Hey User, in dem Umgangston gebe ich gerne Auskunft.
Das ist eine Grundlage auf der sich gerne diskutieren lässt.
Als erstes ein paar Worte vorweg. Wer sich die Mühe machte zu recherchieren weiß wo und wie ich arbeite.
Wenn ich einen Bürger mit einer präventiven oder sogar repressiven Maßnahme überziehen muss sorgt das fast nie für Begeisterung. Aber hier gilt wie überall, der Ton macht die Musik. Mit mir kann man durchaus wie mit einem "normalen" Menschen reden.
Ich habe keinerlei Interesse eine angebliche "Machtposition" auszuleben. Die Zeiten in denen diese Gestapokultur praktiziert wurde sind glücklicherweise längst vorbei.
Heutige Beamte verfügen über eine äußerst fundierte rechtsstaatliche Ausbildung die tatsächlich wohl weltweit seinesgleichen sucht.
Hier werden oftmals Übertritte, oder sogar Straftaten von PVB thematisiert.
Ganz klar: Diese gibt es...
Bei fast 250k dt. Pol.Beamten die jeden Tag 10kè von Maßnahmen treffen muss es die auch geben.
Passiert so etwas so ist dem Bürger die Möglichkeit des Verwaltungsrechtsweges, bzw. des Strafrechts gegeben.
Wenn ich diese Maßnahmen als "Halbschuhpolizist" auf Streife kann mir keiner sagen eine Identifizierung der Beamten wäre nicht möglich.
Anders kann die Lage bei geschlossenen Einsätzen wie z.B. Fussball oder Demos aussehen.
Hier verweise ich auf meine Aussagen im Fussballthread. Hier habe ich durchaus klar meinen Standpunkt insb. zum Thema Vermummung, Kennzeichnung und Id-Pflicht dargelegt.
Nun zu den Usern
@Heinz021:
Es gibt tatsächlich Fälle in denen hier Amtsmissbrauch betrieben wird. Meistens jedoch von angeblichen Zivilstreifen. Diese haben sich zu legitimieren. Dies muss den Gebot der Rechtssicherheit und Klarheit des Grundgesetzes entsprechen.
Eine Streife in Zivil hat sich immer adäquat zu erkennen zu geben. Es gibt Ausnahmefälle wo dies VORERST unterbleiben kann. Hier oder in normalen Tageslagen aber nicht der Fall.
Zum anderen ist es so dass wenn angeblich falsche Beamte in Uniform auftreten diese ja wohl auch ein Streifenfahrzeug mitführen müssten. Dies wäre ja wohl schlecht zu inszenieren.
Im Zweifelsfall öffnest du nicht und wählst den Notruf und verlangst Aufklärung. Dafür sind WIR da!!!
@Tobe66:
Ich nenne dir gerne einen aus meiner Sicht logischen Grund.
Wenn Beamte Zwangsmaßnahmen in der Vollstreckung einleiten sieht das nie schön aus. Ist aber zu über 90% rechtlich legitimiert.
Insb. in Großlagen gibt es eine ganze Reihe von Personen die sich ein Loch in den Bauch freuen Beamte wegen vermeintlichen Fehlverhalten anzuzeigen.
Soweit so gut. Nur für Beamte bedeutet eine Strafanzeige weit mehr als wie für den Normalbürger. Dass Verbot der Doppelbestrafung ist bei uns nämlic quasi ausser Kraft gesetzt. Dass bedeutet dass der Beamte bei strafrechtlichen Ermittlungen auch gleichzeitig ein Disziplinarverfahren zu fürchten hat. Und dies ab dem ersten Tag. Mit Beförderungsverbot usw....
@Jman86:
Wenn du einen Beamten höflich und freundlich nach den Namen fragst wird dir auch die Masse der Beamten antworten. ( Ich kann aber nicht für alle sprechen)
Eine Verpflichtung hierfür ergibt sich jedoch aus eingen Polizeigesetzen nicht.
Wenn du die Situation hier von op subsumierst wirst du vielleicht selber erkennen dass hier vielleicht die ein oder andere Nebengeschichte fehlt.
Oder hättest du Lust 2 betrunkenen halbpubertierenden Naseweiß deine ID zu geben wenn du nicht verpflichtet bist? ( Ich interpretiere diese Situation auf meinen Alltag und wer ehrlich ist weiß wie das draußen mit Betrunken aussieht).
@Pokerzaemon:
Hier muss ich mir besonders Mühe geben...
Ich schließe aus dem Videobeitrag dass es sich hier um das USK-Bayern handelt (jedoch nur das Stadt-USK) welches hier den Zugriff durchführt.
Ja und ich muss ehrlich sagen dass es mich tatsächlich betroffen macht.
Sollten die Tatsachen in diesem Video stimmen ist das nicht akzeptabel, insb. weil der junge Mann wohl geistig behindert ist und die Mutter das auch sagt.
Hier hätte es ganz ganz andere Methoden gegeben die Situation zu bereinigen.
Ich selber vershe Dienst in einer BFE (äquivalent zum USK) und war schon in ähnlichen Situationen und ich hätte anders gehandelt.
Allerdings kenne ich auch die nervliche Anspannung wenn du im Polizeialltag in Situationen geworfen wirst die erstmal nicht klar erkennbar sind ( fremde Wohnung, Geschrei, Beleidigungen, Zitat: Ich bringe dich um) und dann handeln musst.
Hier musst du nun entscheiden. Ich hätte im vorliegenden Fall anders entschieden, möchte den Kollegen bis Min. 02:00 jedoch keinen Vorwurf machen.
Viele verkennen dass es durchaus ein schwerer Job ist.
Dies soll jedoch keine Entschuldigung für ein solches etwaiges Fehlverhalten sein.
Wir sind alle nur Menschen...
War es falsch, müssen die Beamten mit Konsequenzen rechnen.
Folgendes ist mir aber wichtig:
Wir machen da draußen einen harten und zu 99% rechtssicheren Job. Dafür werden wir von den Bürgen bezahlt. Wenn ihr Hilfe braucht seit ihr froh dass wir da sind.
Und wenn sich jeder an die Regeln hält müssten wir nicht mal da sein...
In Bezug auf die Fussballproblematik verweise ich auf den anderen Thread da ich da meine Meinung bereits vor 1 Jahr postete...
Edit: Und nachwievor platz mir bei op die Hutschnur ♦
Edit2: Nach näherer Betrachtung kann ich wohl erkennen wir der wohl psychisch kranke Junge einen Gegendstand greift und nach den Beamten wirft. Geistige Behinderung hin oder her, hier ist nun mal leider ein eingreifen, insb. nach der vorhergehenden Drohung geboten. So blöd das für aussenstehende klingt.
Für die Beamten, so sie denn nicht wussten dass der Vater Blind war, ist nun auch kein Vorwurf für die Zwangsmassnahmen zu machen. Eher dem Richter dass er hier eine Verurteilung für geboten hielt. Aber für die gilt Art. 97GG
Ich muss hier meine Meinung ein wenig revidieren in Bezug auf diesen SV, es macht mich nachwievor betroffen und man hätte es anders lösen können.
Diese Lösung war jedoch aus meiner Sicht Rech-und Verhältnißmässig.
Schönen Abend