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[Geschlossen] Kündignugsfall Bitte hilfe

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Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Zur Hand von Ort, den 29.12.08
Herrn XXX

Sehr geehrter Herr XXX,

hiermit möchte ich, Name, wohnhaft in 0000 Ort, Straße , den gültigen Arbeitsvertrag zum 01.01.09, kündigen.
In anbetracht der gültigen Kündigungsfrist und Anrechnung der verbleibenden Urlaubstrage und Überstunden von 2008, sowie die neuen Urlaubstage von 2009, bitte ich um Auflösung des Vertrags.

Der Arbeitgeber meint nun der Vertrag wäre zjm 1.1 gekündigt und will nun keinen Lohn zahlen.

Kündigungsfrist sind 2 Wochen.

Laut Absatz aus dem Arbeitsvertrag:

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats.

Meine Frage ist nun, zu welchem Zeitpunkt ist der Vertrag nicht mehr gültig?

Wille meines Kollegen: Vertrag zum Ende Januar beendet sein.


41 Antworten

Wenn du die Kündigung so formuliert hast und dein Arbeitgeber das so akzeptiert, gilt das wohl als Aufhebungsvertrag. = Kündigung zum 01.01.09

Warst du denn im Januar schon arbeiten? Dann wird das nämlich komplizierter.


TheoTuppes
Beigetreten: 25.10.2008

Wenn du "diese" Kündigung auf den 29.12.08 datierst, wie kannst du dann zum 1.1.09 kündigen?

Du schreibst doch selber: "2 Wochen zum Monatsende"

Da aber von dem Arbeitgeber anscheinend kein Einwand zu der Kündigung kam, hat er wohl damit die nicht fristgemässe Kündigung akzeptiert.


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Geht zum einen nicht um mich.

Aber das ist nebensächlich.

Er war im Januar noch nicht arbeiten.

Das problem an der Kündigung ist doch wohl der letzte Satz indem er bittet den Vertrag aufzulösen?

Dadurch hat er seine Willenserklärung abgegeben und der Arbeitgeber durch die Unterschrift seine, habe ich es auch so verstanden das der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.

Ist die Vormulierung mit dem Auflösen eindeutig oder nicht?


2 wochen zum monatsende = 31.01.09


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von TheoTuppes
Wenn du "diese" Kündigung auf den 29.12.08 datierst, wie kannst du dann zum 1.1.09 kündigen?

Du schreibst doch selber: "2 Wochen zum Monatsende"

Da aber von dem Arbeitgeber anscheinend kein Einwand zu der Kündigung kam, hat er wohl damit die nicht fristgemässe Kündigung akzeptiert.

Er wollte folgendes, der Vertrag sollte zum Ende Januar gekündigt sein, sprich ab februar woanders arbeiten. Das mit dem Datum ist recht verwirrend. Er kann seinen Vertrag nicht zum 1.1 gekündigt haben, sodass er im Januar nicht mehr bei ihm arbeitet da die Kündigungsfrist ja 2 Wochen beträgt. Das Problem ist meiner Meinung nach das mit der Auflösung....


Original von Schmette
Ist die Vormulierung mit dem Auflösen eindeutig oder nicht?

Hat er der Bitte zugestimmt oder nicht?


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von BigAndy

Original von Schmette
Ist die Vormulierung mit dem Auflösen eindeutig oder nicht?

Hat er der Bitte zugestimmt oder nicht?

Das Problem ist der Kollege wollte den vertrag nach der Kündigungsfrist auflösen, was natürlich 0 Sinn macht, der Arbeitgeber wird es so verstanden haben wie ich, das er ihn gleich auflösen will. Dadurch das der Arbeitgeber den vertrag unterschrieben hat und er laut Arbeitgeber für januar keinen Lohn bekommt wohl ja.


Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Du musst defintiv mehr Angaben machen ....

/edit insgesamt alles etwas wirr, war wohl die erste Kündigung die dein Bekannter geschrieben hat ... bzw. geht ja nicht einmal hervor wer hier wen kündigt ...


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von Pokersaft
Du musst defintiv mehr Angaben machen ....

Wenn du mir sagst über was dann mache ich das so gut ich kann:)


TheoTuppes
Beigetreten: 25.10.2008

Der Punkt ist doch, dass die ganze Kündigung an sich unglücklich (um ehrlich zu sein dilletantisch) formuliert ist.

Selbst wenn er nicht im letzten Satz um die Auflösung "bittet", akzeptiert der Arbeitgeber mit Unterschrift die, dann eben fristlose, Kündigung seitens des Arbeitnehmers.


