Zum Forum springen
Location Miete - Mi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Location Miete - Missverständnis

82 Beiträge
32 Benutzer
0 Reactions
4,224 Ansichten

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Vertrag, außer das der Schriftliche eben schriftlich festgehalten wird.


Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Wenn Ich davon ausgehe, dass der Vermieter die Location regelmässig vermietet ist es schon seltsam, dass er weder einen Vertrag macht, noch eine Anzahlung verlangt.

Kann sein, dass er andere Mittel und Wege kennt, "säumige" Zahler zu bekehren. Die Adresse von OPs Freundin hat er ja wohl per mail erhalten.


Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Vertrag, außer das der Schriftliche eben schriftlich festgehalten wird.

Richtig, und sofern OP nich bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühren hingewiesen wurde oder es irgendwo frei einsehbare AGBs gibt in denen diese erwähnt sind stehen sie auch nicht im Vertrag.


DaKeinho
Beigetreten: 12.03.2007
PokerStrategist

Natürlich sind mündliche Verträge rechtsverbindlich ... :facepalm:

Du kannst sogar nen Ausbildungsvertrag mündlich abschließen. Das Problem bei solchen Sachen ist halt wie bereits erwähnt der Nachweis. Bei Streitfragen fehlt halt ein fester Beweis.


noelte
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

Original von DerBobs

Original von 18001
der Besitzer sagte uns, dass die Location 480€ kostet und man 400€ Kaution zurück bekommt, wenn nichts zerstört wird.

wenn das der exakte wortlaut war, kann man die aussage nur so verstehen, dass in den 480,- eben diese 400,- kaution schon drinstecken.

und wenn nie von einer stornogebühr die rede war würd ich die auch auf keinen fall zahlen.

die Location KOSTET 480Euro. Eine KAUTION ist ne ZUSÄTZLICHE zu hinterlegende Sicherheit.....


NYCityboy
Beigetreten: 31.01.2011
Poker Player

Original von LordPoker
Also.

Ein Vertrag ist zustande gekommen, da sich zwei dem Augenschein nach gleiche Willenserklärung getroffen haben. Die Zentrale Frage ist nun, was hier Gegenstand des Vertrages wurde.

Meiner Ansicht nach hättest du beim Preis von 80 Euro für die Location - wenn es eine ordentliche war - stutzig werden müssen. Eventuell kann dir hier dein gutgläubiger Abschluss des Vertrages abhanden kommen.

Wenn du dir bei dem Wortlaut sicher bist und wirklich meinst, das 80 Euro für eine Location angemessen ist, dann kannst du auf Einhaltung deines Vertrages bestehen und er muss dann theoretisch anfechten, wonach er schadensersatzpflichtig wird o.Ä.

Da ich nicht davon ausgehe, musst du anfechten gemäß § 119 BGB anfechten und ihm das unverzüglich mitteilen. Hast du eventuell sogar beim Preis nachgefragt? ("Also wir zahlen 480 Euro und kriegen dann 400 Euro wieder?") Wenn ja besteht gem § 122 Abs 2 BGB keine Schadensersatzpflicht für dich.

Eine Stornogebühr musst du zahlen, wenn,
1) Diese in seinen AGB steht

UND! 2) er diese in den Vertrag eingebunden hat. Dich also darauf hingewiesen, dir mitgegeben oder öffentlich ausgehangen sind, sodass sie ersichtlich sind.

Ansonsten sind die AGB nicht eingeschlossen und daher begründet sich auch kein Zahlungsanspruch auf Stornogebühren.

Praktische Empfehlung:

Rede mit ihm, biete ihm notfalls an, dass du das für 80 Euro (oder mehr) nimmst die Party. (Hier nehmen die Locations zusätzlich Eintritt und verdienen an den Getränken satt dazu). Oder erklär dich dazu bereit, einen Ausgleich für seinen Schaden zu zahlen i.H. von keine Ahnung, nem 50'er, den er dir dann dafür das nächste Mal anrechnet.

