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kindergeld problem
 
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kindergeld problem

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MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

heyho, mal ganz kurz und knackig weil die zeit drängt:

vater bezieht kindergeld über wehrbereichsverwaltung nord ( bundeswehr )
Ich 24 Jahre alt, 12.2 des Abendgymnasiums, beziehe elternunabhängiges bafög ohne wohngeld.
Ich wohne in einer Wohnung, die mein Vater gemietet hat.
Aufgrund von Schimmelbefall in der Wohnung leide ich inzwischen an einer Atemwegserkrankung und ziehe nun aus, da ich bereits eine neue Wohnung habe und dann elternunabhängiges Bafög + Wohngeld bekomme, 572€ / Monat. dazu 200€ / Monat aus 400€-Job.
Leider läuft die Kündigungsfrist der alten Wohnung noch, am 31. Juni endet diese.
Bis dahin sollte die Wohnung vom Kindergeld bezahlt werden, allerdings meint mein Vater, dass er für mich nun kein Kindergeld mehr bekommt, da ich nicht mehr in seiner Wohnung wohne. Das Kindergeld waren auch 200€.

Wie siehts aus, steht mir das Kindergeld weiterhin zu?


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23 Antworten
retsinaaxel
Beigetreten: 02.09.2009

DIR steht das Kindergeld zu, nicht deinem Vater!!!!!!!!!


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MOAH Themenstarter
MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

Original von retsinaaxel
DIR steht das Kindergeld zu, nicht deinem Vater!!!!!!!!!

mein vater hat die wohnung für mich gemietet weil ich die wohnung nicht bekommen hätte aufgrund niedrigem einkommen, das kindergeld gibt er mir und ich bezahle damit die jetzige wohnung.


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Zitat
eingezingelt
Beigetreten: 23.03.2009

Das Kindergeld kommt vom Staat und so lange du noch in der Schule oder der Ausbildung bist, steht es DIR zu


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Zitat
fleake
Beigetreten: 07.03.2007

Original von eingezingelt
Das Kindergeld kommt vom Staat und so lange du noch in der Schule oder der Ausbildung bist + es ist egal wieviel du verdienst, steht es DIR zu


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von retsinaaxel
DIR steht das Kindergeld zu, nicht deinem Vater!!!!!!!!!

Ist vermutlich nicht ganz so :-)

Welchen Status hat dein Vater denn?
Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter oder Soldat?

Eigentlich sollte er die Kinderzulage(ich nehme an, du meinst diese, da du von der Zahlung durch die WBV Nord sprichst) genausolange bekommen, wie er auch Kindergeld(vom Staat/FA) bekommt.

Wobei mir gerade auffällt, dass er vermutlich Recht hat und es sich auf eine Ausnahme bezieht, er bekommt nämlich auch dann die Kinderzulage, wenn er jemanden hat, der bei ihm wohnt und für den er unterhaltsverpflichtet ist(oder so ähnlich).

Allerdings frag ich mich gerade, ob das funktioniert, weil man doch für elternunabhängiges Bafög x Jahre gearbeitet haben muss?! Da kann er doch eigentlich keine Zulage mehr bekommen haben, außer du warst erwerbstätig und kindergeldberechtigt :-)

Schreib mal genauer, was genau du nach deinem höchsten Bildungsabschluss gemacht hast und was genau dein Vater nicht mehr bekommen soll.

Edit:

Obv. noch nie mit beschäftigt, aber bekommen die Eltern Kindergeld, wenn man Elternunabhängiges Bafög bekommt?


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Zitat
weissnich
Beigetreten: 28.01.2008

wieso muss man für ne wohnung miete zahlen die man wegen schimmelbefall verlassen musste? eigentlich ist das ein grund das mietverhältnis sofort zu beenden... (sofern man auf den schimmelbefall vorher hingewiesen hat) also mieterschutzbund wäre ne line ;)


Antwort
Zitat
MOAH Themenstarter
MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

Original von FiftyBlume

Original von retsinaaxel
DIR steht das Kindergeld zu, nicht deinem Vater!!!!!!!!!

