was treibt eigentlich den Geldgeber zu sowas?
um welchen betrag geht es hier? wenn du damit online getracked spielst, sehe ich kein problem. ansonsten kann es für dich hier richtig eng werden!
viel zu viele Unsicherheiten bzw. Risiken, die man auf den ersten Blick gar nicht erkennt. Never.
werde es eher nicht machen, verhandele noch um einen höheren betrag. falls der nicht gezahlt wird, mache ich es nicht
Dir ist schon bewusst, dass du damit zahlreiche Pflichten eingehst und unterhaltspflichtig wirst, wenn sich die Frau von dir scheiden lässt???
Klar, Hartz4 Empfänger heftig ab zu ziehen klingt nach einem guten Geschäftsmodell.
Gib lieber mal einen groben Rahmen um wie viel Geld es sich handelt.
vertrau keinem albaner:f_cool: . ich würde es nicht machen. danach geben die dir irgenwelches falschgeld. über die bank würde ich sowas sicher nicht verwalten wollen:f_biggrin:
Original von BeatEsel
insta ehevertrag:f_cool::f_drink:
Eheverträge sind in Europa wider die guten Sitten und sind nicht rechtsgültig, das geht nur in den USA
So ein quatsch! Der Ehevertrag muss nur Notariell beglaubigt sein.
Evident einseitig darf die Lastenverteilung auch nicht sein aber möglich ist es auf jeden Fall.
hast eine Menge Verantwortung damit und musst auch viel Zeit investieren.
Habe eine ausländische Frau, Du musst Dich halt um viel kümmern da sie die Sprache obv nicht spricht und die Behördenprozesse nicht kennt.
Vorab:
- Hat sie das A1-Zertifikat in Deutsch? Ohne das keine Chance!
- Du musst mit dem Standesamt die ganzen Formalitäten klären: Übersetzungen der ausländischen Dokumente vom Notar, Freigabe durchs OLG. Wenn Du die Freigabe hast dann kann sie Antrag auf FZF stellen.
- Nach Antrag auf FZF bei der Botschaft musst Du voraussichtlich zur ABH Deines Wohnortes, evtl zum Scheinehe-Interview. Ansonsten auf jedem Fall zum Dokumente zuarbeiten.
- Nach Einreise musst Du wieder zur ABH mit ihr um die AE zu beantragen. Hier musst Du schriftlich niederlegen und unterschreiben, das Heirat, Zusammenleben usw der Wahrheit entspricht und Du umgehend die ABH informierst, wenn sich etwas ändert.
- danach musst Du wieder hin um die AE abzuholen
- Du musst Dich um den Integrationskurs kümmern, der ihr obv auferlegt wird
- Du musst (da die AE vermutlich nur 12 Monate gestattet wird) nach 9 Monaten wieder zur ABH um die Verlängerung zu beantragen - erneut mit Bestätigung und Unterschrift das die Ehe gelebt wird
Nach 3 Jahren kann die Frau die NE beantragen und/oder sich einbürgern lassen. Oftmals trennen sich nach diesem Prozess dann die ausländischen Partner, da die Aufenthaltsgenehmigung nun unlimited und sicher ist.
edit: wenn die Frau clever ist kann sie Dich nach der Trennung sehr gut ausnehmen finanziell ... und das über Jahre. Mit Kind sogar über 18 Jahre und wenn das Kind erstmal im Ausland ist (worst case) hast Du kaum eine Chance es wieder zu bekommen. Ist alles ein wenig mit einer ausländischen Frau - bin dennoch glücklich damit :-).
Original von Westmacht
So ein quatsch! Der Ehevertrag muss nur Notariell beglaubigt sein.Evident einseitig darf die Lastenverteilung auch nicht sein aber möglich ist es auf jeden Fall.
Ja, nur so einen wie man für eine Scheinehe benötigt, wird jedes Gericht aufheben:
Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt. Falls der Ehevertrag eine evident einseitige Lastenverteilung enthält und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht angemessen ausgeglichen werden, kann der Ehevertrag entweder wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, oder die Berufung auf den Ehevertrag kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Besonders problematisch sind Vereinbarungen, die nach der Rechtsprechung des BGH in den sog. „Kernbereich“ des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Hierzu gehören der nacheheliche Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder (Betreuungsunterhalt), der Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Gebrechen sowie der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt. Bei Sittenwidrigkeit kann der komplette Vertrag aufgehoben werden.
Paradebeispiel für eine unwirksame ehevertragliche Vereinbarung ist der Verzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners auf jede Form des Betreuungsunterhalts, aber auch auf Unterhalt wegen Alters oder Krankheit. Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind nach dieser Rechtsprechung häufig unwirksam.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag
Genau das habe ich doch gesagt Oo
Ich glaube kaum das Pokarl, der Mann der vor einer Woche noch Hartz4 Empfänger war sich gegen jede mögliche Form von Unterhaltsforderungen absichern muss. Kinder sollten ausser Frage stehen und Gütertrennung ist auf jeden Fall nicht per se Sittenwidrig. Wahrscheinlich, je nach Summe um die es sich handelt, ist es auch eine Chance die man in seiner Lebenssituation nicht oft bekommt. Deshalb sollte er gründlich darüber nachdenken ob er das Angebot wirklich ausschlagen sollte.
Original von Westmacht
Klar, Hartz4 Empfänger heftig ab zu ziehen klingt nach einem guten Geschäftsmodell.Gib lieber mal einen groben Rahmen um wie viel Geld es sich handelt.
Wo würdest du Bauernopfer suchen?
Original von Starfighter99
Original von Westmacht
Klar, Hartz4 Empfänger heftig ab zu ziehen klingt nach einem guten Geschäftsmodell.Gib lieber mal einen groben Rahmen um wie viel Geld es sich handelt.
Wo würdest du Bauernopfer suchen?
In Kreisen die wenigstens etwas Geld haben um davon profitieren zu können.
Ich würde den Hartzer nehmen, der nach fast jedem Strohalm greift in seiner Not, obwohl er weiß dass es keine so gute Idee ist.
Dann würde ich ihn mit einem Berg von Schulden sitzen lassen und meine ganze Familie aus dem Ausland nach Deutschland holen.
Aber vielleicht hast du Recht und in gehobenen Kreisen ist das eher gang und gebe.