Keine Beratung, nur Jura Affinität

Schön und gut, aber der aufmerksame Leser wird feststellen, dass der OT als auch der Vermieter aus Österreich kommen...daher wird er sich wohl schwer auf unser Bundesrecht beziehen können ;) Aber ich denke nicht, dass sich das Ösi-Recht so sehr von unserem unterscheidet...


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Vertrag, außer das der Schriftliche eben schriftlich festgehalten wird.

Richtig, und sofern OP nich bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühren hingewiesen wurde oder es irgendwo frei einsehbare AGBs gibt in denen diese erwähnt sind stehen sie auch nicht im Vertrag.

Genau und damit hätte er ein Anrecht auf 480€ egal ob er die Location an dem Tag nutzen möchte oder nicht. PUNKT

Weil er nett ist bietet er ihm jetzt für 120€ die Option die Location nicht zu benutzen. Das Angebot muss OP natürlich nicht annehmen, kann er aber.


Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Vertrag, außer das der Schriftliche eben schriftlich festgehalten wird.

Richtig, und sofern OP nich bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühren hingewiesen wurde oder es irgendwo frei einsehbare AGBs gibt in denen diese erwähnt sind stehen sie auch nicht im Vertrag.

Genau und damit hätte er ein Anrecht auf 480€ egal ob er die Location an dem Tag nutzen möchte oder nicht. PUNKT

Weil er nett ist bietet er ihm jetzt für 120€ die Option die Location nicht zu benutzen. Das Angebot muss OP natürlich nicht annehmen, kann er aber.

Wenn Ihr das glaubt und alle Geld zuviel habt dann Zahlt halt. Keinen Bock hier noch weiter rumzudiskutieren. Ich mach seit 11 Jahren Veranstaltungen und wenn mir jemand so kommen würde wenn ich 2 Wochen vorher die Veranstaltung absage und vorher nichts unterschrieben habe würde ich ihn auslachen.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44

Original von GoldenHands

Original von AyCaramba44
Nochmal zu den "Stornogebühren". Klar sind es keine Stornogebühren, da die entsprechend vorher festgelegt werden müssen. Allerdings kann dein Vertragspartner auf den Vertrag bestehen, wenn er denn zu Stande gekommen ist.

Für 120€ läßt er dich aus dem Vertrag und das kann er dir jederzeit anbieten. Genauso wie du z.B. auf den Vertrag für 80€ bestehen kannst oder ihm 40€ anbieten kannst um den Vertrag aufzulösen. Man kann alles mögliche vereinbaren.

Problematisch wird es, wie in deinem Fall, wenn ihr zwei unterschiedliche Aufassungen von dem mündlichen Vertrag habt. Daher ist ein schriftlicher Vertrag auch immer besser. Notfalls geht es vor das Gericht.

so weit greift ein mündlicher vertrag überhaupt nicht. da könnte man ja sonst was für geschäfte machen ^^

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Vertrag, außer das der Schriftliche eben schriftlich festgehalten wird.

Richtig, und sofern OP nich bei Vertragsabschluss auf die Stornogebühren hingewiesen wurde oder es irgendwo frei einsehbare AGBs gibt in denen diese erwähnt sind stehen sie auch nicht im Vertrag.

Genau und damit hätte er ein Anrecht auf 480€ egal ob er die Location an dem Tag nutzen möchte oder nicht. PUNKT

Weil er nett ist bietet er ihm jetzt für 120€ die Option die Location nicht zu benutzen. Das Angebot muss OP natürlich nicht annehmen, kann er aber.

Wenn Ihr das glaubt und alle Geld zuviel habt dann Zahlt halt. Keinen Bock hier noch weiter rumzudiskutieren. Ich mach seit 11 Jahren Veranstaltungen und wenn mir jemand so kommen würde wenn ich 2 Wochen vorher die Veranstaltung absage und vorher nichts unterschrieben habe würde ich ihn auslachen.

