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KFZ Halter = Eigent...
 
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[Geschlossen] KFZ Halter = Eigentümer ???

18 Beiträge
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hallo, habe mal eine rechtliche frage...
ist der jenige der im "Fahrzeugbrief" steht gleichzeitig eigentümer?

also, wenn das Fahrzeug nun auf ein Familienmitglied o.ä. zugelassen ist,
kann man da behaupten Ihm gehört das Fahrzeug auch???


17 Antworten
Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008
Oldschool Grinder

ne, der ders laut kaufvertrag gekauft hat, dem gehörts, außer er hats wem überschrieben(geschenkt,verkauft usw)


Ajezz
Beigetreten: 20.07.2005
BlackMember

Google hilft auch dir, junger Padawan:

Halter eines Kfz
Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. In der Praxis meistens der Eigentümer Fahrzeughalter, aber das ist nicht zwingend. Das Eigentum ist nur Indiz für die Halterstellung, nicht Voraussetzung. Maßgeblich sind die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Es kommt nicht darauf an, wer im Fahrzeugschein eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt.


Aerox88
Beigetreten: 31.01.2007
Elite Grinder

besitzer ist der der den kaufvertrag hat. kfz brief ist nur halter

edit: ich war zu langsam


annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Jo, im Brief steht der Halter und Eigentümer imo.

Was ich mich nur manchmal frage ist wie das rechtlich bei Gebrauchtwagenhändlern ist, denn die melden die Karre ja nur ab und die steht dann auf dem Hof ohne Kennzeichen.

*edit*

Ok, das mit dem Kaufvertrag macht Sinn


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

was ist wenn kein Kaufvertrag mehr vorhanden ist?
?( ?(

edit: also das Fahrzeug ist zugelassen, nicht abgemeldet.
Kann ich sagen der Eigentümer ist der der Im Brief steht bzw der den Brief hat


ist es in der regel gestohlen
LOL


@ Aerox88 und annobln, was schreibt ihr da??

Eigentümer einer Sache ist der, dem die Sache gehört. Also der Verfügungsgewalt über die Sache hat.
Besitzer einer Sache ist der, der über die Sache herrscht. Das kann zum Beispiel der Mieter einer Wohnung sein (wobei der Vermieter der Eigentümer ist) oder auch der Besitzer eines gestohlenen Handys.

Halter ist - wenn ich mich nicht irre - der, der im Brief eingetragen ist. Ganz unabhängig davon, wer Eigentümer und Besitzer ist.


Original von vivien0407
was ist wenn kein Kaufvertrag mehr vorhanden ist?
?( ?(

edit: also das Fahrzeug ist zugelassen, nicht abgemeldet.
Kann ich sagen der Eigentümer ist der der Im Brief steht bzw der den Brief hat

Ob ein Kaufvertrag vorhanden ist, spielt doch erstmal überhaupt keine Rolle. Man kann sich ja auch mündlich geeinigt haben.

Und ansonsten müsstest du vielleicht mal konkreter werden, weil Eigentümer, Besitzer und Halter 3 unterschiedliche Sachen sind.


annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Ich habe mich doch korrigiert. ;)

Also solange der Brief vorhanden ist ist es unwahrscheinlich, dass der Wagen gestohlen wurde.


Original von MikiWaliki
ist es in der regel gestohlen
LOL

solid first usw.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

gut... gehe ich näher darauf ein

meine freundin trennt sich von ihrem freund (verheiratet)
...also gütertrennung.

das Fahrzeug ist auf Ihre Mutter zugelassen... kann sie sagen, das Fahrzeug gehört nicht ihr? , sondern ihrer mutter?


Original von annobln
Ich habe mich doch korrigiert. ;)

Halter ist nicht zwingend der Eigentümer! Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe über ein Auto, ich ihn aber über meinen Vater versichern lassen will, lasse ich ihn in den Fahrzeugbrief als Halter eintragen. Trotzdem bin ich Eigentümer (und wenn ich den Wagen auch fahre) Besitzer des Wagens.


