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Sicherung falsch beschriftet -> Stromschlag

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adaniya
Beigetreten: 05.06.2007
PokerStrategist

Du scheinbar in den USA


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Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Original von Saphirus
Reicht es nicht auch einfach den Lichtschalter auszumachen? Habe das bis jetzt noch nie anders gemacht und noch nie einen Stromschlag bekommen. Habe natürlich vorher noch nachgemessen .

Ohne Lampe weißt du halt meistens ned was aus is... Davon mal abgesehen langt das auch nur, wenn da beim Verkabeln keiner Mist gebaut hat. Ansonsten kannst da auch noch eine geballert kriegen (DANN kannst dem Vermieter aber ans Bein pissen... ;)).


Antwort
Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007
Oldschool Grinder

Original von adaniya
Du scheinbar in den USA

Top Argument, inhaltlich sehr wertvoll; jetzt haste mich überzeugt. :)


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von sarc

Original von Saphirus
Reicht es nicht auch einfach den Lichtschalter auszumachen? Habe das bis jetzt noch nie anders gemacht und noch nie einen Stromschlag bekommen. Habe natürlich vorher noch nachgemessen .

Ohne Lampe weißt du halt meistens ned was aus is... Davon mal abgesehen langt das auch nur, wenn da beim Verkabeln keiner Mist gebaut hat. Ansonsten kannst da auch noch eine geballert kriegen (DANN kannst dem Vermieter aber ans Bein pissen... ;)).

Wo ist jetzt der unterschied? In beiden fällen ist es fahrlässig, nicht vorher durchzumessen...ob jetzt durch falsche verkabelung oder durch eine falsche beschriftung noch spannung auf den leitungen ist, ist doch egal.

Und bei der sicherung kann man sich wie man sieht genau so wenig sicher sein wie bei dem schalter ;)
Wie man es macht ist eigentlich egal, auf jeden fall sollte man sicher sein, dass auf keinen der 3 leitungen spannung ist, bevor man was anfässt.


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Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Die falsche Verkabelung verbietet dir afaik die VDE, die falsche Beschriftung ist halt blöd gelaufen... Falsch verkabelt ist da also der weitaus größere Pfusch.


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Zitat
CashewNutz
Beigetreten: 17.02.2010
Poker Player

Ich persönlich finde, dass die korrekte Beschriftung, richtige Verkabelung und Funktionsfähigkeit auf jeden Fall vom Vermieter geregelt sein müssen.

Die 5 Sicherheitsregeln kennen wahrscheinlich 75% der Leute nicht, auf Phasenprüfer würd ich mich schon 3 mal nicht verlassen, weil wenn das Teil nicht funzt hat man ein Problem.
Erwarten, dass ein normaler Haushalt, ein Multimeter hat kann man meiner Meinung nach auch nicht.

Schutzschalter raus ist auch Käse, nur wegen einen Raum die komplette Wohnung und sämtlichen elektrischen Geräte abstellen.

Einzig was ich anders gemacht hätte, wäre mal ein anderes elektrisches Gerät im Raum checken, ob es noch funzt, dann weiß man obs der richtige Raum ist. Einfach Ladegerät oder Staubsauger anstecken.


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Oder einfach den phasenprüfer vorher in einer steckdose testen? :f_confused:

Die falsche Verkabelung verbietet dir afaik die VDE, die falsche Beschriftung ist halt blöd gelaufen... Falsch verkabelt ist da also der weitaus größere Pfusch.

Gut, hast schon recht, falsche verkabelung ist schon nochmal etwas schlimmer...
Ich bin jetzt auch davon ausgegangen, dass die beschriftung der sicherungen auch pflicht ist...wenn nicht, ist es natürlich nochmal was anderes.


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von KiliHH

Original von josch2001

Original von KiliHH
Nur weil man sich selbst dumm oder fahrlässig anstellt, heißt es ja nicht, dass man dann keine Ansprüche infolge des Fehlverhaltens anderer haben kann. Das scheint hier die große Mehrheit der Leute nicht ganz auf die Reihe zu kriegen.

Der Schadensersatzanspruch, sollte er bestehen (interessant wäre ja allenfalls Schmerzensgeld, der Schaden in Form der Kosten für die Heilbehandlung trägt ja die Krankenkasse, welche den Anspruch per cessio legis erhält), würde allenfalls nach § 254 Abs. 1 BGB gekürzt.

Und nur weil manns kann muss mans natürlich auch gleich machen, anstatt mal manns genug sein und sich seinen Fehler einzugestehen?

Natürlich muss er es nicht. Aber will man jemanden ernsthaft vorwerfen, dass er sich überlegt, ihm von Gesetz wegen zustehende Ansprüche zu verfolgen? In welcher Welt leben wir denn eigentlich? :rolleyes:

Zweiteres frag ich mich da auch. Ersteres bejahe ich in bestimmten Situationen. z.B. in dieser, weil er halt wirklich die Hauptschuld an der Sache hat imo. Nicht schlimm, dass er sich dumm angestellt hat. Wer hat das noch nicht? Dann sollte man das aber auch einsehen.
Anderes Bsp. wäre für mich irgendwelche Unglücke, wo dann auch immer zwingend ein Schuldiger an den Pranger gestellt werden muss obwohl es wohl eher Schicksal war oder eine Verkettung unglücklicher Umstände.


