bei einzelunternehmen erfolgt ja in deutschland eine anrechnung auf die EST in höhe des 3,8-fachen gewerbesteuermessbetrags (bundeseinheitlich 3,5*bemessungsgrundlage).
die gewerbesteuer ergibt sich durch bemessungsgrundlage * messzahl (3,5) * hebesatz
also ist die EST bei 0 angelangt, wenn hebesatz = 380%
frage ist nun: kommt es auch zu einer negativen anrechnung der gewst auf die EST, sodass die est dann im endeffekt negativ (und vom betrag der gewerbesteuer abgezogen wird) wäre oder ist die anrechnung bei 0 gecappt?
hab dazu leider nichts gefunde bei wikipedia o.a.