Zum Forum springen
Sicherung falsch be...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sicherung falsch beschriftet -> Stromschlag

59 Beiträge
31 Benutzer
0 Reactions
8,301 Ansichten
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

Original von Duo41
Schon mal darüber nachgedacht, dass die Nutzung der Räume vom Vormieter nicht mit deiner übereinstimmt?

Wenn das so ist, dann ist sicher der Vermieter schuld und man sollte ihn klagen :coolface:


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

lol, sich anstellen wie der erste Mensch und dann noch jemanden suchen, dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann :facepalm:


Antwort
Zitat
majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Gibt eine ganz klare Definition, wer soetwas machen darf.

Und eine Lampe anbringen gehört nunmal in den Aufgabenbereich einer elektrischen Fachkraft. Du bist keine elektrische Fachkraft und hast auch keine Ahnung, was du getan hast.

In den 5 Sicherheitsregeln steht ja drin: Spannungsfreiheit prüfen.

Tut mir leid, du wirst hier gegen niemanden klagen können. Sei froh, dass du noch lebst und lerne daraus, sowas in Zukunft Fachleuten zu überlassen. Verklagen wird auch hier nichts bringen, da du grob fahrlässig gehandelt hast. Woher weißt du, was alles über die Sicherung "Flur" läuft? Es könnte auch nur für die Steckdosen sein und unter Licht 1 (oder Licht 2) laufen alle Lichtschalter.


Antwort
Zitat
sladder
Beigetreten: 12.04.2006
Elite Grinder

lol @ Fachmann rufen um eine Lampe zu montieren..


Antwort
Zitat
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

Macht kein Mensch, aber rumheulen wenn man sich einen Schlag kassiert ist dann aber auch nicht.


Antwort
Zitat
CURVASUDMILANO
Beigetreten: 05.01.2010
PokerStrategist

Im Krankenhaus? Schwaches Herz? Irgendwie seltsam. habe bestimmt schon 100 Stromschläge abbekommen, aber ist ja kurz und schmerzlos... nich wirklich angenehm. Beim nächsten Mal einfach alles raushaun und dann haste bestimmt Ruhe.


Antwort
Zitat
Jackknife398
Beigetreten: 02.05.2011
PokerStrategist

einfachnur FI schalter umlegen und gut ist?! :f_confused:


Antwort
Zitat

Sorry, aber dass weiß ich sogar als Frau!


Antwort
Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder

Nur weil man sich selbst dumm oder fahrlässig anstellt, heißt es ja nicht, dass man dann keine Ansprüche infolge des Fehlverhaltens anderer haben kann. Das scheint hier die große Mehrheit der Leute nicht ganz auf die Reihe zu kriegen.

Der Schadensersatzanspruch, sollte er bestehen (interessant wäre ja allenfalls Schmerzensgeld, der Schaden in Form der Kosten für die Heilbehandlung trägt ja die Krankenkasse, welche den Anspruch per cessio legis erhält), würde allenfalls nach § 254 Abs. 1 BGB gekürzt.


Antwort
Zitat
Saphirus
Beigetreten: 21.04.2013
PokerStrategist

Wie ich halt jedes mal wenn ich den Thread sehe dieses Bild vor Augen habe:


Antwort
Zitat
majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Original von sladder
lol @ Fachmann rufen um eine Lampe zu montieren..

Die offizielle Aussage ist natürlich den Fachmann zu rufen. Theoretisch kann es jeder Laie, wenn er ein paar Grundregeln beherrscht und versteht, wie er Spannung messen kann.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von Jackknife398
einfachnur FI schalter umlegen und gut ist?! :f_confused:

Jo mach mal, kannst dich ja dann aus dem krankenhaus melden...

Der FI-Schalter trennt in den meisten fällen nur das badezimmer, der rest steht trotzdem noch unter strom.


Antwort
Zitat
lego
Beigetreten: 08.03.2005
Oldschool Grinder

Original von pg89

Original von Jackknife398
einfachnur FI schalter umlegen und gut ist?! :f_confused:

Jo mach mal, kannst dich ja dann aus dem krankenhaus melden...

