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[Geschlossen] schlägerei mit nazis, brauche juristen

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J4ck91
Beigetreten: 08.08.2009
Poker Player

Original von maaR
Fuß tritte sind keine notwher.. da sie als WAFFE angesehen werden.. wenn die nazis also keine waffe hatten.. ist das gameover

buuuulllshit, genauso ne legende wie kampfsporterfahrung als waffe gilt bzw. das kampfsportler ihren gegenüber erst darauf aufmerksam machen müssen, dass sie kampfsport betreiben

in ops fall würde ich es aber auch als körperverletzung sehen. der schlag von op war in ordnung, der schubser kann schon als angriff gewertet werden, die überzahl plus die beschimpfungen/beleidigungen geben op das recht sich durch verhältnismäßige notwehr zu schützen.
am ende zu 4 auf die am boden liegenden draufzugehen und es dann aufs temprament zu schieben ist allerding einfach armselig


moepel
Beigetreten: 30.11.2009
PokerStrategist

Jaja die Freunde die zufällig tanken wollten.

Gibs ruhig zu, dass der Move geplant war. :P


nekkx1
Beigetreten: 25.09.2007
Oldschool Grinder

Omg wie hier alle rumheulen zivilisiertes Land und das sei keine Notwehr unsw. Wenn solche Asis auf den Straßen unterwegs sind und meinen sie müssten Leute beleidigen und schubsen dann müssen sie damit rechnen so richtig aufs Maul zu bekommen, meine Meinung. sry for OT


Kämpft! Kämpft! Kämpft!


Original von nekkx1
Omg wie hier alle rumheulen zivilisiertes Land und das sei keine Notwehr unsw. Wenn solche Asis auf den Straßen unterwegs sind dann müssen sie damit rechnen so richtig aufs Maul zu bekommen, meine Meinung. sry for OT

Jetzt hör halt auf OP zu flamen. Er kann ja auch nichts dafür, dass er ein Assi ist.


Wolf87
Beigetreten: 21.04.2007
Elite Grinder

Original von maaR
Fuß tritte sind keine notwher.. da sie als WAFFE angesehen werden.. wenn die nazis also keine waffe hatten.. ist das gameover

Und genau das ist falsch. Im deutschen Recht ist JEDE Notwehrhandlung, vorausgesetzt erforderlich, d.h. es gibt kein milderes Mittel unter den gleich effektiven, legitim.
Es ist sogar legal, jemanden der einen "nur" verprügeln will abzuknallen (wenn man keine Zeit hat Warnschüsse abzugeben und kein anderes Mittel in Betracht kommt, z.B. wenn Zurückschlagen ineffektiv wäre weil der Täter körperlich überlegen. Das gilt selbst dann, wenn man auf illegale Mittel wie Schlagringe, Schusswaffen für die man einen Waffenschein braucht, verwendet.

Eine Einschränkung gibt es nur in ganz wenigen Fällen, wie oben angesprochen z.B. bei einer Provokation. Eine Verhältnismäßigkeitserwägung, also ein Abwägen zwischen Rechtsgut das geschützt werden soll (Körperliche Unversehrheit) und Angreiferrechtsgut (Leben) findet im Rahmen der Notwehr gar nicht statt und ist vollkommen irrelevant.


nekkx1
Beigetreten: 25.09.2007
Oldschool Grinder

Original von Araklion

Original von nekkx1
Omg wie hier alle rumheulen zivilisiertes Land und das sei keine Notwehr unsw. Wenn solche Asis auf den Straßen unterwegs sind dann müssen sie damit rechnen so richtig aufs Maul zu bekommen, meine Meinung. sry for OT

Jetzt hör halt auf OP zu flamen. Er kann ja auch nichts dafür, dass er ein Assi ist.

öhöhöh bist ja n richtiger Komiker :rolleyes:


Original von Kommutierung
nazis schaffen es aber auch immer wieder leute zu finden die noch dümmer sind als sie selbst.
zu nichts zu gebrauchen diese penner aber unmögliches schaffen sie dann...

Leute wie du schauen weg und gehen weiter, du bist der schlimmste für mich!

@mohati: gut gemacht! Und wenn du oder deine Kumpels rechtliche Probleme bekommen stimmt mit unserem Rechtssystem was nicht. So seh ich das!


Zwock
Beigetreten: 26.01.2007
PokerStrategist

So wie ich OP + Konsorten einschätze liegt hier ein ganz klarer Fall von "Ehrenverletzung vor", die ein handeln quasi erzwingt. Sonst wäre OP wohl ewig mit "hast du keine Ehre du Hund?" gepunished worden, und Beleidigungen kann man obv. nur mit einem Schlag ins Gesicht entgegnen. So wird der Richter das wohl auch sehen.

Tritte in den Bauch sind auf keinen Fall übertrieben, hätte sogar eher dazu tendiert in den Nacken und in das Gesicht zu treten wie z.B. in diversen U-Bahn Videos zu sehen.


maechtigerHarry
Beigetreten: 02.07.2007
Elite Grinder

Original von bibersuperstar
War erst 1:2 underdog und hast dann noch lucky runner runner trips gemacht am river, nh :)

mmd^^ :heart: :heart: :heart:


Teute
Beigetreten: 01.03.2006
PokerStrategist

Gebt euch am Dienstag in der Rütli wie Männer einfach die Hand, trinkt ein Bier/Chai zusammen und gut is...


Original von RAFzahn

Original von Kommutierung
nazis schaffen es aber auch immer wieder leute zu finden die noch dümmer sind als sie selbst.
zu nichts zu gebrauchen diese penner aber unmögliches schaffen sie dann...

Leute wie du schauen weg und gehen weiter, du bist der schlimmste für mich!

@mohati: gut gemacht! Und wenn du oder deine Kumpels rechtliche Probleme bekommen stimmt mit unserem Rechtssystem was nicht. So seh ich das!

[x] caught the linksextremist

Die Kommentare hier sind teilweise echt göttlich^^.


GeeBee
Beigetreten: 18.02.2007
Oldschool Grinder

Original von Wolf87
Es ist sogar legal, jemanden der einen "nur" verprügeln will abzuknallen (wenn man keine Zeit hat Warnschüsse abzugeben und kein anderes Mittel in Betracht kommt, z.B. wenn Zurückschlagen ineffektiv wäre weil der Täter körperlich überlegen. Das gilt selbst dann, wenn man auf illegale Mittel wie Schlagringe, Schusswaffen für die man einen Waffenschein braucht, verwendet.

Letztendlich kommts auf die Verhältnismäßigkeit an.
Z.b. kann man nicht einfach jemanden die Nase brechen, nur weil derjenige einen am Arm festhält. Du kannst nicht jemanden mit dem Messer abstechen, weil er Dir eine Ohrfeige gegeben hat. Usw. usf.

Da gibts soviele Ausnahmen und Einschränkungen bzw. Zusätze im Notwehrrecht, die beachtet werden müssen. Könnte mal das österr. Gesetz diesbezüglich posten - wäre natürlich auf das dt. Gesetz nicht 100%ig übertragbar und ist dementsprechend mit Vorsicht zu genießen.

Unsere Selbstverteidigungsinstruktoren sagen auch immer wieder dazu, dass man sich für jede Aktion vorm Richter zu verantworten hat und da viele Faktoren zusammenspielen die das letztendliche Urteil beeinflussen können.


Wolf87
Beigetreten: 21.04.2007
Elite Grinder

Original von GeeBee

Original von Wolf87
Es ist sogar legal, jemanden der einen "nur" verprügeln will abzuknallen (wenn man keine Zeit hat Warnschüsse abzugeben und kein anderes Mittel in Betracht kommt, z.B. wenn Zurückschlagen ineffektiv wäre weil der Täter körperlich überlegen. Das gilt selbst dann, wenn man auf illegale Mittel wie Schlagringe, Schusswaffen für die man einen Waffenschein braucht, verwendet.

Letztendlich kommts auf die Verhältnismäßigkeit an.
Z.b. kann man nicht einfach jemanden die Nase brechen, nur weil derjenige einen am Arm festhält. Du kannst nicht jemanden mit dem Messer abstechen, weil er Dir eine Ohrfeige gegeben hat. Usw. usf.

Da gibts soviele Ausnahmen und Einschränkungen bzw. Zusätze im Notwehrrecht, die beachtet werden müssen. Könnte mal das österr. Gesetz diesbezüglich posten - wäre natürlich auf das dt. Gesetz nicht 100%ig übertragbar und ist dementsprechend mit Vorsicht zu genießen.

Unsere Selbstverteidigungsinstruktoren sagen auch immer wieder dazu, dass man sich für jede Aktion vorm Richter zu verantworten hat und da viele Faktoren zusammenspielen die das letztendliche Urteil beeinflussen können.

Es gibt im dt. Recht keine Verhältnismäigkeitsprüfung, siehe oben. Und doch, der in Notwehrhandelnde darf zu jedem Mittel greifen, wenn nötig. Es gibt nur wenige Ausnahmen, das mit dem Arm festhalten ist keine, denn wie oben geschrieben wenn dich jemand festhält hast du andere gleich effektive, aber mildere Mittel um den Angriff abzuwehren als ihm die Nase zu brechen. Darauf und nur darauf kommt es an. Das hat aber nichts mit Verhältnismäßig zu tun.


Zwock
Beigetreten: 26.01.2007
PokerStrategist
oRkisHw4rChieF
Beigetreten: 12.03.2010
PokerStrategist

Original von mahoti

Original von Knuddelbar
Da du den Kampf unverhältnissmäßig begonnen hast, denke ich nicht, dass du fein raus bist. Voraus gesetzt die Zeugen tragen das richtig vor. Gegen ein Schubsen und Beleidigungen mit einem Schlag ins Gesicht zu Beginnen ist keine Notwehr, da du nicht direkt angegriffen wurdest.

ich wurde übelst beschimpft. mit übelst meine ich solche beschimpfungen, wegen denen man als volksverhetzer verklagt werden kann. außerdem hat der nazi mich gegen ein regal geschubst, wobei ich mein kopf gestoßen habe. erst danach hab ich mich gewehrt!

sowohl verbal als auch körperlich haben die nazis angefangen.
naja und meine kollegen haben nur versucht mich zu beschützen. wenn diese dann auch aufgrund ihres migrationshintergrundes als zecken und söhne von "freizügigen müttern" bezeichnet werden und dabei etwas energischer zu sache gehen ist es in meinen augen auch nur ein akt im affekt.

Lol, perfekt man so hauen sich nur die bekloppten auf die Fresse. Optimale Politik, und das sie se zusammengetreten haben nachdem se aufm Boden lagen, affekthandlung :) OBV! Das kannste deinem Teddy erzählen aber keinem Richter ;)


feigling sein und die leute per gericht belangen (lassen) > helden markieren und so tun als ob man dicke eier hätte

ich bekam auch mal relativ kräftig aufs maul. hab schön den schwanz eingezogen und für ihn gabs nacher 6 monate freiheitsentzug, plus geldstrafe, schadensersatz + ausbildungsplatz war auch weg. teile der ausbildung wurden ihm nicht anerkannt. good bye 2,5 jahre lebenszeit + paar k euro

ist für mich so wesentlich befriedigender als irgendnen quatsch machen wie stange schnappen und ihm übern schädel ziehen.


Casper23
Beigetreten: 23.10.2006
Oldschool Grinder

wie auch leute das juristisch aufarbeiten...

ich sag ma so, bei 98% der menschen wäre es zu keiner schlägerei gekommen, wenn alle beteiligten es eh drauf absehen, wozu dann rechtliche schritte, sind doch alle zufrieden.


Wolf87
Beigetreten: 21.04.2007
Elite Grinder

Original von Zwock
Ich liebe halbwissen Poseaments

1. Absatz...

falls das auf mich bezogen war, ich studiere Jura und im Schwerpunkt Strafrecht. Bitte hab Verständnis dafür das ich mich nicht widerlegt fühle wenn die "Presse" die obv genausoviel Ahnung vom Strafrecht wie du hat was von Verhältnismäßigkeit schreibt. Glaub es mir einfach, dass es das insbesondere bei der Notwehr und Nothilfe nicht gibt.


Wolf87
Beigetreten: 21.04.2007
Elite Grinder

Original von noobyfish
feigling sein und die leute per gericht belangen (lassen) > helden markieren und so tun als ob man dicke eier hätte

ich bekam auch mal relativ kräftig aufs maul. hab schön den schwanz eingezogen und für ihn gabs nacher 6 monate freiheitsentzug, plus geldstrafe, schadensersatz + ausbildungsplatz war auch weg. teile der ausbildung wurden ihm nicht anerkannt. good bye 2,5 jahre lebenszeit + paar k euro

ist für mich so wesentlich befriedigender als irgendnen quatsch machen wie stange schnappen und ihm übern schädel ziehen.

naja Königsweg wäre aber folgendes gewesen: Mit der Stange eins überbraten wenn er dich angreift, danach zur Polizei rennen und ihn wegen versuchter Körperverletzung anschwärzen. Fazit: Er hat nen dicken schädel + all das was du geschrieben hast, denn der Versuch wird grundsätzlich genauso bestraft wie die Vollendung. Es kann zwar u.U gemildert werden, aber im Grundsatz sind die selben Rechtsfolgen anwendbar.


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