Ist vermutlich nicht ganz so :-)

Welchen Status hat dein Vater denn?
Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter oder Soldat?

Eigentlich sollte er die Kinderzulage(ich nehme an, du meinst diese, da du von der Zahlung durch die WBV Nord sprichst) genausolange bekommen, wie er auch Kindergeld(vom Staat/FA) bekommt.

Wobei mir gerade auffällt, dass er vermutlich Recht hat und es sich auf eine Ausnahme bezieht, er bekommt nämlich auch dann die Kinderzulage, wenn er jemanden hat, der bei ihm wohnt und für den er unterhaltsverpflichtet ist(oder so ähnlich).

Allerdings frag ich mich gerade, ob das funktioniert, weil man doch für elternunabhängiges Bafög x Jahre gearbeitet haben muss?! Da kann er doch eigentlich keine Zulage mehr bekommen haben, außer du warst erwerbstätig und kindergeldberechtigt :-)

Schreib mal genauer, was genau du nach deinem höchsten Bildungsabschluss gemacht hast und was genau dein Vater nicht mehr bekommen soll.

Edit:

Obv. noch nie mit beschäftigt, aber bekommen die Eltern Kindergeld, wenn man Elternunabhängiges Bafög bekommt?

ich war auf nem gym bis 2007, in der 12. abgebrochen, ne lehre angefangen ( garten-landschaftsbauer ), diese aufgrund schwerwiegender gesetzesverstösse meines ausbilders abgebrochen, 1 jahr gearbeitet als systemadmin und jetzt das abendgymnasium. am abendgymnasium im 12. jahrgang ist man grundsätzlich berechtigt elternunabhöngiges bafög zu erhalten.

miete muss ich weiterhin zahlen da mein vater es versäumt hat den schimmel zu melden obwohl ich ihn mehrfach darauf hingewiesen habe...


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MOAH Themenstarter
MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

so, problem gelöst, ich erhalte weiterhin kindergeld laut steuerberater... kann dann zu ;)


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Zitat

Original von retsinaaxel
DIR steht das Kindergeld zu, nicht deinem Vater!!!!!!!!!

das ist so nicht richtig. Das Kindergeld steht dem Vater (bzw der Mutter) zu. An diese ist das Geld auszuzahlen.
Das Geld kann im Falle dessen, dass der Kindergeldempfänger seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Das ergibt sich aus §§66 I, 74 I EStG.


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Zitat
Rasemax
Beigetreten: 29.11.2006

Original von eingezingelt
Das Kindergeld kommt vom Staat und so lange du noch in der Schule oder der Ausbildung bist, steht es DIR zu

Nein das ist falsch... Es steht dem zu der vor xx Jahren das Kindergeld beantragt hat.

Informiere dich einfach bei der Kindergeldstelle die geben dir gute Tipps...


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NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007

Original von weissnich
wieso muss man für ne wohnung miete zahlen die man wegen schimmelbefall verlassen musste? eigentlich ist das ein grund das mietverhältnis sofort zu beenden... (sofern man auf den schimmelbefall vorher hingewiesen hat) also mieterschutzbund wäre ne line ;)

Da sollte es eigentlich ein außerordentliches Kündigungsrecht geben, vor allem wenn aus dem Schimmelbefall tatsächlich eine Atemwegserkrankung entstanden ist. Vorausgesetzt natürlich du bist nicht selbst Schuld am Schimmelbefall.