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von TheoTuppes
Der Punkt ist doch, dass die ganze Kündigung an sich unglücklich (um ehrlich zu sein dilletantisch) formuliert ist.

Selbst wenn er nicht im letzten Satz um die Auflösung "bittet", akzeptiert der Arbeitgeber mit Unterschrift die, dann eben fristlose, Kündigung seitens des Arbeitnehmers.

Du meinst wenn er schreibt er will zum 1.1 kündigen dann gillt die Kündigungsfrist nicht mehr? Verstehe ich nicht.

Das die Kündigung sehr sehr unglücklich ist, stimme ich dir zu.


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von Pokersaft
Du musst defintiv mehr Angaben machen ....

/edit insgesamt alles etwas wirr, war wohl die erste Kündigung die dein Bekannter geschrieben hat ... bzw. geht ja nicht einmal hervor wer hier wen kündigt ...

Arbeitnehmer kündigt dem Arbeitgeber den gültigen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des kalendermonats.


Slashy
Beigetreten: 01.04.2006

????????
er will zum 31.1 kündigen und schreibt ich kündige zum 1.1.09


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von Slashy
????????
er will zum 31.1 kündigen und schreibt ich kündige zum 1.1.09

Jo verstehe ich auch nicht.

Das Ding ist er kann ja laut Regelung den vertrag gar nicht zum 1.1 kündigen, bzw gillt er dann ja noch wegen den 2 WOchen bis Mitte Januar?


TheoTuppes
Beigetreten: 25.10.2008

Halte dir vor Augen, wofür Kündigungsfristen gedacht sind.
Sie geben dem Arbeitnehmer die Möglichkeit sich nach einem neuen Job umzusehen und auf der anderen Seite dem Arbeitgeber, sich einen neuen Mitarbeiter zu suchen.

Dadurch, dass dein Freund aber fristlos gekündigt hat und der Arbeitgeber das so akzeptiert hat, ist die Messe gelesen.

Die Frist gibt es ja nicht, um einen vor der eigenen Dummheit (wie in diesem Fall) zu schützen sondern den Vertragspartner.

Wenn der aber akzeptiert......


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von TheoTuppes
Halte dir vor Augen, wofür Kündigungsfristen gedacht sind.
Sie geben dem Arbeitnehmer die Möglichkeit sich nach einem neuen Job umzusehen und auf der anderen Seite dem Arbeitgeber, sich einen neuen Mitarbeiter zu suchen.

Dadurch, dass dein Freund aber fristlos gekündigt hat und der Arbeitgeber das so akzeptiert hat, ist die Messe gelesen.

Die Frist gibt es ja nicht, um einen vor der eigenen Dummheit (wie in diesem Fall) zu schützen sondern den Vertragspartner.

Wenn der aber akzeptiert......

Er hätte also folgendes machen müssen.

ich kündige den Vertrag zum 31.1.09 ohne irgendwas vom Auflösung zu schreiben und das dann vorm 31.12.08 abschicken müssen, richtig?


hoff09
Beigetreten: 20.10.2008

Die kündigungsfrist im Arbeitsvertrag dient zum Schutz beider Parteien und kann einvernehmlich beliebig verändert werden.

Wenn dein Kollege sagt er will zum 1.1. kündigen und der Arbeitgeber denkt sich: Super, dann hab ich den Idioten nicht noch 2 Wochen länger an der Backe, dann ist das einvernehmlich und somit wirksam.


Arbeitnehmer kündigt zum 1.1.
Arbeitgeber akzeptiert.

Wenn beide Seiten sich auf einen Termin für die Kündigung einigen, dann braucht man sich nicht an Kündigungsfristen halten.

Vertrag endet am 1.1.


Schmette
Beigetreten: 11.02.2006

Original von hoff09
Die kündigungsfrist im Arbeitsvertrag dient zum Schutz beider Parteien und kann einvernehmlich beliebig verändert werden.

Wenn dein Kollege sagt er will zum 1.1. kündigen und der Arbeitgeber denkt sich: Super, dann hab ich den Idioten nicht noch 2 Wochen länger an der Backe, dann ist das einvernehmlich und somit wirksam.

Ok also ist es auch egal was er da von Auflösen des Vertrages redet?

Es geht darum das er den vertrag zum 1.1 gekündigt haben wollte und der Arbeitgeber das akzeptiert hat?

Da beide einverstanden waren ist die Kündigungsfrist egal!