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[Geschlossen] Location Miete - Missverständnis

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Rebo
Beigetreten: 29.12.2006
Elite Grinder

auf gar keinen fall zahlen!


Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Ich an deiner Stelle würde mit Ihm reden, evtl. den Preis verhandeln. Deine Absage kam doch recht spät, waren ja fast schon 3 Wochen und 11 tage vor dem Termin.

Immerhin hat er ja deine mail, wenn er damit zu Anwalt geht hat er imo gute Chancen und dann wird es wahrscheinlich teurer als 120€.


idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

von den stornogebühren muss ja nirgends was stehen. das ist ja nur ein entgegenkommen des vemieters. er muss das stornieren ja überhaupt nicht zulassen und dann bleibst du auf den ganzen kosten sitzen.
(natürlich unter der annahme, dass der vertrag um 480€ (+zusätzlich 400€ kaution) zu stande gekommen ist).

bleibt also nur die frage, ob überhaupt ein vertrag zu stande gekommen ist. und wenn ja, ob zu 80€ oder zu 480€.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von pampapam
Es geht hier nicht um Anfechten oder unterschiedlichen Interpretationen von Willenserklärungen.

Wenn ihr nichts schriftliches außer dieser einen Email habt und er keinen Baseballschläger besitzt, vor dem du dich fürchtest, hat er nichts gegen dich in der Hand.

Rein rechtlich gesehen habt ihr einen Mietvertrag geschlossen, den du meiner Meinung nach anfechten könntest aufgrund Inhaltsirrtums (hast was erklärt (Kaufpreis), wobei du dem, was du erklärst, inhaltlich eine andere Bedutung als dein Vertragspartner zuschreibst).

Es wird aber niemals ein Richter sich bei diesen Summen und einem mündlichen Vertrag in irgend einer Weise bemühen, das zu klären.

BTW: 120€ Stornogebühren ? Wenn er dir das nicht mündlich beim Vertragsschluss mitgeteilt hat oder es in irgend einer Hinsicht sonst für dich sehr ersichtlich war (z.B. auf seiner Website wo du Buttons klicken warst in Bezug auf Vertragsschluss) ist das ziemlich aus der Luft gegriffen und ebenfalls ungerechtfertigt.

Bin kein Jurist, denke das dürfte inhaltlich trotzdem stimmen. Denk trotzdem daran: ps.de hat viel Halbwissen

Es geht hier nur um die Auslegung von Willenserklärungen und im ungünstigen Fall der Auslegung für OP auch um Anfechtung. Im Absatz darunter erklärst du doch sogar, was eine Anfechtung ist...
Der Richter macht sich natürlich nicht viel Mühe, aber klären wird er das schon.
Mit der Stornogebühr hast du Recht.


EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

habt ihr irgend eine art der bestätigung der reservierung erhalten? und was genau stand da drin wenn ihr eine erhalten habt

wenn ihr keine erhalten habt dann schreib dem doch

"da wir keine bestätigung unserer reservierung erhalten haben sehen wir auch keinen grund für irgend etwas zu bezahlen" ... so in der art halt

ist am ende auch irgendwie wohl aussage gegen aussage, er behauptet, ihr behauptet ... schriftlich gibts nix ...


Achalesas
Beigetreten: 08.04.2008
Poker Player

Er kann doch jetzt nicht einfach 120€ Stornogebühren verlangen,
wenn das vorher nicht abgesprochen war,
bzw nichtmal ein Vertrag zustande gekommen ist.

So wie ich das jetzt verstanden habe, hast du reserviert aber nicht gebucht !?
Außderdem wurde kein Vertrag unterschrieben und du nicht auf die Gebühren hingewiesen.

Fazit : Nichts zahlen.