Antwort
Zitat

Original von MOAH
heyho, mal ganz kurz und knackig weil die zeit drängt:

vater bezieht kindergeld über wehrbereichsverwaltung nord ( bundeswehr )
Ich 24 Jahre alt, 12.2 des Abendgymnasiums, beziehe elternunabhängiges bafög ohne wohngeld.
Ich wohne in einer Wohnung, die mein Vater gemietet hat.
Aufgrund von Schimmelbefall in der Wohnung leide ich inzwischen an einer Atemwegserkrankung und ziehe nun aus, da ich bereits eine neue Wohnung habe und dann elternunabhängiges Bafög + Wohngeld bekomme, 572€ / Monat. dazu 200€ / Monat aus 400€-Job.
Leider läuft die Kündigungsfrist der alten Wohnung noch, am 31. Juni endet diese.
Bis dahin sollte die Wohnung vom Kindergeld bezahlt werden, allerdings meint mein Vater, dass er für mich nun kein Kindergeld mehr bekommt, da ich nicht mehr in seiner Wohnung wohne. Das Kindergeld waren auch 200€.

Wie siehts aus, steht mir das Kindergeld weiterhin zu?

ich dachte bei enormen schimmelbefall hat man ein fristloses kündigungsrecht ?!?


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007

Original von 28111981
...ich dachte bei enormen schimmelbefall hat man ein fristloses kündigungsrecht ?!?

Ja, ist auch so. Da gibt es ein paar entsprechende Urteile bei großflächigem Schimmelpilzbefall.


Antwort
Zitat

Original von trekula

Original von 28111981
...ich dachte bei enormen schimmelbefall hat man ein fristloses kündigungsrecht ?!?

Ja, ist auch so. Da gibt es ein paar entsprechende Urteile bei großflächigem Schimmelpilzbefall.

wieso zieht op dann nich fristlos aus und verlangt vom eigentümer schadensersatz ?


Antwort
Zitat
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007

Schimmel evtl. selbst verursacht?


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Zitat
retsinaaxel
Beigetreten: 02.09.2009

Original von Rasemax

Original von eingezingelt
Das Kindergeld kommt vom Staat und so lange du noch in der Schule oder der Ausbildung bist, steht es DIR zu

Nein das ist falsch... Es steht dem zu der vor xx Jahren das Kindergeld beantragt hat.

Auch falsch, er hat eigenen Haushalt ergo stehts ihm zu; es kommt halt drauf an in WELCHEM HAUSHALT er lebt.


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MOAH Themenstarter
MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

Original von NiceToMeetYou
Schimmel evtl. selbst verursacht?

Schimmel nicht selbst verursacht, die Wohnung ist einfach kacke.
wir lüften pro tag jeden raum mehrere stunden da wir die fenster grundsätzlich immer auf haben wenn wir nicht zu Hause sind...
leider hat mein Vater es einfach versäumt den Schimmelbefall zu melden, war ihm zu anstrengend...


Antwort
Zitat

Original von MOAH

Original von NiceToMeetYou
Schimmel evtl. selbst verursacht?

Schimmel nicht selbst verursacht, die Wohnung ist einfach kacke.
wir lüften pro tag jeden raum mehrere stunden da wir die fenster grundsätzlich immer auf haben wenn wir nicht zu Hause sind...
leider hat mein Vater es einfach versäumt den Schimmelbefall zu melden, war ihm zu anstrengend...

zu anstrengend `? heißt für mich vielbeschäftigt oder arbeitlos. wobei ich mir kein urteil erlauben werde.

aber zurück zum schimmel.. kündige fristlos !!!


Antwort
Zitat
retsinaaxel
Beigetreten: 02.09.2009

Schimmel nicht selbst verursacht, die Wohnung ist einfach kacke.
wir lüften pro tag jeden raum mehrere stunden da wir die fenster grundsätzlich immer auf haben wenn wir nicht zu Hause sind...
leider hat mein Vater es einfach versäumt den Schimmelbefall zu melden, war ihm zu anstrengend...

zu anstrengend `? heißt für mich vielbeschäftigt oder arbeitlos. wobei ich mir kein urteil erlauben werde.

aber zurück zum schimmel.. kündige fristlos !!!

Stopp junger Padawan ;-) . Lest doch einfach mal euren Mietvertrag durch und dann werdet ihr sehen das ihr auch Pflichten habt(Stosslüften) ;-) . Gebt ihm 2 Wochen zeit die Mängel zu beseitigen danach is Mietkürzung angesagt! Sry for strategy _o:


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