Original von vivien0407
gut... gehe ich näher darauf ein

meine freundin trennt sich von ihrem freund (verheiratet)
...also gütertrennung.

das Fahrzeug ist auf Ihre Mutter zugelassen... kann sie sagen, das Fahrzeug gehört nicht ihr? , sondern ihrer mutter?

Behaupten kann man erstmal alles.
Trennen = Scheidung wegen Gütertrennung?

Also erstmal wisst ihr ja vermutlich selbst, wer Eigentümer des Wagens ist. Wenn man nun was anderes behauptet, müsste das wohl im Zweifel ein Gericht entscheiden. Und ich glaub, da wird dir hier niemand helfen können. Zumal hier sicher auch niemand weiß, wer was anstellen würde, um die Wahrheit aufzudecken. Wenn sie ihn um die Hälfte des Wagens bescheißen will, ist das natürlich nicht so fein.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von ertzkuh

Original von vivien0407
gut... gehe ich näher darauf ein

meine freundin trennt sich von ihrem freund (verheiratet)
...also gütertrennung.

das Fahrzeug ist auf Ihre Mutter zugelassen... kann sie sagen, das Fahrzeug gehört nicht ihr? , sondern ihrer mutter?

Behaupten kann man erstmal alles.
Trennen = Scheidung wegen Gütertrennung?

Also erstmal wisst ihr ja vermutlich selbst, wer Eigentümer des Wagens ist. Wenn man nun was anderes behauptet, müsste das wohl im Zweifel ein Gericht entscheiden. Und ich glaub, da wird dir hier niemand helfen können. Zumal hier sicher auch niemand weiß, wer was anstellen würde, um die Wahrheit aufzudecken. Wenn sie ihn um die Hälfte des Wagens bescheißen will, ist das natürlich nicht so fein.

ja gut... ist bissl verzwickt, sie trennen sich ja erst, scheidung ist ja erst nach ein Jahr Trennung möglich (so wie ich das verstanden habe) aba die müssen ja jetz schon anfangen zu teilen ...

gut, im härtefall läufts wohl bestimmt dann über anwälte / gericht.

Aba ich bedanke mich erstma für die positive teilnahme aller hier...


Ja entweder beide sind noch so vernünftig festzustellen, wem was gehört oder zusteht oder es muss wer anders entscheiden. Und da würde ich nicht von ausgehen, dass man den Ex-Partner groß bescheißen kann. Ist sicher nachweisbar, adss die beiden das Auto genutzt haben. Und dann ist dem Richter das sicher schnell zu viel und sagt einfach, dass es dem Ehe-Paar gehört hat. So fair sollte man doch sein, da noch ehrlich aus der Sache rausgehen zu können.

Also ich kenne die beiden nicht. Aber wenns noch über die Mutter zugelassen war, sind beide doch bestimmt noch relativ jung, und das Auto ist nicht allzuviel wert. Ich glaub wegen paar € sollte man echt keinen Stress anfangen. Sich in Frieden zu trennen ist doch auch viel wert.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von ertzkuh
Ja entweder beide sind noch so vernünftig festzustellen, wem was gehört oder zusteht oder es muss wer anders entscheiden. Und da würde ich nicht von ausgehen, dass man den Ex-Partner groß bescheißen kann. Ist sicher nachweisbar, adss die beiden das Auto genutzt haben. Und dann ist dem Richter das sicher schnell zu viel und sagt einfach, dass es dem Ehe-Paar gehört hat. So fair sollte man doch sein, da noch ehrlich aus der Sache rausgehen zu können.

Also ich kenne die beiden nicht. Aber wenns noch über die Mutter zugelassen war, sind beide doch bestimmt noch relativ jung, und das Auto ist nicht allzuviel wert. Ich glaub wegen paar € sollte man echt keinen Stress anfangen. Sich in Frieden zu trennen ist doch auch viel wert.

Danke, den text werd ich ma ausdrucken und mal denen aufn tisch legen


Ignite
Beigetreten: 15.02.2006
PokerStrategist
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