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Tödliches Autorennen, Urteil: Lebenslänglich wegen Mord

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Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Santalino2

Original von wahnfried
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.

Richter (Landgericht): Ich bin überzeugt, eine Sekunde vorm Unfall hat der Angeklagte bedingte Tötungsabsicht entwickelt, Urteil: Lebenslänglich.
Richter (BGH): Eine Sekunde ist zu kurz um hier von geplanten Vorsatz auszugehen.
Richter (Landgericht): Ok kein Problem, ich bin jetzt davon überzeugt, dass Tötungsabsicht 90 Sekunden vorm Unfall entwickelt wurde. LEBENSLÄNGLICH!

Wollt ihr wirklich solche Richter haben?

@Santalino2: Ich wollte jetzt auf einige Posts von dir eingehen, aber nehme nun eben diesen.

Dir ist schon klar, dass andere Richter nun am Landgericht entschieden haben und nicht die selbe Kammer?

Würdest du mit gleicher Vehemenz über Teilchenphysik diskutieren? (ich gehe davon aus, dass du nicht Physik studiert hast) Ich schätze nein, aber dennoch maßt du dir hier ständig furchtbare Urteile an (Rechtsbeugung ist ein schlimmer Vorwurf) ohne einen leisesten Schimmer von Rechtswissenschaften zu haben. Warum tust du das? Weil du die deutsche Sprache verstehst und denkst, Recht ist logisch und einfach? Ist es nicht, als Beleg kannst du die als schwierig empfundenen Examina heranziehen.

Ich würde dich und viele andere einfach gerne bitten nicht so absolut und rigoros zu urteilen und insbesondere nicht unter falschen Annahmen seltsame Behauptungen auszuführen. Es ist doch völlig normal, dass wir nicht in allen Bereichen Wissen haben können.


Antwort
Zitat
dak113
Beigetreten: 25.04.2009
PokerStrategist

Original von Pokersaft

Original von Santalino2

Original von wahnfried
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.

Richter (Landgericht): Ich bin überzeugt, eine Sekunde vorm Unfall hat der Angeklagte bedingte Tötungsabsicht entwickelt, Urteil: Lebenslänglich.
Richter (BGH): Eine Sekunde ist zu kurz um hier von geplanten Vorsatz auszugehen.
Richter (Landgericht): Ok kein Problem, ich bin jetzt davon überzeugt, dass Tötungsabsicht 90 Sekunden vorm Unfall entwickelt wurde. LEBENSLÄNGLICH!

Wollt ihr wirklich solche Richter haben?

@Santalino2: Ich wollte jetzt auf einige Posts von dir eingehen, aber nehme nun eben diesen.

Dir ist schon klar, dass andere Richter nun am Landgericht entschieden haben und nicht die selbe Kammer?

Würdest du mit gleicher Vehemenz über Teilchenphysik diskutieren? (ich gehe davon aus, dass du nicht Physik studiert hast) Ich schätze nein, aber dennoch maßt du dir hier ständig furchtbare Urteile an (Rechtsbeugung ist ein schlimmer Vorwurf) ohne einen leisesten Schimmer von Rechtswissenschaften zu haben. Warum tust du das? Weil du die deutsche Sprache verstehst und denkst, Recht ist logisch und einfach? Ist es nicht, als Beleg kannst du die als schwierig empfundenen Examina heranziehen.

Ich würde dich und viele andere einfach gerne bitten nicht so absolut und rigoros zu urteilen und insbesondere nicht unter falschen Annahmen seltsame Behauptungen auszuführen. Es ist doch völlig normal, dass wir nicht in allen Bereichen Wissen haben können.

Da stellt sich mir jedoch die (Grundsatz-) Frage wie viel ein Gesetz wert ist, welches nur von Experten verstanden und ggf. auch nur von diesen befürwortet wird. Letztendlich sollen Gesetze ja das Zusammenspiel der Bevölkerung regeln, imo müsste der Grundsatz gelten von den Bürgern für die Bürger. Ist jetzt aber arg offtopic.