Kenne mich leider auch nicht gut mit aus, aber so stellt sich mir der Fall da.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Nein er hat nichts erwähnt. Keine bestätigung. Keine unterschrift. Kein schriftlicher Vertrag. Keine Rechnung.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn zu sagen das eine Location 480€ kostet, wenn sie nur 80€ kostet. Kaution sind ja nicht wirklich kosten, sondern eher eine Sicherheit. Daher wäre es auch falsch etwas von 880€ zu erzählen.

Die Verhältnisse stimmen irgendwie auch kaum für eine größere Location. 80€ ist verdammt wenig und die 400€ Kaution gegenüber den 80€ schon wieder relativ viel. Spätestens dann sollte man nochmal nachfragen.

Wenn ihr es mündlich gemacht habt und er keinen Zeugen hat, dann kommt ihr wohl damit durch, wenn ihr nicht bezahlt. Wenn er gesagt hätte, dass die Location 480€ kostet + 400€ Kaution, dann wäre es unmissverständlich. Wie du es geschrieben hast ist es vom Vermieter komisch formuliert.


bertvanoigen
Beigetreten: 06.05.2007
PokerStrategist

Kurze Frage:
80 Euro Miete nach Eurer Meinung?
Solltet ihr zusätzlich bei Ihm Getränke abnehmen?
Wenn nicht wären halt 80 Euro mehr als ein Schnapper und man muss schon fast von 400 + 480 ausgehen.

Mit der Stornogebühr ist halt die Frage der Rechtsverbindlichkeit / Willenserklärung, da halte ich mich aber als nicht jUrist raus!


Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

reservieren =/ mieten - das wäre erstmal vorher zu klären.

Wenn das mieten sein soll ist die Willenserklärung arg schwammig von beiden Seiten, und wenn er nach eurer Mail keinerlei Bestätigung gegeben hat...

Stornogebuehren von den vorher keiner was wußte kannste auch mal knicken.

Ich wuerde dem ganzen recht entspannt entgegen sehen.

Willst du mit dem Typen nochmal was zu tun haben/bist du auf nen gutes Verhältnis mit ihm angewiesen? Wenn nicht wuerd ich ihm "nein danke" sagen und fertig.


Original von Rubnik

Original von TheKami
Es ist gar kein Vertrag enstanden... so einfach ist das. Darum müsst ihr auch nichts zahlen.

Da wage Ich selbst mit Halbwissen zu behaupten: ein Vertrag ist zustandegekommen, die Frage ist, ob er es beweisen kann.

Ja, Halbwissen...

Davon abgesehen, dass er noch gar keine Bestätigung seitens des Betreibers erhalten hat, mangelt es ganz offensichtlich an der inhaltlichen Deckung der Willenserklärung nach §154/155 BGB.


Achalesas
Beigetreten: 08.04.2008
Poker Player

Na dann ist doch ganz klar.
Beim Vorgespräch kam kein mündlicher Vertrag zustande.
Später per Email habt ihr reserviert aber nicht gebucht.

Euch wurde weder eine Bestätigung noch sonst irgendwas geschickt.
Somit kam auch hier kein Vertrag zustande.
Damit sollten die Stornogebühren also aus der Luft gegriffen sein.

Und der Vermieter kann auch nicht auf den vollen Preis pochen.
( Es kam kein Vertrag zustande )

Kann das jemand so bestätigen, oder irre ich mich da ?


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von Achalesas
Er kann doch jetzt nicht einfach 120€ Stornogebühren verlangen,
wenn das vorher nicht abgesprochen war,
bzw nichtmal ein Vertrag zustande gekommen ist.

So wie ich das jetzt verstanden habe, hast du reserviert aber nicht gebucht !?
Außderdem wurde kein Vertrag unterschrieben und du nicht auf die Gebühren hingewiesen.

Fazit : Nichts zahlen.

Kenne mich leider auch nicht gut mit aus, aber so stellt sich mir der Fall da.

1) Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Mündlich kann genauso ein Vertrag ausgemacht werden.

