnte kann man mit den ANgaben nicht beurteilen.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von ariagon
Es ist echt krass, was hier zum Teil geschrieben wird.

Das Hauptproblem hier im Thread (gerade von den Jurastudenten) ist, dass zu viel in die Angaben reininterpretiert wird und dass alles viel zu kompliziert gemacht wird. Keinen Richter interessiert hier der Pflichtteil oder sonst was.

Im Endeffekt ist es ein Beweisproblem.

Wer steht als Eigentümer im Fahrzeugschein/brief? Ich gehe davon aus, dass es der Verstorbene ist. Solange das so ist gehört das Auto zum Erbe. Der C ist Alleinerbe, also auch des Autos.
Dass B das Auto geschenkt bekommen hat und es deshalb nicht mehr Teil der Erbmasse ist, muss er beweisen, und das wird schwer.

Es ist wahrscheinlich nicht fair, aber so wird es laufen

(No Rechtsberatung obv.)

Strafrechtlich sieht das anders aus, weil dor B der Diebstahl nachgewiesen werden müsste. Ob das gelingen könnte kann man mit den ANgaben nicht beurteilen.

wow. Du lässt dich hier über Jurastudenten aus (teils berechtigt), um dann sowas zu schreiben?
Schäm dich bitte und lese den Thread nochmal.


Antwort
Zitat
ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

Original von Pokersaft

Original von ariagon
Es ist echt krass, was hier zum Teil geschrieben wird.

Das Hauptproblem hier im Thread (gerade von den Jurastudenten) ist, dass zu viel in die Angaben reininterpretiert wird und dass alles viel zu kompliziert gemacht wird. Keinen Richter interessiert hier der Pflichtteil oder sonst was.

Im Endeffekt ist es ein Beweisproblem.

Wer steht als Eigentümer im Fahrzeugschein/brief? Ich gehe davon aus, dass es der Verstorbene ist. Solange das so ist gehört das Auto zum Erbe. Der C ist Alleinerbe, also auch des Autos.
Dass B das Auto geschenkt bekommen hat und es deshalb nicht mehr Teil der Erbmasse ist, muss er beweisen, und das wird schwer.

Es ist wahrscheinlich nicht fair, aber so wird es laufen

(No Rechtsberatung obv.)

Strafrechtlich sieht das anders aus, weil dor B der Diebstahl nachgewiesen werden müsste. Ob das gelingen könnte kann man mit den ANgaben nicht beurteilen.

wow. Du lässt dich hier über Jurastudenten aus (teils berechtigt), um dann sowas zu schreiben?
Schäm dich bitte und lese den Thread nochmal.

Du hast natürlich vollkommen recht. Ich hab mich da unglücklich/falsch ausgedrückt.

Was ich sagen wollte: Der Zivilrichter wird ohne Beweis des Eigentumübergangs (z.B. durch die Übereignung auf Grund der Schenkung) an B das Auto nicht aus der Erbmasse herausnehmen. Von dieser ist ja C Eigentümer geworden und deshalb wird das Gericht den Erben als Eigentümer ansehen.

Ich hoffe das ist klarer.


Antwort
Zitat
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