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Tödliches Autorennen, Urteil: Lebenslänglich wegen Mord

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SportFrei
Beigetreten: 04.12.2008
PokerStrategist

Original von Santalino2
[...] Das beste wäre wohl Richter einfach durch künstliche Intelligenz zu ersetzen, die nur die reinen Fakten beruteilt. Würde auch Kosten sparen und schnellere Prozesse ermöglichen!

Und die künstliche Intelligenz würde dann auf Fahrlässigkeit entscheiden?! Eine künstliche Intelligenz würde doch davon ausgehen, dass man sich bevor man eine solche Tat begeht Gedanken über diese gemacht hat, alles andere wäre unlogisch. Wenn ich mir nun Gedanken gemacht und alle Parameter berechnet habe, komme ich zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Todesfolge bei solchen Geschwindigkeit im Zentrum von (West) Berlin sehr hoch ist. Ich will also nicht, dass was passiert, deshalb fahre ich kein Rennen oder ich nehme es billigend in Kauf und fahre das Rennen.


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Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

@MrPGrey

Weil das Gericht hier ganz offensichtlich vom gewünschten Ergebnis her argumentiert. Und dies sogar in einer Weise, dass man es meiner Meinung nach als Willkür bezeichnen kann.
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.
Das weiß natürlich das Landgericht jetzt, und verlegt den Vorsatz einfach weiter nach vorne. Das Gericht wollte hier offensichtlich wegen Mordes verurteilen. Es schließt aus äußeren Umständen auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal, wobei eine andere Schlußfolgerung genauso gut möglich gewesen wäre. Die Möglichkeit einer anderen Schlußfolgerung siehst du ja schon an der Diskussion hier oder auch zwischen Juristen.
Mag ja sein, daß der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung zu gering erscheint in Anbetracht der Tat. Es ist aber Sache des Gesetzgebers, für solche Fälle einen Strafrahmen vorzugeben - was er ja jetzt auch getan hat.


Antwort
Zitat

Original von Santalino2
" Mord dritten Grades" habe ich noch nie gehört. Was soll das sein?

Hat wahrscheinlich zu oft "F.B.I. Files" gesehen.

Original von rmsds
Beispiel 2:
Du lädst in deinen 6-Kammern-Trommelrevolver 1 Patrone, hälst den Revolver deinem Nachbarn an den Kopf und drückst ab.
Das ist dolus eventualis (dritten Grades) und führt unweigerlich zu einer Mordanklage, obwohl du deinen Nachbarn gar nicht töten, sondern dir einfach Mal den Kick für´s "russisch Roulette" geben wolltest.

Wer sagt denn, dass er den Nachbarn nicht töten wollte? Er hat ihm allerdings eine Chance von 5/6 eingeräumt weiterzuleben. Meiner Auffassung ist das trotz 5 leerer Kammern ein Mordversuch. Das ist sogar noch perverser.


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Zitat
Forteng1895FD
Beigetreten: 01.06.2007
PokerStrategist

Original von Santalino2
Es war kein Mord weil es nun mal nicht ihre Abischt war. Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet, daher war es halt nur fahrlässige Tötung.

Wer mit 170 Kmh über rote Ampeln durch die Innenstadt rast, nimmt rücksichtslos den Tod eines Menschen in kauf. Da kann sich niemand raus reden mit "Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet" wie naiv bist du eigentlich? Als ob es denen nicht bewusst war, dass jederzeit jemand auf der Straße laufen könnte, selbst wenn wir es nicht "Mord" nennen würden, lebenslänglich ist hier dennoch angebracht. Dein relativieren ist echt erbärmlich.


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Zitat
HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Ist halt wie als wenn ich mit meiner Waffe in die Menge schieße. Ich wollte auch nur bisl rum ballern und niemanden töten. Hab gedacht ich hab die Kontrolle über die Waffe und wo die Kugeln hinfliegen. Hab mich überschätzt.
Geh ich jetzt auch maximal 5 Jahre in Bau mit Chance auf vorzeitige Entlassung?

Geb aber den Kritikern Recht weil das gegenwärtige Strafgesetz solche Fälle wie das tödliche Autorennen nicht richtig erfassen. Aber da Gesetze sich der Lebenssituation anpassen müssen und nicht umgekehrt, erwarte ich in nächster Zeit eine entsprechende Novellierung im Strafgesetz.


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Zitat
Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006
Elite Grinder

170 Innenstadt, 10+ rote Ampeln...da schließt sich irgendwas mit "fahrlässig" auch aus....

"Wir ficken die Straße" - so sagte es Marvin N. in einem Video, das auf seinem Handy gespeichert war.

Der Richter hätte schön sein Urteil mit "Wir ficken die Raser *mic drop*" beenden sollen....

Das Beispiel mit dem Rumballern ist übrigens gut.


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

@ wahnfried
Das "Vom Ergebnis her argumentieren" ist bisweilen auch Standard in der deutschen Rechtsprechung.
Teilweise bedenklich, teilweise aber auch absolut notwendig, um offenkundiges Unrecht dennoch zu ahnden.

Willkür wäre es meiner Meinung nach nur dann, wenn das Urteil in rechtlicher Weise vollkommen nicht nachvollziehbar wäre.
Hier ist es das jedoch durchaus.

Der Gesetzgeber hat tatsächlich -auch- aufgrund dieses Falles das Bedürfnis zur Strafrahmenerhöhung erkannt
und in Gestalt des § 315d StGB dann eine entsprechende Maßnahme getroffen.
Zum damaligen Zeitpunkt war aber alles andere als klar, ob der BGH das ursprüngliche Urteil komplett einkassieren wird.

Das weiß natürlich das Landgericht jetzt, und verlegt den Vorsatz einfach weiter nach vorne. Das Gericht wollte hier offensichtlich wegen Mordes verurteilen. Es schließt aus äußeren Umständen auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal, wobei eine andere Schlußfolgerung genauso gut möglich gewesen wäre. Die Möglichkeit einer anderen Schlußfolgerung siehst du ja schon an der Diskussion hier oder auch zwischen Juristen.

Das war auch mehr oder minder von vorne rein der Plan des Landgerichts.
Es war von vorneherein klar, dass die Angeklagten Revision einlegen und der BGH das Urteil kontrollieren und
auf etwaige Rechtsfehler - insbesondere im Hinblick auf die Annahme des bedingten Vorsatzes - kontrollieren wird.
Hier lag eben der Fall so, dass die Tat so extrem war
- gemäß den Posts hier 170 km/h in der Innenstadt -
sprich, dass das Tatgeschehen/die von dir äußeren Umstände so eindeutig objektiv hochgefährlich waren,
dass eben der Drang bestand einen bedingten Vorsatz und dementsprechend Mord anzunehmen.

Es schließt aus äußeren Umständen auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal, wobei eine andere Schlußfolgerung genauso gut möglich gewesen wäre.

Auch das ist Standard. Denn der Angeklagte wird sich regelmäßig nicht äußern.
Und selbst wenn er sich äußert, wird er wohl nicht sich ins eigene Fleisch schneiden und seinen Vorsatz
auf dem Silbertablett präsentieren.
Insofern bleibt lediglich das objektive Tatgeschehen.

Ich war auch einer der Juristen, die sich hier damals über den Vorsatz gestritten haben und war der Meinung, dass dieser vorlag.
Kurz:
Dolus eventualis: Täter nimmt einen Taterfolg billigend in Kauf.
Bewusste Fahrlässigkeit: Täter vertraut darauf, dass der Erfolg ausbleibt.
Meine Begründung:
Bewusste Fahrlässigkeit kann dann nicht mehr angenommen werden, wenn die Tathandlung objektiv in einem derartig hohen Maße das Leben anderer gefährdend ist, dass dies selbst dem Täter einleuchten muss und er nicht mehr ernstlich darauf vertrauen kann, dass der Erfolg ausbleibt.

Das ist hier meiner Ansicht nach der Fall.
Die Täter sind beide nicht geistig behindert und haben daher sicherlich die Möglichkeit des Todes erkannt - auch wenn sie dies nicht zugeben.
Ihre Tathandlungen waren objektiv so extrem gefährlich, dass sie nicht mehr darauf vertrauen konnten, dass nichts passiert.

Hijackers Beispiel finde ich ebenfalls passend.
Das ist eben genauso als ob der Täter eine Granate in die Menschenmenge wirft und hinterher sagt, er habe darauf vertraut,
dass keiner zu Tode kommt.
Auch hier ist die Tathandlung derart objektiv hochgefährlich, dass er nicht mehr darauf vertrauen kann, dass nicht passiert.

Ist ja übrigens nicht so, dass nur das LG Berlin das so gesehen hat.
Der BGH hat eine solche Möglichkeit ebenfalls gesehen und das auch entsprechend kommuniziert.


Antwort
Zitat
Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Original von wahnfried
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.

Richter (Landgericht): Ich bin überzeugt, eine Sekunde vorm Unfall hat der Angeklagte bedingte Tötungsabsicht entwickelt, Urteil: Lebenslänglich.
Richter (BGH): Eine Sekunde ist zu kurz um hier von geplanten Vorsatz auszugehen.
Richter (Landgericht): Ok kein Problem, ich bin jetzt davon überzeugt, dass Tötungsabsicht 90 Sekunden vorm Unfall entwickelt wurde. LEBENSLÄNGLICH!

Wollt ihr wirklich solche Richter haben?


Antwort
Zitat

Original von chas0r

Original von Santalino2
Es war kein Mord weil es nun mal nicht ihre Abischt war. Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet, daher war es halt nur fahrlässige Tötung.

Wer mit 170 Kmh über rote Ampeln durch die Innenstadt rast, nimmt rücksichtslos den Tod eines Menschen in kauf. Da kann sich niemand raus reden mit "Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet" wie naiv bist du eigentlich? Als ob es denen nicht bewusst war, dass jederzeit jemand auf der Straße laufen könnte, selbst wenn wir es nicht "Mord" nennen würden, lebenslänglich ist hier dennoch angebracht. Dein relativieren ist echt erbärmlich.

Da wäre die Frage ist dieses Ziel mit einem niederen Beweggrund gleichzusetzen? Es ist ja schon recht neandertalermäßig was die da vorhatten.


Antwort
Zitat
Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006
Elite Grinder

Original von Santalino2

Original von wahnfried
Bei der ersten Landgerichtlichen Verurteilung hat das Gericht den Vorsatz als eine Sekunde vor dem Unfall als gefasst angesehen.
Der BGH meinte daraufhin - "nee, zu kurz" und hat aufgehoben.

Richter (Landgericht): Ich bin überzeugt, eine Sekunde vorm Unfall hat der Angeklagte bedingte Tötungsabsicht entwickelt, Urteil: Lebenslänglich.
Richter (BGH): Eine Sekunde ist zu kurz um hier von geplanten Vorsatz auszugehen.
Richter (Landgericht): Ok kein Problem, ich bin jetzt davon überzeugt, dass Tötungsabsicht 90 Sekunden vorm Unfall entwickelt wurde. LEBENSLÄNGLICH!

Wollt ihr wirklich solche Richter haben?

Lieber solche Richter als solche unbelehrbaren Spasten auf den Straßen


Antwort
Zitat
rmsds
Beigetreten: 29.08.2018
Legacy Member

Nicht 90 Sekunden, *90m vor der Kreuzung, (die Ampel sprang gerade auf rot), der Angeklagte ging lt. Boardcomputer kurz vom Gas und entschied sich dann doch, lieber Vollgas zu geben, frei nach dem Motto "Scheiß egal, ob was passiert"

*90m bei einem Tempo von 160 km/h sind über 2 Sekunden, die der Vogel zeit hatte, diese Scheiße abzubrechen.

Er hat´s nicht gemacht, also zurecht wegen Mordes verurteilt.


Antwort
Zitat
RobinTT89
Beigetreten: 17.05.2012
Poker Player

Ich bin kein Jurist und habe auch kaum Ahnung von deutscher Gesetzgebung.

Fakt ist, es ist ein Mensch zu Tode gekommen.
Ob absichtlich oder unabsichtlich sollte hier keine Rolle spielen, dieser Mann lebt nicht mehr, er wurde seiner Familie entrissen und die beiden Raser leben noch.
Dieses Urteil ist mehr als gerecht, egal ob es Mord oder fahrlässige Tötung ist, die gehören erstmal für mind. 15 Jahre in den Bau und können dort nachdenken, ob es so schlau war, solch einen Schwanzvergleich zu machen.
Die Frage ist, ob dieses Urteil abschreckend für andere Raser ist?
Ich sage: NEIN! Niemals würden die anderen Raser darüber nachdenken, ob sie in Zukunft das Rasen sein lassen sollten, weil "denen würde sowas ja nicht passieren".
Meine Meinung nach müsste es viel härtere Strafen nach Verkehrsdelikten geben. Das sieht man ja alleine schon daran, dass es teils billiger ist, kein Parkticket zu ziehen, um dann das Knöllchen zu zahlen.
Ich kenne selbst Menschen, die kiffen, fahren Autos, wurden erwischt, mussten MPU machen, bekamen den Schein wieder und kiffen weiter. Da muss der Schein dann halt mal für mind. 10 Jahre weg.
In anderen Ländern sind die Strafen auch viel viel härter. Ich selbst habe auch schon meine Knöllchen bekommen, gejuckt hat es mich nicht, da auch die Strafsystem falsch ist.
Der Manager von VW zahlt genauso 10€ für ein Parkknöllchen wie Chantal mit Hartz 4. Aber Chantal tuts dann viel mehr weh wie dem Manager von VW.
Wieso wird nicht prozentual nach Einkommen bestraft?


Antwort
Zitat
Moderator
Eem01ofEEnGe
Beigetreten: 02.05.2011
Poker Player

Original von RobinTT89
Wieso wird nicht prozentual nach Einkommen bestraft?

Weist du was das für Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen würde wenn bei jedem Knöllchen ein Einkommensnachweis erbracht werden muss:f_eek:


Antwort
Zitat
Santalino2 Themenstarter
Santalino2
Beigetreten: 08.06.2007
BlackMember

Original von chas0r
Wer mit 170 Kmh über rote Ampeln durch die Innenstadt rast, nimmt rücksichtslos den Tod eines Menschen in kauf. Da kann sich niemand raus reden mit"Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet"wie naiv bist du eigentlich? Als ob es denen nicht bewusst war, dass jederzeit jemand auf der Straße laufen könnte, selbst wenn wir es nicht "Mord" nennen würden, lebenslänglich ist hier dennoch angebracht. Dein relativieren ist echt erbärmlich.

Es war irgendwann nachts zur Geisterstunde wo wenig los war. Und während dem Rennen haben sich sich evtl. gegenseitig immer stärker reingesteigert und waren vom Adrenalin gepushed, also kann gut sein, dass es anfangs nicht ihr Plan war solche hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Und die Spitzengeschwindigkeit haben sie evtl. auch nur paar Sekunden in übersichtlicherer gerade, längerer Strecke erreicht (und/oder evtl. auf Stadt-Autobahn?!.., kenne mich in Berlin nicht so aus...).

Und von mir aus kanns für so etwas auch lebenslänglich geben, wenn das vorher in Gesellschaft diskutiert wurde und die Volksvertreter sich dann dafür entschieden und entsprechendes Gesetz gemacht haben (wobei ich die letzte Verschärfung mit bis zu 10 Jahren als ausreichend erachte...muß halt auch noch gewisse Luft nach oben geben für echte (Massen)Mörder...). Mich stört hier die Willkür und Ungleichbehandlung und das unser Rechtssystem quasi vergewaltigt wird um ein "Wunsch-Strafmass" zu basteln, das zum Zeitpunkt der Tat halt so nicht vorgesehen war. Das ist es in der Summe nicht Wert. Ein verlässliches Rechtssystem ist wichtiger, als es ein paar Idioten hier maximal reinzudrücken!


Antwort
Zitat
knorki
Beigetreten: 10.07.2008
PokerStrategist

Digital Steuererklärung vom FA ziehen, problem solved


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Ich kann mich mit dem Urteil nicht anfreunden.
Das deutsche Strafrecht differenziert (jedenfalls im Gesetzestext) nicht zwischen Mördern (darum gibt es auch immer wieder Versuche der Justizminister das zu reformieren). Der Paragraph stammt aus der NS Zeit und nimmt an, dass wenn jemand ein Mörder ist, dies in seiner Persönlichkeit so verankert ist, dass keine Hoffnung auf Besserung besteht und er darum für immer in's Gefängnis gehört (auch wenn das inzwischen im Normalfall "nur" 15 Jahre sind).
Aber diese Abgründe in der Persönlichkeit sehe ich bei den Rasern eben nicht. Sie haben sich getroffen und wollten ein Rennen fahren. Am Anfang haben sie sich bestimmt gedacht, einfach nur bis zur nächsten Ampel und gut ist. Aber dann ist die ganze Sache eskaliert. Das passiert aber so schnell, dass sie sich der Gefahr, die sie verursachen nicht bewusst waren. So ein Benz AMG ist doch bestimmt von normalen 70km/h (25€ Strafe) in unter 10s auf gemeingengefährlichen 170km/h. Dazwischen blieb nicht viel Zeit zu überlegen.
Wo zieht man dann die Grenze? Wenn jemand auf der Landstraße an einer unübersichtlichen Stelle überholt und dadurch jemanden tötet ist das dann auch Mord. Oder noch eindeutiger, ein LKW Fahrer liest Zeitung und übersieht ein Stauende. Mord?
Wenn man sich vor allem anschaut welche Taten nur als Totschlag gewertet werden (zB https://www.hessenschau.de/panorama/totschlag-statt-mord-freundin-mit-hammer-erschlagen---zwoelf-jahre-haft,prozess-totschlag-statt-mord-100.html) , dann erscheint mir das Raserurteil unverhältnismäßig.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Original von Santalino2

Original von chas0r
Wer mit 170 Kmh über rote Ampeln durch die Innenstadt rast, nimmt rücksichtslos den Tod eines Menschen in kauf. Da kann sich niemand raus reden mit"Die wollten nur ein Autorennen fahren und ermitteln wer der "König der Straße" ist. Mit dem tödlichen Unfall haben sie nicht gerechnet"wie naiv bist du eigentlich? Als ob es denen nicht bewusst war, dass jederzeit jemand auf der Straße laufen könnte, selbst wenn wir es nicht "Mord" nennen würden, lebenslänglich ist hier dennoch angebracht. Dein relativieren ist echt erbärmlich.

Es war irgendwann nachts zur Geisterstunde wo wenig los war. Und während dem Rennen haben sich sich evtl. gegenseitig immer stärker reingesteigert und waren vom Adrenalin gepushed, , also kann gut sein, dass es anfangs nicht ihr Plan war solche hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Und die Spitzengeschwindigkeit haben sie evtl. auch nur paar Sekunden in übersichtlicherer gerade, längerer Strecke erreicht (und/oder evtl. auf Stadt-Autobahn?!.., kenne mich in Berlin nicht so aus...).

Und von mir aus kanns für so etwas auch lebenslänglich geben, wenn das vorher in Gesellschaft diskutiert wurde und die Volksvertreter sich dann dafür entschieden und entsprechendes Gesetz gemacht haben (wobei ich die letzte Verschärfung mit bis zu 10 Jahren als ausreichend erachte...). Mich stört hier die Willkür und Ungleichbehandlung und das unser Rechtssystem quasi vergewaltigt wird um ein "Wunsch-Strafmass" zu basteln. Das ist es in der Summe nicht Wert. Ein verlässliches Rechtssystem ist wichtiger, als es ein paar Idioten hier maximal reinzudrücken!

Welche Willkür? Welche Ungleichbehandlung?
Das System ist doch recht einfach, bei Vorsatz ist es Totschlag (oder Mord) und bei Fahrlässigkeit ist es fahrlässige Tötung oder eine Qualifikation. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung anhand bestimmter Kriterien.
Das Gesetz besteht schon sehr lange; da braucht in der Bevölkerung nicht darüber zu diskutieren.

Und das von dir angesprochene neue Gesetz ist doch nur anwendbar, wenn Fahrlässigkeit bzgl der Todesfolge besteht. Liegt Vorsatz vor, ist es immer Totschlag (oder Mord).


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Auch wenn jedem normalen Mensch klar sein sollte, wie gefährlich die Aktion war: glaubt ihr echt, die beiden haben auch ihr eigenes Leben bewusst aufs Spiel gesetzt? Sicher ist es extrem dumm zu denken, dass da schon nichts passieren wird, aber der Gedankengang "ja, es könnte gleich einen Unfall geben und dabei kann auch gut jemand sterben, ist mir jetzt aber egal" sehe ich nicht unbedingt.

In anderen Fällen werden schlafende obdachlose angezündet und es wird als versuchte Körperverletzung gesehen, weil ja keine Tötungsabsicht zu erkennen ist.
https://www.google.com/amp/s/amp.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/urteil-wegen-feuerangriff-auf-obdachlosen-sie-waren-nicht-aggressiv--hatten-kein-motiv-27790416
Ernsthaft? Vor allem die Begründung, dass es ja kein Motiv gab. Welches Motiv hatten die Fahrer, den alten Herren zu ermorden?

Ich glaube ich hatte es hier schon mal geschrieben, ich gönne ihnen die Strafe an sich und finde es gut, dass hart durchgegriffen wird. Aber es muss einfach im Verhältnis stehen.


Antwort
Zitat
rmsds
Beigetreten: 29.08.2018
Legacy Member

Original von Santalino2

Es war irgendwann nachts zur Geisterstunde wo wenig los war....

Und die Spitzengeschwindigkeit haben sie evtl. auch nur paar Sekunden in übersichtlicherer gerade, längerer Strecke erreicht (und/oder evtl. auf Stadt-Autobahn?!.., kenne mich in Berlin nicht so aus...).

Ähh nein. Es passierte in der Nacht von einem Sonntag auf Montag um 00:45 Uhr auf dem Kudamm.
Der ist um diese Zeit voll mit Menschen. Die beiden Idioten hatten schon gegen 00:42 Uhr fast eine Fußgängerin tot gefahren, die bei grün die Straße überqueren wollte. Die konnte sich nur noch dadurch retten, die Fahrbahn wieder rückwärts zu verlassen.

@Wody und pg89:

Nur weil andere Urteile nicht nachzuvollziehen sind, braucht man nicht dieses zu Recht gefällte Urteil revidieren.

btw, bei dem Hamburger Fall wurde sogar die Revision vom BGH abgeschmettert. Ich verstehe also die Aufregung hier nicht.


Antwort
Zitat
RobinTT89
Beigetreten: 17.05.2012
Poker Player

Original von Eem01ofEEnGe

Original von RobinTT89
Wieso wird nicht prozentual nach Einkommen bestraft?

Weist du was das für Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen würde wenn bei jedem Knöllchen ein Einkommensnachweis erbracht werden muss:f_eek:

Bearbeitungsgebühren gleich an den Straftäter weiterleiten. In der Hoffnung, dass irgendwann mal die Raser zur Besinnung kommen.


Antwort
Zitat
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