Antwort
Zitat
Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Original von rmsds
Nicht 90 Sekunden, *90m vor der Kreuzung, (die Ampel sprang gerade auf rot), der Angeklagte ging lt. Boardcomputer kurz vom Gas und entschied sich dann doch, lieber Vollgas zu geben, frei nach dem Motto "Scheiß egal, ob was passiert"

*90m bei einem Tempo von 160 km/h sind über 2 Sekunden, die der Vogel zeit hatte, diese Scheiße abzubrechen.

Er hat´s nicht gemacht, also zurecht wegen Mordes verurteilt.

Sind keine über 2 Sekunden, weil er ja auch noch einen Bremsweg hat. Zusätzlich kein wirklich ausreichender Zeitraum um in Ruhe alles logisch zu überdenken und dann kluge Entscheidungen zu treffen (vor allem auch nicht, wenn er mit Adrenalin vollgepumpt in einem Rennen ist). Evtl. war einfach sein erster Instinkt zu bremsen, dann dachte er, ok, Bremsweg reicht nimmer, lieber noch schnell durchhuschen, aber hier damit bedingte Tötungsabsicht zu unterstellen ist doch Quatsch.

Jeden Tag werden unzählige rote Ampeln überfahren. Innerorts nachts mit relativ leeren Straßen wird meist auch etwas schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren und gibt genug die bei "Dunkelgelb" (oder frühem Rot) dann noch mal kurz Gas geben um noch schnell rüber zu kommen und dadurch auch die zulässige Geschwindigkeit massiver überschreiten und es bereits absolut ausreichend für potentiell tödliche Unfälle ist. Willst du die zukünftig alle wegen versuchten Mordes verhaften lassen?


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

@Dak113 Das gilt ja auch so im Grundsatz.

Du sollst nicht stehlen, du sollst nicht töten, du sollst nicht betrügen ... Die aller aller meisten Verbrechen/Vergehen lassen sich klar von Laien einordnen. Aber wir sprechen meistens - oder vielleicht gerade weil diese so interessant sind - von absoluten Ausnahmefällen. Diese sind sehr schwierig zu fassen, und genau deswegen ist es so wichtig, dass diese mit dem Handwerkszeug gelöst werden, was alle Juristen im Studium lernen.


Antwort
Zitat
Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006
Elite Grinder

Original von Santalino2

Es war irgendwann nachts zur Geisterstunde wo wenig los war.

Eine der hauptstraßen einer Millionenstadt. Da ist nix mit Geisterstunde als Argument. Das war keine olle Dorfstraße, wie auch der Richter anmerkte.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Santalino2

Original von rmsds
Nicht 90 Sekunden, *90m vor der Kreuzung, (die Ampel sprang gerade auf rot), der Angeklagte ging lt. Boardcomputer kurz vom Gas und entschied sich dann doch, lieber Vollgas zu geben, frei nach dem Motto "Scheiß egal, ob was passiert"

*90m bei einem Tempo von 160 km/h sind über 2 Sekunden, die der Vogel zeit hatte, diese Scheiße abzubrechen.

Er hat´s nicht gemacht, also zurecht wegen Mordes verurteilt.

Jeden Tag werden unzählige rote Ampeln überfahren. Innerorts nachts mit relativ leeren Straßen wird meist auch etwas schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren und gibt genug die bei "Dunkelgelb" (oder frühem Rot) dann noch mal kurz Gas geben um noch schnell rüber zu kommen und dadurch auch die zulässige Geschwindigkeit massiver überschreiten und es bereits absolut ausreichend für potentiell tödliche Unfälle ist. Willst du die zukünftig alle wegen versuchten Mordes verhaften lassen?

Wir reden hier von 10 roten Ampeln und von mehr als dem 3fachen der Normalgeschwindigkeit. Das jetzt in einem Topf zu werfen mit Leuten die bei rot einmal noch kurz rüber huschen mit 70kmh und dabei davon ausgehen können, dass die anderen noch nicht grün haben, spricht nun nicht für besonders ausgeprägte geistige Differenzierungsfähigkeiten. Allerdings haben in einer solidarischen Gesellschaft - zu Recht - auch Leute mit anderen Talenten als intellektuell Zusammenhänge zu erfassen, ihren produktiven Platz. Nur nicht als Richter halt.


Antwort
Zitat
Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

@Sefant77: War schon länger nicht mehr in Berlin, aber Straße am Kuhdamm ist doch relativ gut ausgebaut und z. T. 4-spurig, oder? Also denke schon, dass man da nachts relativ zügig und gut voran kommt.

PS: Du bist doch öfters in Südamerika unterwegs, werden dort rote Ampeln und Geschwindigkeits-Begrenzungen immer beachtet?


Antwort
Zitat
SgtJackColt
Beigetreten: 06.03.2011
Oldschool Grinder

Ich zitiere mal mich selbst von vor über zwei Jahren und zwei Beiträge aus der jetzigen Diskussion.

Original von SgtJackColt
Laut diverser Artikel haben die beiden Angeklagten mehrere rote Ampeln überfahren. Deiner Argumentation könnte ich nur folgen, wenn die Ampeln grün gewesen wären. Sozusagen im Sinne des Vertrauensgrundsatz des Straßenverkehrs, dass sich die beiden auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen können. Bei einer roten Ampel ist allerdings davon auszugehen, dass jemand auf der Querstraße grün hat. Damit mussten die Angeklagten rechnen und man kann auch davon ausgehend, dass sie es wussten

Original von Sefant77
170 Innenstadt, 10+ rote Ampeln...da schließt sich irgendwas mit "fahrlässig" auch aus....

Original von Pokersaft
Wir reden hier von 10 roten Ampeln und von mehr als dem 3fachen der Normalgeschwindigkeit.

Bin kein Jurist, aber dies ist für mich der absolut ausschlaggebende Punkt. Jetzt können gerne die Kritiker dieses Urteils drauf eingehen. Dieser Punkt wurde von einigen inklusive dem Threadersteller scheinbar überlesen.


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Original von SgtJackColt

Original von Pokersaft
Wir reden hier von 10 roten Ampeln und von mehr als dem 3fachen der Normalgeschwindigkeit.

Bin kein Jurist, aber dies ist für mich der absolut ausschlaggebende Punkt. Jetzt können gerne die Kritiker dieses Urteils drauf eingehen. Dieser Punkt wurde von einigen inklusive dem Threadersteller scheinbar überlesen.

Und wo ziehst du die Grenze? 100km/h in der Stadt und 3 rote Ampeln?

Was ist sonst mit den Beispielen die ich weiter oben genannt habe (also auf der Landstraße überholen wo man nichts sieht und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstoßen oder der LKW Fahrer der TV schaut und auf ein Stauende auffährt)?


Antwort
Zitat
rmsds
Beigetreten: 29.08.2018
Legacy Member

Original von Santalino2
@Sefant77: War schon länger nicht mehr in Berlin, aber Straße am Kuhdamm ist doch relativ gut ausgebaut und z. T. 4-spurig, oder? Also denke schon, dass man da nachts relativ zügig und gut voran kommt.

Also, die sind vom Adenauer Platz Richtung Tauentzienstr. gefahren. Autos haben hier exakt eine Fahrspur. Illegaler Weise haben diese Typen auch noch die Busspur benutzt (ja, nachts darf die von Autos auch nicht benutzt werden, Taxen, Krankenwagen usw ausgenommen).

zum Bremsweg: 90m vor der verhängnisvollen Kreuzung hatten die Typen keine 160 km/h, die erreichten Sie erst nach der Beschleunigung, unmittelbar vor dem Zusammenstoß. Wenn sie also gewollt hätten, hätten sie die benötigte Zeit gehabt, noch vor der Kreuzung anzuhalten.

Zu deiner Frage, ob man solche Richter haben will?
Ja! Weil die sind mir lieber als die, die 4 Jahre dafür verhängen, grundlos einen Obdachlosen bei lebendigen Leibe zu verbrennen.

Diese Richter braucht tatsächlich kein Mensch.


Antwort
Zitat
Sascha2911
Beigetreten: 05.10.2007
PokerStrategist

Original von Santalino2

Original von chas0r
Wer mit 170 Kmh über rote Ampeln durch die Innenstadt rast, nimmt rücksichtslos den Tod eines Menschen in kauf. Da kann sich niemand raus reden mit"Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet"wie naiv bist du eigentlich? Als ob es denen nicht bewusst war, dass jederzeit jemand auf der Straße laufen könnte, selbst wenn wir es nicht "Mord" nennen würden, lebenslänglich ist hier dennoch angebracht. Dein relativieren ist echt erbärmlich.

Es war irgendwann nachts zur Geisterstunde wo wenig los war. Und während dem Rennen haben sich sich evtl. gegenseitig immer stärker reingesteigert und waren vom Adrenalin gepushed, also kann gut sein, dass es anfangs nicht ihr Plan war solche hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Und die Spitzengeschwindigkeit haben sie evtl. auch nur paar Sekunden in übersichtlicherer gerade, längerer Strecke erreicht (und/oder evtl. auf Stadt-Autobahn?!.., kenne mich in Berlin nicht so aus...).

Und von mir aus kanns für so etwas auch lebenslänglich geben, wenn das vorher in Gesellschaft diskutiert wurde und die Volksvertreter sich dann dafür entschieden und entsprechendes Gesetz gemacht haben (wobei ich die letzte Verschärfung mit bis zu 10 Jahren als ausreichend erachte...muß halt auch noch gewisse Luft nach oben geben für echte (Massen)Mörder...). Mich stört hier die Willkür und Ungleichbehandlung und das unser Rechtssystem quasi vergewaltigt wird um ein "Wunsch-Strafmass" zu basteln, das zum Zeitpunkt der Tat halt so nicht vorgesehen war. Das ist es in der Summe nicht Wert. Ein verlässliches Rechtssystem ist wichtiger, als es ein paar Idioten hier maximal reinzudrücken!

dum?


Antwort
Zitat
SportFrei
Beigetreten: 04.12.2008
PokerStrategist

https://www.google.de/maps/dir/52.5037804,13.3379338/52.4999405,13.3071993/ @52.4996745,13.3062531,15.25z/data=!4m2!4m1!3e0?hl=de

das müsste in etwa die Strecke sein. zweispurig, wenn man die busspur mit rechnet. links/rechts parkende autos. einfach lebensmüde mit solchen geschwindigkeiten da durch zu fahren.


Antwort
Zitat
SgtJackColt
Beigetreten: 06.03.2011
Oldschool Grinder

Original von Wody

Original von SgtJackColt

Original von Pokersaft
Wir reden hier von 10 roten Ampeln und von mehr als dem 3fachen der Normalgeschwindigkeit.

Bin kein Jurist, aber dies ist für mich der absolut ausschlaggebende Punkt. Jetzt können gerne die Kritiker dieses Urteils drauf eingehen. Dieser Punkt wurde von einigen inklusive dem Threadersteller scheinbar überlesen.

Und wo ziehst du die Grenze? 100km/h in der Stadt und 3 rote Ampeln?

Was ist sonst mit den Beispielen die ich weiter oben genannt habe (also auf der Landstraße überholen wo man nichts sieht und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstoßen oder der LKW Fahrer der TV schaut und auf ein Stauende auffährt)?

Da eine genaue Grenze zu ziehen ist natürlich schwierig. Da hast du recht. Ich denke aber, dass in diesem Fall spätestens nach der 2./3. roten Ampel man nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen kann. Aber das müssen die Juristen dann individuell beurteilen.

Zu dem Beispiel mit dem Überholen. Ich denke, wenn der Überholende sich einmal verschätzt hat, kann man noch von Fahrlässigkeit sprechen.

Der Unterschied, um den Fall vergleichbar zu machen, besteht für mich in zwei Punkten

1. Der Fahrer muss mehrfach hintereinander an nicht einsehbaren Stellen überholen.

2. Der Fahrer muss die Möglichkeit haben wahrzunehmen, dass er andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, z.B. knappes Einscheren, Aufblenden des Gegenverkehrs, Fahrzeuge müssen abbremsen oder gar ausweichen.