Dann hast du seit 11 Jahren keine Ahnung. Ist auch okay.


natürlich gilt der vertrag auch mündlich. aber wie will der vermieter das beweisen?
op: hast du irgendwelche dokumente (email, brief) verschickt, in denen du sagst, dass du die location mietest? wenn nicht kann er dir wohl nix nachweisen. kannst immer sagen, du wolltest nur ein angebot einholen, dich unverbindlich informieren, blabla. musst nur aufpassen, dass du nicht doch irgendwas geschrieben hast, was auf eine miete schliessen lässt. und musst natürlich vor den crackniggern des vermieters aufpassen, aber das ist ein anderes problem... :coolface:


eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Kurz nochmal von einem Juristen (allerdings nach deutschem Recht):

Miet- und Pachtverträge können auch mündlich abgeschlossen werden.
Der Vertrag ist auch zustandegekommen, wenn die Willenserklärungen beider Parteien objektiv übereinstimmen. Ein Dissens liegt nur dann vor, wenn die WE -objektiv- von einandern abweichen. Das bestimmt sich nach dem objektiven Empfängerhorizont, also der Sicht eines Dritten anstelle der Parteien.
Fallen hingegen subjektiver Wille und objektiv Erklärtes auseinander, liegt gerade die Anfechtungslage vor. Das gilt nicht, wenn der Andere wusste, was konkret gewollt war (denn er wäre nicht schutzwürdig). Er kann sich dann nicht auf das objektiv Erklärte berufen, es ist viel mehr ein Vertrag mit subjektiv Gewolltem zustandegekommen.

Für diesen Fall bedeutet das:
Der Vertrag ist zustandegekommen, aber es fragt sich, mit welchem Inhalt. Das ist im Wege der Auslegung zu ermitteln und evtl. Kenntnis der Parteien vom Willen des Anderen zu ermitteln.
Und hier liegt gerade die Krux: Konnte bzw. musste man den Vermieter/-pächter so verstehen, dass 480 oder 880 € inkl. Kaution gezahlt werden sollten?

Was die Stornogebühr angeht: Streng genommen, kann OP nicht stornieren, da diese Möglichkeit nicht einmal vereinbart war. Es kann aber wenigstens keine feste Stornogebühr verlangt werden. Man mag das vielleicht wirklich als abweichende Vereinbarung verstehen nach der Art: Ich lass dich für 120 € aus dem Vertrag, aber im Zweifel würde ich das nicht denken.

@TheKami:
Sofortige Annahme meint doch ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I BGB). Imho war im Übrigen das Angebot hier noch aktuell zur Zeit der Annahme. Ansonsten gehst du halt von einem neuen Angebot seitens OP aus, das der Vermieter hier auch angenommen hätte, wenn ich die Schilderung richtig verstehe.
Und warum Dissens? Objektiv stimmen die WE doch überein.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Und selbst bei unserer Email, steht nicht mal eindeutig, dass wir die Location fix haben wollen.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von 18001
Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Eine Reservierung einer Location ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich. Bedeutet also, wenn Du die Location reserviert hast, sie auch gebucht hast. Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag.

Was hat er den am Telefon geantwortet? Wird ja nicht einfach aufgelegt haben, nachdem du den Wunsch der Reservierung ausgesprochen hast. Wenn er mit "Ja" geantwortet hat, hat er ein Recht auf die 480€ und es besteht ein Vertrag.


idude
Beigetreten: 12.08.2006
Oldschool Grinder

-edit-
ay caramba hat eh das gleiche geschrieben


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von AyCaramba44

Original von 18001
Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Eine Reservierung einer Location ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich. Bedeutet also, wenn Du die Location reserviert hast, sie auch gebucht hast. Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag.

Was hat er den am Telefon geantwortet? Wird ja nicht einfach aufgelegt haben, nachdem du den Wunsch der Reservierung ausgesprochen hast. Wenn er mit "Ja" geantwortet hat, hat er ein Recht auf die 480€ und es besteht ein Vertrag.

