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Tödliches Autorennen, Urteil: Lebenslänglich wegen Mord

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Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Link: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Was denkt ihr dazu? Ich finde das Urteil ziemlich lächerlich. Klar sind es Idioten und sie haben dafür Strafe verdient, aber lebenslänglich ist ja quasi die Höchststrafe überhaupt im deutschen Strafrecht und das ist doch hier bisschen übertrieben, oder?

Cliffs:
- Autorennen in Berlin
- Überfahren mit hoher Geschwindigkeit paar rote Ampeln
- Unfall mit Unbeteiligten der stirbt
- Urteil: Lebenslänglich wegen Mord


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608 Antworten
DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
Oldschool Grinder

Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....


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Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Warum nicht? Welcher Revisionsgrund soll greifen?


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Zitat
grinse1981
Beigetreten: 22.01.2008
Oldschool Grinder

hier nochmal ein bißchen ausführlicherer artikel

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/urteil-im-raser-prozess-richter-findet-deutliche-worte-25929184

finde das urteil okay,wer mit bis zu 170 km/h durch die innenstadt brettert und dabei elf!!! rote ampeln überfährt muss damit rechnen das er über kurz oder lang jemanden tötet

rein von dem artikel ausgehend den ich verlinkt habe scheinen die chancen ja auch nicht so schlecht zu stehen dass das urteil bestehen bleibt


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Zitat
DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
Oldschool Grinder

Original von ipraythesun

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Warum nicht? Welcher Revisionsgrund soll greifen?

Hab das gestern mit einem bekannten strafrechtsprofessor diakutiert. Er meint, dass der Lenker dabei den anderen Verkehrsteilnehmer sehen muss und es ihm sozusagen egal ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein, deshalb wird es wohl in zweiter Instanz nicht halten. Dabei ist es egal, ob er über eine rote ampel fährt oder über 300.

Btw heißt es lebenslang, lebenslänglich gibt es nicht ;-)


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topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Was genau nicht?

Hier ist bissel was zur Urteilsbegründung.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/urteil-im-raser-prozess-richter-findet-deutliche-worte-25929184

Zweieinhalb Kilometer und elf rote Ampeln später, bei Geschwindigkeiten von 160 bis 170 Kilometer in der Stunde bei Hamdi H. und 139 bis 149 bei Marvin N. kommt es zur Kollision mit dem Auto des Rentners. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25929184 ©2017

Richter Ehestädt nimmt sich viel Zeit, um den bedingten Tötungsvorsatz zu begründen. Denn das ist der wesentliche Punkt in diesem Urteil. „Die Angeklagten haben es billigend in Kauf genommen, dass jemand stirbt“, sagt Ehestädt. Sie hätten gewusst, was sie tun und trotzdem damit weiter gemacht. Es sei ihnen vollkommen klar gewesen, dass auf einer Hauptverkehrsstraße auch nachts ein Risiko bestehe, einen Menschen zu töten. Schon diese Gleichgültigkeit rechtfertige den bedingten Tötungsvorsatz. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25929184 ©2017

Hört sich für mich logisch an. Sie hatten 10 mal die Option ihre Rennen abzubrechen. An jeder Ampel haben sie sich aber erneut dazu entschlossen, das Risiko einzugehen und Menschen zu töten.

Auf einer anderen Seite habe ich aber auch was gelesen von wegen, was wenn jmd im Auto telefoniert und jmd tot fährt. Muss er dann auch lebenslang ins Gefängnis?

Was wenn ich beim Auto fahren kurz unaufmerksam bin und mich mehr oder weniger bewusst ablenken lasse?


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Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von DerIkeaElch

Original von ipraythesun

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Warum nicht? Welcher Revisionsgrund soll greifen?

Hab das gestern mit einem bekannten strafrechtsprofessor diakutiert. Er meint, dass der Lenker dabei den anderen Verkehrsteilnehmer sehen muss und es ihm sozusagen egal ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein, deshalb wird es wohl in zweiter Instanz nicht halten. Dabei ist es egal, ob er über eine rote ampel fährt oder über 300.

Btw heißt es lebenslang, lebenslänglich gibt es nicht ;-)

Da die Urteilsvbegründung noch nicht veröffentlicht, kann ich nur anhand der spärlichen Infos der Presse etwas dazu sagen. Jedenfalls muss er das Fahrzeug nicht sehen, es reicht die potentielle Möglichkeit aus, dass Fahrzeuge vorhanden sein könnten.


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topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Original von DerIkeaElch

Original von ipraythesun

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Warum nicht? Welcher Revisionsgrund soll greifen?

Hab das gestern mit einem bekannten strafrechtsprofessor diskutiert. Er meint, dass der Lenker dabei den anderen Verkehrsteilnehmer sehen muss und es ihm sozusagen egal ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein, deshalb wird es wohl in zweiter Instanz nicht halten. Dabei ist es egal, ob er über eine rote ampel fährt oder über 300.

Btw heißt es lebenslang, lebenslänglich gibt es nicht ;-)

Wenn das wirklich so eindeutig ist, warum erlaubt der Richter sich dann so einen Fauxpas?

Hört sich nach einem Beispielfall aus dem Jura-Studium an, der dann gar nicht so schwer zu lösen sein sollte?


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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von topspit

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Was genau nicht?

Hier ist bissel was zur Urteilsbegründung.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/urteil-im-raser-prozess-richter-findet-deutliche-worte-25929184

Zweieinhalb Kilometer und elf rote Ampeln später, bei Geschwindigkeiten von 160 bis 170 Kilometer in der Stunde bei Hamdi H. und 139 bis 149 bei Marvin N. kommt es zur Kollision mit dem Auto des Rentners. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25929184 ©2017

Richter Ehestädt nimmt sich viel Zeit, um den bedingten Tötungsvorsatz zu begründen. Denn das ist der wesentliche Punkt in diesem Urteil. „Die Angeklagten haben es billigend in Kauf genommen, dass jemand stirbt“, sagt Ehestädt. Sie hätten gewusst, was sie tun und trotzdem damit weiter gemacht. Es sei ihnen vollkommen klar gewesen, dass auf einer Hauptverkehrsstraße auch nachts ein Risiko bestehe, einen Menschen zu töten. Schon diese Gleichgültigkeit rechtfertige den bedingten Tötungsvorsatz. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25929184 ©2017

Hört sich für mich logisch an. Sie hatten 10 mal die Option ihre Rennen abzubrechen. An jeder Ampel haben sie sich aber erneut dazu entschlossen, das Risiko einzugehen und Menschen zu töten.

Auf einer anderen Seite habe ich aber auch was gelesen von wegen, was wenn jmd im Auto telefoniert und jmd tot fährt. Muss er dann auch lebenslang ins Gefängnis?

Was wenn ich beim Auto fahren kurz unaufmerksam bin und mich mehr oder weniger bewusst ablenken lasse?

Dann hoffst du auf einen guten Ausgang und bist im Bereich der Fahrlässigkeit


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Zitat
schranzforever
Beigetreten: 17.09.2006
Elite Grinder

Original von DerIkeaElch

Original von ipraythesun

Original von DerIkeaElch
Das wird in zweiter Instanz wohl nicht halten....

Warum nicht? Welcher Revisionsgrund soll greifen?

Hab das gestern mit einem bekannten strafrechtsprofessor diakutiert. Er meint, dass der Lenker dabei den anderen Verkehrsteilnehmer sehen muss und es ihm sozusagen egal ist. Das dürfte hier nicht der Fall sein, deshalb wird es wohl in zweiter Instanz nicht halten. Dabei ist es egal, ob er über eine rote ampel fährt oder über 300.

Btw heißt es lebenslang, lebenslänglich gibt es nicht ;-)

das halte ich in der kürze der argumentation nicht für ausreichend und bin da bei ipraythesun. hat der professor noch weitere ausführungen dazu gemacht? würde mich interessieren


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EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

das urteil haben sie sich verdient gewonnen


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HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Bin kein Jurist um das Urteil rechtlich einordnen zu können.
Von der Strafe her find ich sie ungerecht gegenüber dem anderen Fahrer.
Aber 15 Jahre für den Todesfahrer + hoffentlich Fahrverbot auf Lebenszeit ist imo völlig in Ordnung.


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GeraldG
Beigetreten: 24.05.2011
Poker Player

Finds richtig so. Die Affen haben sowieso keinen Mehrwert zur Gesellschaft beigetragen.


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stefeu
Beigetreten: 10.01.2007
Oldschool Grinder

Original von GeraldG
Finds richtig so. Die Affen haben sowieso keinen Mehrwert zur Gesellschaft beigetragen.

Unabhängig davon, dass ich das Urteil aus Laiensicht gut finde, ist es mehr als fragwürdig, ob "einen Mehrwert zur Gesellschaft beizutragen" ein Kriterium dafür sein sollte ob jemand in den Knast muss oder nicht.


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topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Original von stefeu

Original von GeraldG
Finds richtig so. Die Affen haben sowieso keinen Mehrwert zur Gesellschaft beigetragen.

Unabhängig davon, dass ich das Urteil aus Laiensicht gut finde, ist es mehr als fragwürdig, ob "einen Mehrwert zur Gesellschaft beizutragen" ein Kriterium dafür sein sollte ob jemand in den Knast muss oder nicht.

Es gibt zwei Arten von Strafen.

1. relative Strafen
- hier geht es sehr wohl um den Mehrwert für die Gesellschaft, nämlich durch Abwendung von weiterem Schaden

2. absolute Strafen
- hier geht es nur um die Strafe für ein begangenes Verbrechen, aber nicht um die Verhinderung weiterer Straftaten

Quelle

Ob eine Strafe auch in beide Kategorien fallen kann weiß ich nicht. Ich nehme an ja.


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HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Ihre Abwesenheit von der Straße leistet einen Mehrwert zur Gesellschaft.


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topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Habe hier einen Jura-Blogeintrag dazu gefunden. Ist ganz interessant:

http://www.jurablogs.com/go/mord-durch-rasen-lg-berlin


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DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
Oldschool Grinder

Original von ipraythesun
Jedenfalls muss er das Fahrzeug nicht sehen, es reicht die potentielle Möglichkeit aus, dass Fahrzeuge vorhanden sein könnten.

Das ist imo mehr als zweifelhaft. "Billigend in Kauf nehmen" heißt eher nicht, dass es ausreicht, dass irgendwo irgendwer sein KÖNNTE. Das ist ja immer der Fall. Also wäre laut deiner Ansicht, wenn man das weiterspinnt, jede Geschwindigkeitsübertretung, die zu einem Unfall führt, als Mord zu qualifizieren. Die Frage wäre dann nur mehr: Bei 50 km/h erlaubt im Ortsgebiet sind es schon 51 km/h für einen Mord oder 70 oder 100 oder 150?

Die Grenze zwischen Mord und nicht Mord ist aber eben, ob man den Tod billigend in Kauf nimmt. Und das kann man nur, wenn man sich bewusst ist, dass man jemanden zumindest gefährdet. Das Rennen war in den Nacht, die Straße ziemlich menschenleer. Da wirst du damit Probleme haben, das nachzuweisen, wenn du nicht jemanden wahrgenommen hast. Das Gericht wird also in seiner Urteilsbegründung, die noch aussteht, das erklären müssen. Vielleicht hat es ja einen Henkel gefunden, aber das ist wohl, wie schon gesagt, mehr als zweifelhaft....


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Zitat
GeraldG
Beigetreten: 24.05.2011
Poker Player

Original von stefeu

Original von GeraldG
Finds richtig so. Die Affen haben sowieso keinen Mehrwert zur Gesellschaft beigetragen.

Unabhängig davon, dass ich das Urteil aus Laiensicht gut finde, ist es mehr als fragwürdig, ob "einen Mehrwert zur Gesellschaft beizutragen" ein Kriterium dafür sein sollte ob jemand in den Knast muss oder nicht.

Bin auch eher so der Laie, aber ich dachte, dass gerade bei der Haftlänge schon geschaut wird, welchem Mehrwert jemand für die Gesellschaft hat/haben könnte? Siehe Uli Hoeneß oder so. Aber hab auch wie gesagt keine Ahnung.

Also tut mir Leid Elch, nachts in einem Dorf okay, aber nachts in Berlin auf dem Kurfürstendamm nicht damit zu rechnen, dass da noch andere Autofahrer sind? Worum geht es genau bei diesem wahrnehmen? Und kann man wenn man mit Tempo 150 durch ne Großstadt fährt überhaupt noch andere wahrnehmen?


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Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Es waren ja 2 Autos die das Rennen gefahren sind und in den Unfall war eines der Fahrzeuge verwickelt. Sprich das andere Fahrzeug war gar nicht direkt am Unfall beteiligt und trotzdem hat auch der Fahrer lebenslang wegen Mord bekommen, also das finde ich schon bisschen sick.

An die Experten, was wäre eigentlich mit der Freundin die noch am Auto saß passiert, wenn sie z. B. zu ihrem Freund vorm Unfall gesagt hätte, gib Gas, zeige mir dass unser Auto schneller ist. Hätte sie dann auch lebenslang bekommen oder wäre das dann "nur" Beihilfe zu einem Mord gewesen?


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