Original von 3nJ0yIT
Original von AragornOL
Original von MrPGrey
Der Gesetzgeber definiert nicht einmal bedingten Vorsatz, von daher ist dein "Verweis" unzutreffend.
Mir ging es explizit um Mordmerkmale, nicht um den Vorsatz.Die Grenze zw. bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (und das ist hier Dreh- und Angelpunkt)
wird allgemein mit
"In Kauf nehmen (= bed. Vorsatz)" und " Darauf vertrauen, dass..( = bew. Fahrlässigkeit)" abgegrenzt.Und natürlich sind für die gerichtliche Beurteilung des Vorsatzes nicht nur die (subjektiven) Aussagen der Täter oder einer Gutachterin,
sondern das objektive Geschehen ausschlaggebend.
Und nochmals: Bei 11 überfahrenen Ampeln mit 160 km/h sollen sie darauf vertraut haben, dass nichts passiert?
Die Annahme des bedingten Vorsatzes ist hier absolut richtig.Und Apfel-Birnen-Vergleiche bringen hier absolut nichts. (Schlägereien etc.)
Hier geht es einzig um die Frage:
Hat er es in Kauf genommen jemanden zu töten, wenn er mit 160 km/h 11 rote Ampeln überfährt?Da finde ich "er fand sich halt nur cool" nicht überzeugend genug, um das in-Kauf-nehmen zu verneinen.
Die Judikative tut dies aber. Schau mal in die Kommentare zum StGB.
Und nein, So stimmt es eben nicht. Billigend in Kauf nehmen stimmt dem Wortlaut nach, aber es bedeutet, dass sich der Täter mit dem Eintritt des Ereignisses an sich abfindet. Und dies erscheint mir als sehr unwahrscheinlich (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).Fahrlässig passt hier eben wesentlich besser. Denn auch hier erkennt er, dass das Ereignis eintreten kann, aber er möchte den Eintritt (Erfolg) nicht in Kauf nehmen. Er vertraut hier ernsthaft darauf, dass das Ereignis nicht eintreten wird (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001). Eigentlich der klassische Raserfall.
Fühl mich schon wie eine Schallplatte...
11 rote Ampeln
Innenstadt
160 km/h
Autorennenund du meinst man könne hier ernsthaft darauf vertrauen das nichts passiert bzw. er möchte den Eintritt nicht in Kauf nehmen? Ok, wenn dem so ist, gehört der wegen Geisteskrankheit weggesperrt weil er für die Bevölkerung erhebliches Gefährdungspotential bietet.
Weiter gesponnen... Ich baller mit ner Knarre durch die Gegend... Schätze die Situation ernsthaft so ein, dass ich niemanden treffe... Ist doch dann auch nur fahrlässig obv...
Mit deiner Auffassung kann sich nahezu jeder Mörder irgendwie rausreden.... Oder ich schieße gezielt auf einen Menschen und sage im nachhinein ich habe ernsthaft versucht nur die Schulter zu treffen. --> Fahrlässige Tötung?
Du darfst nicht immer die falsche Platte auflegen. Es geht nicht darum, ob er damit rechnen musste, dass etwas passiert. Es geht darum, dass es ihm egal war, dass er den Rentner tötet. Und ich glaube nicht, dass man im Allgemeinen einem Raser unterstellen kann, dass es ihm egal ist, dass er einen schweren Unfall baut.
Was wird denn bei vielen Tötungsdelikten versucht? Genau das. Die Tötungsabsicht zu verneinen. Was passiert wohl, wenn jemand einen Einbrecher mit voller Absicht erschießt und dann behauptet, dass der Einbrecher ihn bedroht habe und er irgendwie in die Richtung geschossen haben. Dann wird es schwer für die Staatsanwaltschaft.