Original von Y0d4
Aber was ist dann überhaupt rechtlich sicher?
Die können doch bei allem behaupten dass sie es nie bekommen haben und einfach nie eine schriftliche Bestätigung schicken?!
1. FAX an den Vertragspartner. Dies gilt aber nur dann, wenn der Vertragspartner bei der vorherigen Korrespodenz seine FAX Nummer angegeben hat und die Kündigung per FAX in den AGB nicht ausgeschlossen ist.
2. Einwurfeinschreiben mit Zeugen. Der Kündigende geht mit dem Kündigungsschreiben und einem Zeugen zu einer Filiale der Dt. Post. Der Zeuge liest das Schreiben vollständig durch und in Gegenwart des Zeugen wird das Schreiben in den Briefumschlag gesteckt und am Schalter als Einschreiben aufgegeben. Der Zeuge fasst auf einem gesonderten Blatt schriftlich kurz zusammen: ich habe heute am xxx um xxx ein Kündigungsschreiben von xx an xxx gelesen, dieses Schreiben wurde bei der Post als Einschreiben aufgegeben. Unterschrift...
Dieses Schreiben und die Unterlagen von der Post aufbewahren. Zeuge sollte ein glaubwürdiger Bekannter sein.