Ja aber dann hat er ein Recht auf 80€ + 400€ Kaution, wenn man schon beinhart auf diesen mündlichen "vertrag" beharrt


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von idude
ihr habt angerufen und gesagt, dass ihr reservieren wollt. und dann? hat er einfach aufgelegt? wie gings weiter?

Er wollt daraufhin eine email mit namen und adresse sonst nichts


Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

Original von AyCaramba44

Original von 18001
Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Eine Reservierung einer Location ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich. Bedeutet also, wenn Du die Location reserviert hast, sie auch gebucht hast. Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag.

Was hat er den am Telefon geantwortet? Wird ja nicht einfach aufgelegt haben, nachdem du den Wunsch der Reservierung ausgesprochen hast. Wenn er mit "Ja" geantwortet hat, hat er ein Recht auf die 480€ und es besteht ein Vertrag.

Gibts dazu Urteile? In dieser Formulierung ist das eher nicht haltbar. Defacto Reserviere ich in nem Lokal auch nen Tisch und ich lehne mich soweit aus dem Fenster zu sagen das der Wirt dort keinen Anspruch auf Schadenersatz/Verdienstausfall/Storngebuehren hat.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von Dustwalker

Original von AyCaramba44

Original von 18001
Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Eine Reservierung einer Location ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich. Bedeutet also, wenn Du die Location reserviert hast, sie auch gebucht hast. Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag.

Was hat er den am Telefon geantwortet? Wird ja nicht einfach aufgelegt haben, nachdem du den Wunsch der Reservierung ausgesprochen hast. Wenn er mit "Ja" geantwortet hat, hat er ein Recht auf die 480€ und es besteht ein Vertrag.

Gibts dazu Urteile? In dieser Formulierung ist das eher nicht haltbar. Defacto Reserviere ich in nem Lokal auch nen Tisch und ich lehne mich soweit aus dem Fenster zu sagen das der Wirt dort keinen Anspruch auf Schadenersatz/Verdienstausfall/Storngebuehren hat.

Wenn du Essen bestellst und dann, wenn es ankommt, doch nicht willst, musst du trotzdem bezahlen. Wenn du einen Tisch reservierst und dich dann da ran setzt und einfach nichts bestellst, kann der Wirt ja wahrscheinlich auch nichts sagen, außer dich rauswerfen. Daher weiß ich nicht wie es in dem Fall ausschaut.

Wenn du einen Tisch für 10€ reservieren würdest, dann müsstest du die 10€ auch bezahlen, wenn du nicht kommst. Du kannst ebenso nicht ein Hotelzimmer buchen und dann einfach nicht kommen und nicht bezahlen.

Google mal nach "reservieren verbindlich"...


DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Dustwalker

Original von AyCaramba44

Original von 18001
Also wir haben garnichts vereinbart gehabt.

Vor ort haben wir ihm nur gesagt dass wir bescheid sagen wenn wir die location reservieren möchten.

Wir haben dann am selben tag noch angerufen und gesagt, dass wir die location reservieren wollen.

Und ausser der email haben wir nie irgendetwas bestätigt bekommen.

Eine Reservierung einer Location ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich. Bedeutet also, wenn Du die Location reserviert hast, sie auch gebucht hast. Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag.

Was hat er den am Telefon geantwortet? Wird ja nicht einfach aufgelegt haben, nachdem du den Wunsch der Reservierung ausgesprochen hast. Wenn er mit "Ja" geantwortet hat, hat er ein Recht auf die 480€ und es besteht ein Vertrag.

Gibts dazu Urteile? In dieser Formulierung ist das eher nicht haltbar. Defacto Reserviere ich in nem Lokal auch nen Tisch und ich lehne mich soweit aus dem Fenster zu sagen das der Wirt dort keinen Anspruch auf Schadenersatz/Verdienstausfall/Storngebuehren hat.

ein tisch in einem lokal kostet aber auch kein geld, insofern passt der vergleich nicht.


Teilen: