Original von Santalino2
Original von wahnfried
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.Richter (Landgericht): Ich bin überzeugt, eine Sekunde vorm Unfall hat der Angeklagte bedingte Tötungsabsicht entwickelt, Urteil: Lebenslänglich.
Richter (BGH): Eine Sekunde ist zu kurz um hier von geplanten Vorsatz auszugehen.
Richter (Landgericht): Ok kein Problem, ich bin jetzt davon überzeugt, dass Tötungsabsicht 90 Sekunden vorm Unfall entwickelt wurde. LEBENSLÄNGLICH!Wollt ihr wirklich solche Richter haben?
@Santalino2: Ich wollte jetzt auf einige Posts von dir eingehen, aber nehme nun eben diesen.
Dir ist schon klar, dass andere Richter nun am Landgericht entschieden haben und nicht die selbe Kammer?
Würdest du mit gleicher Vehemenz über Teilchenphysik diskutieren? (ich gehe davon aus, dass du nicht Physik studiert hast) Ich schätze nein, aber dennoch maßt du dir hier ständig furchtbare Urteile an (Rechtsbeugung ist ein schlimmer Vorwurf) ohne einen leisesten Schimmer von Rechtswissenschaften zu haben. Warum tust du das? Weil du die deutsche Sprache verstehst und denkst, Recht ist logisch und einfach? Ist es nicht, als Beleg kannst du die als schwierig empfundenen Examina heranziehen.
Ich würde dich und viele andere einfach gerne bitten nicht so absolut und rigoros zu urteilen und insbesondere nicht unter falschen Annahmen seltsame Behauptungen auszuführen. Es ist doch völlig normal, dass wir nicht in allen Bereichen Wissen haben können.