Um den Bogen wieder zu schließen. Es wurden mehrfach rote Ampeln überfahren. Diese roten Ampeln konnten und mussten durch die Angeklagten wahrgenommen werden (Einer ist ja wohl auch kurz vom Gas gegangen und hat dann doch wieder beschleunigt).

Jetzt kann man natürlich diskutieren, dass in dem einen Beispiel ja tatsächlich gefährdete Fahrzeuge vorhanden sind und bei einer roten Ampel es auch sein kann, dass niemand kommt. Für mich ist der springende Punkt, dass der Fahrer die Möglichkeit hat sein Fehlverhalten zu erkennen, sich aber trotzdem wiederholt dazu entscheidet, sein Handeln fortzuführen und damit bewusst die Gefährdung (des Leben*) Anderer in Kauf nimmt.

*konkrete Gefährdung des Leben in diesem Fall auf Grund der stark erhöhten Geschwindigkeit

Bei einer roten Ampel gehe ich davon aus, dass klar sein sollte, dass man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das LKW Beispiel kann man da, denke ich, nicht vergleichen. Das ist wohl auf jeden Fall "nur" fahrlässig.


Antwort
Zitat
WillFreeman
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Original von Wody
Ich kann mich mit dem Urteil nicht anfreunden.
Das deutsche Strafrecht differenziert (jedenfalls im Gesetzestext) nicht zwischen Mördern (darum gibt es auch immer wieder Versuche der Justizminister das zu reformieren). Der Paragraph stammt aus der NS Zeit und nimmt an, dass wenn jemand ein Mörder ist, dies in seiner Persönlichkeit so verankert ist, dass keine Hoffnung auf Besserung besteht und er darum für immer in's Gefängnis gehört (auch wenn das inzwischen im Normalfall "nur" 15 Jahre sind).
Aber diese Abgründe in der Persönlichkeit sehe ich bei den Rasern eben nicht. Sie haben sich getroffen und wollten ein Rennen fahren. Am Anfang haben sie sich bestimmt gedacht, einfach nur bis zur nächsten Ampel und gut ist. Aber dann ist die ganze Sache eskaliert. Das passiert aber so schnell, dass sie sich der Gefahr, die sie verursachen nicht bewusst waren. So ein Benz AMG ist doch bestimmt von normalen 70km/h (25€ Strafe) in unter 10s auf gemeingengefährlichen 170km/h. Dazwischen blieb nicht viel Zeit zu überlegen.
Wo zieht man dann die Grenze? Wenn jemand auf der Landstraße an einer unübersichtlichen Stelle überholt und dadurch jemanden tötet ist das dann auch Mord. Oder noch eindeutiger, ein LKW Fahrer liest Zeitung und übersieht ein Stauende. Mord?
Wenn man sich vor allem anschaut welche Taten nur als Totschlag gewertet werden (zB https://www.hessenschau.de/panorama/totschlag-statt-mord-freundin-mit-hammer-erschlagen---zwoelf-jahre-haft,prozess-totschlag-statt-mord-100.html) , dann erscheint mir das Raserurteil unverhältnismäßig.

Wie steht es sich auf dem "Mount Stupid"?
Für "Mord" müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Eines davon sind "niedrige Beweggründe". Das Gericht ging, in diesem Fall, davon aus, das beiden ihr "Ego" wichtiger war als ein Menschenleben bzw die Einschätzung der Gefahr.
Grüße aus dem "Tal".


Antwort
Zitat
knorki
Beigetreten: 10.07.2008
PokerStrategist

Naja, dass die Verhältnismäßigkeit der verhängten Strafen bei unterschiedlichsten Delikten überhaupt nicht gegeben ist, sollte klar sein. Aber das ist doch hier überhaupt nicht die Frage.

Wenn die Richter nunmal die entscheidenden Kriterien als erfüllt ansehen (worüber sich wohl diskutieren lässt) ist es innerhalb dieses Systems "richtig".

Das System an sich - v. a. im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit - bedarf mMn einer Generalüberholung.

Dazu wirds aber wohl nie kommen, gerade unter Juristen herrscht Indoktrination par excellence


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Wie genau bin ich denn indoktriniert?

Es gibt wohl kaum einen Fachbereich in dem so viel umstritten ist, wie in der Rechtswissenschaft.
Das Sprichwort "2 Juristen - 3 Meinungen" ist nicht umsonst auch heute noch üblich.
Insofern würde ich Indoktrination eher in einem Bereich annehmen in dem ein weit überwiegender
Teil der gleichen Ansicht folgt. Dies ist hier aber ganz und gar nicht so.
Bestes Beispiel ist der hier besprochene Fall, an dem man sieht wie divergierend die Ansichten sind.

Ich kann verstehen, wenn für manche das Urteil ungewöhnlich ist, da so ein Verhalten noch niemals
zuvor rechtlich als Mord gewertet worden ist.
Rein rechtlich gesehen ist der Fall jedoch - bis auf den Vorsatz - relativ unproblematisch.
Wenn man diesen nun als vorliegend ansieht, dann ist es eben nach stringenter Anwendung des Gesetzes ein Mord.
Ansonsten kann ich hier Pokersaft nur beipflichten.
Es ist wirklich erschreckend zu beobachten, was manche hier für Vorwürfe äußern, bloß
weil ihnen die Einordnung eines menschlichen Verhaltens unter einen Straftatbestand nicht passt/komisch vorkommt.


Antwort
Zitat
Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Original von SgtJackColt
Jetzt kann man natürlich diskutieren, dass in dem einen Beispiel ja tatsächlich gefährdete Fahrzeuge vorhanden sind und bei einer roten Ampel es auch sein kann, dass niemand kommt. Für mich ist der springende Punkt, dass der Fahrer die Möglichkeit hat sein Fehlverhalten zu erkennen, sich aber trotzdem wiederholt dazu entscheidet, sein Handeln fortzuführen und damit bewusst die Gefährdung (des Leben*) Anderer in Kauf nimmt.

Es ist aus ihrer Sicht kein gravierendes Fehlerverhalten, weil sie ja denken, sie haben alles im Griff. In der Bewertung ob vorsätzlich oder fahrlässig machts keinen Unterschied wie häufig es vorkam. Wenn einer 49 mal mit Handy in Hand während der Fahrt telefoniert hat, nix passiert ist und er beim 50. mal Unfall baut, wird ja auch nicht gesagt, er hatte vorher 49 mal die Gelegenheit sein Fehlverhalten zu erkennen und sich aber trotzdem wiederholt dazu entschieden sein Handeln fortzuführen und damit bewußt die Gefährdung anderer in Kauf genommen.

Anders gesagt, entscheidend ist wie die Leute subjektiv für sich ihr Handeln einschätzen und welche Absichten sie damit haben und nicht wie oft sie ihre falsche Einschätzung dann wiederholen (im Grunde gibts auch eher den genau gegenteiligen Effekt als die Richter-Annahme, je häufiger du deine Handlung bereits ausgeführt hast, desto weniger denkst du noch darüber nach...) Trotzdem ist es natürlich richtig die Häufigkeit einer falschen Handlung im Strafmaß zu berücksichtigen (wenn einer 2 mal eine Bank überfällt, gibts ja auch höhere Strafe als wenn das nur einmal gemacht wurde...), nur man kann über Häufigkeit nicht einfach die Definition von Fahrlässig auf Vorsatz ändern.

Zurück zum Handy-am-Steuer-Beispiel. Der Fahrer hat bewußt 50 mal falsch gehandelt (er wußte schon, dass er das eigentlich nicht darf), aber wenn sich ein Unfall daraus entwickelt bleibt es trotzdem fahrlässig. Er hat nicht in den 2-3 Sekunden bevor er das Handy beim 50. mal in die Hand nimmt eine bedingte Tötungsabsicht entwickelt, er wollte einfach nur telefonieren!


Antwort
Zitat
Forteng1895FD
Beigetreten: 01.06.2007
PokerStrategist

:facepalm: klingt so als wärst du selber einer der beiden Fahrer gewesen. Stell die Täter weiter als Opfer dar. Hat der tote halt einfach nur Pech gehabt, shit happends.