2) Stornogebühren ist ein entgegenkommen von ihm. Er könnte eigentlich auf den Vertrag bestehen und die 480€ einfordern, wenn der Vertrag so zu Stande gekommen ist.

Die Frage ist eben wirklich, wass mündlich gesagt wurde. Nach dieser Zeit weiß man ja eventuell auch nicht mehr genau was wer gesagt hat.


Original von Achalesas
Na dann ist doch ganz klar.
Beim Vorgespräch kam kein mündlicher Vertrag zustande.
Später per Email habt ihr reserviert aber nicht gebucht.

Das ist quatsch, OP hat nach seinen Angaben keinerlei Vetrag vor Ort abgeschlossen und die Annahme kann nur sofort erfolgen.
Wenn der Betreiber seine Willenserklärung vor Ort abgibt und OP nicht annimmt, gilt die Willenserklärung von OP per Email NICHT als Annahme der Willenserklärung des mündlichen Gesprächs.


TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Unklar ausdrücken, brüllen, drohen...
Meld dich einfach nie wieder und schmeiß Post von ihm ungeöffnet weg.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von TimBus
Unklar ausdrücken, brüllen, drohen...
Meld dich einfach nie wieder und schmeiß Post von ihm ungeöffnet weg.

Funktioniert bei den Scammern hier im Forum doch auch am besten. :coolface:


LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Also.

Ein Vertrag ist zustande gekommen, da sich zwei dem Augenschein nach gleiche Willenserklärung getroffen haben. Die Zentrale Frage ist nun, was hier Gegenstand des Vertrages wurde.

Meiner Ansicht nach hättest du beim Preis von 80 Euro für die Location - wenn es eine ordentliche war - stutzig werden müssen. Eventuell kann dir hier dein gutgläubiger Abschluss des Vertrages abhanden kommen.

Wenn du dir bei dem Wortlaut sicher bist und wirklich meinst, das 80 Euro für eine Location angemessen ist, dann kannst du auf Einhaltung deines Vertrages bestehen und er muss dann theoretisch anfechten, wonach er schadensersatzpflichtig wird o.Ä.

Da ich nicht davon ausgehe, musst du anfechten gemäß § 119 BGB anfechten und ihm das unverzüglich mitteilen. Hast du eventuell sogar beim Preis nachgefragt? ("Also wir zahlen 480 Euro und kriegen dann 400 Euro wieder?") Wenn ja besteht gem § 122 Abs 2 BGB keine Schadensersatzpflicht für dich.

Eine Stornogebühr musst du zahlen, wenn,
1) Diese in seinen AGB steht

UND! 2) er diese in den Vertrag eingebunden hat. Dich also darauf hingewiesen, dir mitgegeben oder öffentlich ausgehangen sind, sodass sie ersichtlich sind.

Ansonsten sind die AGB nicht eingeschlossen und daher begründet sich auch kein Zahlungsanspruch auf Stornogebühren.

Praktische Empfehlung:

Rede mit ihm, biete ihm notfalls an, dass du das für 80 Euro (oder mehr) nimmst die Party. (Hier nehmen die Locations zusätzlich Eintritt und verdienen an den Getränken satt dazu). Oder erklär dich dazu bereit, einen Ausgleich für seinen Schaden zu zahlen i.H. von keine Ahnung, nem 50'er, den er dir dann dafür das nächste Mal anrechnet.

Keine Beratung, nur Jura Affinität


hab in meinem leben schon einige veranstaltungen gemacht und sofern du nichts unterschrieben hast mit hinweis auf eine stornogebühr oder andere rechtsfolgebelehrungen musst du garnix zahlen.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von GoldenHands
hab in meinem leben schon einige veranstaltungen gemacht und sofern du nichts unterschrieben hast mit hinweis auf eine stornogebühr oder andere rechtsfolgebelehrungen musst du garnix zahlen.

Du musst nichts unterschreiben um einen rechtsgültigen Vertrag zu haben. Den Vertrag muss man dann natürlich einhalten.


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