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Rechtsfrage: Nötigung im Straßenverkehr

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Janni123 Themenstarter
Janni123
Beigetreten: 09.11.2006
Elite Grinder

Original von fLxxx
Der Thread spiegelt doch genau wieder, wies auf den Bahnen abgeht.
Auf der einen Seite die Oberlehrerlinksspurschleicher,
auf der anderen die drängelnden Raser.

Und das Problem ist, dass keiner der beiden Parteien einsieht, Fehler zu machen, weil jeder von sich selbst denkt, dass er ja ach so perfekt Autofahren kann.

dh jeder, der nicht drängelt und rücksichtslos fährt, ist demnach ein oberlehrerlinksspurschleicher


Antwort
Zitat
fLxxx
Beigetreten: 04.05.2006
Poker Player

Original von Janni123

Original von fLxxx
Der Thread spiegelt doch genau wieder, wies auf den Bahnen abgeht.
Auf der einen Seite die Oberlehrerlinksspurschleicher,
auf der anderen die drängelnden Raser.

Und das Problem ist, dass keiner der beiden Parteien einsieht, Fehler zu machen, weil jeder von sich selbst denkt, dass er ja ach so perfekt Autofahren kann.

dh jeder, der nicht drängelt und rücksichtslos fährt, ist demnach ein oberlehrerlinksspurschleicher

Nein, ich habe lediglich die beiden extreme rausgegriffen. Zu welcher Seite du dich zählen möchtest, bleibt dir überlassen.


Antwort
Zitat
Merlinius
Beigetreten: 30.06.2006
Elite Grinder

Original von Sascha2911

Original von abreid
ich habe da einen ganz super "trick", und zwar:

schalte ich die Nebelschlussleuchte ein, dann denkt der drängler ich bremse und bremst selber

dann aber bremse ich wirklich und er bekommt voll den stress und merkt sich dass sich das nicht gehört und extrem gefährlich ist...

Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darfst du nur 50 fahren ;)

nicht ganz:

In § 3 der StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

Natürlich ist es eine illegale Benutzung der Nebelschlussleuchte, aber eine Geschwindigkeitsübertretung ist es nicht.


Antwort
Zitat
iakson
Beigetreten: 18.02.2008
PokerStrategist

das problem auf deutschen autobahnen ist einfach, dass 90% der leute nicht wissen, dass man auch die rechte spur befahren darf und nicht immer in der mitte rumgurken muss.
die ganzen in der mittefahrer sind doch die, die den ganzen autobahnverkehr kaputtmachen. wegen denen müssen dann die leute mit ihren Bj. 1975 ford fiesta die linke spur mit 120 befahren um den inner mitte zu ueberholen, was wiederrum karlheinz zum auffahren nötig in seinem 3er bmw.

finde es sollte einfach viel mehr strafen geben für die schleicher und leute die auf der mittleren spur parken. dann wär allen geholfen.

ja, hat 0 mit op frage zu tun


Antwort
Zitat
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