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Mit 50er Roller auf Landstraße?

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ToniKlinge
Beigetreten: 22.01.2010

Mitbewohnerin hat sich so ein Teil zugelegt und behauptet, dass man mit den Dingern nicht auf einer Landstraße fahren darf. Hab sofort um einmal Putzen dagegen gewettet. War mir 100% sicher, dass es erlaubt ist (Teil ist auf 45 km/h zugelassen). Finde jetzt aber nur §en wo steht, ab 61 km/h ;( Die Kackteile fahren doch überall rum :evil:
Kann mir hier einer helfen und einen § nennen, indem steht, ob ich mit einem 50er Roller, 45 km/h max. auf einer Landstrasse fahren darf?


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Zitat
32 Antworten

Original von ToniKlinge
Mitbewohnerin hat sich so ein Teil zugelegt und behauptet, dass man mit den Dingern nicht auf einer Landstraße fahren darf. Hab sofort um einmal Putzen dagegen gewettet. War mir 100% sicher, dass es erlaubt ist (Teil ist auf 45 km/h zugelassen). Finde jetzt aber nur §en wo steht, ab 61 km/h ;( Die Kackteile fahren doch überall rum :evil:
Kann mir hier einer helfen und einen § nennen, indem steht, ob ich mit einem 50er Roller, 45 km/h max. auf einer Landstrasse fahren darf?

Ähm...Landstrasse? Da kannst Du mit deinem 25 km/h Mofa fahren.

Meinst Du vielleicht Autobahn? Dann gilt Deine 60 km/h - Grenze.


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Zitat
ToniKlinge Themenstarter
ToniKlinge
Beigetreten: 22.01.2010

Genau das habe ich auch gesagt, dass man da ja auch mit dem Fahrrad fahren darf... Sie will halt jetzt ein § sehen und ich finde keinen, bzw bin zu dum.


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Achalesas
Beigetreten: 08.04.2008

Sag ihr das sie eine Kraftstrasse ( die sie nicht befahren darf ) mit einer Landstrasse verwechselt und gut ist. Nur Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf sie nich.


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Zitat

Original von ToniKlinge
Genau das habe ich auch gesagt, dass man da ja auch mit dem Fahrrad fahren darf... Sie will halt jetzt ein § sehen und ich finde keinen, bzw bin zu dum.

hier mal die defintion einer bundesstraße
die ja eine größere landstraße darstellt

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe

da steht im ersten satz das diese eben nicht nur für den schnellverkehr (ab 60kmh) gedacht sind


Antwort
Zitat

Original von ToniKlinge
Genau das habe ich auch gesagt, dass man da ja auch mit dem Fahrrad fahren darf... Sie will halt jetzt ein § sehen und ich finde keinen, bzw bin zu dum.

Wie soll das funktionieren.
Einen § gibt es wenn es verboten oder eingeschränkt wird.

Solange es keinen § gibt der es dir verbietet darfst du das Moped auf der Straße benutzen.
Und so einen § gibt's eben nur für Autobahnen und Kraftfahrstrassen.


Antwort
Zitat

Original von Tandor1973

Original von ToniKlinge
Genau das habe ich auch gesagt, dass man da ja auch mit dem Fahrrad fahren darf... Sie will halt jetzt ein § sehen und ich finde keinen, bzw bin zu dum.

Wie soll das funktionieren.
Einen § gibt es wenn es verboten oder eingeschränkt wird.

Solange es keinen § gibt der es dir verbietet darfst du das Moped auf der Straße benutzen.
Und so einen § gibt's eben nur für Autobahnen und Kraftfahrstrassen.

Genau so ist es...


Antwort
Zitat
ToniKlinge Themenstarter
ToniKlinge
Beigetreten: 22.01.2010

Okay, danke. Werde es ihr so erzählen.


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Ist obv erlaubt...sie soll dir einen paragraphen zeigen, der es verbietet.


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Temmi
Beigetreten: 15.09.2005

Jetzt mal ohne Scheiß: auch wenn's erlaubt ist, wohl wäre mir dabei auch nicht!
Man stellt doch eher ein Verkehrshindernis dar und wenn da mal ein Autofahrer pennt, dann zieht man immer den kürzeren. Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, würde ich sogar den benutzen und freiwillig Strafe bezahlen, falls sie mich anhalten und drauf bestehen.
Ist mir gestern noch passiert: Vor mir der Wagen zieht plötzlich links rüber und erst in dem Moment sehe ich den Rollerfahrer auf der Fahrbahn. Bin dann einfach auch halb links rübergezogen ohne zu gucken (war einfach keine Zeit mehr), weil ich ihm sonst voll mit 100km/h hinten reingebrettert wäre. Ist zum Glück gut gegangen.

Vom ADAC:


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Dir ist aber schon bewusst, dass laut deiner Statistik Auto- und Motorradfahrer stärker gefährdet sich als mopedfahrer?