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Original von SgtJackColt
Da eine genaue Grenze zu ziehen ist natürlich schwierig. Da hast du recht. Ich denke aber, dass in diesem Fall spätestens nach der 2./3. roten Ampel man nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen kann. Aber das müssen die Juristen dann individuell beurteilen.

Zu dem Beispiel mit dem Überholen. Ich denke, wenn der Überholende sich einmal verschätzt hat, kann man noch von Fahrlässigkeit sprechen.

Der Unterschied, um den Fall vergleichbar zu machen, besteht für mich in zwei Punkten

1. Der Fahrer muss mehrfach hintereinander an nicht einsehbaren Stellen überholen.

2. Der Fahrer muss die Möglichkeit haben wahrzunehmen, dass er andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, z.B. knappes Einscheren, Aufblenden des Gegenverkehrs, Fahrzeuge müssen abbremsen oder gar ausweichen.

Um den Bogen wieder zu schließen. Es wurden mehrfach rote Ampeln überfahren. Diese roten Ampeln konnten und mussten durch die Angeklagten wahrgenommen werden (Einer ist ja wohl auch kurz vom Gas gegangen und hat dann doch wieder beschleunigt).

Jetzt kann man natürlich diskutieren, dass in dem einen Beispiel ja tatsächlich gefährdete Fahrzeuge vorhanden sind und bei einer roten Ampel es auch sein kann, dass niemand kommt. Für mich ist der springende Punkt, dass der Fahrer die Möglichkeit hat sein Fehlverhalten zu erkennen, sich aber trotzdem wiederholt dazu entscheidet, sein Handeln fortzuführen und damit bewusst die Gefährdung (des Leben*) Anderer in Kauf nimmt.

Wie schon gesagt, das was die Berliner Raser gemacht haben war schon extrem, keine Frage.
Aber wenn man dort den Vorsatz bejaht, kann (und muß) man das nicht logischerweise auch bei dem Autofahrer machen, der sich sonst an die Verkehrsregeln hält (da ihm die Gefahr die von seinem Auto ausgeht bewusst ist) aber einmal in Eile dann doch im Überholverbot an einer nicht einsehbaren Stelle überholt und dann einen tödlichen Unfall baut?
Bei dem Urteil im Berliner Fall wird natürlich der gesamte Ablauf als Tathandlung gewertet und durch die krasse Geschwindigkeitsüberschreitung in Verbindung mit dem Überfahren mehrerer roter Ampeln innerorts die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls als sehr hoch eingestuft. Aber wie hoch ist denn diese Wahrscheinlichkeit wirklich? Das ist aus meiner Sicht sehr schwer einzuschätzen. In Dortmund (erster google Treffer) hat die Polizei im Jahr 2018 63 mutmaßliche Autorennen registriert. Bei ihnen wurde niemand getötet. Und die Dunkelziffer der Autorennen liegt sicher um ein Vielfaches höher. Also kann man beispielsweise daraus keine hohe Tötungswahrscheinlichkeit herleiten.

Original von WillFreeman
Wie steht es sich auf dem "Mount Stupid"?
Für "Mord" müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Eines davon sind "niedrige Beweggründe". Das Gericht ging, in diesem Fall, davon aus, das beiden ihr "Ego" wichtiger war als ein Menschenleben bzw die Einschätzung der Gefahr.
Grüße aus dem "Tal".

Das ist falsch. "Niedrige Beweggründe" ist kein Merkmal das zwingend erfüllt sein muß. Im erstinstanzlichem Verfahren wurde dieses Mordmerkmal übrigens auch nicht festgestellt.

Also schönes Eigentor von dir. Grüße in's Tal der Ahnungslosen.


Antwort
Zitat
rmsds
Beigetreten: 29.08.2018
Legacy Member

Also wenn jemand mit dem Handy telefoniert und dabei unbewusst eine rote Ampel überfährt und in Folge dessen bsw einen Radfahrer tötet, ist das fahrlässige Tötung.

Es ist aber eine völlig andere Hausnummer, bewusst mit 170 km/h und etlichen überqueren von roten Ampeln durch eine belebte Straße zu heizen.


Antwort
Zitat
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