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Zitat

hab nur op gelesen aber lustiger thread :f_thumbsup:
keine sorge op, strom ist ja nichts anderes als wanderung der elektronen
war halt wandertag bei dir


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TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Original von pg89
Oder einfach den phasenprüfer vorher in einer steckdose testen? :f_confused:

Finde ich riskant. Um wirklich sicher zu sein, musst du ihn danach in der Steckdose testen. Denn er könnte ja gerade nach dem Test den Geist aufgeben. ;)


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Nach der Logik sind alle Tests sinnlos..jedes Messgerät kann genau in dem Moment vor der Messung kaputt gehen. Da hilft dann wirklich nur drähte zusammen halten...ob wait...was ist wenn in den Leitungen ein wackelkontakt ist und genau in dem moment der Kontakt weg ist? Am besten den Strom für die ganze Stadt abstellen lassen.


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Steckdose und Lampe müssen nicht an einer Sicherung hängen. Z.B. in der Küche ist das oft nicht so, weil dort viele Verbraucher an die Steckdosen angeschlossen werden.

Nochmal: Der Vermieter ist verpflichtet die Sicherungen ordnungsgemäß zu beschriften, bzw. beschriften zu lassen

Original von josch2001
...Ersteres bejahe ich in bestimmten Situationen. z.B. in dieser, weil er halt wirklich die Hauptschuld an der Sache hat imo. Nicht schlimm, dass er sich dumm angestellt hat. Wer hat das noch nicht? Dann sollte man das aber auch einsehen.
Anderes Bsp. wäre für mich irgendwelche Unglücke, wo dann auch immer zwingend ein Schuldiger an den Pranger gestellt werden muss obwohl es wohl eher Schicksal war oder eine Verkettung unglücklicher Umstände.

Ich bin mir relativ sicher im Todesfall würde ein Gericht die Schuld nicht bei OP sehen. OP hat ja die Sicherung runtergemacht. Da der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und die Sicherungen nicht eindeutig beschriftet waren ist es zum Unklück gekommen. Also Vermieter schuld
Ist halt häufig so: OP hat sich zwar etwas dumm angestellt (sorry no offense!), aber es wäre nichts passiert wenn im Vorfeld alle anderen keine Fehler gemacht hätten. Von Schicksal oder einer Verkettung unglücklicher Umstände kann hier und oft auch in anderen Fällen nicht die Rede sein. Die meisten Unfälle passieren weil definitiv etwas falsch, bzw. nicht gemacht wurde ;)


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Zitat
TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

Original von TimBus

Original von pg89
Oder einfach den phasenprüfer vorher in einer steckdose testen? :f_confused:

Finde ich riskant. Um wirklich sicher zu sein, musst du ihn danach in der Steckdose testen. Denn er könnte ja gerade nach dem Test den Geist aufgeben. ;)

Original von pg89
Nach der Logik sind alle Tests sinnlos..jedes Messgerät kann genau in dem Moment vor der Messung kaputt gehen. Da hilft dann wirklich nur drähte zusammen halten...ob wait...was ist wenn in den Leitungen ein wackelkontakt ist und genau in dem moment der Kontakt weg ist? Am besten den Strom für die ganze Stadt abstellen lassen.

Das Risiko besteht durchaus. Bei meiner Variante weiß man aber zumindest sicher, dass das Gerät nach dem Test noch funktioniert. Der Wackelkontakt bleibt eine Gefahr. Besonders in Erdbebengebieten. Da vor unserer Wohnung eine Bremsschwelle befindet, die selbige erzittern lässt, wenn ein Bus darüber fährt, werde ich sämtliche Elektroinstallationen bis auf weiteres an meine Freundin delegieren.


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Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

OP werden hier weder Schadenersatz- noch Schmerzensgeldansprüche. Unstreitig liegt hier eine Pflichtverletzung des Vermieters vor. Das Verschulden von OP wiegt so schwer, dass keine Asprüche bestehen.

ZUm Mitverschulden von OP :

- zunächst ist OP bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen verpflichtet, diese vorher auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Er kann hier nicht (wie im Straßenverkehr) auf die Ordnungsmäßigkeit vertrauen. Dies bedeutet, er hätte vor der Nutzung die einzelnen Sicherungen prüfen müssen
- er hat nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, insbesondere die hier schon geforderten Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung, beachtet. Dies gilt umso, dass OP kein Fachmann ist. Wenn er die hier schon geposteten Standards eingehalten hätte, wäre es nicht zur Verletzung gekommen.
- ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter bei einem solchen unfachmännischen, stümperhaften Verhalten einen Anspruch zuerkennen würde.


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Zitat
TimBus
Beigetreten: 06.10.2007
BlackMember

In deinem Post fehlen einzelne.


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Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Original von TimBus
In deinem Post fehlen einzelne.

:heart:


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Hä?


Antwort
Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Original von josch2001
Hä?

:heart: :heart: :heart:


Antwort
Zitat

tja, shit happens, OP. Vielleicht hast ja was draus gelernt.


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