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Zitat
Temmi
Beigetreten: 15.09.2005

Selbstverständlich, nur dass ein Rollerfahrer wohl eher selten aus der Kurve getragen wird und sich um einen Baum wickelt, was bei Auto- und Motorradunfällen auf Landstrassen eine hohen Stellenwert hat. ;)


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timl79111
Beigetreten: 09.06.2006

edit by michimanni
Bitte unterlasse solchen BBV-Style, das möchten wir hier nicht haben, danke für dein Verständnis :)


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ToniKlinge Themenstarter
ToniKlinge
Beigetreten: 22.01.2010

Sie hat's aktzeptiert: "Haha das ist eine gute begründung ich putz ja schon.. "

Pics gibt's obv nicht. Sind ja nicht im BBV :coolface:


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Zitat

Original von Temmi
Jetzt mal ohne Scheiß: auch wenn's erlaubt ist, wohl wäre mir dabei auch nicht!
Man stellt doch eher ein Verkehrshindernis dar

Nen Roller der 45 fährt und sich einfach überholen lässt soll nen Verkehrshindernis sein, was ist dann nen LKW der zwar 60 fahren darf sich aber deutlich schwerer überholen lässt.

Ich würde wohl auch nicht mittig auf der Fahrspur fahren wie es eigentlih vorgeschrieben ist aber ansonsten hätte ich keine Bedenken, wenn es nicht gerade eine der Wochenend Nächte ist.


Antwort
Zitat
Temmi
Beigetreten: 15.09.2005

Es kommt halt immer auf die Sichtweise an. In Deiner Schilderung (ich nehme an als Autofahrer) hast Du natürlich vollkommen recht, da ist ein Roller das kleinere Verkehrshindernis.
Aber was ist mit dem LKW-Fahrer, der den Roller überholen möchte? Je nach Straßen- und Verkehrslage kann auch der Roller dann zu einem "großen" Hindernis werden. Und glaube mir, als Rollerfahrer ist der "Wohlfühlfaktor" auf Landstrassen dann ziemlich gering. Zumindest geht es mir so, andere mögen das anders sehen.

Wenn ich die Wahl hätte zwischen Roller und LKW, dann würde ich lieber in einem LKW über die Landstrasse fahren und das größere Hindernis darstellen. ;)


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Zitat

Seitdem ich in Videos gesehen hab, wie häufig es vorkommt dass ein Rollerfahrer bei nem Unfall gezweiteilt wird und sein Oberkörper noch lange genug unter Schock weiterlebt, um zu realisieren dass er quasi bei lebendigem Leib schon zum Tode verurteilt ist, bin ich froh dass ich nicht mehr 16 bin und mittlerweile Auto fahre. :baby:


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ForTheLove
Beigetreten: 19.08.2007

Original von Tandor1973

Original von Temmi
Jetzt mal ohne Scheiß: auch wenn's erlaubt ist, wohl wäre mir dabei auch nicht!
Man stellt doch eher ein Verkehrshindernis dar

Nen Roller der 45 fährt und sich einfach überholen lässt soll nen Verkehrshindernis sein, was ist dann nen LKW der zwar 60 fahren darf sich aber deutlich schwerer überholen lässt.

Ich würde wohl auch nicht mittig auf der Fahrspur fahren wie es eigentlih vorgeschrieben ist aber ansonsten hätte ich keine Bedenken, wenn es nicht gerade eine der Wochenend Nächte ist.

Das Problem ist eher, dass man natürlich sehr weit rechts fährt, wie du auch schon sagst, und die Autos dann einfach mal zwei spuren draus machen und einen oft mit viel zu wenig Abstand überholen, obwohl Gegenverkehr ist.
Das wirkliche Problem sind die Dinger aber im normalen Straßenverkehr.
Bin selber Roller gefahren, erst mit 45, aber es ist halt einfach scheiße durchgehen von Fahrzeugen, die um grob Schrittgeschwindigkeit schneller sind als man, selbst überholt zu werden. Hab dann (ja, illegal) entdrosselt und mich danach sehr viel sicherer gefühlt.
Besonders scheiße, wenn man selbst mal links abbiegen will und irgendwie auf ner drei-vierspurigen Straße auf die andere Seite muss.


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Obstdoener
Beigetreten: 08.02.2008

es ergibt für mich auch mal gar keinen Sinn, warum die 50er verboten sein sollten, solange Fahrräder auf Landstraßen erlaubt sind; ich denke, dass die auf Grund der weniger wirksamen Schutzkleidung eher gefährdet sind als Rollerfahrer.


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annobln
Beigetreten: 29.07.2007

In der Stadt sind die Dinger doch Nutz. Außerdem würde ich die so frisieren, dass sie 50-55 km/h fahren, weil 45 km/h ist wirklich eine bescheuerte Geschwindigkeit, auch in der Stadt und viel gefährlicher als wenn man mit dem Verkehr wenigstens mitschwimmen kann. Man hat einfach kein Parkplatzproblem. Jeder der in der Innenstadt wird das Ding dafür lieben. Aber außerstädtlisch ist das Gerät natürlich Müll.


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