Der FI-Schalter trennt in den meisten fällen nur das badezimmer, der rest steht trotzdem noch unter strom.

Bei neuen Sicherungskästen ist der FI vor allen Sicherungen.


Antwort
Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Original von miaumelli
Sorry, aber dass weiß ich sogar als Frau!

Solang du dann auch noch den richtigen Draht zum Testen erwischt...


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von lego

Original von pg89

Original von Jackknife398
einfachnur FI schalter umlegen und gut ist?! :f_confused:

Jo mach mal, kannst dich ja dann aus dem krankenhaus melden...

Der FI-Schalter trennt in den meisten fällen nur das badezimmer, der rest steht trotzdem noch unter strom.

Bei neuen Sicherungskästen ist der FI vor allen Sicherungen.

Ja, seit 2009 wurden die regeln da auch etwas verschärft...ändert aber nichts an meiner Aussage.


Antwort
Zitat
Saphirus
Beigetreten: 21.04.2013
PokerStrategist

Reicht es nicht auch einfach den Lichtschalter auszumachen? Habe das bis jetzt noch nie anders gemacht und noch nie einen Stromschlag bekommen. Habe natürlich vorher noch nachgemessen .


Antwort
Zitat
Jackknife398
Beigetreten: 02.05.2011
PokerStrategist

Original von pg89

Original von Jackknife398
einfachnur FI schalter umlegen und gut ist?! :f_confused:

Jo mach mal, kannst dich ja dann aus dem krankenhaus melden...

Der FI-Schalter trennt in den meisten fällen nur das badezimmer, der rest steht trotzdem noch unter strom.

Wohn in einem Haus von 1972, die Sicherungen sind diese alten Keramiksicherungen und wenn der FI raus ist/fliegt dann ist überall strom weg! Kannte das bisher auch nicht anders, im Elternhaus war es genauso und überall sonst wo ich mal an Sicherungskästen war auch :) Aber gut zu wissen das es auch anders sein kann...


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von KiliHH
Nur weil man sich selbst dumm oder fahrlässig anstellt, heißt es ja nicht, dass man dann keine Ansprüche infolge des Fehlverhaltens anderer haben kann. Das scheint hier die große Mehrheit der Leute nicht ganz auf die Reihe zu kriegen.

Der Schadensersatzanspruch, sollte er bestehen (interessant wäre ja allenfalls Schmerzensgeld, der Schaden in Form der Kosten für die Heilbehandlung trägt ja die Krankenkasse, welche den Anspruch per cessio legis erhält), würde allenfalls nach § 254 Abs. 1 BGB gekürzt.

Und nur weil manns kann muss mans natürlich auch gleich machen, anstatt mal manns genug sein und sich seinen Fehler einzugestehen?


Antwort
Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder

Original von josch2001

Original von KiliHH
Nur weil man sich selbst dumm oder fahrlässig anstellt, heißt es ja nicht, dass man dann keine Ansprüche infolge des Fehlverhaltens anderer haben kann. Das scheint hier die große Mehrheit der Leute nicht ganz auf die Reihe zu kriegen.

Der Schadensersatzanspruch, sollte er bestehen (interessant wäre ja allenfalls Schmerzensgeld, der Schaden in Form der Kosten für die Heilbehandlung trägt ja die Krankenkasse, welche den Anspruch per cessio legis erhält), würde allenfalls nach § 254 Abs. 1 BGB gekürzt.

Und nur weil manns kann muss mans natürlich auch gleich machen, anstatt mal manns genug sein und sich seinen Fehler einzugestehen?

Natürlich muss er es nicht. Aber will man jemanden ernsthaft vorwerfen, dass er sich überlegt, ihm von Gesetz wegen zustehende Ansprüche zu verfolgen? In welcher Welt leben wir denn eigentlich? :rolleyes:


Antwort
Zitat
Teilen: